Diese mit einem Semesterpreis der Universität Zürich ausgezeichnete Seminararbeit setzt sich mit den kanonistischen Wurzeln des Souveränitätsgedankens, dem Souveränitätsbewusstsein weltlicher Herrscher im 13.-15. Jh., der Wiederaufnahme und Weiterentwicklung des Souveränitätsgedankens sowie dem Konziliarismus mit seiner Forderung nach einer Überordnung des Konzils über den Papst als Keim für die Forderungen des Parlamentarismus und der Entstehung des Parlamentarismus als weltliche Entfaltung des konziliaristischen Gedankens auseinander.
Diese Arbeit zeigt damit eindrücklich die Wechselwirkung zwischen kirchlichen und staatlichen Entwicklungen im Mittelalter und der frühen Neuzeit am Beispiel der Souveränität und des Parlamentarismus auf.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. SOUVERÄNITÄT
1. Definition des Begriffs ‚Souveränität’
2. Die kanonistischen Wurzeln des Souveränitätsgedankens – der entscheidende Beitrag durch Papst Innocenz III.
2.1 Der Herrschaftsanspruch von Papst Gregor VII. als Grundlage des Anspruchs Innocenz III.
2.2 Der Anspruch von Papst Innocenz III. auf umfassende Herrschaft
2.3 Die Bedeutung des durch Innocenz III. begründeten Herrschaftsanspruchs auf die weitere kanonistische „Souveränitätsdebatte“
3. Souveränitätsbewusstsein weltlicher Herrscher im 13.-15. Jhd.: Aufkommen und Verschwinden
4. Die Wiederaufnahme und Weiterentwicklung des Souveränitätsgedankens
4.1 Der Beitrag Jean Bodins
4.2 Die post-bodin’sche Entwicklung des Souveränitätsgedankens
C. PARLAMENTARISMUS
1. Der Konziliarismus mit seiner Forderung nach Überordnung des Konzils über den Papst als Keim für die Forderungen des Parlamentarismus
1.1 Definition der Begriffe ‚Konziliarismus’ und ‚Parlamentarismus’
1.2 Die Entstehung der konziliaren Theorie und ihre Antwort auf die Superioritätsfrage
1.3 Die Umsetzung konziliaristischer Forderungen auf dem Konzil von Konstanz (1414-1418)
1.4 Die Verfestigung konziliaristischer Herrschaftsansprüche auf dem Konzil von Basel und die Gegenreaktion des Papsttums
2. Die Entstehung des Parlamentarismus als weltliche Entfaltung des konziliaristischen Gedankens
2.1 Die ersten Parlamente und ihre Machtbefugnisse im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit bis ins 19. Jhd.
2.1.1 Allgemeine europäische Entwicklung
2.1.2 Entwicklung im deutschen Raum
2.2 Die langsam erfolgende Umsetzung der parlamentaristischen Theorie
2.2.1 Allgemeine europäische Entwicklung
2.2.2 Entwicklung im deutschen Raum
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtsgeschichtlichen Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen kirchlichem und weltlichem Herrschaftsdenken. Im Zentrum steht die Forschungsfrage, inwiefern kanonistische Konzepte der Souveränität und des Konziliarismus als Wurzeln und Vorbilder für die Entstehung moderner parlamentarischer Staatssysteme dienten.
- Kanonistische Wurzeln des absoluten Souveränitätsbegriffs bei den Päpsten.
- Transformation päpstlicher Machtfülle in staatstheoretische Souveränitätsmodelle.
- Konziliarismus als Impulsgeber für parlamentarische Mitbestimmung und Repräsentation.
- Historische Entwicklung parlamentarischer Strukturen in Europa und Deutschland.
Auszug aus dem Buch
2.1 Der Herrschaftsanspruch von Papst Gregor VII. als Grundlage des Anspruchs Innocenz III.
Papst Gregor VII. (1073-1085) hat in seinem ‚Dictatus Papae’ (um 1075) erstmals in der Geschichte überhaupt den Anspruch auf eine umfassende, höchste und grundsätzlich uneingeschränkte Herrschaftsposition ausdrücklich ausformuliert:5
[…]
III. Quod ille [= Romanus pontifex] solus possit deponere episcopos vel reconciliare. […]
VII. Quod illi soli licet pro temporis necessitate novas leges condere, novas plebes congregare, de canonica abbatiam facere et e contra, divitem episcopatum dividere et inopes unire. […]
XVIII. Quod sententia illius a nullo debeat retractari et ipse omnium solus retractare possit. […] 6
Übersetzung:
[…]
III. Dass allein jener [= der Römische Pontifex] Bischöfe absetzen und wieder einsetzen könne. […]
VII. Dass es allein ihm gestattet ist, entsprechend dem Bedürfnis der Zeit neue Gesetze zu erlassen, neue Gemeinden zu bilden, aus einer Kanonie eine Abtei zu machen und umgekehrt, ein reiches Bistum zu teilen und arme zusammenzulegen. […]
XVIII. Dass ein Urteil von ihm von niemandem widerrufen werden dürfe und er selbst als Einziger [die Urteile] von allen widerrufen könne.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Die Einleitung skizziert die Fragestellung nach dem Ursprung von Souveränitätsansprüchen in der Kirche und deren Auswirkungen auf weltliche Herrschaftsordnungen.
B. SOUVERÄNITÄT: Dieses Kapitel analysiert die Entwicklung des Souveränitätsbegriffs, beginnend bei den kanonistischen Wurzeln unter Innocenz III. bis hin zur Staatstheorie von Jean Bodin.
C. PARLAMENTARISMUS: Hier wird die Entwicklung des Parlamentarismus als weltliche Adaption des konziliaristischen Gedankens nachgezeichnet, inklusive der europäischen und deutschen Ausprägungen.
Schlüsselwörter
Souveränität, Parlamentarismus, Konziliarismus, plenitudo potestatis, Papsttum, Kirchenrecht, Rechtsgeschichte, Staatsdenken, Repräsentation, Herrschaftsanspruch, Genaralkonzil, Volkssouveränität, Gemeines Recht, Verfassungsgeschichte, Herrschaftsmodell.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtsgeschichtlichen Wurzeln des Souveränitätsbegriffs und des Parlamentarismus, insbesondere die Einflüsse kanonistischer Konzepte auf weltliche Verfassungsstrukturen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind das päpstliche Herrschaftsdenken im Mittelalter, der Konziliarismus als kirchliche Gegenbewegung und die spätere Übertragung dieser Prinzipien auf das staatliche Parlamentarismussystem.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, nachzuweisen, wie kanonistische Lehren zur Herrschaftsausübung (insbesondere plenitudo potestatis und Konziliarismus) als theoretische Vorbilder für die Entwicklung moderner Souveränitätsbegriffe und parlamentarischer Systeme fungierten.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche Untersuchung, die Quellen des kanonischen und weltlichen Rechts in der Zeit des ius commune vergleichend analysiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der kanonistischen Wurzeln des Souveränitätsgedankens bei Päpsten wie Gregor VII. und Innocenz III. sowie die Untersuchung des Konziliarismus als Keimzelle parlamentarischer Strukturen im Mittelalter und der frühen Neuzeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Souveränität, Parlamentarismus, Konziliarismus, plenitudo potestatis und Rechtsgeschichte charakterisiert.
Inwiefern hat der Konziliarismus den Parlamentarismus beeinflusst?
Der Konziliarismus entwickelte die Idee, dass eine Repräsentationsversammlung (das Konzil) über den Herrscher (den Papst) entscheiden kann; dieses Prinzip wurde später analog auf die staatliche Ebene übertragen, wo Parlamente begannen, die Herrschaftsausübung zu begrenzen.
Warum spielt Papst Innocenz III. eine Schlüsselrolle in der Argumentation?
Innocenz III. hat durch die konsequente Ausformulierung der päpstlichen plenitudo potestatis den absoluten Souveränitätsanspruch in der Geschichte verankert, der als Vorbild für spätere weltliche Herrscher diente, aber gleichzeitig durch seinen Absolutheitsanspruch den Konziliarismus provozierte.
- Arbeit zitieren
- Andrea G. Röllin (Autor:in), 2005, Der Beitrag des ius commune zur Tradition des Staatsdenkens: Souveränität - Parlamentarismus, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/202572