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Aktienrecht: Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung bis zur Reform von 1965

Title: Aktienrecht: Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung bis zur Reform von 1965

Seminar Paper , 2005 , 25 Pages , Grade: 10 Punkte

Autor:in: ref. dipl. jur. Stefanie Colin (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law

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Summary Excerpt Details

Die historische Entwicklung des Aktienrechts nach dem zweiten Weltkrieg bis zur Reform von 1965 ist von großer Bedeutung, da das Aktiengesetz von 1965 mit einigen Änderungen bis heute gültig ist. Im Folgenden wird die aktienrechtliche Theorie und Praxis der ersten zwanzig Nachkriegsjahre beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den wesentlichen Problemen des Aktiengesetzes von 1937 und ihrer Beseitigung durch die Reform von 1965.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Historische Entwicklung

I. Gültigkeit des Aktiengesetzes von 1937 nach dem Krieg

II. Übersicht der Aktiengesellschaften nach dem Krieg

III. Die Aktienrechtsreform von 1965

1. Der Weg zur Reform

2. Die Realisierung der Reform

C. Das Aktienrecht im Einzelnen

I. Rechtsverhältnis der Gesellschaft und der Gesellschafter

II. Konzernverflechtungen

III. Der Vorstand

1. Das Führerprinzip

2. Weitere Regelungen

3. Fallbeispiel

IV. Der Aufsichtsrat

V. Die Hauptversammlung

1. Das Auskunftsrecht

2. Das Bankstimmrecht

VI. Rechnungslegung und Gewinnverwendung

1. Gesetzgebung

2. Fallbeispiel

VII. Die Umwandlung

1. Gesetzgebung

2. Das Feldmühle-Urteil

VIII. Aktiennennbetrag

D. Fazit

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung und die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Aktienrechts in der Nachkriegszeit bis zur umfassenden Aktienrechtsreform von 1965. Dabei wird untersucht, wie das aus der Vorkriegszeit stammende Aktiengesetz von 1937 in den ersten zwei Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg angewendet wurde und welche inhaltlichen Probleme durch die Neuregelung von 1965 adressiert wurden.

  • Fortgeltung und Anwendung des Aktiengesetzes von 1937 nach 1945
  • Wirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaften im Nachkriegsdeutschland
  • Ziele und Verlauf der Aktienrechtsreform von 1965
  • Neuregelungen im Bereich der Vorstandsführung und des Konzernrechts
  • Stärkung der Aktionärsrechte (Publizität, Auskunftsrecht, Gewinnverwendung)

Auszug aus dem Buch

1. Das Führerprinzip

Nach § 70 II S. 2 AktienG 1937 war vorgesehen, dass bei Meinungsverschiedenheiten zuwischen den Vorstandsmitgliedern der Vorsitzer des Vorstandes entscheidet. Diese Regelung, das so genannte Führerprinzip, wurde in der Nachkriegszeit besonders kritisiert, weil es das offensichtlichste nationalsozialistische Relikt im noch geltenden Aktiengesetz war. Diese Norm wurde aber in Bezug auf die Praxis überschätzt. Nicht der Wortlaut der Paragraphen entschied, sondern die tatsächlichen Machtverhältnisse. Die tatsächliche Macht lag aber bei der Aktionärsmehrheit und deshalb, wenn es zu einem Machtkampf kam, in der Hauptversammlung. Denn diese wählte den Aufsichtsrat, der seinerseits wieder für die Einberufung und Entlassung des Vorstandes zuständig war. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein einfaches Misstrauensvotum der Hauptversammlung ein wichtiger Grund für die sofortige Abberufung des Vorstandes ist. Vorstand und Aufsichtsrat sind mit anderen Worten zwar nicht in ihren einzelnen Handlungen, wohl aber in ihrer gesamten Stellung, in ihrer Existenz, von der Hauptversammlung abhängig.

Wenn man also unter Aktiendemokratie die Herrschaft der Mehrheit der Aktionäre versteht, so steht auch das vermeintlich so autoritäre Aktiengesetz von 1937 auf diesem Standpunkt. Allerdings wollte man bei der Neuregelung des Aktiengesetzes sich nicht die Chance entgehen lassen, die Norm zu entschärfen und sie demokratischer zu gestalten. So traten bei der Reform von 1965 einige Änderung hinsichtlich der Geschäftsführung des Vorstandes ein. Zwar entsprach es dem alten Recht, dass sämtliche Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt sind, aber dass die Satzung aber Abweichungen davon bestimmen kann, doch das Führerprinzip wurde nun nach § 77 I S. 2 AktienG 1965 ausdrücklich verboten. Nunmehr hatten Geschäftsführungsmaßnahmen bei Widerspruch eines Vorstandsmitgliedes zu unterbleiben. In der Satzung konnte lediglich geregelt werden, dass in solchen Fällen die Mehrheit der Vorstandmitglieder zu entscheiden hatte.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Einführung in die Bedeutung des Aktienrechts in der Nachkriegszeit und die Problemstellung der Reform von 1965.

Historische Entwicklung: Darstellung der Fortgeltung des Aktiengesetzes von 1937 nach dem Krieg, der wirtschaftlichen Entwicklung der Aktiengesellschaften sowie der Genese der Reform von 1965.

Das Aktienrecht im Einzelnen: Analyse spezifischer Themenfelder wie Vorstandsverfassung, Konzernrecht, Hauptversammlungsrechte und Umwandlung im Kontext der Rechtsänderungen.

Fazit: Resümee über den Charakter der Reform von 1965 als notwendige Anpassung an moderne wirtschaftliche Anforderungen unter Beibehaltung der Grundstrukturen des Vorgängergesetzes.

Schlüsselwörter

Aktienrecht, Aktiengesetz 1937, Aktienrechtsreform 1965, Hauptversammlung, Vorstand, Konzernrecht, Aktionärsschutz, Publizität, Bankstimmrecht, Umwandlung, Feldmühle-Urteil, Unternehmensverbindungen, Nachkriegszeit, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das deutsche Aktienrecht in der Zeit von 1945 bis 1965, insbesondere den Übergang vom Aktiengesetz von 1937 zur Reform von 1965.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die Schwerpunkte liegen auf der gesellschaftsrechtlichen Praxis, den Konzernverflechtungen, der Machtverteilung zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung sowie der Rechnungslegung.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist es aufzuzeigen, wie das Aktiengesetz von 1937 nach dem Krieg angewendet wurde und welche Mängel die Reform von 1965 im Hinblick auf ein modernes Wirtschaftsleben beseitigen sollte.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche und dogmatische Analyse unter Auswertung von Gesetzestexten, Fachliteratur und relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Einordnung und eine detaillierte Untersuchung einzelner Rechtsbereiche, illustriert durch Fallbeispiele zur Rechtsprechung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Aktienrechtsreform 1965, Konzernrecht, Aktionärsschutz, Vorstandsstellung und Publizitätsvorschriften.

Welche Bedeutung hatte das Feldmühle-Urteil für die Reform?

Das Urteil verdeutlichte die Problematik der Mehrheitsumwandlung innerhalb eines Konzerns und führte zu einem Ausbau des Umwandlungsrechts, um Minderheitsaktionäre besser zu schützen.

Warum wurde das "Führerprinzip" des alten Gesetzes kritisiert?

Es galt als das offensichtlichste nationalsozialistische Relikt im Gesetz, das die Stellung des Vorstandsvorsitzenden zu stark betonte, weshalb es mit der Reform von 1965 ausdrücklich verboten wurde.

Excerpt out of 25 pages  - scroll top

Details

Title
Aktienrecht: Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung bis zur Reform von 1965
College
University of Frankfurt (Main)
Course
Seminar: Geschichte der Aktiengesellschaften
Grade
10 Punkte
Author
ref. dipl. jur. Stefanie Colin (Author)
Publication Year
2005
Pages
25
Catalog Number
V48570
ISBN (eBook)
9783638452441
ISBN (Book)
9783638659796
Language
German
Tags
Aktienrecht Praxis Rechtsprechung Gesetzgebung Reform Seminar Geschichte Aktiengesellschaften
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
ref. dipl. jur. Stefanie Colin (Author), 2005, Aktienrecht: Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung bis zur Reform von 1965, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/48570
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