Im 11. Kinder- und Jugendbericht über die Lebenssituation junger Mensche n und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland untersucht die Sachverständigenkommission unter Abschnitt B.IX die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt von Gesundheit bzw. Wohlbefinden. Eine wichtige Rolle bei der Frage nach der gesundheitlichen Lage spielt dabei das Thema Behinderung.
Die Bundesregierung muss dem Bundestag - wie auch beim Jugendbericht - einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Behinderten vorlegen. Herausgeber ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Der erste Bericht erschien 1984, der vierte und aktuelle Bericht über „Die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation“ erschien 1998. Behandelt werden alle Themen, die Behinderte betreffen, wie Früherkennung, Schulbildung, Beschäftigung, behindertengerechtes Wohnen und behindertengerechter Verkehr.
Kinder und Jugendliche im Speziellen befinden sich noch in ihrer (seelischen) Entwicklung. Ihre Verselbständigung und Integration in die Gesellschaft ist eine wichtige Aufgabe, die vor allem durch die Kinder- und Jugendhilfe zu gewährleisten ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriff der Behinderung
3. Gesetzliche Grundlagen
4. Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
4.1. Rehabilitation und Integration
4.2. Früherkennung und Frühförderung
4.3. Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten
4.4. Schulische Bildung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher als zentrale Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktischen Herausforderungen der Inklusion im Bildungswesen und in der Frühförderung analysiert werden.
- Rechtliche Grundlagen der Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX und SGB VIII)
- Entwicklung und Bedeutung der sogenannten "Großen Lösung"
- Früherkennung und Frühförderung als interdisziplinäre Komplexleistung
- Integration in Kindertagesstätten und allgemeinem Schulwesen
- Anforderungen an die Kooperation von Jugendhilfe, Schule und Medizin
Auszug aus dem Buch
4. Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Rehabilitation bedeutet „den bestmöglichen Ausgleich funktioneller Einschränkungen im Alltags- und Arbeitsleben, die als Folge von Krankheit oder Behinderung eingetreten sind. Ziel ist die möglichst dauerhafte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.“
Die Jugendhilfe bzw. die öffentlichen Jugendhilfeträger sind seit dem In-Kraft-treten des SGB IX Rehabilitationsträger für Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Dabei handelt es sich im Vergleich zu anderen Behinderungsarten um eine relativ kleine Personengruppe, wie die Grafik zeigt.
Trotz der relativ geringen Zahl junger Menschen, die eine Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII durch die Jugendhilfe erhalten, ist das SGB IX von besonderer Bedeutung.
Bei jungen Menschen sind in vielen Fällen zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Eingliederungshilfe aufeinander abgestimmte Leistungen mehrerer Rehabilitationsträger erforderlich.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel verortet das Thema Behinderung im Kontext des 11. Kinder- und Jugendberichts und betont die besondere Entwicklungsaufgabe der Integration in der Jugendhilfe.
2. Begriff der Behinderung: Hier werden verschiedene Definitionen von Behinderung, unter anderem durch das SGB IX und die Weltgesundheitsorganisation, gegenübergestellt und ein Wandel hin zu einem ressourcenorientierten Verständnis beschrieben.
3. Gesetzliche Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die Relevanz des SGB IX und des Grundgesetzes für den Schutz vor Diskriminierung und die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen.
4. Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe: Es wird die Rolle der Jugendhilfe als Rehabilitationsträger detailliert analysiert, inklusive Frühförderung, Kindertagesstätten und schulischer Bildung.
5. Fazit: Das Fazit fasst die Notwendigkeit der "Großen Lösung" zusammen und fordert eine verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Medizin und Bildungseinrichtungen.
Schlüsselwörter
Integration, Jugendhilfe, Behinderung, Rehabilitation, Eingliederungshilfe, SGB IX, SGB VIII, Frühförderung, Teilhabe, Inklusion, Sonderpädagogik, Lebenssituation, Kinder- und Jugendbericht, Diskriminierungsschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe bei der Integration behinderter Kinder und Jugendlicher vor dem Hintergrund gesetzlicher Neuerungen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Fokus stehen die gesetzlichen Grundlagen der Teilhabe, die Frühförderung, die schulische Bildung sowie die institutionelle Zuständigkeit für Eingliederungshilfe.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Herausforderungen der Integration aufzuzeigen und die Notwendigkeit einer "Großen Lösung" zur einheitlichen Zuständigkeit in der Jugendhilfe zu begründen.
Welche wissenschaftliche Methode liegt der Arbeit zugrunde?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, insbesondere der Auswertung von Gesetzestexten und offiziellen Berichten wie dem 11. Kinder- und Jugendbericht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in rechtliche Definitionen von Behinderung, die gesetzlichen Grundlagen des SGB IX sowie die spezifischen Aufgaben der Jugendhilfe in den Bereichen Frühförderung und Bildung.
Welche Schlagworte charakterisieren das Dokument am besten?
Integration, Rehabilitation, SGB IX, Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sind die zentralen Begriffe der Arbeit.
Warum wird im Dokument die sogenannte "Große Lösung" gefordert?
Die aktuelle Abgrenzung zwischen verschiedenen Behinderungsarten ist laut der Sachverständigenkommission ungenau, weshalb eine einheitliche Zuständigkeit beim Jugendamt für alle behinderten Kinder angestrebt wird.
Welche Rolle spielt die Frühförderung in diesem Kontext?
Frühförderung wird als interdisziplinäre Komplexleistung definiert, die entscheidend ist, um Entwicklungsgefährdungen frühzeitig abzuwenden und die Teilhabe zu sichern.
- Arbeit zitieren
- Anja Behr (Autor:in), 2004, Die Integration behinderter Kinder und Jugendlicher als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/46645