In Deutschland nutzten im Jahr 2001 24,8 Millionen Menschen das Internet. Das sind 38,8 Prozent der Deutsch sprechenden Bevölkerung ab 14 Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr nutzen damit 36 % mehr Menschen das Internet.
Zu dieser großen Zahl von Nutzern gehören auch Kinder und Jugendliche, da besonders junge Menschen dem Internet aufgeschlossen und neugierig begegnen und die vielfältigen Möglichkeiten, die in ihm geboten werden für sich nutzen möchten. Es gibt Internetseiten zu vielen ihrer Interessen, sei es Schule, Hobbys, Spiele oder andere aktuelle Neuigkeiten. Über Kinderportale können die Kinder Informationen zu speziell ausgewählten Themen finden und erste Versuche mit Chat und E-Mail durchführen.
Doch wie bei den traditionellen Medien, wie Buch, Fernsehen und Video, gibt es auch im Internet Inhalte, vor denen Kinder und Jugendliche geschützt werden müssen. Inhalte, von denen die Eltern nicht möchten, das sie die Kinder in die Hand bekommen, aber auch solche, die als jugendgefährdend und sogar verfassungsfeindlich eingestuft werden. Längst ist bekannt, dass das liberale Internet auch Anbietern unseriöser Inhalte eine Platt-form bietet; dass bei der Suche nach pornographischem Material eine Vielzahl von Webseiten gefunden werden, bei denen man, teilweise kostenlos, pornographische Bilder und Filme herunterladen kann. Die gezielte Suche nach verfassungsfeindlichem Material, wie Kinderpornographie oder rechtsextremistischen Inhalten, gestaltet sich da schon schwieriger, aber hat man einmal eine solches Angebot gefunden, ist es relativ einfach, über angegebene Links weitere Internetseiten dieser Art zu finden.
In dieser Arbeit sollen einige Mechanismen zum Jugendschutz im Internet vorgestellt und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Dazu werde ich zunächst im zweiten Kapitel einen kurzen Überblick über die Entwicklung des Internet und über seinen groben Aufbau geben. In diesem Zusammenhang soll die Kontrollproblematik beschrieben werden, die sich durch den technischen Aufbau des Internet ergibt, sowie ihre Relevanz für den Jugendschutz. Nach diesem kurzen Überblick wende ich mich den staatlichen Jugendschutzbestimmungen, also den gesetzlichen Grundlagen des Jugendmedienschutzes, in Deutschland zu. Hier sollen zum einen Gesetze vorgestellt werden, die den Jugendmedienschutz in Deutschland schon lange gewährleisten, wie z.B. das Gesetz über die Verbreitung Jugendgefährdender Schriften und die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Aufbau und Inhalte des Internet
3. Jugendmedienschutz – Rechtliche Grundlagen in Deutschland
3.1 Strafgesetzbuch
3.2 Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte
3.3 GjS und JÖSchG
3.4 Das Informations- und Kommunikationsdienste- Gesetz des Bundes und der Mediendienste- Staatsvertrag der Bundesländer
3.4.1 §§ 5 TDG und MDStV
3.4.2 Artikel 6 des IuKDG
3.4.3 § 8 des MDStV
3.4.4 Problematik der Unterscheidung zwischen Telediensten und Mediendiensten
3.5 Problematik der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf das Internet
3.6 Kontrollorgane zur Durchsetzung und Überwachung des Jugendmedienschutzes im Internet
4. Pädagogische Ansätze zum Umgang mit dem Medium Internet
4.1 Bewahrpädagogischer Ansatz
4.2 Förderung von Medienkompetenz
5. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Herausforderungen des Jugendschutzes im Internet unter Berücksichtigung der rasanten technischen Entwicklung und der damit verbundenen Kontrollproblematik. Dabei wird analysiert, wie staatliche Regulierungen und pädagogische Ansätze ineinandergreifen, um Kinder und Jugendliche vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, ohne die Chancen des Mediums zu unterbinden.
- Rechtliche Grundlagen des Jugendschutzes im Internet in Deutschland.
- Analyse der gesetzlichen Verantwortlichkeiten von Service- und Access-Providern.
- Kontrollmechanismen und staatliche sowie freiwillige Aufsichtsorgane.
- Gegenüberstellung bewahrpädagogischer Ansätze und der Förderung von Medienkompetenz.
- Implikationen der globalen Struktur des Internets für die nationale Strafverfolgung.
Auszug aus dem Buch
3.1 Strafgesetzbuch
Das Strafgesetzbuch spielt beim gesetzlichen Jugendschutz eine große Rolle, da es grundlegende Straftaten und ihre Konsequenzen behandelt. Die §§ 130, 131 und 184 gelten als Kernstrafrecht des Jugendschutzes, welches sowohl im Inland als auch im Ausland angewendet werden kann, wenn der strafrechtliche Erfolg der Tat im Inland eintritt (vgl. Klötzer 1998: S. 13 f). Im folgenden sollen hier die Straftatbestände sowie ihre Konsequenzen nach dem deutschen Strafgesetzbuch beschrieben werden.
In § 130 StGB geht es um den Tatbestand der Volksverhetzung, wobei dort zwischen drei Alternativen von Handlungen und deren Bestrafung unterschieden wird. Volksverhetzend handelt zunächst, „wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“ (§ 130, Abs. 1 StGB). Dieses Handeln wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wer volksverhetzende Schriften, im Sinne von § 11 Abs. 3 StGB, verbreitet wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft ( vgl. § 130, Abs. 2 StGB). Besondere Berücksichtigung findet in diesem Paragraphen der Umgang mit unter der Herrschaft der Nationalsozialisten begangenen Handlungen. „Wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ (§ 130, Abs. 3 StGB).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet die Zunahme der Internetnutzung durch Kinder und Jugendliche und skizziert die Problematik jugendgefährdender Inhalte im Kontext der technischen Entwicklung.
2. Aufbau und Inhalte des Internet: Dieses Kapitel beschreibt die dezentrale Struktur des Internets, die sich aus dem ARPANET entwickelte und die heutigen Schwierigkeiten bei der inhaltlichen Kontrolle begründet.
3. Jugendmedienschutz – Rechtliche Grundlagen in Deutschland: Es werden die zentralen gesetzlichen Bestimmungen wie das StGB und das GjS vorgestellt, die den Schutz von Minderjährigen in digitalen Umgebungen regulieren sollen.
4. Pädagogische Ansätze zum Umgang mit dem Medium Internet: Hier werden der bewahrpädagogische Schutzansatz und die Förderung von Medienkompetenz als gegensätzliche, aber sich ergänzende Strategien zur Erziehung im digitalen Zeitalter analysiert.
5. Resümee: Die Zusammenfassung unterstreicht die Notwendigkeit, Kinder nicht nur durch Verbote zu schützen, sondern sie durch Kompetenzvermittlung zu befähigen, Risiken im Internet eigenständig zu bewältigen.
Schlüsselwörter
Jugendschutz, Internet, Medienkompetenz, Strafgesetzbuch, Mediendienste-Staatsvertrag, Jugendschutzgesetz, Bundesprüfstelle, Medienpädagogik, Filtersysteme, Providerhaftung, Online-Sicherheit, Jugendschutzbeauftragter, Volksverhetzung, Pornographie, Rechtssicherheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und pädagogischen Herausforderungen beim Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jugendgefährdenden Inhalten im Internet.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Themen umfassen die staatliche Gesetzgebung, die technische Struktur des Internets, Kontrollmechanismen für Anbieter sowie medienpädagogische Strategien zur Nutzerförderung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Prüfung der Wirksamkeit bestehender Jugendschutzmechanismen im Internet und die kritische Bewertung der Balance zwischen Verbotsstrategien und der Vermittlung von Medienkompetenz.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Analyse von Gesetzen, medienpädagogischen Fachdiskursen und der Auswertung bestehender Regelwerke zum Jugendmedienschutz.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte rechtliche Analyse der Gesetzeslage in Deutschland und eine medienpädagogische Erörterung verschiedener Ansätze für den Umgang mit dem Internet.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen Jugendschutz, Medienkompetenz, Providerhaftung, staatliche Regulierung und die pädagogische Bewahrpädagogik.
Warum ist die Haftung von Internet-Providern so problematisch?
Aufgrund der dezentralen Struktur des Internets und der weltweiten Abrufbarkeit von Inhalten ist die rechtliche Zuordnung und Kontrolle von illegalen Inhalten für Provider oft schwer kalkulierbar.
Welche Rolle spielt die FSM?
Die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter) ergänzt als freiwilliges Aufsichtsorgan die staatlichen Kontrollen, indem sie einen Verhaltenskodex für Mitgliedsfirmen festlegt.
- Arbeit zitieren
- Julia Kemper (Autor:in), 2002, Jugendschutz und Internet in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/44849