Die „legitimationstheoretische Grundfigur des Kontraktualismus“ beruht auf der Idee, dass die Betroffenen Staat und Recht ihrerseits in einem Vertrag zustimmen. Herrschaft wird rechtfertigungsbedürftig und ist legitim, wenn sie die Interessen der Individuen widerspiegelt. Die Gesellschaftsvertragstheorien Hobbes und Rousseaus verfolgen ein solches Programm der Herrschaftslegitimation, indem sie den Konfliktcharakter des menschlichen Naturzustands beschreiben, hieraus die Notwendigkeit eines Gesellschaftsvertrages herleiten und schließlich die Grundfrage beantworten, wer „mit wem welchen Vertrag unter welchen Bedingungen auf welche Veranlassung hin zu welchem Zweck“ schließt. Die vorliegende Arbeit wird zunächst die Gesellschaftsvertragstheorien von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau vergleichend darstellen. Anschließend wird die Bedeutung der Autorisierung/Ermächtigung des Souveräns durch die vertragsschließenden Parteien bei Hobbes erläutert und in Bezug zu einer entsprechenden Analogie bei Rousseau gesetzt. Der letzte Teil der Arbeit befasst sich mit der Gesetzgebung in beiden denkpolitischen Systemen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung: Die Grundidee des Gesellschaftsvertrags
B. Die Gesellschaftsvertragskonstruktionen bei Hobbes und Rousseau
I. Hobbes - Schutz und Gehorsam durch Unterwerfung
1. Vertragsschluss durch Vernunftüberlegungen
2. Die Vertragsstruktur
II. Rousseau - Weiterentwicklung und Umgestaltung des Hobbes´schen Gesellschaftsvertrags
1. Freiheit und Herrschaft - Die Lösung des probléme fondamental
2. Die Menschwerdung des Individuums
C. Autorisierung/Ermächtigung und Autorenschaft bei Hobbes und Rousseau
I. Autorisierung und Ermächtigung bei Hobbes
1. Der Ermächtigungsakt als Genese eine politischen Herrschaftstrechts
2. Die Fiktion von Autorenschaft in einer vasallischen Relation
II. Volkssouveränität als Autorenschaft bei Rousseau
D. Die Gesetzgebung
I. Hobbes - Normensetzung durch die Autorität
1. Das Definitionsmonopol von Gut und Böse
2. Anforderungen an ein „gutes Gesetz“
II. Rousseau - Gesetzgebung als Ausdruck der volonté générale
E. Fazit - Die Gefahren unbeschränkten staatlichen Handelns
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht und vergleicht die Gesellschaftsvertragstheorien von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau. Dabei liegt der Fokus auf der Legitimation von Herrschaft, der Funktion von Autorisierung und Volkssouveränität sowie den unterschiedlichen Ansätzen der Gesetzgebung in beiden politischen Systemen.
- Vergleich der Naturzustandsanalysen von Hobbes und Rousseau
- Analyse des Gesellschaftsvertrags als Instrument der Herrschaftslegitimation
- Untersuchung von Autorisierung (Hobbes) und Volkssouveränität (Rousseau)
- Gegenüberstellung des Gesetzesverständnisses und der Rolle der Gesetzgebung
- Kritische Würdigung der Gefahren unbeschränkter staatlicher Macht
Auszug aus dem Buch
1. Vertragsschluss durch Vernunftüberlegungen
Thomas Hobbes (1588-1679) lebte zu Zeiten von Glaubenskrieg und gewaltsamen Kämpfen zwischen König und Parlament in England. Er verlangt daher nach geordneten staatlichen Strukturen und schafft in seiner Theorie eine rechtliche Ordnung, die den Menschen Sicherheit und ein Leben in Frieden garantieren soll. Seiner pessimistischen Anthropologie nach ist der natürliche Mensch mit eher gleichen als ungleichen Eigenschaften ausgestattet. So „ist der Schwächste stark genug, den Stärksten zu töten“, entweder durch Hinterlist oder durch Zusammenschluss. Hieraus entsteht eine „Gleichheit an Hoffnung“, eigene Absichten erreichen zu können. Da es nur eine begrenzte Anzahl an Gütern gibt, entsteht Konkurrenz unter den Menschen.
Dies ist die erste Konfliktursache in der menschlichen Natur, die zu Übergriffen des Gewinnens wegen führt. Jeder fürchtet sich vor solchen Übergriffen anderer, die Menschen misstrauen einander, worin die zweite Konfliktursache begründet ist, welche zu unvermeidlichen und gebotenen Übergriffen der Sicherheit und der Selbsterhaltung wegen führt, da man sich anderen Menschen nicht als Beute präsentieren möchte. Die dritte Konfliktursache in der Natur des Menschen ist die Ruhmsucht. Sie verleitet die Menschen zu Angriffen auf andere wegen ihres vermeintlich gekränkten Ansehens. Im Naturzustand herrscht also ein „Krieg eines jeden gegen jeden“, „das menschliche Leben ist einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz“, Fortschritte können nicht gemacht werden. Ein jeder Mensch ist des anderen Wolf.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Grundidee des Gesellschaftsvertrags: Die Einleitung definiert den Kontraktualismus als Herrschaftslegitimation und skizziert das vergleichende Vorgehen der Arbeit zwischen Hobbes und Rousseau.
B. Die Gesellschaftsvertragskonstruktionen bei Hobbes und Rousseau: Dieses Kapitel erläutert die unterschiedlichen Ausgangslagen im Naturzustand und wie daraus jeweils der Vertrag als Übergang zum politischen Zustand resultiert.
C. Autorisierung/Ermächtigung und Autorenschaft bei Hobbes und Rousseau: Hier wird untersucht, wie bei Hobbes durch den Ermächtigungsakt der Souverän entsteht und wie Rousseau dies durch das Konzept der Volkssouveränität als Autorenschaft neu deutet.
D. Die Gesetzgebung: Dieser Abschnitt analysiert das jeweilige Verständnis von Gesetzgebung, wobei Hobbes den Fokus auf die Autorität des Souveräns und Rousseau auf den Ausdruck des allgemeinen Willens legt.
E. Fazit - Die Gefahren unbeschränkten staatlichen Handelns: Das Fazit kritisiert die fehlende Herrschaftsbegrenzung in beiden Modellen und stuft sie als gesellschaftliche Utopien ein, die modernen Rechtsstaatsprinzipien nicht genügen.
Schlüsselwörter
Gesellschaftsvertrag, Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau, Kontraktualismus, Souveränität, Naturzustand, Leviathan, Autorisierung, Volkssouveränität, Gesetzgebung, volonté générale, Rechtsphilosophie, Staatsphilosophie, Legitimation, Freiheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit vergleicht die staatstheoretischen Ansätze von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau hinsichtlich der Begründung und Ausgestaltung politischer Herrschaft mittels Gesellschaftsverträgen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen umfassen die Naturzustandsanalyse, die Mechanismen der Vertragsbildung, die Begriffe der Autorisierung und Volkssouveränität sowie die Theorie der Gesetzgebung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Konzepte zur Herrschaftslegitimation beider Denker gegenüberzustellen und kritisch zu prüfen, wie Freiheit und Sicherheit in ihren jeweiligen Systemen gewahrt oder eingeschränkt werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine vergleichende, staatsphilosophische Literaturanalyse, die auf den zentralen Werken der Autoren sowie der einschlägigen Sekundärliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der Vertragskonstruktionen, der Autorisierung bzw. Volkssouveränität sowie der normativen Grundlagen der staatlichen Gesetzgebung.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Gesellschaftsvertrag, Souveränität, volonté générale, Naturzustand und Autorenschaft geprägt.
Wie unterscheidet sich die Rolle des Souveräns bei Hobbes von der bei Rousseau?
Bei Hobbes ist der Souverän (Leviathan) ein absoluter Machtträger, der durch Unterwerfung der Untertanen legitimiert ist, während Rousseau den Souverän im Kollektiv des Volkes selbst verortet, dessen Wille als Allgemeinwille gilt.
Warum lehnen beide Philosophen das Konzept der Gewaltenteilung ab?
Beide gehen davon aus, dass staatliches Handeln auf einem einheitlichen Willen (bei Hobbes der Wille des Souveräns, bei Rousseau der allgemeine Wille) beruht und somit als in sich unfehlbar betrachtet wird, was eine Trennung der Gewalten ausschließt.
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- Anonym (Autor:in), 2012, Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Hobbes und Rousseau, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/446770