In dieser Arbeit sollen die Vergleichsdimensionen von Verfassungsgerichten identifiziert und auf das Bundesverfassungsgericht und den Constitutional Court von Südafrika angewendet werden. Infrage kommen hierbei jedoch nur formale Kriterien. Anschließend soll eine Aussage darüber getroffen werden, inwiefern die Ergebnisse die These einer Vorbildrolle des Bundesverfassungsgerichtes unterstützen.
Es wird zwischen der Ebene der Grundvoraussetzungen von Verfassungsgerichten, der Ebene der Regeln und der Ebene der Aufgaben und Verfahren unterschieden. Erstere beschäftigt sich mit den verfassungsbezogenen Faktoren, die die Existenz und die Funktionsweise eines Verfassungsgerichtes beeinflussen können, um zu klären, ob dadurch möglicherweise schon Ähnlichkeiten und Unterschiede bedingt sind. Zweitere umfasst beispielsweise die Länge der Amtszeiten der Richter oder den Vorgang ihrer Berufung. Die dritte Ebene beschäftigt sich hingegen zum Beispiel mit den Zuständigkeiten und den Handlungsvarianten der Gerichte oder ähnlichem.
Die Ergebnisse hierzu sollen aus den jeweiligen Verfassungstexten und aus Fachliteratur stammen, sofern es diese zum jeweiligen Untersuchungsgegenstand gibt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die methodische Grundlage
2.1 Grundvoraussetzungen für Verfassungsgerichte
2.2 Regelbezogene Vergleichskriterien
2.3 Aufgaben- und verfahrensbezogene Vergleichskriterien
3. Analyse und Vergleich
3.1 Vergleich der Grundvoraussetzungen
3.2 Vergleich der regelbezogenen Vergleichskriterien
3.2 Vergleich der aufgaben- und verfahrensbezogenen Vergleichskriterien
4. Vorbildfunktion des Bundesverfassungsgerichts für den Constitutional Court
5. Fazit
6. Literatur- und Quellenverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die politikwissenschaftlich diskutierte Vorbildrolle des deutschen Bundesverfassungsgerichts für den südafrikanischen Constitutional Court, indem sie beide Institutionen anhand definierter methodischer Vergleichskriterien gegenüberstellt.
- Methodik des institutionellen Vergleichs von Verfassungsgerichten
- Analyse von Grundvoraussetzungen (Verfassungstyp, Verfassungssouveränität)
- Vergleich regelbezogener Kriterien (Richterauswahl, Amtszeit, Unabhängigkeit)
- Untersuchung aufgaben- und verfahrensbezogener Aspekte (Kompetenzen, Normenkontrolle)
- Evaluation der Vorbildfunktion basierend auf den identifizierten Gemeinsamkeiten und Unterschieden
Auszug aus dem Buch
2.2 Regelbezogene Vergleichskriterien
Ein erstes regelbezogenes Kriterium bildet das Auswahlverfahren der Richter. Hier gibt es in der gängigen Literatur verschiedene Begriffe und Kategorien. Die Auswahlverfahren sind jedoch im internationalen Vergleich so vielfältig und die Zahl der Untersuchungsgegenstände so gering, dass diese Arbeit sich an dieser Stelle mit der Unterscheidung von election vs. appointment begnügt und alles weitere im Detail untersucht. Zugrunde liegt dem ein Text von Kevin McGuire, der die Auswahl von Richtern untersucht hat. Gemeint sind mit der Unterscheidung von election vs. appointment die Möglichkeiten, dass Verfassungsrichter entweder durch eine wie auch immer geartete Wahl (z.B. durch das Parlament) oder durch Ernennung (z.B. durch einen Amtsträger) ausgewählt werden können. Die einzelnen Auswahlverfahren verschiedener Länder spalten sich jedoch abgesehen von dieser Kategorisierung in kaum einzuordnende Einzelbeispiele auf.
Ein weiteres Kriterium bildet die Unabhängigkeit des Gerichtes. Unterschieden wird hier nach Gibson zwischen „Judicial Independence vs. Democratic Accountability“. Der Grad der juristischen Unabhängigkeit wird zwar bedingt vom Auswahlverfahren der Richter beeinflusst. Allerdings auch von den Rahmenbedingungen, die ansonsten gegeben sind. Gemeint sind damit vor allem die Länge der Amtszeit, der Abberufbarkeit und der Wiederwählbarkeit der Richter. Alle drei Punkte beeinflussen die Arbeitsweise und die Unabhängigkeit der Richter und sind somit politikwissenschaftlich relevant. Je länger die Amtszeit der Richter, desto geringer ist die demokratische Kontrolle des Gerichts, da Richter nicht so einfach im Sinne der Entscheidungsträger ausgetauscht werden können. Auch ist sie in einem System mit möglicher Wiederwahl/-ernennung weniger ausgeprägt, da ein Richter dann eher im Sinne derjenigen Institution entscheidet, die ihm eine erneute Berufung ermöglichen kann. Zuletzt kann auch eine mögliche Abberufung der Richter zu einer verminderten juristischen Unabhängigkeit führen, da beispielsweise eine neue Regierung unliebsame Richter einfach abberufen und das Gericht in ihrem Sinne neu besetzen könnte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Thematik der Vorbildrolle des Bundesverfassungsgerichts für den südafrikanischen Constitutional Court und Darlegung der Zielsetzung.
2. Die methodische Grundlage: Festlegung der Vergleichskriterien in den Bereichen Grundvoraussetzungen, regelbezogene sowie aufgaben- und verfahrensbezogene Kriterien.
3. Analyse und Vergleich: Anwendung der Kriterien auf beide Gerichte hinsichtlich Grundvoraussetzungen, regelbezogener und aufgaben- und verfahrensbezogener Aspekte.
4. Vorbildfunktion des Bundesverfassungsgerichts für den Constitutional Court: Synthese der Analyseergebnisse zur Überprüfung der These einer Vorbildrolle.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Ausblick auf mögliche weiterführende Forschungsansätze.
6. Literatur- und Quellenverzeichnis: Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärliteratur sowie Verfassungsartikel.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Constitutional Court, Südafrika, Verfassungsgerichtsbarkeit, Rechtsvergleich, Verfassungssouveränität, Richterauswahl, Normenkontrolle, Unabhängigkeit, Konsensusdemokratie, politischer Wandel, Institutionenvergleich, Grundgesetz, Verfassungsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht, ob das deutsche Bundesverfassungsgericht als institutionelles Vorbild für den südafrikanischen Constitutional Court fungiert hat.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Das Spektrum umfasst institutionelle Grundvoraussetzungen, verfahrensrechtliche Strukturen der Richterbestellung sowie die Kompetenzverteilung innerhalb der jeweiligen Verfassungsordnung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Identifizierung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden bei den Rahmenbedingungen und Arbeitsweisen, um die These einer Vorbildrolle zu stützen oder zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es wird eine rechts- und politikwissenschaftliche komparative Analyse angewandt, die auf vorab definierten Kriterien für Verfassungsgerichte basiert.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in eine methodische Herleitung der Vergleichskriterien und die anschließende empirische Gegenüberstellung der beiden untersuchten Gerichte.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Verfassungsgerichtsbarkeit, Richterunabhängigkeit, Normenkontrolle und die Konzepte der Verfassungs- bzw. Parlamentssouveränität.
Wie unterscheidet sich die Richterauswahl in Deutschland und Südafrika?
In Deutschland werden Richter durch das Parlament (Bundestag/Bundesrat) gewählt, während sie in Südafrika durch den Präsidenten ernannt werden.
Gibt es grundlegende Übereinstimmungen bei der Normenkontrolle?
Ja, beide Gerichte verfügen über Instrumente der konkreten und abstrakten Normenkontrolle, was ihre starke Stellung innerhalb der jeweiligen Staatsarchitektur unterstreicht.
Welches Fazit zieht der Autor zur Vorbildfunktion?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die These der Vorbildrolle aufgrund zahlreicher struktureller Ähnlichkeiten und Gemeinsamkeiten in den Grundvoraussetzungen plausibel erscheint.
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- Lukas Hamm (Author), 2017, Die Vorbildrolle des Bundesverfassungsgerichtes für den Constitutional Court in Südafrika, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/412332