Die Arbeit setzt sich mit John Lockes Abhandlung „Two Treatises of Government“ auseinander. Es geht darum, ob das locksche Eigentumsverständnis sich auch auf sogenanntes ,geistiges Eigentum‘ bezieht und falls ja, ob es sogar eine Monopolstellung oder wenigsten eine Marktbeherrschung des Eigentümers beziehungsweise Autors rechtfertigt.
Ausgangspunkt der Überlegungen Luttenbergers ist der Dauerstreit zwischen der EU-Kommission und Microsoft über den Vertrieb des InternetExplorers beziehungsweise von Edge zusammen mit dem Windows-Betriebssystem. Dazu überlegt der Autor, ob sich das locksche Eigentumsverständnis auch auf sogenanntes ,geistiges Eigentum‘ bezieht und falls ja, ob es sogar eine Monopolstellung von Urhebern und Autoren rechtfertigt.
Im Ergebnis wird dafür argumentiert, dass sich das Recht auf Privateigentum nach Locke nicht auf jegliches geistiges Eigentum erstreckt. Soweit es das andererseits aber tut, legitimiert es selbst ein Marktmonopol.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. John Lockes Eigentumsverständnis
2.1. Ursprung des Eigentums
2.2. Erwerb von Privateigentum durch Arbeit
2.3. Grenzen des Erwerbs von Privateigentum
3. Moderne Ausdehnung possessorischer Rechte auf sogenanntes ,geistiges Eigentum‘ – die Rolle Microsofts als Marktbeherrscher
3.1. Geistiges Eigentum
3.2. Marktbeherrschung – Missbrauch
4. Sind ,geistiges Eigentum‘ und Marktbeherrschung mit John Lockes Eigentumstheorie legitimierbar?
4.1. Begründung ,geistigen Eigentums‘ – Ergebnis schöpferischer Arbeit
4.2. Schranken der Verwertung ,geistigen Eigentums‘
4.3. Eigentumsschranke Monopol?
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob die Geschäftspolitik von Microsoft, insbesondere die marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen und Webbrowsern, auf Basis der Eigentumstheorie von John Locke philosophisch legitimiert werden kann. Dabei wird analysiert, inwiefern sich der lockesche Eigentumsbegriff auf geistiges Eigentum übertragen lässt und ob naturrechtliche Schranken eine Monopolstellung in diesem Kontext einschränken.
- Eigentumsverständnis nach John Locke
- Naturrechtliche Begründung von geistigem Eigentum
- Marktverhalten von Microsoft und EU-Kartellrecht
- Grenzen des Privateigentums und Drittschädigungsverbote
Auszug aus dem Buch
2.2. Erwerb von Privateigentum durch Arbeit
Leben und Freiheit, als Formen des Eigentums verstanden, findet der Menschen im Naturzustand vor. Nach Locke ist das tatsächlich der „Zustand vollkommener Freiheit“ des Menschen. Eigentum im engeren Sinne ist einem von Gott jedoch zunächst nur als Gemeinschaftseigentum gegeben. Eine Ausnahme ist das „Eigentum an der eigenen Person“ samt „aller ihrer Handlungen und Arbeit“; daran hat nur die Person selbst ursprünglich ein Recht.
Anders verhält es sich mit den äußeren Dingen also dem ,Rest der Welt‘, seien es die Tiere oder die Früchte der Natur, Land, Wasser oder Bodenschätze. Sie alle kann der Mensch aus dem Stand des gemeinsamen Eigentums „entheben“. Die „Aneignung“ von Sachen geschieht allein schon durch Aussonderung individueller Exemplare aus der Gesamtheit des Gemeinschaftseigentums. Bereits das Aufsammeln von Waldfrüchten oder das Abstecken eines Claims in unberührtem Land gilt bei Locke als „Arbeit“, die den Menschen berechtigt, auf die so individualisierten Dinge sein Eigentum zu erstrecken, sie also zu seinem Privaten zu bestimmen. Eine Zustimmung der anderen Mitglieder der Gemeinschaft ist nicht erforderlich, ja aus praktischen Gründen nicht einmal möglich. Neben diesen originären Möglichkeiten des Eigentumserwerbs kann man Eigentum auch durch Vertrag erlangen (sekundärer Eigentumserwerb). Theoretische Erwägungen gibt es bei John Locke dazu nicht. Vielmehr setzt er Eigentumserwerb mittels Handel und Tausch wie selbstverständlich bereits im Naturzustand voraus.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Problematik des Microsoft-Monopols im Kontext der europäischen Kartellrechtsauffassung und Vorstellung von John Locke als philosophischer Referenzrahmen.
2. John Lockes Eigentumsverständnis: Darstellung des lockeschen Begriffs des Eigentums, der aus der Selbsterhaltung im Naturzustand und der Arbeit an äußeren Dingen abgeleitet wird.
3. Moderne Ausdehnung possessorischer Rechte auf sogenanntes ,geistiges Eigentum‘ – die Rolle Microsofts als Marktbeherrscher: Analyse der heutigen rechtlichen Situation geistiger Güter sowie des kartellrechtlich relevanten Marktanteils von Microsoft bei Betriebssystemen.
4. Sind ,geistiges Eigentum‘ und Marktbeherrschung mit John Lockes Eigentumstheorie legitimierbar?: Prüfung, ob die lockeschen Arbeitstheorien und Eigentumsschranken auf geistige Schöpfungen anwendbar sind und ob sie die Marktpraktiken von Microsoft rechtfertigen.
5. Fazit: Zusammenfassendes Urteil über die Vereinbarkeit von Microsofts Geschäftsmodell mit den Prinzipien Lockes sowie eine kritische Anmerkung zu Lockes Engagement im Sklavenhandel.
Schlüsselwörter
John Locke, Eigentumstheorie, geistiges Eigentum, Microsoft, Marktbeherrschung, Kartellrecht, Naturrecht, Arbeitstheorie, Privateigentum, Monopol, Selbsterhaltung, Betriebssystem, Browser, Rechtsphilosophie, Vertragsrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die marktbeherrschende Stellung von Microsoft vor dem Hintergrund der klassischen Eigentumstheorie von John Locke.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Eigentumsbegriff bei Locke, der Natur des geistigen Eigentums und den kartellrechtlichen Auseinandersetzungen um Betriebssysteme.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob sich Microsofts Geschäftspraktiken philosophisch durch die Argumente von John Locke legitimieren oder kritisieren lassen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine ideengeschichtliche und rechtsphilosophische Untersuchung, die klassische Staatstheorie auf moderne ökonomische Sachverhalte anwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der lockeschen Theorie, die Darstellung des Microsoft-Marktverhaltens und die deduktive Anwendung der Theorie auf das geistige Eigentum.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind John Locke, geistiges Eigentum, Marktbeherrschung, Eigentumstheorie, Monopol und Selbsterhaltung.
Warum spielt der Naturzustand bei John Locke eine wichtige Rolle für die Argumentation?
Der Naturzustand ist die Grundlage für Lockes Begründung des Privateigentums als unveräußerliches Menschenrecht, von dem aus die Rechtmäßigkeit weiterer Besitzansprüche geprüft wird.
Wie bewertet der Autor die Rolle von Bill Gates im Vergleich zu Lockes Naturzustand?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Bill Gates im lockeschen Sinne legitim gehandelt hat, da er weder die Freiheit anderer unzulässig einschränkte noch Allgemeingut entwendete.
- Arbeit zitieren
- Götz-Ulrich Luttenberger (Autor:in), 2017, John Locke und Bill Gates im Vergleich. Eigentumsverständnis und Marktbeherrschung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/385984