Das Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung der Frage, ob die von Ronald Dworkin vorgebrachten Argumente zum Verwurf des Positivums überzeugend genug sind, um seiner Forderung nachzukommen. Hierzu wird der Autor als erstes Dworkins Argumente gegen Harts Theorie rekonstruieren. Anschließend konzentriert sich der Autor auf seine Ausführungen gegen die Doktrin des richterlichen Ermessens und seine logisch strenge Trennung von Regeln und Prinzipien. Dabei soll gezeigt werden, dass Dworkin an mehreren Stellen inkonsistent argumentiert und dadurch sogar seine eigene Theorie einer konstruktiven Interpretation beeinträchtigt.
In „The Model Of Rules“ unternimmt der amerikanische Philosoph Ronald Dworkin einen Angriff auf den rechtsphilosophischen Positivismus. Sein von ihm als für den Positivismus jener Zeit stellvertretend eingestuftes Angriffsziel ist dabei die Theorie Harts, wonach Recht ein System aus primären und sekundären Regeln sei. Mit Verweis auf die tatsächliche juristische Praxis macht Dworkin darauf aufmerksam, dass in Situationen, in denen ein Fall nicht klar durch eine Regel abgedeckt ist, auf rechtliche Prinzipien zurückgegriffen wird, um zu einer Entscheidung zu gelangen.
Mit dieser Behauptung weist Dworkin Harts für diesen Fall vorgesehene Doktrin des richterlichen Ermessens ausdrücklich zurück. Ein Richter werde in den ungeregelten „hard cases“ von Prinzipien geleitet und habe deshalb kein Ermessen in der Form wie Hart es behauptet. Weil in Harts Theorie kein Platz für Prinzipien sei, fordert Dworkin deshalb, dessen Positivismus insgesamt zu verwerfen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rekonstruktion von Dworkins „Angriff auf den Positivismus“
3. Kritische Beurteilung der Argumente Dworkins
3.1 Zur logischen Unterscheidungen von Regeln und Prinzipien
3.2 Zu Dworkins Ausführungen zum richterlichen Ermessen
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtsphilosophische Debatte zwischen H.L.A. Hart und Ronald Dworkin, mit dem Ziel zu prüfen, ob Dworkins Kritik am Rechtspositivismus – insbesondere bezüglich der Trennung von Regeln und Prinzipien sowie der Doktrin des richterlichen Ermessens – stichhaltig ist.
- Analyse des Rechtspositivismus nach H.L.A. Hart
- Rekonstruktion von Dworkins Angriff auf das positivistische Regelverständnis
- Untersuchung der logischen Unterscheidung von Regeln und Prinzipien
- Kritische Auseinandersetzung mit der Theorie des richterlichen Ermessens
Auszug aus dem Buch
3.1 Zur logischen Unterscheidungen von Regeln und Prinzipien
Ist der Unterschied zwischen Regeln und Prinzipien tatsächlich so gravierend, wie Dworkin behauptet? Seine Ausführungen zur „Alles-oder-Nichts-Weise“ (Dworkin 1967: 25) der Regeln und zum „Gewicht“ (Dworkin 1967: 27) der Prinzipien erwecken zunächst den Anschein, dass dem so ist.
Der Ausdruck Alles-oder-Nichts-Weise meint, dass wenn der Tatbestand für eine Regel erfüllt ist, automatisch die hierfür vorgesehene Konsequenz erfolgt. Wird jemand der Tötung eines anderen Menschen überführt und dafür angeklagt, dann wird die Person entsprechend der vorgesehenen Regel bestraft werden. Es sei denn, die besonderen Umstände, in dem die Tat geschah, rechtfertigen eine Ausnahme (z.B. bei Notwehr). Trotz der Ausnahme bleibt die Regel dabei intakt. Grundsätzlich lassen sich alle Ausnahmen einer Regel vollständig auflisten, sodass die automatische Operationsweise trotz der Ausnahmen gewährleistet bleibt (vgl. Dworkin 1967: 25).
Prinzipien funktionieren anders. Bei ihnen erfolgt die Konsequenz nicht automatisch. Stattdessen deuten sie in eine Richtung und geben so Gründe für oder gegen eine Entscheidung an (vgl. Dworkin 1967: 29). Der zentrale Begriff hierbei ist das Gewicht der Prinzipien (siehe Dworkin 1967: 27). Manche Prinzipien sind bedeutungsvoller als andere, d.h. sie deuten stärker in die eine oder andere Richtung. Für eine Entscheidung in den schwierigen Fällen ist es also notwendig, die für den Fall in Frage kommenden Prinzipien aufzudecken und anhand ihres Gewichtes für oder gegen die Veränderung der bestehenden Regeln zu stimmen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit führt in Dworkins Kritik am Rechtspositivismus ein und benennt die Untersuchung von richterlichem Ermessen sowie die Differenzierung von Regeln und Prinzipien als zentrale Zielsetzung.
2. Rekonstruktion von Dworkins „Angriff auf den Positivismus“: Dieses Kapitel erläutert Harts Verständnis von Recht als System aus primären und sekundären Regeln und beschreibt Dworkins daraus abgeleitetes Dilemma für den Positivismus.
3. Kritische Beurteilung der Argumente Dworkins: Hier wird die logische Trennung von Regeln und Prinzipien hinterfragt und Harts Einwand der Inkohärenz dargelegt sowie Dworkins Kritik am richterlichen Ermessen einer Analyse unterzogen.
4. Fazit: Die Arbeit schlussfolgert, dass Dworkins scharfe Unterscheidung zwischen Regeln und Prinzipien Schwächen aufweist, würdigt aber seinen Beitrag zur Debatte um die Bedeutung von Prinzipien im Recht.
Schlüsselwörter
Rechtsphilosophie, Rechtspositivismus, H.L.A. Hart, Ronald Dworkin, richterliches Ermessen, Regeln, Prinzipien, Alles-oder-Nichts-Weise, Gewicht, hard cases, interpretative Rechtstheorie, Anerkennungsregel, Rechtsgeltung, Analogie, Rechtssystem.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt eine kritische Auseinandersetzung mit der rechtsphilosophischen Debatte zwischen H.L.A. Hart und Ronald Dworkin bezüglich der Natur des Rechts.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Felder sind der Rechtspositivismus, die Abgrenzung von Rechtsregeln und Prinzipien sowie die Frage, wie Richter in sogenannten „hard cases“ entscheiden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Prüfung der Argumente Dworkins gegen den Positivismus, um zu klären, ob seine Forderung, diesen zu verwerfen, nachvollziehbar begründet ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine rechtsphilosophische Analyse, die auf der Rekonstruktion der Theorien und einer anschließenden kritischen Würdigung durch den Vergleich mit primären Quellen und Sekundärliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Rekonstruktion der positivistischen Rechtsauffassung nach Hart, eine Untersuchung der logischen Unterscheidung von Regeln und Prinzipien sowie eine detaillierte Kritik an Dworkins Begriff des richterlichen Ermessens.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Rechtspositivismus, richterliches Ermessen, Prinzipientheorie, Regeln und interpretative Rechtstheorie charakterisiert.
Wie definiert Dworkin den Unterschied zwischen Regeln und Prinzipien?
Dworkin unterscheidet sie primär durch die "Alles-oder-Nichts-Weise" der Regeln und das "Gewicht", das Prinzipien in Abwägungsprozessen zukommt.
Welches Problem identifiziert der Autor bei Dworkins Prinzipien-Konzept?
Der Autor weist darauf hin, dass Prinzipien unzählbar sind, was zu einer unendlichen Menge an Ausnahmen führen würde und somit die Stabilität und Erkennbarkeit von Rechtsregeln gefährdet.
Wie bewertet der Autor Dworkins Forderung nach einem "lückenlosen" Rechtssystem?
Der Autor bewertet diese Forderung als reichlich naiv und plädiert dafür, dass eine realistische Rechtstheorie die "open texture" des Rechts und die ständige Notwendigkeit der richterlichen Urteilskraft anerkennen sollte.
- Arbeit zitieren
- Jeremias Düring (Autor:in), 2016, Ein Verleich von der Theorie Herbart Harts und Ronald Dworkings "Attacke auf den Positivismus", München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/374084