Menschenrechte sind als Begriff in der heutigen Politik wie auch in der wissenschaftlichen Diskussion der philosophischen Ethik ein zentrales Thema und Problem. Immer wieder wird ihre Einhaltung gemahnt und darum gestritten, was denn nun ein zu schützendes Menschenrecht ist und welche Pflichten zur Intervention sich aus ihnen ergeben. Ihre Grundlegung scheint dabei seit ihrer Entstehung im Zuge der Aufklärung ein zentrales Problem. James Griffin und Rainer Forst haben zwei Ansätze für eine solche Begründung geliefert, die in dieser Arbeit näher besprochen werden sollen.
Während Forst vor allem eine intersubjektive Rechtfertigungsfähigkeit und ein damit verbundenes „Recht auf Rechtfertigung“ (Forst 2007) in den Fokus seiner Theorie der Menschenrechte rückt, wählt Griffin einen eher pragmatischen Ansatz, indem er festlegt, dass Menschenrechte zunächst einmal festgelegt und breit akzeptiert werden müssten, um Wirkung zu zeigen, erst danach könnte man sich um eine Grundlegung kümmern. Mögliche Rechte und Ansprüche ergäben sich vor allem aus der ethischen Praxis im menschlichen Miteinander, könnten aber auch aus Regeln, die von einer bestimmten Autorität festgelegt werden, entstehen. Dabei lässt Griffin bewusst zahlreiche Probleme und Unklarheiten zunächst außer Acht, um ein solches Konzept aufzubauen. Beide Ideen sollen daher hier vorgestellt werden um eventuelle Parallelen und Unterschiede vorzustellen.
Forst kritisierte Griffins Konzept in einem Artikel recht deutlich. Auf diese Kritik reagierte Griffin wiederum ebenfalls recht scharf, daher soll auch diese Diskussion in dieser Arbeit ihren Raum finden. Dabei soll vor allem der Leitfrage nachgegangen werden, ob Forsts und Griffins Ansätze einer Theorie der Menschenrechte wirklich so verschieden sind. Dies soll im letzten Teil der Arbeit zusammengefasst und diskutiert werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Rainer Forst, James Griffin und die Idee der Menschenrechte
2.1. Rainer Forst – Menschenrechte und das Recht auf Rechtfertigung
2.2. James Griffin – Ein pragmatischer Ansatz
2.3. Forsts Kritik an Griffin
2.4. Griffins Erwiderung an Forst
3. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die philosophischen Begründungen von Menschenrechten bei Rainer Forst und James Griffin gegenüberzustellen, ihre zentralen Unterschiede herauszuarbeiten und zu prüfen, ob ihre Ansätze trotz grundlegend verschiedener Herangehensweisen zu ähnlichen Ergebnissen führen.
- Vergleich des rechtfertigungstheoretischen Ansatzes von Rainer Forst mit dem pragmatischen Ansatz von James Griffin.
- Analyse der Rolle von „Recht auf Rechtfertigung“ gegenüber „normativer Handlungsfähigkeit“ (normative agency).
- Untersuchung der gegenseitigen Kritik beider Philosophen an ihren jeweiligen Konzeptionen.
- Diskussion der Bedeutung von Demokratie und institutionellen Rahmenbedingungen für die Geltung von Menschenrechten.
- Kritische Reflexion über die Anwendbarkeit der Konzepte auf ethische Grenzfälle.
Auszug aus dem Buch
2.1. Rainer Forst – Menschenrechte und das Recht auf Rechtfertigung
Rainer Forst begreift Menschenrechte als komplexes Problem, das sich aus fünf Aspekten zusammensetzt. Erstens stellen Menschenrechte in moralischer Hinsicht fundamentale menschliche Ansprüche gegenüber anderen dar. Sie umfassen zweitens eine rechtliche Komponente als zentraler Bestandteil der allermeisten staatlichen Verfassungen und finden in dieser Funktion auch Eingang in entsprechende Verträge und zwischenstaatliche Abkommen. Dies leitet bereits auf den dritten Aspekt der Menschenrechte hin, dem Politischen. Menschenrechte stellen für Forst grundlegende Standards der politischen Legitimität dar. Hier ergeben sich damit auch beinahe zwingend Konflikte, denn die einzelnen Menschenrechte können vor einem politischen Hintergrund kontrovers diskutiert werden, ebenfalls führt der Anspruch, den Menschenrechte im politischen Raum stellen zur komplexen Problematik der Intervention, etwa wenn eine Partei oder ein ganzer Staat von anderen geschlossen akzeptierte Menschenrechte systematisch verletzt.
In einem eingeschränkten Sinn ist für Forst viertens auch der historische Aspekt in Bezug auf Menschrechte von gewisser Bedeutung. Die Geschichte und die Entwicklung der Menschenrechtsidee sind in der Diskussion um diese Rechte von Bedeutung, da sie grundsätzliche Folgen für ihr Verständnis haben. Aus diesen vier Teilaspekten ergibt sich dann Forst zufolge ein fünfter, der Gesellschaftliche. Unterdrückung, Ausbeutung oder allgemein die Missachtung und Verletzung der Rechte einer Gruppe der Menschheit wird in der Debatte um Menschenrechte generell als Angelegenheit aller Menschen aufgefasst. In der Summe dieser fünf Teilbereiche ergibt für Forst daher auch, dass Menschenrechte ein Mittel gegen gewisse Übel und Ungerechtigkeiten im Umgang zwischen Menschen und, wie auch immer zusammengesetzten, Gruppen von Menschen sind (Forst 2011, S. 53).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in das zentrale Problem der Begründung von Menschenrechten ein und stellt die beiden Protagonisten Rainer Forst und James Griffin sowie deren unterschiedliche Ansätze kurz vor.
2. Rainer Forst, James Griffin und die Idee der Menschenrechte: Dieses Kapitel liefert eine detaillierte Ausarbeitung der Ansätze von Forst (Recht auf Rechtfertigung) und Griffin (pragmatischer Ansatz/normative agency) sowie die wechselseitige kritische Auseinandersetzung.
3. Fazit: Das Fazit fasst die grundlegenden Unterschiede der Konzeptionen zusammen und reflektiert, inwiefern beide Autoren trotz geteilter Grundanliegen aufgrund ihrer unterschiedlichen methodischen Prioritäten kaum vergleichbare Ansprüche stellen.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Rainer Forst, James Griffin, Recht auf Rechtfertigung, normative Handlungsfähigkeit, Personhood, moralische Autonomie, politische Legitimität, Menschenwürde, pragmatischer Ansatz, intersubjektiver Diskurs, Gerechtigkeit, Demokratie, Intervention, Grundrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit vergleicht die unterschiedlichen philosophischen Ansätze von Rainer Forst und James Griffin zur Begründung von Menschenrechten.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die Konzepte des „Rechts auf Rechtfertigung“ bei Forst und der „normativen Handlungsfähigkeit“ bei Griffin sowie die Frage nach der universellen Geltung und praktischen Durchsetzung von Menschenrechten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Es soll geklärt werden, ob die Ansätze von Forst und Griffin in ihrer theoretischen Fundierung der Menschenrechte fundamental verschieden sind oder ob sie trotz ihrer Differenzen zu einer ähnlichen Zielsetzung gelangen.
Welche methodische Vorgehensweise wählt der Autor?
Der Autor nutzt eine komparative Analyse, in der die Primärwerke der beiden Philosophen sowie die gegenseitige Kritik in der Fachliteratur vergleichend gegenübergestellt werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Theorie von Forst, die Darstellung des Ansatzes von Griffin, die Kritik von Forst an Griffin und die Erwiderung von Griffin auf die Vorwürfe.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch die Begriffe Menschenrechte, Rechtfertigung, Autonomie, Handlungsfähigkeit und normative Basis definiert.
Wie unterscheidet sich die Begründung der Menschenrechte bei Forst von der bei Griffin?
Forst setzt bei einer diskursiven, intersubjektiven Rechtfertigungsfähigkeit an, während Griffin einen pragmatischen „Bottom-Up“-Ansatz verfolgt, der auf der menschlichen Fähigkeit zu normativer Autonomie (agency) beruht.
Warum hält Griffin es für sinnvoll, ethische Grenzfälle wie Kleinkinder aus seinem Menschenrechtskonzept auszuklammern?
Griffin möchte eine klare, breit akzeptierte Liste an Menschenrechten schaffen und befürchtet, dass die Einbeziehung schwieriger Grenzfälle die Theorie zu sehr verkompliziert und ihre praktische Durchsetzbarkeit schwächt.
Welche Rolle spielt die Demokratie für Rainer Forst?
Demokratie ist für Forst das notwendige Rechtfertigungsverhältnis, das es erst ermöglicht, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit innerhalb einer politischen Gemeinschaft zu legitimieren.
Wie lautet das Fazit der Untersuchung?
Das Fazit schließt, dass ein direkter Vergleich der Ansätze aufgrund der grundverschiedenen Zielsetzungen – hier fundamentale Rechtfertigung, dort pragmatische Definition – nur begrenzt sinnvoll ist, da beide Autoren unterschiedliche Prioritäten in der philosophischen Herangehensweise setzen.
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- Christian Risse (Author), 2017, Menschenrechte bei Rainer Forst und James Griffin. Ein Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/365438