Bei der Vertragstheorie handelt es sich im Allgemeinen um die systematische Ausarbeitung der „neuzeitlichen“ Überzeugung, dass sich die Rechtfertigung für Herrschaft oder einer bestimmten Gesellschaftsordnung nicht länger durch den Willen Gottes ableiten lässt. Vielmehr ist von einem Gedankenexperiment zu sprechen, welches die gesellschaftlichen und politischen Institutionen als die freiwillige und rationale Übereinkunft der in einem definierten Ausgangszustand lebenden Individuen durch einen von ihnen beschlossenen Vertrag begreift. Die Voraussetzung des Kontraktualismus ist demnach immer das autonome Individuum, das nur durch solche Gesetze in der eigenen Freiheit eingeschränkt werden darf, auf die es sich mit allen anderen im Rahmen eines fairen Verfahrens hätte einigen können. Eine bestimmte gesellschaftliche Ordnung, wie z.B. der Staat, wird in diesem Zusammenhang durch eine hypothetische Zustimmung der Betroffenen gerechtfertigt.
Den Menschen als rationales Wesen, welches seine eigenen Entscheidungen trifft zu begreifen, wird erstmals durch Thomas Hobbes und damit dem Begründer der neuzeitlichen politischen Philosophie durchgeführt. Mehr als 300 Jahre später greift der Philosoph John Rawls auf die Vertragstheorie zurück um den Sozialstaat mit jenem Gedankenexperiment politiktheoretisch zu legitimieren. Das Anliegen der vorliegenden Arbeit ist es, anhand von Thomas Hobbes und John Rawls, zwei unterschiedliche Varianten des Kontraktualismus zu erörtern als auch ihre ideenhistorische sowie politiktheoretische Bedeutung annähernd zu bestimmen. Dabei wird in chronologischer Reihenfolge zunächst Thomas Hobbes und danach John Rawls im Hinblick auf ihre differenten Ansätze untersucht. Ersterer fungiert folglich als Bezugspunkt von dem aus der Letztere verglichen werden kann. Um die unterschiedlichen Ansätze adäquat erörtern zu können, wird auf das von Wolfgang Kerstings aufgestellte Schemata zurückgegriffen. Das bedeutet, dass es zuerst zu einer Betrachtung des jeweiligen konstruierten Naturzustandes kommt, gefolgt von der Analyse der beiden Verträge und schließlich die Untersuchung der Ergebnisse (Kersting 1994: 57). Am Schluss dieses Vergleiches bietet es sich dann an, resümierend auf die ideenhistorische und politiktheoretische Bedeutung der beiden Vertragstheoretiker einzugehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Naturzustand bei Thomas Hobbes
3. Der Urzustand bei John Rawls
4. Ideenhistorische und politiktheoretische Einordnung
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit verfolgt das Ziel, die Vertragstheorien von Thomas Hobbes und John Rawls vergleichend gegenüberzustellen und deren ideenhistorische sowie politiktheoretische Bedeutung zu analysieren. Dabei wird untersucht, wie beide Denker den jeweiligen Ausgangszustand sowie den Vertragsschluss konzipieren, um Herrschaft beziehungsweise Gerechtigkeitsgrundsätze zu rechtfertigen.
- Vergleich der Kontraktualismus-Varianten von Hobbes und Rawls
- Analyse des Naturzustandes (Hobbes) und des Urzustandes (Rawls)
- Untersuchung der Legitimationsfunktion des Gesellschaftsvertrages
- Einordnung der neuzeitlichen politischen Philosophie und des Liberalismus
Auszug aus dem Buch
Zunächst wird nun der Konfliktcharakter und das dem Naturzustand zu Grunde liegende Menschenbild näher erläutert: Der durch Hobbes konstruierte Konfliktcharakter des Naturzustandes ist eine Konkurrenzsituation, bei der jeder das Recht auf alles besitzt und daher ein Krieg aller gegen alle herrscht (Euchner 1994: 96).
Die einzelnen Individuen sind jedoch im Naturzustand gleichgestellt, da selbst der physisch Stärkste noch davor Angst haben muss durch einen Hinterhalt oder gar von mehreren Akteuren ermordet zu werden (Euchner 1994: 94). Im Naturzustand existiert keine Sicherheit und so muss jeder zu jedem Zeitpunkt um sein Leben fürchten, ganz im Sinne von „homo homini lupus est“ (Euchner 1994: 96). Hobbes zeichnet sich also durch ein eher skeptisches Menschenbild aus, das durch gegenseitiges Misstrauen geprägt ist (Euchner 1994: 95). Des Weiteren kann man davon sprechen, dass Hobbes den Menschen des Naturzustandes als einen egoistischen, rationalen Nutzenmaximierer, den „Homo oeconomicus“, skizziert.
An und für sich ist jedoch keinesfalls von einem rein negativen Menschenbild auszugehen, denn selbst Hobbes relativiert diese mögliche Interpretation dadurch, dass es im Naturzustand nur das „jus naturale“ nicht aber auch das „lex naturalis“ gibt (Euchner 1994: 99). Das natürliche Recht bezeichnet dabei den ungebändigten freien Willen der Menschen, die mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln rücksichtslos das eigene Leben zu erhalten versuchen (Euchner 1994: 99). Im Gegensatz dazu stehen die natürlichen Gesetze bzw. das Gesetz der Natur, welches schon den Übergang vom Naturzustand zum Gesellschaftszustand markiert.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Vertragstheorien ein und erläutert die methodische Vorgehensweise, Hobbes und Rawls anhand ihrer Ausgangszustände zu vergleichen.
2. Der Naturzustand bei Thomas Hobbes: Es wird der Konfliktcharakter des Naturzustandes sowie Hobbes’ Verständnis des Menschen als rationalen Nutzenmaximierer analysiert, die den Übergang zum Gesellschaftsvertrag notwendig machen.
3. Der Urzustand bei John Rawls: Dieses Kapitel beleuchtet Rawls’ Gerechtigkeitstheorie, das Konzept des „Urzustandes“ und den „Schleier des Nichtwissens“ als Instrumente für eine faire gesellschaftliche Grundordnung.
4. Ideenhistorische und politiktheoretische Einordnung: Hier wird die Bedeutung von Hobbes als Begründer der neuzeitlichen politischen Philosophie diskutiert und Rawls’ Beitrag zur zeitgenössischen Debatte verortet.
5. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass der Erfolg der Vertragstheorie maßgeblich von der Konstruktion des Ausgangszustandes abhängt und die Rolle des autonomen Individuums als Legitimationsinstanz zentral bleibt.
Schlüsselwörter
Vertragstheorie, Thomas Hobbes, John Rawls, Kontraktualismus, Naturzustand, Urzustand, Gerechtigkeit, Leviathan, Gerechtigkeit als Fairness, Schleier des Nichtwissens, politische Philosophie, Legitimation, Gesellschaftsvertrag, Vernunft, Utilitarismus
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit vergleicht die Vertragstheorien von Thomas Hobbes und John Rawls, um deren unterschiedliche Ansätze zur Legitimation von staatlicher Ordnung und Gerechtigkeitsgrundsätzen zu erörtern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind der Kontraktualismus, die Konstruktion von Ausgangssituationen wie Natur- oder Urzustand sowie die politiktheoretische Begründung von Herrschaft und gesellschaftlicher Kooperation.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Ziel ist es, die ideenhistorische und politiktheoretische Bedeutung der beiden Vertragstheoretiker durch einen systematischen Vergleich ihrer Argumentationsweisen annähernd zu bestimmen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die methodische Analyse der Konstruktion von Ausgangszuständen nach dem Schema von Wolfgang Kersting, um die Verträge und deren Ergebnisse gegenüberzustellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die detaillierte Analyse von Hobbes' Naturzustand sowie Rawls' Urzustand, inklusive ihrer jeweiligen Menschenbilder und Gerechtigkeitskonzepte.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Vertragstheorie, Kontraktualismus, Leviathan, Gerechtigkeit als Fairness, Naturzustand, Urzustand, Schleier des Nichtwissens und politisches Individuum.
Wie unterscheidet sich Hobbes' Naturzustand von Rawls' Urzustand?
Während Hobbes den Naturzustand als einen konfliktgeladenen "Krieg aller gegen alle" beschreibt, konstruiert Rawls den Urzustand als eine faire, theoretische Entscheidungssituation freier und gleicher Individuen.
Warum spielt der „Schleier des Nichtwissens“ bei Rawls eine so wichtige Rolle?
Er dient dazu, die Individuen zu entindividualisieren, indem er Wissen über den eigenen sozialen Status oder natürliche Gaben ausschließt, um so die Wahl gerechter Verteilungsprinzipien zu gewährleisten.
- Arbeit zitieren
- Selina Thal (Autor:in), 2007, Hobbes versus Rawls. Vertragstheorien im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/343839