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Verringerung von Kosten und Schnittstellen-Problemen. Ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus am Beispiel einer Akut-Therapie für HIV/Aids-Patienten

Title: Verringerung von Kosten und Schnittstellen-Problemen. Ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus am Beispiel einer Akut-Therapie für HIV/Aids-Patienten

Term Paper , 2014 , 16 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Stephan Hennig (Author)

Leadership and Human Resources - Miscellaneous

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Summary Excerpt Details

Eine ineffiziente Arbeitsteilung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung ist in der Vergangenheit häufig kritisiert worden. Eine ambulante Regelbehandlung im Krankenhaus ist im deutschen Gesundheitswesen für gesetzlich Versicherte nicht möglich. Der Regelzugang von GKV-Versicherten erfolgt – bis auf Ausnahmen – über die Einweisung eines niedergelassenen Arztes. Erste zaghafte Ansätze, Krankenhäuser für ambulante Behandlungen zu öffnen, gab es bereits in den 90er Jahren mit dem Gesundheitsstrukturgesetz.
Im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2003 wurde die Möglichkeit ge-schaffen, hoch spezialisierte Leistungen ambulant anzubieten, sofern vorher ein entsprechender Vertrag mit der einzelnen Krankenkasse abgeschlossen wurde: Es kam jedoch nur in sehr geringem Umfang zu entsprechenden Ver-tragsabschlüssen. Typische Schnittstellenprobleme zwischen stationärem und ambulantem Sektor blieben weitgehend bestehen. Für HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis stellte dieses Schnittstellenproblem eine besondere Härte dar, da nach einer mehrwöchigen stationären Akutbehandlung eine mehrmonatige dosisreduzierte Sekundärprophylaxe (Erhaltungstherapie) durchgeführt werden muss. Dies kann nur durch HIV-erfahrene Ophtalmologen sichergestellt werden. Fehler wären überaus verhängnisvoll, da einmal eingetretene Sehkraftverluste nicht wieder hergestellt werden können.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz trat am 01.04.2007 in Kraft. Ein As-pekt dieser Gesundheitsreform ist, dass die bestehenden Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung am Krankenhaus (hoch spezialisierte Leis-tungen gemäß dem Katalog nach § 116b Absatz 3 und 4 SGB V) konsequen-ter umgesetzt werden können. Vor der Gesetzesänderung und den neuen Möglichkeiten des GKV-WSG hätte der Patient nach seiner stationären Behandlung in die ambulante Behandlung außerhalb des Krankenhauses wechseln müssen. Zwar gab es auch schon vor dem Inkrafttreten die Möglichkeit, dass Krankenhäuser ambulante Behandlungen durchführen, dies war jedoch immer an verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen ge-bunden. Die ambulante Versorgung wird regelmäßig durch niedergelassene Ärzte wahrgenommen, die nur in vergleichsweise seltenen Fällen die für die Erhaltungstherapie ausreichende Behandlung ihrer Patienten fortsetzen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Zielsetzung

3. Terminologische Abgrenzung

3.1 Ambulante ärztliche Versorgung

3.2 Versorgung im Krankenhaus

3.3 Schnittstelle

3.4 Aids/HIV

3.5 CMV-Retinitis

4. Theoretischer Bezugsrahmen

4.1 Der Paragraph 116b SGB V

4.2 Voraussetzungen

5. Aspekte

5.1 Schnittstellenprobleme

5.2 Reduktion der Schnittstellenprobleme

5.2.1 Patient

5.2.2 Krankenhaus

5.3 Finanz- und Kostenwirkungen

5.3.1 Allgemeine Finanz- und Kostenwirkungen

5.3.2 Finanz- und Kostenwirkungen für das Krankenhaus

6. Fazit

7. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht, ob das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz effektive Lösungsansätze für Schnittstellenprobleme zwischen stationärer und ambulanter Versorgung bietet, wobei die Behandlung von HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis als praktisches Beispiel dient.

  • Analyse der Schnittstelle zwischen Krankenhaus und nach-stationärer Versorgung.
  • Untersuchung der gesetzlichen Neuregelung gemäß § 116b SGB V.
  • Betrachtung der Perspektiven von Patienten und Krankenhäusern.
  • Evaluierung von Finanz- und Kostenwirkungen der neuen Gesetzgebung.
  • Beurteilung der Versorgungsqualität bei hoch spezialisierten Leistungen.

Auszug aus dem Buch

5.1 Schnittstellenprobleme

Das prinzipielle Schnittstellenproblem erfolgt aus der definierten Trennung von stationärem und ambulantem Bereich. Defintionsgemäß können stationäre Leistungen nur von Krankenhäusern erbracht werden. Vor dem Inkrafttreten des GKV-WSG erfolgte die nach-stationäre Behandlung von HIV/Aids-Patienten i.d.R. ambulant (Arztpraxen). Bei Patienten, die auf eine Infusionstherapie (wie bei CMV-Retinitis notwendig) angewiesen sind, stellt der Wechsel vom stationären in den ambulanten Bereich ein besonderes Risiko dar, da bei hoch spezialisierten Verfahren eine besonders enge Verzahnung der Versorgungskette sichergestellt sein muss. Die starre Aufgabenteilung zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung verursachte in der Vergangenheit immer wieder Schnittstellenprobleme durch nicht optimal abgestimmte Behandlungsverläufe. Die Behandlungskette muss besonders bei HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis unbedingt optimal eingehalten werden. Bei HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis würde eine suboptimale Behandlungskette u.U. zu irreparablen Augenschäden führen, die nicht mehr reversibel wären. CMV-Therapien können nur das Fortschreiten der Erkrankung stoppen nicht aber bereits aufgetretene Schädigungen kurieren.

Insbesondere bei einem Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Versorgung ist das Risiko einer nachlassenden Compliance durch den Patienten erhöht. Bereits geringe Schwankungen im Wirkstoffbereich der antiviralen Medikamente durch kurzfristige Unterbrechungen der Therapie erhöhen die Gefahr der Resistenzbildung.

Unterschiedliche Qualifikation des medizinischen Personals kann ein weiteres Schnittstellenproblem sein. Besonders für die Behandlung von HIV/Aids-Patienten ist ein umfangreiches Spezialwissen und eine entsprechende Zusatzqualifikation notwendig.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Problemstellung: Beleuchtet die historische Ineffizienz der Arbeitsteilung zwischen stationären und ambulanten Sektoren sowie die spezifischen Risiken für HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis.

2. Zielsetzung: Definiert die Beantwortung der Frage, ob das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz Instrumente zur Optimierung der Schnittstellenversorgung bereitstellt.

3. Terminologische Abgrenzung: Definiert zentrale Begriffe wie ambulante Versorgung, stationäre Versorgung, Schnittstelle, HIV/Aids und CMV-Retinitis zur einheitlichen Grundlage.

4. Theoretischer Bezugsrahmen: Erläutert die rechtlichen Grundlagen des § 116b SGB V und die Voraussetzungen für Krankenhäuser zur ambulanten Leistungserbringung.

5. Aspekte: Analysiert detailliert die Schnittstellenprobleme und deren Reduktion durch die neue Regelung aus Sicht von Patient und Krankenhaus sowie die ökonomischen Folgen.

6. Fazit: Bewertet die GKV-WSG-Regelungen als sinnvollen Beitrag zum Abbau von Sektorengrenzen und zur Steigerung der Kosteneffizienz.

7. Zusammenfassung: Fasst die Kernergebnisse der Untersuchung zur Wirksamkeit des GKV-WSG im Kontext der Schnittstellenoptimierung zusammen.

Schlüsselwörter

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, HIV, Aids, CMV-Retinitis, Krankenhaus, ambulante Versorgung, Schnittstellenprobleme, SGB V, Gesundheitsreform, Leistungserbringung, Kosteneffektivität, Therapiequalität, Integrierte Versorgung, Compliance, Spezialisierung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht, wie das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz dazu beiträgt, ineffiziente Schnittstellen zwischen stationären Krankenhäusern und ambulanter Weiterversorgung zu verringern.

Welche zentralen Themenfelder stehen im Fokus?

Zentrale Themen sind die Sektorentrennung im deutschen Gesundheitswesen, die Rolle des Krankenhauses in der ambulanten Versorgung und die ökonomischen Auswirkungen dieser Integration.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist aufzuzeigen, ob die gesetzliche Neuregelung gemäß § 116b SGB V ein wirksames Instrument darstellt, um Behandlungsabbrüche oder Qualitätsverluste an der Schnittstelle zu minimieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär angewendet?

Die Arbeit nutzt eine Literaturanalyse sowie die Untersuchung rechtlicher Rahmenbedingungen und gesundheitsökonomischer Aspekte anhand eines spezifischen Fallbeispiels.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil analysiert die theoretischen Grundlagen des SGB V, beschreibt Schnittstellenprobleme am Beispiel der CMV-Retinitis-Therapie und bewertet die Vor- und Nachteile der Sektorintegration.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?

Die Arbeit fokussiert sich auf Fachbegriffe wie Schnittstellenprobleme, GKV-WSG, ambulante Krankenhausleistung, HIV/Aids-Versorgung und Kosteneffizienz.

Warum ist das Beispiel der CMV-Retinitis für die Untersuchung so relevant?

Bei der CMV-Retinitis ist eine lückenlose Behandlungskette lebensnotwendig, da bereits kurzfristige Therapieunterbrechungen oder Informationsverluste beim Sektorenwechsel zu irreversiblen Sehkraftverlusten führen können.

Welchen Vorteil bietet die Neuregelung speziell für den Patienten?

Der Patient profitiert von einer hohen Behandlungskontinuität, da er im bekannten Umfeld des Krankenhauses weiterbetreut wird, was Informationsverluste durch Übertragungsfehler reduziert.

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Details

Title
Verringerung von Kosten und Schnittstellen-Problemen. Ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus am Beispiel einer Akut-Therapie für HIV/Aids-Patienten
College
Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen
Grade
2,0
Author
Stephan Hennig (Author)
Publication Year
2014
Pages
16
Catalog Number
V280649
ISBN (Book)
9783656748236
ISBN (eBook)
9783656748533
Language
German
Tags
verringerung kosten schnittstellen-problemen ambulante leistungserbringung krankenhaus beispiel akut-therapie hiv/aids-patienten
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Stephan Hennig (Author), 2014, Verringerung von Kosten und Schnittstellen-Problemen. Ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus am Beispiel einer Akut-Therapie für HIV/Aids-Patienten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/280649
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