Eine ineffiziente Arbeitsteilung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung ist in der Vergangenheit häufig kritisiert worden. Eine ambulante Regelbehandlung im Krankenhaus ist im deutschen Gesundheitswesen für gesetzlich Versicherte nicht möglich. Der Regelzugang von GKV-Versicherten erfolgt – bis auf Ausnahmen – über die Einweisung eines niedergelassenen Arztes. Erste zaghafte Ansätze, Krankenhäuser für ambulante Behandlungen zu öffnen, gab es bereits in den 90er Jahren mit dem Gesundheitsstrukturgesetz.
Im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2003 wurde die Möglichkeit ge-schaffen, hoch spezialisierte Leistungen ambulant anzubieten, sofern vorher ein entsprechender Vertrag mit der einzelnen Krankenkasse abgeschlossen wurde: Es kam jedoch nur in sehr geringem Umfang zu entsprechenden Ver-tragsabschlüssen. Typische Schnittstellenprobleme zwischen stationärem und ambulantem Sektor blieben weitgehend bestehen. Für HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis stellte dieses Schnittstellenproblem eine besondere Härte dar, da nach einer mehrwöchigen stationären Akutbehandlung eine mehrmonatige dosisreduzierte Sekundärprophylaxe (Erhaltungstherapie) durchgeführt werden muss. Dies kann nur durch HIV-erfahrene Ophtalmologen sichergestellt werden. Fehler wären überaus verhängnisvoll, da einmal eingetretene Sehkraftverluste nicht wieder hergestellt werden können.
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz trat am 01.04.2007 in Kraft. Ein As-pekt dieser Gesundheitsreform ist, dass die bestehenden Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung am Krankenhaus (hoch spezialisierte Leis-tungen gemäß dem Katalog nach § 116b Absatz 3 und 4 SGB V) konsequen-ter umgesetzt werden können. Vor der Gesetzesänderung und den neuen Möglichkeiten des GKV-WSG hätte der Patient nach seiner stationären Behandlung in die ambulante Behandlung außerhalb des Krankenhauses wechseln müssen. Zwar gab es auch schon vor dem Inkrafttreten die Möglichkeit, dass Krankenhäuser ambulante Behandlungen durchführen, dies war jedoch immer an verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen ge-bunden. Die ambulante Versorgung wird regelmäßig durch niedergelassene Ärzte wahrgenommen, die nur in vergleichsweise seltenen Fällen die für die Erhaltungstherapie ausreichende Behandlung ihrer Patienten fortsetzen.
Inhaltsverzeichnis
- Problemstellung
- Zielsetzung
- Terminologische Abgrenzung
- Ambulante ärztliche Versorgung
- Versorgung im Krankenhaus
- Schnittstelle
- Aids/HIV
- CMV-Retinitis
- Theoretischer Bezugsrahmen
- Der Paragraph 116b SGB V
- Voraussetzungen
- Aspekte
- Schnittstellenprobleme
- Reduktion der Schnittstellenprobleme
- Patient
- Krankenhaus
- Finanz- und Kostenwirkungen
- Allgemeine Finanz- und Kostenwirkungen
- Finanz- und Kostenwirkungen für das Krankenhaus
- Fazit
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Wirksamkeit des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) hinsichtlich der Verbesserung der Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung im Gesundheitswesen. Am Beispiel der Behandlung von HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis analysiert die Arbeit, ob die neuen Regelungen des § 116b SGB V zur Optimierung dieser Schnittstelle beitragen.
- Analyse der Wirksamkeit des GKV-WSG in Bezug auf die Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung
- Untersuchung der Problematik von Schnittstellenproblemen und deren Reduktion
- Bewertung der Auswirkungen des GKV-WSG auf die Finanz- und Kostenstrukturen im Gesundheitswesen
- Beurteilung der neuen Möglichkeiten für ambulante Leistungen im Krankenhaus am Beispiel der Behandlung von HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis
- Bewertung der Perspektiven von Patienten und Krankenhäusern im Kontext der neuen Regelung
Zusammenfassung der Kapitel
- Problemstellung: Dieses Kapitel beleuchtet die Kritik an der ineffizienten Arbeitsteilung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung im deutschen Gesundheitswesen. Es wird die Notwendigkeit einer ambulanten Regelbehandlung im Krankenhaus und die historischen Entwicklungen in Bezug auf die Einbindung von Krankenhäusern in die ambulante Versorgung dargestellt. Die besondere Härte des Schnittstellenproblems für HIV/Aids-Patienten mit CMV-Retinitis wird hervorgehoben.
- Zielsetzung: Dieses Kapitel formuliert die Forschungsfrage der Arbeit, nämlich die Wirksamkeit des GKV-WSG in Bezug auf die Schnittstelle zwischen stationärer und anschließender ambulanter Versorgung. Es definiert den Fokus der Arbeit, die Untersuchung der Schnittstelle Krankenhaus und nach-ambulante Versorgung unter Berücksichtigung der Perspektiven von Patienten und Krankenhäusern.
- Terminologische Abgrenzung: Dieses Kapitel erläutert die Begriffe "ambulante ärztliche Versorgung", "Versorgung im Krankenhaus" und "Schnittstelle" im Kontext der Arbeit. Zudem wird die Definition von Aids/HIV und CMV-Retinitis gegeben.
- Theoretischer Bezugsrahmen: Dieses Kapitel stellt den Paragraphen 116b SGB V vor und erläutert die Voraussetzungen für die Durchführung ambulanter Leistungen durch Krankenhäuser.
- Aspekte: Dieses Kapitel betrachtet die Schnittstellenprobleme zwischen stationärer und ambulanter Versorgung, die Möglichkeiten zur Reduktion dieser Probleme und die damit verbundenen Finanz- und Kostenwirkungen. Es analysiert die Perspektiven von Patienten und Krankenhäusern.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Schnittstellenprobleme, ambulante Leistungserbringung, Krankenhaus, HIV/Aids, CMV-Retinitis, GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, § 116b SGB V, Finanz- und Kostenwirkungen, Patient, Perspektiven, Optimierung.
- Arbeit zitieren
- Stephan Hennig (Autor:in), 2014, Verringerung von Kosten und Schnittstellen-Problemen. Ambulante Leistungserbringung im Krankenhaus am Beispiel einer Akut-Therapie für HIV/Aids-Patienten, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/280649