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Adoptio imitatur naturam? Die Adoption im Wandel der Zeit

Titel: Adoptio imitatur naturam? Die Adoption im Wandel der Zeit

Seminararbeit , 2013 , 16 Seiten , Note: 13

Autor:in: Alexander Ihlefeldt (Autor:in)

Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die vorliegende Seminararbeit ist im Rahmen der Vorlesung "Rechtshistorische Quellenexegese", Schwerpunkt I, im Wintersemester 2012/1013 an der Leibniz Universität Hannover entstanden. Thematisch beschäftigt sie sich mit dem Rechtsinstitut der Adoption, das bereits im römischen Recht bekannt war, jedoch einem erheblichen Funktionswandel im heutigen Recht erlebt hat.
Der Gang der Untersuchung erfolgt nach einem kurzen Überblick über das Rechtsinstitut dann anhand der Regeln im Preußischen Allgemeinen Landrecht, in der Pandektenliteratur des 19. Jahrhunderts, im BGB v. 1896 einschließlich dessen Materilien sowie anhand der Änderungen des BGB in den Familienrechtsreformen des 20. Jahrhunderts. Hierbei werden insbesondere die Spezialregeln im Hinblkick auf das Mindestalter des Annehmenden sowie jene zur Adoption durch Verheiratete betrachtet. Insbesondere sind dabei Sinn und Zweck der jeweiligen Regelungen Gegenstand der Arbeit.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Preußisches Allgemeines Landrecht

I. Mindestalter des Annehmenden

II. Sonderregeln zur Adoption durch Verheiratete

C. Pandektenliteratur des 19. Jahrhunderts

I. Mindestalter des Annehmenden

II. Sonderregeln zur Adoption durch Verheiratete

D. BGB von 1896

I. Mindestalter des Annehmenden

II. Sonderregeln zur Adoption durch Verheiratete

E. Änderungen des BGB in den Familienrechtsreformen des 20. Jahrhunderts

I. Mindestalter des Annehmenden

II. Sonderregeln zur Adoption durch Verheiratete

F. Fazit

G. Stellungnahme

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht den historischen Wandel des Adoptionsrechts in Deutschland, von den Regelungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts über die Pandektenliteratur und das BGB von 1896 bis zu den Familienrechtsreformen des 20. Jahrhunderts, mit dem Ziel, die Entwicklung von einer rein erbrechtlichen oder statusorientierten Funktion hin zum kindeswohlorientierten Paradigma aufzuzeigen.

  • Vergleich der Adoptionsregeln hinsichtlich des Mindestalters des Annehmenden
  • Analyse der Sonderregelungen für verheiratete Paare im Zeitverlauf
  • Untersuchung des Wandels der Adoption von der "sozialen Heilung von Kinderlosigkeit" zum Kindeswohl
  • Kritische Würdigung der Bedeutung des Lebensalters als Indikator für die Erziehungsreife
  • Reflektion über die Definition von Familie in einer pluralistischen Gesellschaft

Auszug aus dem Buch

I. Mindestalter des Annehmenden

Gemäß § 668 II 2 ALR musste der Annehmende älter als 50 Jahre alt sein, um überhaupt adoptieren zu dürfen. Personen unter 50 Jahren war die Adoption generell verboten. Von diesem Grundsatz konnte nur nach § 669 II 2 ALR abgewichen werden, wenn von der jüngeren Person aufgrund seines Gesundheitszustandes die Zeugung natürlicher Kinder nicht zu erwarten war. Außerdem sollte der Adoptierende nach § 677 II 2 ALR älter sein als der Adoptierte.

Den Sinn und Zweck der Annahme an Kindesstatt haben die Verfasser des ALR folgendermaßen gesehen:

„Die Adoption kann bei uns keinen anderen Endzweck haben, als Personen die mit Kindern nicht gesegnet sind Trost und Unterstützung durch dergleichen angenommene Kinder zu verschaffen.“

Die Adoption umfasst somit zwei Dimensionen. Einmal dient sie der Verschaffung eines Erben für bisher Kinderlose. Mit der Mindestalterregelung sollte dabei sichergestellt werden, dass der Adoptierende keine eigenen leiblichen Kinder mehr zeugen würde. Im juristischen Kontext ist dabei von der Subsidiarität der Adoption gesprochen worden. Realgesellschaftlich hätte die Koexistenz von leiblichen und angenommenen Kinder zu Konfliktsituation im Erbfall geführt, da angenommene Kinder den leiblichen erbrechtlich gem. §§ 691, 692, 707 II 2 ALR gleichgestellt waren. Damit im Zusammenhang steht die damalige Bedeutung einer Erbschaft. Diese trugen noch weit bis in das 20. Jahrhundert wesentlich zum Lebensunterhalt des Erben bei. In einer Zeit ohne staatliche Versorgungssysteme im Alters- und Krankheitsfall hat das Erben auch in Preußen einer sozialen Sicherungsfunktion gedient. Diese sollte zuerst den leiblichen Kinder zu Gute kommen. Gleichzeitig diente die Adoption jenen kinderlos Gebliebenen als Unterstützungsmaßnahme im Alter. Da üblicherweise die Alterspflege durch die eigenen Nachkommen praktiziert worden ist, sind Kinderlose auf eine adäquate Lösung angewiesen gewesen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung erläutert das Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Wertvorstellungen und historisch gewachsenem Rechtsverständnis im Kontext der Adoption und definiert den Untersuchungsgegenstand.

B. Preußisches Allgemeines Landrecht: Dieses Kapitel analysiert die erste Kodifikation auf preußischem Boden, bei der die Adoption primär der Erbenbeschaffung für Kinderlose und der sozialen Absicherung im Alter diente.

C. Pandektenliteratur des 19. Jahrhunderts: Hier wird das römische Recht beleuchtet, wobei der Fokus auf der Unterscheidung verschiedener Adoptionsformen wie adoptio plena, adoptio minus plena und arrogatio liegt.

D. BGB von 1896: Das Kapitel beschreibt, wie das BGB das römische Erbe und preußische Regelungen aufgriff, um die Adoption weiterhin als subsidiäres Mittel zur Erbenbeschaffung und Familiennamenssicherung zu festigen.

E. Änderungen des BGB in den Familienrechtsreformen des 20. Jahrhunderts: Hier wird der entscheidende Paradigmenwechsel vom Schutz der Interessen des Annehmenden hin zur kindeswohlorientierten Adoption sowie die Senkung des Mindestalters beschrieben.

F. Fazit: Das Fazit stellt den erheblichen Funktionswandel der Adoption im 20. Jahrhundert heraus und hinterfragt, inwiefern der Altruismus der Adoptierenden heute das Handeln bestimmt.

G. Stellungnahme: Die Stellungnahme kritisiert die weiterhin bestehende Bindung der Adoption an veraltete Familienbilder und fordert eine höhere Einzelfallgerechtigkeit statt starrer Altersgrenzen.

Schlüsselwörter

Adoption, Familienrecht, Mindestalter, Preußisches Allgemeines Landrecht, Pandektistik, BGB, Kindeswohl, Familienrechtsreform, Erbrecht, Kinderlosigkeit, Abstammung, Rechtsgeschichte, Sozialer Wandel, Familienverständnis, Adoptionsrecht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der historischen Entwicklung und dem Funktionswandel des Adoptionsrechts in Deutschland von 1794 bis in die Gegenwart.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Zentrale Themen sind die Mindestalterregelungen für Annehmende, die Stellung verheirateter Personen bei der Adoption sowie der Wandel der sozialen Funktion der Adoption.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie sich die Adoption von einem Instrument zur Absicherung von Kinderlosen hin zu einer am Kindeswohl ausgerichteten Institution gewandelt hat.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine rechtsgeschichtliche und dogmatische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und historischen Motiven basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden nacheinander das Preußische Allgemeine Landrecht, die Pandektistik des 19. Jahrhunderts, das BGB von 1896 sowie die Reformen des 20. Jahrhunderts detailliert analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Adoptionsrecht, Rechtsgeschichte, Kindeswohl und funktionaler Wandel geprägt.

Welche Rolle spielt die "natürliche Zeugungsfähigkeit" in der historischen Betrachtung?

Historisch galt das Mindestalter oft als Sicherheitsvorkehrung, um sicherzustellen, dass der Annehmende keine eigenen leiblichen Kinder mehr zeugen konnte, was die Adoption als bloßes Subsidiaritätsinstrument legitimierte.

Warum wird die aktuelle Gesetzgebung im Fazit kritisiert?

Die Autorin/der Autor kritisiert, dass das geltende Recht mit starren Altersgrenzen und Privilegien für die Ehe die heutige gesellschaftliche Realität sowie die Notwendigkeit von Einzelfallgerechtigkeit nicht mehr vollständig abbildet.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Adoptio imitatur naturam? Die Adoption im Wandel der Zeit
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Lehrstuhl für Zivilrecht und Rechtsgeschichte)
Veranstaltung
Quellenexegese
Note
13
Autor
Alexander Ihlefeldt (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2013
Seiten
16
Katalognummer
V279137
ISBN (eBook)
9783656719519
ISBN (Buch)
9783656721673
Sprache
Deutsch
Schlagworte
adoptio adoption wandel zeit
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Alexander Ihlefeldt (Autor:in), 2013, Adoptio imitatur naturam? Die Adoption im Wandel der Zeit, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/279137
Blick ins Buch
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