Immanuel Kant ist, nicht nur in der deutschen Philosophie, einer der bedeutendsten Köpfe der Geschichte. Insbesondere mit seiner Erkenntnistheorie, aber auch mit seinen Werken bezüglich ethischer Fragen liefert Immanuel Kant erstaunliches. Seine Werke wurden zur Grundlagenlektüre ganzer Generation und haben ihre Wirkung bis in die heutige Zeit hinein nicht verloren. Mit seinen be-deutenden Schriften zur Religions-, Rechts- und Geschichtsphilosophie schuf Kant eine neue, umfassende Perspektive in der Philosophie. Hierzu zählt auch sein Alterswerk die Metaphysik der Sitten, in dem er vor allem mit seiner Rechtslehre prägende philosophische Überlegungen bezüglich der Staatslehre begründete, die bis heute ihrer Wirkungen nicht verloren haben. Neben die Definition des Rechts legte Immanuel Kant auch Überlegungen des Privateigentums und des Staatsrechts in seiner Metaphysik an, die allerdings bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts wenig positive Resonanz fand. Neben dem Privateigentum und dem Begriff des Rechts legt Kant sehr viel Wert auf seine Konzeption des Staatsrechts. Insofern steht meine Arbeit unter der Prämisse der Frage, warum es nach Immanuel Kant notwendig ist, denn Staatszustand aufzusuchen?
Zunächst werde ich deshalb kurz den geschichtlichen Verlauf während der Lebzeiten von Immanuel Kant näher beschreiben, da dieser Verlauf auch maßgebliche Auswirkungen auf seine späteren Werke genommen hat. Im Folgenden werde ich mich, nach der kurzen zeitlichen Übersicht, im Besonderen mit dem Aufbau des kontraktualistischen Staates, mit seinen Vor- und Nachteilen, beschäftigen. Hierzu lege ich kurz dar, in welcher Art und Weise Immanuel Kant in seiner Metaphysik der Sitten zwischen der Rechtslehre und der Tugendlehre und damit auch eine Unterscheidung zwischen Privatrecht und Staatsrecht vornimmt. Des weiteren versuche ich darzulegen, wieso es sich gebietet, den Staat zu ersuchen, da in der politischen Theorie Kants der gleiche gut nachvollziehbare kontraktualistische Dreischritt entsprechend vom Naturzustand, über den Vertrag, hin zum bürgerlichen Zustand dargestellt wird.
Auch möchte ich den Grund für die vollzogene und notwendige Gewaltenteilung im Staat erläutern. Zum Schluss werde ich der Frage nachgehen, welche möglichen Formen der Herrschaft und Regierung Kant in seinen staatsrechtlichen Überlegungen für denkbar hält und warum sich daraus auch ein striktes Verbot auf aktiven Widerstand gegen die oberste Gewalt ableiten lässt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Schriften und Werke bis zur Metaphysik der Sitten
3. Rechtsbegriff in der Einleitung zur Rechtslehre der Metaphysik der Sitten
4. Der Begriff des Eigentums
5. Die Notwendigkeit des Staates
6. Der bürgerliche Zustand als einzig rechtlicher Zustand
7. Schlussfolgerung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht unter der Prämisse der Frage, warum es nach Immanuel Kant notwendig ist, den Staatszustand aufzusuchen, die Begründung des Staates sowie die damit verbundene Rechtsphilosophie in seinem Werk "Metaphysik der Sitten".
- Der geschichtliche Kontext und die Entwicklung von Kants Schriften
- Die Definition des Rechtsbegriffs und dessen Bedeutung für das Individuum
- Die Rolle des Privateigentums und dessen Sicherung im Rechtsstaat
- Die Prinzipien des bürgerlichen Zustands (Freiheit, Gleichheit, Selbstständigkeit)
- Die Struktur der staatlichen Gewaltenteilung und die Ablehnung eines Widerstandsrechts
Auszug aus dem Buch
5. Die Notwendigkeit des Staates
Kant geht bei seiner Konstituierung des Staates ebenfalls, wie vor ihm schon traditionell, den Weg des kontraktualistischen Gleichschritts aus dem Naturzustand, dem Vertrag und des sich daraus bildenden Staates. Der Naturzustand, bei Kant als „status naturalis“ bezeichnet, ist vor allem durch den vorherrschenden Zustand der Unsicherheit gekennzeichnet. Es mangelt an der Rechtssicherheit, da es keine Instanz gibt, die den Menschen bei ihren Konflikten zu einer gewaltfreien Lösung verhelfen kann (Kersting 1993: S. 344). Es ist die traditionelle Ansicht, dass der Naturzustand dadurch geprägt ist, dass der Mensch „sein eigener Gesetzgeber, Richter und Vollstrecker“ ist (Kersting 1993: S. 344).
Hierbei spielt nun das Eigentum eine wichtige Rolle. Wie ich bereits oben erwähnt habe, ist das Privatrecht dadurch ausgezeichnet, dass es sich um Rechte handelt, die keiner öffentlichen Bekanntmachung bedürfen. Es sind die von Kant definierten vorstaatlichen Rechte, die entsprechend dem Naturzustand sind. Der Mensch hat die Möglichkeit sein eigenes Eigentum zu erwerben, ist dabei aber darauf angewiesen, dass seine Willkür mit der eines jeden anderen in Einklang zu bringen ist. Das ist nach Immanuel Kant das Postulat des auch im Naturzustand vorhandenen Gebrauchs der Vernunft des Menschen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Vorstellung des Themas und der Forschungsfrage zur Notwendigkeit des Staatszustands bei Kant unter Berücksichtigung seiner rechtsphilosophischen Schriften.
2. Schriften und Werke bis zur Metaphysik der Sitten: Überblick über Kants intellektuelle Entwicklung von frühen politischen Schriften hin zu seinem Alterswerk "Metaphysik der Sitten".
3. Rechtsbegriff in der Einleitung zur Rechtslehre der Metaphysik der Sitten: Untersuchung von Kants a priori hergeleitetem Rechtsbegriff, der die Freiheit des Einzelnen mit dem Gesetz in Einklang bringt.
4. Der Begriff des Eigentums: Analyse des Privatrechts im Naturzustand und der Bedeutung des Erwerbs von Eigentum als Grundlage für staatliche Ordnung.
5. Die Notwendigkeit des Staates: Erörterung der staatlichen Konstitution als notwendige Überwindung der rechtlichen Unsicherheit des Naturzustands durch Zwangsgesetze.
6. Der bürgerliche Zustand als einzig rechtlicher Zustand: Darstellung der drei Prinzipien (Freiheit, Gleichheit, Selbstständigkeit), die den bürgerlichen Zustand und das Dasein als Staatsbürger definieren.
7. Schlussfolgerung: Synthese der Ergebnisse zur Begründung des Staates bei Kant und Reflexion über die Bedeutung seiner Rechtslehre.
Schlüsselwörter
Immanuel Kant, Rechtslehre, Metaphysik der Sitten, Staat, Naturzustand, bürgerlicher Zustand, Privateigentum, Vernunft, Freiheit, Gleichheit, Selbstständigkeit, Gewaltenteilung, Rechtsphilosophie, Zwangsgesetze, Vertragstheorie
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die philosophische Begründung des Staates bei Immanuel Kant, insbesondere wie aus der Vernunft heraus die Notwendigkeit entsteht, vom Naturzustand in den bürgerlichen Zustand überzugehen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen umfassen den Rechtsbegriff, die Eigentumslehre, die Prinzipien der staatlichen Ordnung sowie die Gewaltenteilung innerhalb der "Metaphysik der Sitten".
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Die Arbeit geht der Prämisse nach, warum es nach Immanuel Kant notwendig ist, den Staatszustand aufzusuchen, um die Freiheit und das Eigentum der Menschen rechtlich abzusichern.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Der Autor nutzt eine systematische Analyse von Kants Primärtext "Metaphysik der Sitten" und vergleicht diese mit interpretativer Fachliteratur zur Rechts- und Staatsphilosophie.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Entwicklung der kantischen Rechtslehre, die Problematik des Eigentums im Naturzustand, die Notwendigkeit der staatlichen Herrschaft und die Definition des bürgerlichen Zustands anhand dreier Prinzipien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Rechtslehre, Staat, Naturzustand, Vernunft, Eigentum sowie die drei Prinzipien der Freiheit, Gleichheit und Selbstständigkeit.
Wie definiert Kant den "status naturalis"?
Kant bezeichnet den Naturzustand als einen Zustand der Unsicherheit, in dem es an einer gemeinsamen Instanz mangelt, um Konflikte gewaltfrei zu lösen, weshalb der Mensch sein eigener Richter ist.
Warum lehnt Kant das Recht auf Widerstand ab?
Kant argumentiert, dass ein Widerstandsrecht der Legitimität der Verfassung widersprechen würde, da die Mitglieder des gemeinen Wesens sich einem allgemeingesetzgebenden Willen unterworfen haben, um Ordnung überhaupt zu ermöglichen.
Was unterscheidet den Staatsbürger vom Schutzgenossen?
Ein Staatsbürger zeichnet sich durch Selbstständigkeit aus (eigene Existenzsicherung), während Schutzgenossen zwar Rechte genießen, aber nicht an der aktiven Gesetzgebung teilhaben.
- Arbeit zitieren
- Florian Henning (Autor:in), 2008, Recht und Staat. Die Notwendigkeit des Staates bei Immanuel Kant, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/272973