Teilzeitarbeit ist gleich Frauenarbeit – so heißt es im allgemeinen Sprachgebrauch und ist schon länger Gegenstand vieler arbeitsmarkttheoretischer Diskussionen in der Wissenschaft. Immer wieder erscheinen Zeitungsartikel, die die Ausbreitung und Ausmaße der Teilzeit beschreiben, analysieren und sich teils kritisch damit auseinandersetzen. Dass vor allem Frauen und im Besonderen berufstätige Mütter in diesem Bereich sehr häufig vertreten sind, ist kaum zu leugnen wenn man aktuelle Statistiken betrachtet.
Der Anteil der Männer in dieser Tätigkeit ist verschwindend gering: gerade einmal 10% aller erwerbstätigen Männer arbeiten in Teilzeit während Frauen mit einem Anteil von 47,5% knapp die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen ausmachen. Betrachtet man die traditionellen Rollenbilder von Mann und Frau, so erscheint daran nichts erstaunlich zu sein: Männer kümmern sich um die finanzielle und existenzielle Absicherung der Familie, während die Frau bzw. Partnerin für die Kindererziehung und den Haushalt zuständig ist. So wurde es lange Zeit gehandhabt und objektiv gesehen, könnte dieses „Männliche Ernährermodell“ als sinnvoll erscheinen. Dennoch: seit den 1970er Jahren tritt die Frau als „Heimchen am Herd“ immer mehr zurück und stellt sich den berufliche Herausforderungen der Arbeitswelt. Die Quote der erwerbstätigen Frauen steigt seit Ende des letzten Jahrhunderts kontinuierlich an (siehe Kapitel 3) und das klassische Modell des Mannes und der Frau werden konsequent in Frage gestellt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Teilzeitarbeit und deren Begrifflichkeiten
2.1. Enstehung und Definition des „Normalarbeitsverhältnis“
2.1. Definition „Teilzeitarbeit“
3. Entwicklung und Lage von Teilzeit
4. Männer und Frauen in Teilzeit - Daten, Fakten und Motivation
4.1. Frauen
4.2. Männer
5. Geschlechtsspezifische Unterschiede aufgrund von Wirtschaftsbereichen?
5.1. Teilzeittätigkeiten in den drei Wirtschaftssektoren
5.2. Männer und Frauen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen
6. Schlussbetrachtung
Anhang
Quellennachweis
Abbildungsverzeichnis
Abb.l: EntwicklungderErwerbstätigkeitinDeutschland
Abb.2: Anteil Männer und Frauen in Wirtschaftssektoren
Abb.3: Gründe für Teilzeittätigkeit bei Frauen
Abb.4: Gründe für Teilzeittätigkeit bei Männern
Abb.5: Vollzeit- und Teilzeit nach Wirtschaftsbereichen
Abb.6: Ausgewählte Berufe mit hohem Männeranteil
Abb.7: Ausgewählte Berufe mit hohem Frauenanteil
Abb.8: Erwerbstätigkeit nach Sektoren
Abb.9: Frauen- und Männeranteile nach Berufsfeldern
1. Einleitung
Teilzeitarbeit ist gleich Frauenarbeit - so heißt es im allgemeinen Sprachgebrauch und ist schon länger Gegenstand vieler arbeitsmarkttheoretischer Diskussionen in der Wissenschaft. Immer wieder erscheinen Zeitungsartikel, die die Ausbreitung und Ausmaße der Teilzeit beschreiben, analysieren und sich teils kritisch damit auseinandersetzen. Dass vor allem Frauen und im Besonderen berufstätige Mütter in diesem Bereich sehr häufig vertreten sind, ist kaum zu leugnen wenn man aktuelle Statistiken betrachtet.
Der Anteil der Männer in dieser Tätigkeit ist verschwindend gering: gerade einmal 10% aller erwerbstätigen Männer arbeiten in Teilzeit während Frauen mit einem Anteil von 47,5% knapp die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen ausmachen. Betrachtet man die traditionellen Rollenbilder von Mann und Frau, so erscheint daran nichts erstaunlich zu sein: Männer kümmern sich um die finanzielle und existenzielle Absicherung der Familie, während die Frau bzw. Partnerin für die Kindererziehung und den Haushalt zuständig ist. So wurde es lange Zeit gehandhabt und objektiv gesehen, könnte dieses „Männliche Ernährermodell“ als sinnvoll erscheinen. Dennoch: seit den 1970er Jahren tritt die Frau als „Heimchen am Herd“ immer mehr zurück und stellt sich den berufliche Herausforderungen der Arbeitswelt. Die Quote der erwerbstätigen Frauen steigt seit Ende des letzten Jahrhunderts kontinuierlich an (siehe Kapitel 3) und das klassische Modell des Mannes und der Frau werden konsequent in Frage gestellt.
Viele Faktoren haben zum Anwachsen der Frauenerwerbstätigkeit geführt. Zum einen kann es mit der Expansion des Dienstleistungssektors erklärt werden, in dem Frauen vorrangig beschäftigt sind. Zum anderen gab es im Laufe der letzten Jahrzehnte eine Vielfalt an gesellschaftlichen Veränderungen, wie z.B. die Feminismus-Bewegung, die für die Rechte der Frau einstand und deren Rollenbild mit den dazugehörigen Erwartungen auf den Kopf gestellt wurde. Zum anderen könnte auch die Ausweitung der Teilzeittätigkeit an sich für die hohe Frauenerwerbsquote verantwortlich sein, denn sie arbeiten bekanntermaßen am häufigsten nach diesen Modellvorstellungen. Andere Meinungen besagen, dass die Frauenerwerbstätigkeit für die Vermehrung der Teilzeittätigkeiten verantwortlich sei. So ganz lässt sich dieser Prozess in seiner ganzen Komplexität möglicherweise nicht klar analysieren, einen Zusammenhang kann dennoch nicht abstritten werden.
In Politik und Gesellschaft wird immer wieder mehr Gleichberechtigung für Frauen gefordert, da sie - auch in unserer modernen Zeit - trotzdem noch einen signifikant niedrigeren Lohn erhalten als Männer bei gleicher Qualifikation. Außerdem sind ihre Aufstiegschancen bekanntermaßen geringer als die von Männern. Zahlreiche neue Gesetze und Vorschriften sprechen aber trotzdem für sich: Frauen müssen mehr in den Arbeitsmarkt integriert werden und die gleichen Möglichkeiten erhalten, wie Männer. Betrachtet man die aktuellen Regelungen, so wäre es doch auch Männern erlaubt, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen um sich für die Familienarbeit einzusetzen, während Frauen sich um den Gelderwerb für den Haushalt kümmern - quasi ein Rollentausch.
Warum ist der Anteil der in Teilzeit arbeitenden Männern dennoch so niedrig und der der Frauen so hoch, wenn sich das sogenannte Ernährermodell langsam verabschiedet? Ausschlaggebend für die Verfassung dieser Arbeit war ein Nutzer-Kommentar unter einem Online-Zeitungsartikel im Internet über Teilzeitarbeit. Dieser Nutzer merkte an, dass er auch gern in Teilzeit arbeiten und sich um die Familie kümmern würde, aber einfach keine geeignete Stelle gefunden hätte. So stellte sich die Frage, welche Faktoren dafür verantwortlich sind, dass Teilzeit eher eine Frauendomäne darstellt und Männer bei gleichen Bedingungen trotzdem unterrepräsent sind.
Für meine Analyse werde ich hauptsächlich die Motive von Mann und Frau aufzeigen, die für eine individuelle Entscheidung für eine Teilzeittätigkeit spricht. Danach möchte ich herausfinden, ob wirtschaftliche Aspekte für oder gegen Teilzeit sprechen und ob Männer überhaupt in Teilzeit arbeiten können. In den folgenden Ausführungen werde ich mich nur auf Deutschland im gesamten beziehen und werde keine Unterscheidungen für Ost-und Westdeutschland treffen. Außerdem lass ich das Alter und die Qualifikation außer acht, da diese Bereiche den Rahmen dieser Arbeit sprengen würden.
2. Teilzeitarbeit und deren Begrifflichkeiten
2.1. Entstehung und Definition des „Normalarbeitsverhältnisses“
Aufgrund des stark fortschreitenden Industrialisierungsprozesses Anfang des 20. Jahrhunderts wurde es nötig, eine „gesetzliche Beschränkung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einzuführen“, um die „Verteilung der Arbeit auf mehr Arbeiter“ (Mikl- Horke 2007, S. 274) zu gewährleisten und die aufkommende Arbeitslosigkeit zu senken. Das vorhandene Arbeitsvolumen, das auf dem Markt und von Unternehmen gefordert wurde, musste anlässlich des technischen Wandels und der damit einhergehenden Rationalisierung (ebd. S. 275) entsprechend ökonomischer gestaltet werden, damit mehr Menschen arbeiten konnten. Seinen Anfang nahm diese Entwicklung auf dem „Internationalen Arbeiterkongress“ 1889 in Paris, wo die Einführung des 8-Stunden Tages gefordert wurde. 1912 in London auf der Konferenz der „Gesellschaft für Internationalen Arbeitsschutz“ wurde erneut die Verkürzung auf acht Stunden pro Tag propagiert, wobei deren gesetzliche Durchsetzung erst nach dem zweiten Weltkrieg vollzogen wurde (ebd. 274 f.). Aufgrund der rasant wachsenden Wirtschaft in den 1950er und 1960er Jahren kam es im Deutschland der Nachkriegszeit zu einer Phase der Vollbeschäftigung - dem sogenannten Golden Age mit einer Arbeitslosenrate von 2% (vgl. Pierenkemper 2012, S. 41). Allerdings umfasste diese Periode den relativ kurzen Zeitraum von 1960 bis etwa 1973, „gilt aber bis heute noch vielfach als Maßstab und Ziel für die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland“ (ebd). Angesichts dieser schon fast utopischen Entwicklung auf dem damaligen Arbeitsmarkt „wurde von den Arbeitnehmerorganisationen mit Unterstützung des Staates [...] das sogenannte Normalarbeitsverhältnis endgültig institutionell [ausgebaut und abgesichert]“ (ebd. S. 42), wodurch man der Forderung nach einem 8-Stunden-Tag erfüllen konnte.
Das Normalarbeitsverhältnis definiert sich als eine in Vollzeit verrichtete abhängige Tätigkeit, die als „einzige Einkommensquelle zumindest das Existenzminimum sichert“ (ebd.) und auf Dauer ausgelegt ist, also unbefristet. Des Weiteren muss sie die Kriterien der „Integration in die Sozialversicherungssystem (vor allem Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung), Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis sowie Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber“ (Seifert/Keller 2009, S. 40 f.) erfüllen. Der Begriff Vollzeit ist - wie auch das Teilzeitmodell - nicht klar definiert, sondern unterliegt tarifrechtlichen Regelungen und ist je nach Branche, Arbeitgeber und Zeitpunkt unterschiedlich. Anhand der Tabelle 1 erkennt man aber deutlich eine Tendenz, in welchem zeitlichen Rahmen die standardisierte Vollzeittätigkeit einzuordnen wäre. Die Spannweite hier liegt zwischen 38,5 und 39,8 Stunden der vereinbarten Arbeitszeit und zwischen 39,7 bis 43 Stunden im tatsächlich geleisteten Bereich.
Tabelle 1: Durchschnittlich vereinbarte und tatsächliche Wochenarbeitszeit der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten nach Region von 1995 bis 2003 (Angabe in Stunden)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung nach Bauer/Munz (2005), S. 43
2.2. Definition von Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit definiert sich dadurch, dass „die vereinbarte Wochenarbeitszeit die gesetzliche Normalarbeitszeit oder eine durch Normen der kollektiven Rechtsgestaltung festgelegte kürzere Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschreitet“ (Mikl-Horke 2007, S. 277). Seit dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Verträge von 2001 herrscht ein sogenanntes Diskriminierungsverbot und ein Recht auf Arbeitszeitverkürzung seitens des Arbeitnehmers (vgl. Pfeifer 2007, S. 66), d.h., dass der Arbeitgeber einer Verkürzung der regulären Arbeitszeit zustimmen muss, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Des Weiteren hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückzukehren: die Entscheidung für eine Verkürzung der Arbeitszeit ist also nicht endgültig.
Wie viele Stunden als Teilzeit gelten, wird unterschiedlich gehandhabt. Bei einem Großteil wird die Dauer der Wochenarbeitsstunden individuell zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt (vgl. Bauer/Munz 2005, S. 41). Laut dem Statistischen Bundesamt gelten allerdings alle Personen, die 20 oder weniger Stunden in der Woche arbeiten als Teilzeitbeschäftigte (Statistisches Bundesamt, 2013a), während nach EU- Standards sogar geringfügig Beschäftigte mit 1-12 Stunden pro Woche als Teilzeit arbeitend angesehen werden (vgl. Mikl-Horke 2007, S. 277). Nach offiziellen Angaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes muss ein Teilzeitarbeiter weniger arbeiten als ein vergleichbarer Kollege in Vollzeit, wobei dieser vergleichbar ist, wenn dieselbe „Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit“ (TzBfG §21 1) vorliegt. Wie man an Tabelle 1 aus Kapitel 2.1. erkennen kann, liegt die Spanne der durchschnittlichen Arbeitszeit von Teilzeitmitarbeitern zwischen 21,1 und 29 Stunden pro Woche. Es ist also schwierig, eine allgemeingültige Definition zu finden, die Teilzeitarbeit exakt beschreibt. Generell ist aber festzuhalten, dass alle Arbeitnehmer, die regulär weniger Wochenstunden ableisten als ihre in Vollzeit arbeitenden Kollegen, als Teilzeitarbeiter zählen.
3. Entwicklung und Lage der Teilzeitarbeit
Um den konjunkturellen Schwankungen zu begegnen und die Massen an Arbeitslosen zu reduzieren, stellte die Teilzeitarbeit ein effektives Mittel dar, denn sie ist „eine relativ erfolgreiche Alternative zur Vollzeitbeschäftigung“ (Mikl-Horke 2007, S. 277) und hilft Unternehmen, flexibel auf sich verändernde Arbeitsmarktlagen zu reagieren. Das Modell der Teilzeitarbeit erlebte seit den 1970er Jahren in ganz Europa einen erheblichen Bedeutungszuwachs, der „gleichzeitig mit dem Auftreten dauerhafter relativ hoher Arbeitslosigkeit erfolgte“ (Mikl-Horke 2007, S. 277) und kann „als eine Reaktion auf die angespannte Arbeitsmarktlage gesehen werden“ (ebd.). Wie schon in Kapitel 2.1 erwähnt, hielt das Phänomen der Vollbeschäftigung nur bis etwa 1973 an, wodurch diese und das damit etablierte Normalarbeitsverhältnis durch die darauffolgenden Wirtschaftskrisen zu bröckeln begann: „Bereits in der 'kleinen' Wirtschaftskrise von 1966/67 wurden in Westdeutschland die Herausforderungen einer zunehmend globalisierten internationalen Wirtschaft erstmals deutlich und seit Mitte der 1970er Jahre setzte diese die deutsche Wirtschaft unter permanenten Anpassungsdruck. Das führte zum Zusammenbruch des bis dahin vorherrschenden, auf standardisierter Massenproduktion und
Massenkonsum beruhenden fordistischen Produktionssystems [...] und [zog] eine lang anhaltende strukturelle Arbeitslosigkeit nach sich [...].“ (Pierenkemper 2012, S. 42).
Dies war ein entscheidender Wendepunkt, vor allem in der Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit. Die Konstituierung des Normalarbeitsverhältnisses war vorrangig auf Männer ausgerichtet, die ihrer Rolle als Familienernährer nachgegangen sind. Frauen hingegen wurden in ein sogenanntes Drei-Phasen-Modell integriert, was ihnen eine langfristige Vollzeiterwerbstätigkeit untersagte. Dem Modell nach dauerte die erste Phase bis zum Zeitpunkt einer Heirat bzw. Familiengründung an, in der die Frau vornehmlich erwerbstätig ist oder einer Ausbildung nachgeht (Oschmiansky/Kühl 2011). Phase zwei beinhaltet die Kindererziehung und die damit verbundene Hausarbeit, worauf Phase drei mit einer erneuten Erwerbstätigkeit folgte (ebd.). Teilzeitarbeit etablierte sich Ende der 1950er Jahre vor allem im Bereich der Frauenerwerbsarbeit, wobei 30% aller erwerbstätigen Frauen in den 1970er Jahren in dieser Form beschäftigt waren (Hauser 1997, S. 34). Das Teilzeitmodell wurde im „Frauensegment“ (ebd.) des Arbeitsmarktes als eine Art Sonderform gesehen und war von Seiten der Gesellschaft sogar das „politisch erwünschte[...] und gesellschaftlich weitgehend akzeptierte[...] Erwerbsmodell“
(Oertzen/Rietzschel 1997, S. 212) bei erwerbstätigen Frauen. Durch die in den 1970er Jahren aufkommende Wirtschaftskrise und deren struktureller Arbeitslosigkeit als Konsequenz, wurde das Normalarbeitsverhältnis - wie schon erwähnt - in seinem Kern angegriffen. Da Frauen für diese Erwerbsform eher weniger in Frage kamen und zugleich Männer als Ernährer ausschieden, drohte die Familienexistenz vieler Betroffener in Gefahr zu geraten. Daher war es nötig, dass auch Frauen in das Erwerbsleben einstiegen - nicht nur um Familie und Haushalt, sondern auch um die finanziellen Anforderungen zu meistern. Wie man an Abbildung 1 sehen kann, steigt der Anteil der erwerbstätige Frauen seit den 1970ern kontinuierlich und nähert sich dem Level der Männer immer näher an. Allerdings muss man bedenken, dass zwar die Erwerbstätigkeit der Frauen steigt, aber das Normalarbeitsverhältnis dennoch eher bei den Männern vorherrscht, während Frauen in den sogenannten atypischen Beschäftigungen und vor allem in Teilzeit überrepräsent sind. Diesen Unterschied verdeutlicht außerdem eine Statistik über das sogenannte Arbeitsvolumen von Männer und Frauen, was sich wie folgt definiert:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
„Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer [...] oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige innerhalb Deutschlands eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Hingegen gehören die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise wegen Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertagen, Kurzarbeit oder krankheitsbedingterAbwesenheit nicht zum Arbeitsvolumen“
(Statstisches Bundesamt, 2013b)
Nach Berechnungen der Autorin Susanne Wanger beträgt die tatsächliche Arbeitszeit bei allen erwerbstätigen Frauen insgesamt 32,2 Stunden pro Woche und bei erwerbstätigen Männern 42,6 Stunden, was einen Arbeitsunterschied von circa zehn Stunden ausmacht (vgl. Wanger 2011, S. 6). Der Frauenanteil im Jahr 2010 betrug mit 49,8% fast genau die Hälfte an allen beschäftigen Arbeitnehmern, wobei ihr Anteil des gesamten Arbeitsvolumens mit 42,9% niedriger ausfällt. Auch hier erkennt man, dass Frauen prozentual weniger arbeiten, obwohl deren Erwerbstätigenquote fast identisch mit denen der Männer ist (vgl. Tabelle 2 im Anhang).
In der Literatur ist man sich nicht einig, welche Faktoren direkt oder indirekt auf das Anwachsen der Frauenerwerbsquote und dem damit verbundenen Anstieg der Teilzeitarbeitsquote wirken. Einige sehen einen Zusammenhang mit der starken Expansion des Dienstleistungssektors, in dem Frauen zu 82 % und Männer zu 55% anzutreffen sind (siehe Kapitel 5.2.) (vgl. Euwels/Hogerbrugge 2004) und in der flexiblere Arbeitszeitmodelle größere Anwendung finden als in anderen Sektoren. Andererseits könne die Teilzeitarbeit für Frauen auch als Sprungbrett in die Vollzeiterwerbstätigkeit angesehen werden (vgl. ebd.), da das männliche Ernährermodell in der modernen Gesellschaft immer mehr zugunsten des „Doppelkarrieremodells“1 an Bedeutung verliert.
[...]
1 In eine Doppelkarrieremodell sind beide Partner Vollzeit erwerbstätig und „kaufen“ die Familienarbeit übe den Markt ein (vgl. Oschmiansky/Kühl 2011)