Ziel der Untersuchung ist es, die Prozessgrundsätze der preußischen Entwürfe und Reformen auf dem Gebiet des Zivilverfahrens in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts darzustellen sowie deren Entwicklung nachzuzeichnen. Vermittelt werden soll dabei die grobe Struktur des Verfahrens, nicht dessen Ausgestal-tung im Detail.
Im Wesentlichen geht es um die Kompetenzverteilung zwischen Richtern und den Parteien. Soll es beispielsweise den Parteien obliegen, den Tatsachenstoff in den Prozess einzuführen und die Beweisbedürftigkeit von Behauptungen herbeizu-führen (Verhandlungsmaxime1)? Oder soll die Verantwortlichkeit dafür beim Gericht liegen (Untersuchungsmaxime2)? Auch der äußere Ablauf des Verfahrens birgt Streitpunkte: Soll der Prozess überhaupt und wenn ja, welche Teile davon mündlich oder schriftlich bzw. öffentlich oder nichtöffentlich ablaufen?
Der entwicklungsgeschichtliche Weg der preußischen Entwürfe zu einer Zivilpro-zessordnung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts beginnt indes mit einer Beschreibung der politischen und rechtlichen Ausgangslage vor den Reformen: was waren die damals dominierenden politischen Vorstellungen; welche zivilver-fahrensrechtlichen Regelungen galten nach 1815 in Preußen und standen als Erfahrungsgrundlagen für die Gesetzgebungsvorhaben bereit? Schließlich soll die anschließende, vor allem auf die Gesetzesmaterialien gestützte Darstellung der Reformentwürfe und ihrer Prozessgrundsätze nicht losgelöst von ihrem gesellschaftshistorischen Kontext erfolgen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Politische und rechtliche Ausgangslage vor den preußischen Reformen des Zivilprozesses
I. Streben nach Rechtseinheit in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts
II. Die Stein-Hardenbergschen Reformen
III. Drei Systeme des Verfahrensrechts in Preußen nach dem Wiener Kongress
1) Das gemeinrechtliche Zivilverfahren
a) Ursprung und Rezeption
b) Prägende Merkmale
c) Kritik am gemeinrechtlichen Zivilverfahren
2) Die Fridericianische Prozessordnungen
a) Das Corpus Juris Fridericianum von 1781
b) Die Allgemeine Gerichtsordnung von 1793/95
c) Kritik an der Allgemeinen Gerichtsordnung
3) Französisches Zivilprozessrecht in Deutschland und Preußen
a) Räumliche und zeitliche Geltung
b) Einfluss auf die rechtspolitische Diskussion
IV. Zusammenfassung
C. Die preußischen Reformen des Zivilprozessrechts von 1817 bis 1848
I. Reformbedürfnis und Zuständigkeit
II. Territorial begrenzte Reformversuche
1) Die Posener Verordnung von 1817
2) Das Streben nach Rechtsvereinheitlichung in den rheinischen Provinzen
a) Die Immediat-Justiz-Kommission für die Rheinlande
b) Gutachten über das öffentliche und mündliche Verfahren in Civilsachen
c) Separat-Votum von Simon
d) Weiteres Vorgehen in den Rheinlanden
III. Die Reformvorschläge der vereinigten Deputation (1827 – 1832)
1) Organisation der Gesetzesrevision
2) Der Bericht der vereinigten Deputation von 1827
a) Bestandsaufnahme und Revisionsvorschläge
b) Verfahren vor Einzelrichtern
c) Verfahren vor Kollegialgerichten
d) Einordnung der Revisionsvorschläge
3) Reinhardts Entwurf der Prozessordnung von 1830/32
a) Abweichen von den Vorschlägen des ersten und zweiten Berichts
b) Wesentliche Verfahrenselemente
c) Schicksal des Entwurfs
IV. Die Verordnungen von 1833 und 1846
1) Bedürfnis nach Beschleunigung des Zivilprozesses in einfachen Sachen
2) Entwurf zur Verordnung wegen Einführung eines schnelleren Prozeßganges
a) Das Verfahren vor den formierten und kleinen Gerichten
b) Einordnung des Entwurfs
3) Inhalt der Verordnung von 1833
4) Revidierter Entwurf von 1842
a) Vorgeschichte
b) Verfahrensgrundsätze
5) Der Entwurf von 1843
a) Gesetzesrevision unter Savigny
b) Voswinkels Entwurf einer Verordnung über den Zivilprozess
c) Der Entwurf von 1843 und die Denkschrift Savignys
d) Anschließende Beratung des Entwurfs und die dreizehn Prinzipienfragen Savignys
aa) Mündliches Verfahren
bb) Öffentlichkeit des Verfahrens
cc) Schriftwechsel und Advokatenzwang
dd) Eventualmaxime
ee) Das Verhältnis von Richter und Parteien
e) Mühlers Stellungnahme zu Savignys Prinzipienfragen
6) Der Entwurf von 1845
a) Beschränkung des Advokatenzwangs auf höhere Instanzen
b) Neuer Entwurf einer Verordnung über den Civil-Prozeß von 1845
7) Die Verordnung von 1846
a) Der Konflikt zwischen Savigny und Uhden
b) Inhalt und Einordnung der Verordnung von 1846
V. Der Entwurf von 1848
1) Die Situation nach 1846
2) Inhalt des Entwurfs von 1848
VI. Zusammenfassung
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Reformbestrebungen des preußischen Zivilverfahrensrechts in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ziel ist es, die Entwicklung der Prozessgrundsätze in den verschiedenen Entwürfen und Verordnungen nachzuzeichnen und die zugrunde liegende Kompetenzverteilung zwischen Richtern und Parteien sowie das Spannungsfeld zwischen der überkommenen preußischen Allgemeinen Gerichtsordnung und liberalen Einflüssen – insbesondere durch das französische Recht – zu analysieren.
- Politische und rechtliche Ausgangslage vor den Reformen
- Die drei konkurrierenden Zivilverfahrenssysteme in Preußen
- Analyse der verschiedenen Reformentwürfe und Verordnungen zwischen 1817 und 1848
- Entwicklung und Bedeutung der Prozessgrundsätze (wie Eventual- und Verhandlungsmaxime)
- Rolle und Einfluss führender Akteure wie Savigny, Reinhardt und von Kamptz
Auszug aus dem Buch
b) Prägende Merkmale
Das gemeinrechtliche Zivilverfahren war in erster Linie darauf ausgerichtet, die Sicherheit und Ordnung der Rechtspflege zu gewährleisten. Es war durchgängig schriftlich. Dem Urteil durfte demnach nur zugrunde liegen, was zuvor (schriftlich) in die Akten aufgenommen worden war: „Quod non est in actis, non est in mundo“. Dies sollte eine gründliche Feststellung des Verfahrensstoffs sicherstellen. Das schriftliche Vorgehen machte Wahrheitssuche und Urteilsfindung mittelbar. Richter und streitende Parteien waren systematisch wie räumlich voneinander getrennt, kommunizierten nur über die Prozessakten. Das Institut der Aktenversendung verstärkte diese Tendenz noch. Hiernach konnten Richter bei der Entscheidung schwieriger Rechtsfragen Gutachten und Stellungnahmen von Rechtsgelehrten der Universitäten oder höherer Gerichte einholen. Die Konsultierten trafen dann ein streitentscheidenes Urteil, obwohl sie weit vom Prozessort entfernt waren und keinerlei Anschauung des Sachverhalts hatten. Schließlich war das Verfahren nichtöffentlich bzw. „heimlich“; den Gerichtspersonen also jede Mitteilung aus den Prozessakten an Dritte unbeteiligte Personen untersagt. Die Richter sollten ihre Entscheidungen nämlich zur Beförderung der Objektivität der Rechtsprechung „in abstrakter Reinheit, frei von allem Einflusse aller Persönlichkeit und sogenannter menschlicher Beweggründe“ fällen.
Ferner prägte die Eventualmaxime das gemeinrechtliche Zivilverfahren. Sie verpflichtete die Parteien unter Androhung der Präklusion „verschiedene Angriffs- und Vertheidigungsmittel auf einmal, und da sie vielleicht nicht alle nothwendig seyn können, doch subsidiarisch und eventuell“ vorzubringen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung skizziert den gesellschaftlichen und ideellen Wandel der Zeit und legt das Ziel der Untersuchung fest, nämlich die Darstellung und Entwicklung der Prozessgrundsätze in preußischen Entwürfen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
B. Politische und rechtliche Ausgangslage vor den preußischen Reformen des Zivilprozesses: Das Kapitel beschreibt das Streben nach Rechtseinheit, die Stein-Hardenbergschen Reformen sowie die drei bestehenden Verfahrenssysteme (gemeinrechtlich, Fridericianische Prozessordnungen, französisches Recht) als Ausgangslage.
C. Die preußischen Reformen des Zivilprozessrechts von 1817 bis 1848: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Reformversuche, angefangen bei der Posener Verordnung über die Arbeiten der vereinigten Deputation und Savignys Reformbemühungen bis hin zu den Verordnungen von 1833, 1846 und dem Entwurf von 1848.
D. Fazit: Das Fazit zieht ein kritisches Resümee über das Scheitern der Reformen im Hinblick auf eine echte Rechtsvereinheitlichung und ordnet die preußischen Bemühungen in den größeren historischen Kontext ein.
Schlüsselwörter
Preußisches Zivilprozessrecht, Reformen des 19. Jahrhunderts, Allgemeine Gerichtsordnung, Code Napoléon, Zivilverfahren, Prozessmaximen, Eventualmaxime, Verhandlungsmaxime, Instruktionsmaxime, Gesetzrevision, Savigny, Rechtsvereinheitlichung, Preußen, Rechtsgeschichte, Justizreform.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die historischen Reformversuche des preußischen Zivilverfahrensrechts in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen der Konflikt zwischen verschiedenen Prozesssystemen, die Entwicklung von Verfahrensgrundsätzen wie der Eventualmaxime sowie die politische Auseinandersetzung um die Einführung liberaler Elemente wie Öffentlichkeit und Mündlichkeit.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Entwicklung der Prozessgrundsätze in den preußischen Entwürfen darzustellen und aufzuzeigen, wie sich die Kompetenzverteilung zwischen Richtern und Parteien über diesen Zeitraum hinweg veränderte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtshistorische Untersuchung, die schwerpunktmäßig auf der Analyse von Gesetzesmaterialien, Kommissionsberichten und Reformentwürfen der damaligen Zeit basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den aufeinanderfolgenden Reformschritten, beginnend bei der Posener Verordnung von 1817 über die Arbeiten der vereinigten Deputation bis hin zu den Entwürfen unter Savigny und der Verordnung von 1846.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Preußisches Zivilprozessrecht, Prozessmaximen, Gesetzrevision, Savigny und die Gegenüberstellung von gemeinrechtlichem und französischem Verfahren.
Welche Rolle spielte der französische Code de procédure civile für die preußischen Reformen?
Der französische Prozess galt als modern und liberal, stellte aber eine Konkurrenz zur preußischen Tradition dar. Die Reformer in Preußen versuchten, dessen erfolgreiche Elemente wie Mündlichkeit und Öffentlichkeit zu adaptieren, ohne dabei die preußische Souveränität oder die bestehende Rechtsstruktur vollständig aufzugeben.
Warum blieben die Reformen aus Sicht der Autorin weitgehend erfolglos?
Das Scheitern wird auf politische Gründe zurückgeführt, insbesondere auf den fehlenden politischen Willen zur einheitlichen Reform, nationalistische Ressentiments gegenüber dem französischen Recht und die kleinschrittige, teils chaotische Arbeitsweise der preußischen Ministerien.
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- Eike Ehlert (Author), 2010, Die preußischen Entwürfe zu einer Zivilprozessordnung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Prozessgrundsätze und Maximen, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/231431