Die vorliegende Seminararbeit hat die Grundrechte in den deutschen Verfassungen von 1849, 1871, 1919 und 1949 zum Gegenstand.
Die Vorstellung von Grundrechten, als Garanten individueller Freiheit reichen in der abendländischen Ideengeschichte bis hin in die antike Philosophie und zu den frühchristlichen Vorstellungen über gottgegebenes Recht zurück. Man versteht heute unter den Grundrechten wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden . In Deutschland sind das konkret die im Grundrechtsteil des Grundgesetzes verankerten Freiheits- und Gleichheitsrechte (Art. 1-19 GG). Grundrechte, die allen Menschen unterschiedslos zukommen, werden Menschenrechte (etwa Art. 1 GG), die nur den Deutschen vorbehaltenen Grundrechte, Bürger- oder Deutschenrechte (etwa Art. 8 GG) genannt. Seit jeher hing die Durchsetzbarkeit von Grundrechten von ihrer Verbürgung und Absicherung durch Verfahrensgarantien ab, da die individuellen Grundrechte der staatlichen Gewalt gegenüber stehen und daher wirksam vor ihr geschützt werden müssen. Der Gegensatz zwischen den Rechten des Individuums auf der einen und der sie bedrohenden Hoheitsmacht auf der anderen Seite macht somit das Wesen der Grundrechte aus und begründet zugleich die unbedingte Notwendigkeit ihrer Garantie innerhalb eines Rechtstaates . Dies zeigt sich schon daran, dass in der Geschichte Grundrechte oft aus einer Situation politischer Schwäche heraus zugestanden und in einer Phase der Stärke wieder zurückgedrängt wurden. Die Grundidee des Gegensatzes von Individuum und Staat entstammt dem naturrechtlich geprägten Denken des 18. Jahrhunderts, welches wesentlich zur Fortentwicklung der Grundrechte in Amerika und Europa beigetragen hat.
Die heutige Verbindung von Grundrechten und Verfassung, die dem grundrechtlichen Schutz der Bürger dient, kam in Deutschland erst durch eine allmähliche und von Unterbrechungen durchzogene Entwicklung zu Stande, deren Darstellung Inhalt der vorliegenden Seminararbeit ist.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Grundrechte in der Paulskirchenverfassung von 1849
- Grundrechte im Deutschen Reich von 1871
- Grundrechte in der Weimarer Verfassung von 1919
- Grundrechte im Grundgesetz von 1949
- Vergleich und Bewertung
- Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Entwicklung der Grundrechte in den deutschen Verfassungen von 1849, 1871, 1919 und 1949. Ziel ist es, die Entwicklung der Grundrechtsbestimmungen in den verschiedenen Epochen aufzuzeigen, sie vergleichend zu analysieren und zu bewerten. Dabei werden sowohl die inhaltlichen Veränderungen als auch die jeweiligen historischen und politischen Kontexte berücksichtigt.
- Entwicklung der Grundrechtsbestimmungen in den verschiedenen Verfassungen
- Vergleich der Grundrechte in Bezug auf Inhalt und Umfang
- Bewertung der Grundrechte im Kontext der jeweiligen Epoche
- Einfluss der historischen und politischen Entwicklungen auf die Grundrechte
- Bedeutung der Grundrechte für das deutsche Staatsverständnis
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Dieses Kapitel führt in die Thematik der Seminararbeit ein und erläutert die Relevanz der Grundrechte für die Entwicklung des deutschen Staatswesens.
Grundrechte in der Paulskirchenverfassung von 1849
Dieses Kapitel untersucht die Grundrechte der Paulskirchenverfassung von 1849 und stellt sie in den Kontext der damaligen politischen und gesellschaftlichen Situation dar.
Grundrechte im Deutschen Reich von 1871
Dieses Kapitel analysiert die Grundrechte im Deutschen Reich von 1871 und zeigt deren Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Paulskirchenverfassung auf.
Grundrechte in der Weimarer Verfassung von 1919
Dieses Kapitel beleuchtet die Grundrechte der Weimarer Verfassung von 1919 und untersucht deren Bedeutung für die Weimarer Republik.
Grundrechte im Grundgesetz von 1949
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit den Grundrechten des Grundgesetzes von 1949 und zeigt deren Entwicklung im Vergleich zu den vorherigen Verfassungen auf.
Vergleich und Bewertung
Dieses Kapitel vergleicht die Grundrechte der verschiedenen Verfassungen und bewertet deren Bedeutung für das deutsche Staatsverständnis.
Schlüsselwörter
Grundrechte, Verfassungen, Paulskirchenverfassung, Deutsches Reich, Weimarer Republik, Grundgesetz, Vergleich, Bewertung, historische Entwicklung, politische Entwicklung, Staatsverständnis.
- Arbeit zitieren
- Lara Conrads (Autor:in), 2012, Die Grundrechte nach den deutschen Verfassungen von 1849, 1871, 1919 und 1949 , München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/191961