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Die markenmäßige Benutzung von Google Adwords

Titel: Die markenmäßige Benutzung von Google Adwords

Seminararbeit , 2010 , 5 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Patrick Prüfer (Autor:in)

Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Eine kurze Darstellung und rechtliche Würdigung der Rechtsprechung zur markenmäßigen Benutzung von Google Adwords am Beispiel des Urteils: BGH, Urteil vom 22.1.2009 – I ZR 139/07; OLG Stuttgart, Urteil v. 9.8.2007 – 2 U 23/07

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tatbestand

Instanzenzug

Rechtliche Fragestellung

Ergebnis

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht die markenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung von beschreibenden Begriffen als Google AdWords-Schlüsselwörter und analysiert hierbei die Kernfrage, ob dies eine markenmäßige Benutzung darstellt, die Unterlassungsansprüche nach § 14 Abs. 5 MarkenG begründet.

  • Markenrechtliche Analyse von Google AdWords-Anzeigen
  • Abgrenzung zwischen beschreibender Verwendung und markenmäßiger Benutzung
  • Die Rolle der „Lotsenfunktion“ einer Marke
  • Einfluss des Nutzerverständnisses bei der Keyword-Suche
  • Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zum Keyword-Advertising

Auszug aus dem Buch

Rechtliche Fragestellung

Streitgegenständlich ist, ob die bloße Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Schlüsselwort „Keyword“ und der damit verbundenen Anzeige einer markenrechtlich geschützten Begrifflichkeit eine Markenrechtsverletzung nach §14 V MarkenG darstellt. Das OLG Stuttgart gelangte zu der Auffassung, dass bei der Verwendung eines lediglich beschreibenden Begriffs als Keyword keine Kennzeichnungsverletzung vorläge, da der Internetbenutzer nicht erwarte, dass als Treffer lediglich der Hinweis auf die Homepage oder die Anzeige des Inhabers dieser Bezeichnung erscheine.

Weiterhin führte es aus, dass die Bezeichnung „pcb-pool“ von einem nicht unerheblichen Teil des angesprochenen fachkundigen Verkehrs lediglich als schlagwortartige Sachbezeichnung für einen Zusammenschluss bzw. eine Interessensgemeinschaft derartiger Unternehmen angesehen werden könne. Dieser Ansicht würde dadurch Nachdruck verliehen, dass das BPatG mit seinem Beschluss dieser Auffassung gedankenlogisch folgte.

Zusammenfassung der Kapitel

Tatbestand: Darstellung der Ausgangslage und des Konflikts zwischen der Klägerin als Markeninhaberin und dem Beklagten, der den Begriff als Keyword im Internet nutzte.

Instanzenzug: Dokumentation des prozessualen Ablaufs vom Landgericht über das OLG Stuttgart bis hin zum BGH, der die Klage schließlich abwies.

Rechtliche Fragestellung: Untersuchung der Kernfrage, ob die Verwendung eines beschreibenden Begriffs als Keyword eine markenmäßige Benutzung nach § 14 MarkenG erfüllt.

Ergebnis: Zusammenfassende Erkenntnis, dass maßgeblich das Verständnis des Internetnutzers ist und bei rein beschreibender Verwendung ohne markenmäßige Herkunftsfunktion kein Unterlassungsanspruch besteht.

Schlüsselwörter

Markenrecht, Google AdWords, Keyword Advertising, markenmäßige Benutzung, § 14 MarkenG, pcb-pool, BGH, Lotsenfunktion, Herkunftsfunktion, Unterlassungsanspruch, Internetnutzer, Markenrechtsverletzung, Schutzhindernis

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristische Auseinandersetzung darüber, ob die Verwendung einer geschützten Marke als Google-Schlüsselwort durch Dritte eine unzulässige Markenrechtsverletzung darstellt.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen das Markenrecht in Bezug auf das Internet, die Auslegung von § 14 MarkenG bei Suchmaschinenwerbung sowie die Abgrenzung zwischen rein beschreibenden Begriffen und kennzeichnungskräftigen Marken.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage ist, ob die bloße Nutzung eines beschreibenden Begriffs als Keyword eine Markenrechtsverletzung begründet, wenn der Durchschnittsnutzer keine direkte Verbindung zur geschützten Marke erwartet.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die auf der Auswertung relevanter höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, OLG) sowie der Kommentierung zum Markengesetz basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Schilderung des konkreten Sachverhalts (Tatbestand), den Instanzenzug der Klage und eine detaillierte rechtliche Würdigung der verschiedenen Auffassungen zur „Lotsenfunktion“ einer Marke.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Markenrecht, Google AdWords, markenmäßige Benutzung, Herkunftsfunktion und § 14 MarkenG.

Warum wurde die Klage der Klägerin vom BGH abgewiesen?

Der BGH kam zu dem Schluss, dass die Verwendung von „pcb“ als Suchbegriff lediglich eine beschreibende Verwendung für Leiterplatten darstellt und für den Nutzer kein Zusammenhang zu einer markenmäßigen Herkunft der angezeigten Seite erkennbar ist.

Welche Rolle spielt die sogenannte „Lotsenfunktion“?

Die Lotsenfunktion beschreibt die Fähigkeit einer Marke, den Nutzer gezielt zu bestimmten Waren oder Dienstleistungen zu führen; der Eingriff in diese Funktion wird oft als markenmäßige Benutzung gewertet, was im vorliegenden Fall jedoch verneint wurde.

Warum ist das Verständnis des Internetnutzers entscheidend?

Da der Durchschnittsnutzer nicht davon ausgehen muss, dass eine Werbeanzeige bei Google immer direkt mit der in die Suchzeile eingegebenen geschützten Marke verknüpft ist, fehlt es an der für eine Markenrechtsverletzung erforderlichen markenmäßigen Benutzung.

Was bedeutet der Begriff „markenmäßige Benutzung“ in diesem Kontext?

Die markenmäßige Benutzung setzt voraus, dass der Verkehr dem Zeichen eine Herkunftsfunktion beimisst, also die Erwartung hat, dass die Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb stammt.

Ende der Leseprobe aus 5 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die markenmäßige Benutzung von Google Adwords
Hochschule
Hochschule Osnabrück
Note
1,3
Autor
Patrick Prüfer (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
5
Katalognummer
V176650
ISBN (eBook)
9783640980253
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Markenrecht Adwords Google Unterlassung PCB
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Patrick Prüfer (Autor:in), 2010, Die markenmäßige Benutzung von Google Adwords, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/176650
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Leseprobe aus  5  Seiten
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