Die unmittelbar nach dem Beginn der NS-Herrschaft einsetzende nationalsozialistische „Rassenpolitik” beruhte auf folgendem Gedankengang Hitlers: „Die Blutsmischung und das dadurch bedingte Senken des Rassenniveaus ist die alleinige Ursache des Absterbens alter Kulturen; denn die Menschen gehen nicht an verlorenen Kriegen zugrunde, sondern am Verlust jener Widerstandskraft, die nur dem reinen Blute zu eigen ist.“
Um die Qualität des deutschen Erbgutes zu verbessern, sollte deshalb das für “schädlich befundene fremdrassige Blut” aus der Volkgemeinschaft ausgeschieden werden. Den Auftakt hierfür bildete im April 1933 § 3 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (sog. “Arierparagraph”), der die Entlassung aller jüdischen Beamten, Angestellten und Arbeiter aus dem Staatsdienst anordnete. Mit diesem Gesetz, dem rund 3.000 antijüdische Gesetze und Verordnungen während der NS-Zeit folgten, wurde die nationalsozialistische Rassenlehre erstmals gesetzestechnisch wirksam.
Neben dem Ausschluss von „unreinem Blut” war eine Steigerung der eigenen Rassenqualität durch eine „Aufzüchtung” (bzw. „Aufnordung”) geplant. Für diese Aufgabe schien den Nationalsozialisten der geburtenstarke Bauernstand prädestiniert. Denn „die Bevölkerung auf dem Land ist...durchweg gesünder, kräftiger und noch kaum durch artfremdes Blut verdorben.“
Zur Umsetzung der Wiederaufzucht sollten die germanischen Bauern auf sog. Erbhöfen „erbgesunden” Nachwuchs aus ihrem „noch unbefleckten Erbgut“ hervorbringen, um ihn an die übrige Bevölkerung abzugeben und so der angestrebten „Aufnordung” Schritt für Schritt näher zu kommen.
Seine rechtliche Grundlage fand dieses Vorhaben in dem bereits Ende September 1933 verabschiedeten Reichserbhofgesetz. Wegen seiner Ausrichtung verwundert es nicht, dass es unter allen agrarpolitischen Maßnahmen des NS-Staates als das am stärksten ideologisch geprägte Gesetz gilt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Kapitel I: Die NSDAP auf „Bauernfang”
1. Die große Krise der deutschen Landwirtschaft am Ende der Weimarer Republik
2. Die nationalsozialistische Bauernpolitik bis zur „Machtergreifung”
Kapitel II: Durchsetzung nationalsozialistischer Agrarpolitik: Entschuldung, Reichsnährstand und Reichserbhofgesetz
1. Das Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse (Schuldenregelungsgesetz)
2. Der Reichsnährstand
3. Die ideengeschichtlichen Hintergründe des Erbhofkonzeptes
3.1 Das Anerbenrecht und die bäuerliche Erbsitte
3.1.1 Die Entwicklung des Anerbenrechts bis 1933
3.2 Die Blut-und-Boden-Ideologie
4. Das Reichserbhofgesetz
4.1 Das preußische Erbhofrecht als Vorläufer
4.2 Das Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933
4.3 Das Reichserbhofgesetz im Verhältnis zum Bürgerlichen Gesetzbuch
4.3.1 Das Reichserbhofgesetz als Kern eines neuen völkischen Privatrechts
4.3.2 Der Erbhof als Teil des konkreten Ordnungsdenkens
4.4 Die „Fortbildung” des Reichserbhofgesetzes
5. Das Anerbenrecht in Deutschland nach 1945
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die nationalsozialistische Agrarpolitik, mit einem besonderen Fokus auf das Reichserbhofgesetz (REG). Dabei wird analysiert, wie die NSDAP die schwierige wirtschaftliche Lage der deutschen Landwirtschaft am Ende der Weimarer Republik für ihre Zwecke instrumentalisierte, um durch die Durchsetzung ideologisch geprägter Gesetze, wie der Entschuldung und dem Aufbau des Reichsnährstandes, das Bauerntum als „Blutsquelle” der Nation in die NS-Ideologie einzubinden und rechtlich zu binden.
- Die wirtschaftliche Krise der Landwirtschaft am Ende der Weimarer Republik und ihre Bedeutung für den Aufstieg der NSDAP.
- Die ideologische Verknüpfung von Agrarpolitik mit der „Blut-und-Boden-Ideologie”.
- Die gesetzliche Umsetzung des Reichserbhofgesetzes und dessen Eingriff in das bürgerliche Recht.
- Die Funktion und Arbeitsweise des Reichsnährstandes als gleichgeschaltete Interessenvertretung.
- Die historische Entwicklung des Anerbenrechts und dessen Transformation nach 1945.
Auszug aus dem Buch
3.2 Die Blut-und-Boden-Ideologie
Grundlage für das REG war die von Darré entwickelte Blut-und-Boden-Ideologie , die er als fertige Konzeption mit in die Partei einbrachte. Dargelegt ist diese Theorie in zwei seiner Bücher. So entstand 1928 „Das Bauerntum als Lebensquell der nordischen Rasse” und 1930 noch vor dem Eintritt in die NSDAP „Der Neuadel aus Blut und Boden”. Beide Werke sind von Antisemitismus und Biologismus geprägt.
Im ersten Buch versuchte Darré wissenschaftlich nachzuweisen, dass die nordisch germanische Rasse von sesshaften Bauern abstamme. Er verklärte das Bauerntum zum Idealbild der Gesellschaft und stellte ihm als negatives Gegenstück das schmarotzende jüdische und bolschewistische Nomadentum gegenüber, das völlig unfähig zu eigenen schöpferischen Leistungen und ohne Bindung an den Boden auf die räuberische Ausbeutung anderer Völker angewiesen sei.
Im zweiten Werk entwickelte er ein Konzept, wie sich ein neuer „nordischer Bauernadel” heranzüchten ließe. Mittels einer Veränderung der bäuerlichen Erbgesetzgebung wollte er zunächst den deutschen Bauern vor dem wirtschaftlichen Ruin retten, bevor dann in einem zweiten Schritt dessen Erbgut auf sog. „Hegehöfen” reproduziert werden sollte. Dabei machte Darré eine Schollenverbundenheit des Bauernstandes zur zwingenden Voraussetzung für seine Aufnordungspläne. Nur eine Einhaltung des grundlegenden Zusammenhangs zwischen Blut und Boden garantiere letztlich „erbgesunden Nachwuchs”.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die nationalsozialistische Rassenpolitik und deren Ziel, den Bauernstand als biologisch gesundes Fundament der Volksgemeinschaft zu nutzen.
Kapitel I: Die NSDAP auf „Bauernfang”: Dieses Kapitel analysiert die agrarische Notlage am Ende der Weimarer Republik und wie die NSDAP die Landbevölkerung durch eine gezielte Propaganda und Ausnutzung der wirtschaftlichen Krise für sich gewann.
Kapitel II: Durchsetzung nationalsozialistischer Agrarpolitik: Entschuldung, Reichsnährstand und Reichserbhofgesetz: Hier wird die praktische Umsetzung der Agrarpolitik behandelt, beginnend mit dem Schuldenregelungsgesetz über die Gleichschaltung im Reichsnährstand bis hin zu den ideologischen Grundlagen und der Kodifizierung des Reichserbhofgesetzes.
Schlüsselwörter
Nationalsozialismus, Agrarpolitik, Reichserbhofgesetz, Blut-und-Boden-Ideologie, Reichsnährstand, Anerbenrecht, Entschuldung, Richard Walther Darré, Bauernstand, Erbhof, Erbfolge, Landwirtschaft, völkisches Privatrecht, Bauernfähigkeit, NS-Rassenpolitik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der nationalsozialistischen Bauernpolitik, insbesondere mit der Einführung und den Auswirkungen des Reichserbhofgesetzes zwischen 1933 und 1945.
Welche zentralen Themenfelder stehen im Mittelpunkt?
Die zentralen Themen sind die agrarpolitische Instrumentalisierung der Landwirtschaft durch die NSDAP, die ideologische Fundierung durch das „Blut-und-Boden“-Konzept sowie die rechtlichen Eingriffe in das Erbrecht und die Eigentumsordnung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die ideologischen Motive hinter der NS-Agrarpolitik aufzuzeigen und zu analysieren, wie das Regime durch das Reichserbhofgesetz versuchte, den Bauernstand in seine Rassenideologie zu integrieren und das bäuerliche Leben komplett staatlich zu kontrollieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine detaillierte Auswertung historischer Quellen, Gesetzestexte sowie zeitgenössischer und aktueller Fachliteratur, um die Entwicklung der nationalsozialistischen Agrarverfassung nachzuzeichnen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft während der Weimarer Republik, den Aufbau des agrarpolitischen Apparates, die Bedeutung des Reichsnährstandes und eine tiefgehende juristische Analyse des Reichserbhofgesetzes sowie dessen ideologische Hintergründe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird vor allem durch Begriffe wie Reichserbhofgesetz, Blut-und-Boden-Ideologie, Reichsnährstand, Anerbenrecht und nationalsozialistische Agrarpolitik geprägt.
Welche Rolle spielte Richard Walther Darré bei dieser Politik?
Darré war der entscheidende Architekt der NS-Agrarpolitik. Er verband sein Fachwissen als Diplomlandwirt mit seiner „Blut-und-Boden“-Ideologie und gestaltete als Minister für Ernährung und Landwirtschaft sowie als Reichsbauernführer die agrarpolitische Umstrukturierung des NS-Staates maßgeblich.
Wie wirkte sich das Reichserbhofgesetz auf das Eigentumsrecht aus?
Das Gesetz schränkte das Eigentum radikal ein, indem es den Erbhof für unveräußerlich und unbelastbar erklärte, um den Hof fest an das „blutsmäßige“ Geschlecht zu binden und den Bauern faktisch zum Treuhänder seiner Sippe zu machen.
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- Dr. jur. Gerhard Schober (Author), 2007, Die nationalsozialistische Bauerngesetzgebung , Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/167745