Diese Hausarbeit wird die Staatslegitimation in Verbindung mit politischer Gerechtigkeit bei Platon und Augustinus untersuchen. Warum muss ein Staat entstehen, was ist sein Ziel und wodurch wird eine Gemeinschaft erst zu einem gerechten Staat? Alle diese Fragen werden hier aus dem Blickwinkel der beiden Staatsphilosophen analysiert und miteinander verglichen werden. Die Wahl der beiden Philosophen zum gegenseitigen Vergleich ist ungewöhnlich, da zwischen ihnen ca. 700 Jahre liegen und sie zu unterschiedlichen Epochen gehören. Platon, ist wohl der bedeutendste griechische Philosoph der Antike, über den gesagt wird, die ganze abendländische Philosophie sei eine einzige Fußnote zu seinen Werken. Augustinus Wirken ist nicht weniger bedeutend, weil er durch seine Schriften die Kirchenpolitik und Moraltheologie der folgenden Jahrhunderte entscheidend mitgeprägt hat. Diese Nachwirkung hat dazu geführt, dass er heute eher als streitbarer Kirchenvater und katholischer Heiliger wahrgenommen wird denn als, antiker Mensch, der zu der intellektuellen Elite am römischen Kaiserhof und im nordafrikanischen Klerus (Fuhrer, 2004: 5).
„Gerechtigkeit ist ein nicht abschließend definierter Grundbegriff der Ethik, der Rechts-und Sozialphilosophie, […], sowie ein wünschenswertes Grundprinzip der sozialen Organisation und zentraler normativer Begriff der Politik, der allen Ideen von Recht, Staat und Gesellschaft als deren Leitziel zugrunde liegt“(Meyers Lexikon). Da der Gerechtigkeitsbegriff keine statische semantische Bedeutung hat, muss erst untersucht werden in welchem Sinn er in der platonischen beziehungsweise der augustinischen Philosophie gebraucht wurde. Nach Platons Ideenlehre, ist das Gerechtigkeitskonzept untrennbar von der Idee des Guten, die das eigentliche Ziel des Staates darstellt. Gerechtigkeit (dikaion/dikaiosynê, iustitia) steht bei Platon oder Augustinus in einem formalen Sinn für den normativen Zustand einer Gemeinschaft und gleicht auch dem antiken Konzept des Glücks (eudaimonia, beautitudo) (Horn, 2007:48).
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Der Gerechtigkeitsbegriff
2. Die Gerechtigkeit und das Naturrecht bei Platon
3. Das Naturrecht und das positive Recht bei Platon
4. Staatslegitimation bei Augustinus
5. Die Zwei-Welten-Lehre bei Augustinus und ihre Folgen
6. Schlussbetrachtungen
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht die Konzepte der Staatslegitimation in Verbindung mit politischer Gerechtigkeit bei Platon und Augustinus. Dabei wird analysiert, warum ein Staat entsteht, welches Ziel er verfolgt und unter welchen Bedingungen eine Gemeinschaft als gerecht eingestuft werden kann, um die unterschiedlichen philosophischen Ansätze kritisch zu vergleichen.
- Vergleichende Analyse der Gerechtigkeitskonzeptionen bei Platon und Augustinus
- Untersuchung der Staatslegitimation durch Naturrechtstheorie vs. Vertragstheorie
- Die Bedeutung der "Idee des Guten" in Platons Staatsmodell
- Augustinus' Neuinterpretation der Staatslegitimation und die "Zwei-Welten-Lehre"
- Kritische Betrachtung der Seeräuber-Anekdote als staatsphilosophisches Kriterium
Auszug aus dem Buch
4. Staatslegitimation bei Augustinus
„Ich werde mich nämlich […] zu zeigen bemühen, dass nach den Begriffsbestimmungen, in denen Cicero selbst durch den Mund Scipios kurz darlegt, was Staat und Volk sind – Begriffsbestimmungen, für die in derselben Abhandlung viele weitere Ausführungen sowohl Ciceros als auch derer, denen er das Wort erteilt, sprechen – der römische Staat niemals ein Staat gewesen ist, weil es in ihm niemals wahre Gerechtigkeit gegeben hat. Freilich nach anderen und wohl zutreffenden Begriffsbestimmungen war er auf seine Weise doch ein Staat und wurde von den älteren Römern besser verwaltet als von ihren Nachfahren. Jedoch wahre Gerechtigkeit gibt es nur in dem Gemeinwesen, dessen Gründer und Herrscher Christus ist, wenn man es denn schon ein Gemeinwesen nennen will, da es ja unfraglich Volkssache ist. […] In dem Staate herrscht sicherlich wahre Gerechtigkeit, von dem die Heilige Schrift spricht: „Herrliche Dinge werden in dir gepredigt, du Stadt Gottes.“ (civ.2,21).
Auf den ersten Blick mag es erscheinen, dass Augustinus eine mit Platon sehr verwandte Position bezüglich der Staatlegitimation vertritt. Die Gerechtigkeit wird hier auch als die Grundlage eines Staates bezeichnet, „ohne Gerechtigkeit kein Staat“. Weiter wird erläutert warum Rom kein „wahrer“ Staat war: Wahre Gerechtigkeit ist rechter Glaube und Verehrung des wahren Gottes, was im heidnischen Rom, nach christlicher Auffassung Augustins natürlich nicht der Fall sein konnte. Im nächstfolgenden Satz zeigt Augustinus, eine neue Vorstellung von der Legitimationsbasis eines Staates, nach der der römische Staat, auf seine Weise doch ein Staat war. Damit rückt Augustinus von der klassischen antiken Staatsbegründung nach Platon und Cicero ab. Er vertritt nicht mehr die These ein Staat ist dann legitimiert, wenn er die göttliche Gerechtigkeit widerspiegelt, sondern versteht einen Staat als „ein bloßes Interessenbündnis zum Vorteil seiner Bürger“. Damit nähert er sich der Hobbesschen Vertragstheorie an, die die strategisch-rationalen Interessen aller Individuen mit einem daraus folgenden Kontrakt als eine Staatslegitimation ansieht (Horn, 2007: 58).
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in die Fragestellung zur Staatslegitimation und Gerechtigkeit bei Platon und Augustinus sowie Begründung für den Vergleich dieser zwei unterschiedlichen Epochen.
1. Der Gerechtigkeitsbegriff: Klärung der unterschiedlichen Definitionen und Konzepte von Gerechtigkeit als soziales Grundprinzip und Tugend.
2. Die Gerechtigkeit und das Naturrecht bei Platon: Analyse des platonischen Naturrechts, welches auf einer spezifischen Anthropologie und der kosmischen Ordnung basiert.
3. Das Naturrecht und das positive Recht bei Platon: Untersuchung der Beziehung zwischen dem idealen Naturrecht und den faktischen staatlichen Gesetzen sowie der Rolle der Macht.
4. Staatslegitimation bei Augustinus: Darstellung der augustinischen Abkehr vom antiken Gerechtigkeitsbegriff hin zu einer pragmatischen Staatsauffassung.
5. Die Zwei-Welten-Lehre bei Augustinus und ihre Folgen: Erläuterung der Unterscheidung zwischen civitas dei und civitas terrena und deren Auswirkungen auf die Legitimität irdischer Staaten.
6. Schlussbetrachtungen: Zusammenfassender Vergleich der Ansätze beider Philosophen und deren unterschiedliche Bewertung der Realisierbarkeit eines idealen Staates.
Schlüsselwörter
Staatslegitimation, Politische Gerechtigkeit, Platon, Augustinus, Naturrecht, Rechtspositivismus, Ideengeschichte, Staatsphilosophie, Politeia, De Civitate Dei, Vertragstheorie, Gerechtigkeitsbegriff, Gemeinschaft, Staatszweck, Zwei-Welten-Lehre.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit untersucht die philosophischen Begründungen für die Legitimität von Staaten und die Rolle der Gerechtigkeit im politischen Denken von Platon und Augustinus.
Welche zwei Philosophen stehen im Zentrum der Untersuchung?
Im Zentrum stehen der griechische Philosoph Platon sowie der Kirchenvater Augustinus, wobei besonders ihre unterschiedlichen Staatsverständnisse kontrastiert werden.
Was ist das zentrale Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, herauszuarbeiten, warum bei Platon die Gerechtigkeit zwingendes Fundament des Staates ist, während Augustinus eine pragmatischere, vertragstheoretisch anmutende Legitimationsbasis vertritt.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewendet?
Die Autorin nutzt eine vergleichende Analyse von Primär- und Sekundärquellen der antiken Philosophie, um die Argumentationslinien beider Denker systematisch gegenüberzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Platons Naturrechtslehre und Idealstaat sowie Augustinus' kritische Auseinandersetzung mit weltlichen Reichen im Kontext seiner Zwei-Welten-Lehre.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am stärksten?
Die zentralen Begriffe sind Staatslegitimation, Naturrecht, Gerechtigkeit, Vertragstheorie und die Differenzierung zwischen göttlicher und irdischer Ordnung.
Welche Rolle spielt die sogenannte Seeräuber-Anekdote bei Augustinus?
Die Anekdote dient Augustinus dazu, die Problematik aufzuzeigen, dass ohne Gerechtigkeit ein Staat kaum von einer großen Räuberbande zu unterscheiden ist, was seine Kritik an rein machtbasierten Staatsstrukturen verdeutlicht.
Wie unterscheidet sich die Begründung des Staates bei Platon von der bei Augustinus?
Platon begründet den Staat als notwendige Realisierung der "Idee des Guten" und der kosmischen Ordnung, während Augustinus den Staat auf ein pragmatisches Interessenbündnis reduziert, da wahre Gerechtigkeit nur im Reich Gottes zu finden sei.
- Arbeit zitieren
- Anna Biber (Autor:in), 2008, Politische Gerechtigkeit und Staatslegitimität bei Platon und Augustinus, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/167569