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Die Abgrenzung von Naturrecht und Naturgesetz im Naturzustand in Bezug auf Thomas Hobbes Werk „Leviathan“

Titel: Die Abgrenzung von Naturrecht und Naturgesetz im Naturzustand in Bezug auf Thomas Hobbes Werk „Leviathan“

Hausarbeit , 2009 , 8 Seiten

Autor:in: Sabrina Gumprich (Autor:in)

Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details


Der 1588 in Malmesbury geborene Thomas Hobbes verändert mit seinem Werk „The Elements of Law“ (Naturrecht und allgemeines Staatsrecht in den Anfangsgründen)von 1640 mit einem Schlag die Grundlagen des politischen Denkens. Mit seinem Werk widerspricht er dem politischen Aristotelismus und Cicero. In der Antike und dem Mittelalter wurde in den Prinzipien des Naturrechts der beständig normative Charakter einer gültigen Ordnung gesehen, welche unabhängig von menschlichen Einflüssen war und trotzdem herrschaftliches Handeln als gerecht beurteilt. Cicero definierte das traditionelle Naturrecht als Gerechtigkeitsmetaphysik. Das bedeutet die Naturordnung ist ein gerechtes Gemeinwesen und für die menschliche Vernunft erkennbar. Naturrecht wird von ihm einfach als Recht der Natur definiert und steht im Kontrast zu dem von Menschen entworfenem Recht.
Hobbes entwirft im Gegensatz hierzu nun einen mechanistisch-kausalen Naturbegriff, erläutert den Unterschied zwischen Natur und Politik, stellt sein Naturzustandstheorem auf. Dabei sind unter anderem wichtige „Eckpunkte“ die Selbsterhaltungstheorie und der negativen Freiheitsbegriff.
Ich werde mich in der Arbeit hauptsächlich auf das Werk Leviathan beziehen. Es ist 1651 in England veröffentlicht worden. Dabei gehe ich zunächst auf die Anthropologie und den Naturzustand bei Hobbes ein, um dann später, die von Hobbes oft erwähnte, wichtige Trennung von Naturrecht und Naturgesetz zu erläutern.
Zu Beginn ist die Frage zu klären, worin sich die Begriffe Recht und Gesetz im allgemein politischen Sinn unterscheiden. Die entsprechenden Definitionen fand ich in ausgesuchten Politiklexika. Hierbei ist Recht ein übergeordneter Begriff für verschiedene Ordnungssysteme zur Regelung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und zur Konfliktvermeidung. Recht bildet also einen Rahmen, in dem sich die Bürger frei und legitimiert bewegen können.
Das Reclam Lexikon der Politik definiert Gesetz als jeden Akt des Gesetzgebers, innerhalb eines demokratischen Rechtsstaates. Gesetze sind dabei die wichtigsten Steuerungsmittel. Die Kompetenz zur Gesetzgebung liegt entweder beim gewählten Parlament oder beim Volk. Aus der Definition ist schon zu erkennen, dass Recht die Vorraussetzung für Gesetz ist. Das ist ein wichtiger Punkt zum Verstehen der weiteren Arbeit.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Anthropologie und der Naturzustand

3. Das natürliche Recht

4. Das natürliche Gesetz

5. Schlusswort

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die theoretische Differenzierung und Abgrenzung der Begriffe Naturrecht und Naturgesetz innerhalb des Naturzustandstheorems von Thomas Hobbes, wie es in seinem Hauptwerk "Leviathan" dargelegt wird. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie diese beiden Konzepte als notwendige Voraussetzungen für die Überwindung des kriegerischen Naturzustands und die Begründung einer gesellschaftlichen Ordnung dienen.

  • Anthropologische Grundlagen und die Theorie des Naturzustands bei Hobbes
  • Definition und Funktion des natürlichen Rechts (jus naturale)
  • Die Rolle der natürlichen Gesetze als Vernunftgebote zur Konfliktlösung
  • Die systematische Trennung und das Verhältnis von Recht und Gesetz
  • Die Bedeutung der Selbsterhaltung als primäres menschliches Motiv

Auszug aus dem Buch

3. Das natürliche Recht

„Das natürliche Recht, in der Literatur gewöhnlich jus naturale genannt, ist die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines eigenen Lebens, einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil nach eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht.“ Das bedeutet jeder hat das individuelle Recht auf Selbsterhaltung und die Vernunft leitet ihn dazu alle Mittel die ihm zur Verfügung stehen dafür zu nutzen. Hobbes spricht davon, dass jeder Mensch ein Recht auf alles hat, er darf sogar in die Sphäre eines anderen Menschen eindringen. Es ist legitimiert.

Selbstverständlich verbindet der Philosoph das natürliche Recht mit der Freiheit eines jeden, die eigenen Kräfte nach beliebigem Ermessen einzusetzen. Freiheit ist „die Abwesenheit äußerer Hindernisse“. Hobbes Definition wird als negativer Freiheitsbegriff verstanden. Die Freiheit eines jeden wird durch die Freiheit eines anderen begrenzt. Niemand kann sich seines eigenen Lebens und seines Eigentums sicher sein. Es ist also kein Vorteil dieses Recht zu besitzen, weil sich das Recht selbst aufhebt und so ist es als gäbe es gar kein Recht.

Das natürliche Recht ist nicht als natur- oder vernunftsrechtliche Ordnung oder Norm zu verstehen. Das gibt es bei Hobbes nicht. Er erweitert in Kapitel 14 und 15 den Naturzustand zu einem Naturechtszustand. Jeder natürliche Zustand ist ein gesetzesloser Zustand. Jeder ist sein eigener Richter. Das gibt jedem die Macht nach eigenem Ermessen von dem natürlichen Recht Gebrauch zu machen, wenn er es für angebracht hält.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Fragestellung ein und erläutert den historischen Kontext sowie die philosophische Abkehr von der aristotelischen Tradition hin zu Hobbes' mechanistisch-kausalem Naturbegriff.

2. Die Anthropologie und der Naturzustand: Dieses Kapitel analysiert das Menschenbild bei Hobbes und beschreibt den Naturzustand als einen durch Konkurrenz, Misstrauen und Ruhmsucht geprägten Kriegszustand aller gegen alle.

3. Das natürliche Recht: Hier wird das natürliche Recht als die absolute Freiheit des Individuums zur Selbsterhaltung definiert, welche jedoch im Naturzustand aufgrund der gegenseitigen Bedrohung wirkungslos bleibt.

4. Das natürliche Gesetz: Dieses Kapitel untersucht die Vernunftgebote (Naturgesetze), die den Menschen zur Friedenssuche anleiten und den Übergang in einen gesellschaftlichen Zustand ermöglichen.

5. Schlusswort: Das Schlusswort resümiert die Argumentation und fasst die natürlichen Gesetze in der Goldenen Regel zusammen, wobei nochmals die fundamentale Unterscheidung zwischen Recht und Gesetz hervorgehoben wird.

Schlüsselwörter

Thomas Hobbes, Leviathan, Naturzustand, Naturrecht, Naturgesetz, Selbsterhaltung, Freiheit, Vernunft, Kriegszustand, Gerechtigkeit, Vertragstheorie, Anthropologie, negativer Freiheitsbegriff, Konfliktlösung, politische Theorie.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die philosophische Unterscheidung zwischen Naturrecht und Naturgesetz bei Thomas Hobbes und deren Bedeutung für die Stabilität des Staates.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind die Anthropologie Hobbes', die Analyse des Naturzustands als Kriegszustand sowie die ethische und politische Funktion der Vernunft.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Klärung, wie Hobbes Recht und Gesetz voneinander abgrenzt und welche Rolle diese Begriffe bei der Überwindung des Naturzustands spielen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine ideengeschichtliche Textanalyse des "Leviathan" unter Einbeziehung relevanter Sekundärliteratur zur politischen Theorie.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der anthropologischen Voraussetzungen, die Definition des natürlichen Rechts als Selbsterhaltungsfreiheit und die detaillierte Darstellung der natürlichen Gesetze.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Leviathan, Naturzustand, Selbsterhaltung, Vernunft und der negative Freiheitsbegriff.

Wie unterscheidet Hobbes konkret zwischen einem Recht und einem Gesetz?

Recht besteht laut Hobbes in der Freiheit, etwas zu tun oder zu lassen, während ein Gesetz eine verbindliche Verpflichtung schafft, etwas zu tun oder zu unterlassen.

Warum ist der Naturzustand nach Hobbes kein Zustand der Gerechtigkeit?

Weil es im Naturzustand keine Gesetze und keine übergeordnete Macht gibt, kann es laut Hobbes auch keine Begriffe von Recht oder Unrecht sowie keine Gerechtigkeit geben.

Ende der Leseprobe aus 8 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Abgrenzung von Naturrecht und Naturgesetz im Naturzustand in Bezug auf Thomas Hobbes Werk „Leviathan“
Hochschule
Universität Potsdam  (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)
Veranstaltung
PS Ideengeschichte und politische Theorie
Autor
Sabrina Gumprich (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
8
Katalognummer
V166387
ISBN (Buch)
9783640824571
ISBN (eBook)
9783640824670
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Naturgesetz Naturzustand Hobbes Leviathan
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Sabrina Gumprich (Autor:in), 2009, Die Abgrenzung von Naturrecht und Naturgesetz im Naturzustand in Bezug auf Thomas Hobbes Werk „Leviathan“, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/166387
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