Die einstige Wirtschaftsgemeinschaft ist zu einem komplizierten Mehrebenensystem herangewachsen, das mittlerweile staatsgleiche Funktionen ausübt ohne sich als Staat konstituiert zu haben.
Dies lässt nun die Frage aufkommen, was die EU überhaupt ist und inwiefern sie für ihren Eingriff in das Leben der Bürger Europas demokratisch legitimiert wurde, denn „Politische Herrschaftsgewalt als besondere Form der Herrschaft von Menschen über Menschen ist nicht einfach vorgegeben und hinzunehmen, sondern bedarf einer sie rechtfertigenden Herleitung“ (Höreth, Marcus 1999: 16).
Anstoß sich mit dem Thema Demokratie innerhalb der EU auseinanderzusetzen, gab mir der Aufsatz „Zur Ideengeschichte der Gewaltenteilung und der Funktionsweise der Justiz“ von Ingeborg Maus. Hierin hat Maus die Verwirklichung der Demokratie in Europa – im Speziellen das Prinzip der Volkssouveränität – bemängelt und sich mit der Gewaltenteilung auf der europäischen Ebene auseinandergesetzt, die ihrer Ansicht nach nichts mit dem Idealbild von Kant, Locke und Rousseau zu tun hat, sondern eher der Souveränitätsteilung nach Montesquieu entspricht. Des Weiteren geht sie auf das Problem der fortschreitenden Zentralisierung und vor allem auf die ungeregelten Kompetenzen innerhalb der EU ein, die auch durch den Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) nicht geklärt werden. Hier zieht Maus sogar direkte Parallelen zu anderen totalitären Systemen die genau durch „jene ungeregelte Konkurrenz der Apparate“ (Maus, Ingeborg 2005: 259) sich den Weg bereiteten.
Die hierin angesprochenen Probleme, die Europa hat, sollen zum Teil aufgegriffen und analysiert werden, um dann einen Ausblick geben zu können, was für ein Gebilde Europa ist, wie das Demokratiedefizit aussieht und ob durch die vertiefende Integration durch den VVE (mittlerweile Vertrag von Lissabon) die Gefahr besteht, dass sich ein „System ungeregelter Konkurrenz von Machtapparaten“ (ebd.) etabliert.
Aufgrund des Umfangs der Arbeit werde ich keinen näheren Bezug auf die sich verändernde Rechtssetzung und Rechtsanwendung der Justiz nehmen, auf dem ein weiterer Schwerpunkt des Aufsatzes von Maus liegt.
Gliederung
1. Einleitung
2.Gewaltenteilung – Theorie und Wirklichkeit
2.1. Ideen nach Maus
2.2. Gewaltenteilung in der EU
2.2.1. Organe der EU
2.2.2. Umsetzung in Europa
3. Demokratisches Europa?
3.1. Demokratiedefizit und Legitimationsdilemma
3.2. Europäischer „Demos“ oder Einheit in Vielfalt?
4.1. Was für ein Gebilde ist die Europäische Union?
4.2. Staat, Staatenbund oder Bundesstaat?
5. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Vereinbarkeit der Europäischen Union mit klassischen Modellen der Gewaltenteilung und Volkssouveränität, um das Demokratiedefizit und den einzigartigen Charakter des europäischen Integrationsprozesses zu bewerten.
- Ideengeschichte der Gewaltenteilung nach Ingeborg Maus
- Funktionsweise und demokratische Legitimation der EU-Organe
- Das Spannungsfeld zwischen Nationalstaat und supranationaler Souveränität
- Analyse des "Demokratiedefizits" und des Fehlens eines europäischen "Demos"
- Einordnung der EU als Gebilde sui generis im Vergleich zu Staat, Staatenbund und Bundesstaat
Auszug aus dem Buch
2.1. Ideen nach Maus
Im folgenden Teil werden die Überlegungen von Maus zum Thema Gewaltenteilung zusammengefasst, damit sie dann auf die europäische Ebene reproduziert werden können.
Montesquieu teilt die drei Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative nicht nach dem Prinzip eines parlamentarischen Gewaltenteilungssystems, in welchem es zur Funktionsteilung kommt sondern nur die personelle Besetzung. Er fürchtet den Verlust der Freiheit wenn die Exekutive sich aus Personen der Legislative zusammensetzen würde und spricht deshalb von einer horizontalen Gewaltenbalancierung. Für Maus ist genau dies das grundlegende Prinzip des modernen Parlamentarismus, dass sich die Regierungsbank im Parlament befindet (vgl. Maus 2005: 231f). Für Maus muss die alleinige Gesetzgebungsbefugnis beim Parlament liegen, da dies die Unteilbarkeit der Volkssouveränität bedeutet. Diese Form der Gewaltenteilung „hat darum eine von unten nach oben verlaufende vertikale (Legitimations-) und Kontrollstruktur“ (ebd.:233) die im demokratischen Gewaltenteilungssystem das Prinzip der Volkssouveränität verwirklicht. Die Kontrolle der Staatsapparate ergeht also vom Volk selbst, somit müssen die staatlichen Instanzen den Volkswillen beim Gesetzgebungsprozess beachten und unterliegen ihm zugleich. Diese Konzeption ist bei Locke vorzufinden, bei dem die vom Volke gewählte Legislative die höchste Gewalt im Staate ist und deren Rechtssetzung von der Gesellschaft abgesegnet wurde. Bei Kant finden wir die Dreigliedrigkeit der Gewalten vor, wie sie von Maus gefordert wird. In dieser geht die gesetzgebende Gewalt ebenfalls vom Volke aus, denn für ihn besteht die Freiheit des Bürgers „darin, keinem anderen Gesetz zu gehorchen, als zu welchem er seine Beistimmung gegeben hat“ (ebd.: 243).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert den Integrationsprozess der EU und die daraus resultierenden Fragen zur demokratischen Legitimation unter Rückgriff auf die theoretischen Positionen von Ingeborg Maus.
2.Gewaltenteilung – Theorie und Wirklichkeit: Dieses Kapitel stellt die theoretischen Grundlagen der Gewaltenteilung nach Montesquieu, Locke und Kant dar und analysiert deren Anwendung auf die EU-Organe.
3. Demokratisches Europa?: Hier wird die Problematik des Demokratiedefizits sowie das Fehlen eines einheitlichen europäischen Demos kritisch hinterfragt.
4.1. Was für ein Gebilde ist die Europäische Union?: Dieses Kapitel beleuchtet den Charakter der EU als politisches System jenseits klassischer Staatsdefinitionen.
4.2. Staat, Staatenbund oder Bundesstaat?: Es erfolgt eine rechtliche und politikwissenschaftliche Einordnung der EU im Vergleich zu den klassischen Typologien Staat, Staatenbund und Bundesstaat.
5. Ausblick: Der Ausblick fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Zukunft der EU als "Gebilde sui generis" im Kontext der notwendigen demokratischen Legitimationsressourcen.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Gewaltenteilung, Demokratiedefizit, Volkssouveränität, Ingeborg Maus, Legitimation, Europäisches Parlament, Mehrebenensystem, sui generis, Integration, Rechtsgemeinschaft, Demos, Staatsgewalt, Staatenverbund, Europäische Kommission
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, inwieweit das politische System der Europäischen Union den theoretischen Anforderungen einer demokratischen Gewaltenteilung und der Volkssouveränität entspricht.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit konzentriert sich auf die Ideengeschichte der Gewaltenteilung, die Funktionsweise der EU-Organe, das Legitimationsdilemma der Union sowie die verfassungsrechtliche Einordnung der EU.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, das oft zitierte Demokratiedefizit der EU wissenschaftlich zu hinterfragen und zu prüfen, ob die EU als Staat oder als ein neuartiges politisches Gebilde einzustufen ist.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die auf der Auseinandersetzung mit politikwissenschaftlicher Fachliteratur basiert, insbesondere unter Rückgriff auf Ingeborg Maus.
Was steht im inhaltlichen Hauptteil im Fokus?
Im Hauptteil werden die Organe der EU, die Übertragbarkeit der Gewaltenteilungstheorie von Montesquieu und Kant auf die Union sowie die Identitätsfrage (Demos) intensiv diskutiert.
Durch welche Schlagworte lässt sich die Arbeit zusammenfassen?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Gewaltenteilung, Demokratiedefizit, Volkssouveränität, Europäische Union und das Konzept des Gebildes sui generis.
Wie bewertet der Autor die Befürchtung eines totalitären Systems?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Befürchtungen einer Entwicklung zum totalitären Staat durch die komplexe Gewaltenverschränkung und die fortbestehende Souveränität der Mitgliedstaaten entkräftet werden können.
Warum spielt der Begriff "Sui generis" eine so wichtige Rolle?
Er dient dazu, die Einzigartigkeit der EU zu beschreiben, da diese weder die Kriterien eines klassischen Staates noch eines reinen Staatenbundes erfüllt, was eine neue Form der demokratischen Legitimation erforderlich macht.
- Arbeit zitieren
- Maximilian Eibel (Autor:in), 2009, Gewaltenteilung und Demokratie in der Europäischen Union , München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/160195