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Der Herrschafts- und Gesellschaftsvertrag

Titel: Der Herrschafts- und Gesellschaftsvertrag

Essay , 2009 , 6 Seiten , Note: 2,5

Autor:in: Lars Renngardt (Autor:in)

Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Essay über den Herrschafts- und den Gesellschaftsvertrag

Gliederung

1. Einleitung

2. Herrschaftsvertrag

3. Gesellschaftsvertrag

4. Zusammenfassung

5. Literaturverzeichnis

Herrschafts- und Gesellschaftsvertrag

1. Einleitung

Sowohl der Begriff des Herrschaftsvertrages als auch der des Gesellschaftsvertrages bezeichnen Idealtypen, „die in der Ideengeschichtlichen wie in der verfassungsgeschichtlichen Entwicklung überwiegend als Mischformen auftreten“ .

2. Herrschaftsvertrag

Der Herrschaftsvertrag wird auch als ein „Unterwerfungsvertrag oder pactum subjectionis“ bezeichnet. Zurückzuführen ist der Herrschaftsvertrag auf die römische „Lex regia“. „Die Lex regia stellt im Kontext der europäischen Verfassungsgeschichte ein Unikat dar, indem der königliche Absolutismus nur hier grundgesetzlich festgeschrieben wurde. Das „vollkommen unerschütterliche und unwiedersprechliche … auf ewige Zeit“ gültige Königsgesetz ( … ) regelte in großer Ausführlichkeit die Erbfolge und legte die evangelisch-lutherische Konfession als alleinige des Monarchen und des Reiches fest. Der König erhielt die uneingeschränkte legislative Gewalt, das Recht, Krieg zu führen und Bündnisse zu schließen, Steuern und Zölle zu erheben, sowie die Behörden des Reiches personell nach Gutdünken zu besetzen“ . „Pufendorf und ihm nachfolgend das deutsche Naturrecht spaltete den von Hobbes einheitlich konzipierten Gesellschaftsvertrag in zwei Einzelverträge ( … ) auf: Einen Vereinigungsvertrag ( pactum unionis ), der die Gesellschaft hervorbringt, und einen Unterwerfungsvertrag ( pactum subjectionis ), der die Gesellschaft der Obrigkeit unterwirft“ . Man spricht auch von einer sogenannten „Übereinkunft zwischen einem faktischen Souverän und seinen Untertanen“ . Der Sinn, der hinter diesem Herrschaftsvertrag steht, ist es, „dem Souverän Bedingungen legitimer Herrschaftsausübung abzutrotzen, die in der Regel mit der Festschreibung von bestimmten Privilegien einhergehen, die dem Vertragspartner zustehen sollen“ . Auch für den Fall der Rechtsverletzung seitens des Souveräns ist Vorsorge getroffen, so herrscht „ein grundsätzlich anerkanntes, normiertes und institutionalisiertes Widerstandsrecht“ auf der Seite des Volkes. Ein Beispiel, dass auch heute noch existiert, ist die Britische „Magna Charta Libertatum“ aus dem Jahr 1215. „Dieses „Magna Charta Libertatum“ genannte Dokument vereinigte die alten Grundsätze der persönlichen Freiheit der Angelsachsen mit

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Herrschaftsvertrag

3. Gesellschaftsvertrag

4. Zusammenfassung

Zielsetzung und Themen

Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, die ideengeschichtlichen Idealtypen des Herrschaftsvertrages und des Gesellschaftsvertrages in ihren theoretischen Grundlagen zu analysieren und deren konzeptionelle Unterschiede herauszuarbeiten.

  • Definition und historische Herleitung des Herrschaftsvertrages (pactum subjectionis)
  • Analyse der römischen Lex regia als historisches Fundament
  • Grundlagen des Gesellschaftsvertrages nach Thomas Hobbes
  • Die Problematik des Naturzustandes und der Übergang zur staatlichen Ordnung
  • Vergleichende Gegenüberstellung beider Vertragstypen hinsichtlich Souveränität und Legitimation

Auszug aus dem Buch

3. Gesellschaftsvertrag

Als ein sehr gutes Beispiel eines Gesellschaftsvertrages ist die am 3.1.1579 unterzeichnete „Union von Utrecht“ zu nennen, in der „interessanterweise nicht nur die Tätigkeit des Fürsten selber ( als ) eine übertragene, nicht eine eigenständige Autorität dargestellt“ wird, „sondern dasselbe treffe für die rechtliche Stellung der Provinzialstände und der Generalstaaten innerhalb der Union zu; die Kompetenzen des Fürsten wie der Volksvertretung gelten nicht als Souveränität, sondern ( als ) von der Souveränität, die im strikten naturrechtlichen Sinne, nur das Volk haben kann, abgeleitet“11. Als einer der Begründer des Gesellschaftsvertrages gilt Thomas Hobbes12. „Unter dem Naturzustand versteht Hobbes einen gesellschaftlichen Zustand, in dem es keine, alle Individuen an Macht übertreffende Zentralgewalt gibt“13. „Insofern der Mensch naturgesetzlich dazu bestimmt ist, sich selbst zu erhalten, habe er auch das Recht, sich die Mittel für sein Überleben zu beschaffen“14. Thomas Hobbes stellt fest, dass Güter nur in einer bestimmten Anzahl vorhanden sind, nicht aber für alle ausreichen. Dem Naturgesetz nach will sich jeder Mensch aber selbst erhalten, was ihm das Recht gibt, sich der Mittel, die er zum Überleben benötigt, zu bedienen – „es kommt zu einer Selbsterhaltung auf Kosten anderer“15. In einem solchen Zustand „ hat jedermann ein Recht auf alles und also auch die Befugnis, präventiv Gewalt gegen potenzielle Feinde auszuüben, was jedoch dazu führt, dass niemandes Leben auf Dauer gesichert sein kann. Dieser Zustand, in dem sich das Leben nur durch permanente gegenseitige Aufrüstung verlängern lässt, sei der Zustand des Krieges aller gegen alle ( bellum omnium contra omnes )“16. „Ein Zustand, in dem es beispielsweise sinnlos wäre, einen Acker zu bestellen. Das Leben der Individuen sei unter diesen Bedingungen einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz“17. Damit also „Leben und Eigentum jedes Einzelnen geschützt wären, können Verträge, wie sie im Privatrecht üblich sind, nicht genügen“18: „Die bloße Übereinstimmung oder das Übereinkommen zu einer Verbindung ohne Begründung einer gemeinsamen Macht, welche die einzelnen durch Furcht vor

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die begriffliche Thematik des Herrschafts- und Gesellschaftsvertrages als wissenschaftliche Idealtypen ein.

2. Herrschaftsvertrag: Dieses Kapitel erläutert den Herrschaftsvertrag als Unterwerfungsvertrag, beleuchtet dessen römische Wurzeln und analysiert die Bedingung legitimer Herrschaftsausübung gegenüber einem Souverän.

3. Gesellschaftsvertrag: Hier wird der Gesellschaftsvertrag am Beispiel der Union von Utrecht sowie der Theorie von Thomas Hobbes dargestellt, insbesondere der Übergang vom Naturzustand zur staatlichen Macht.

4. Zusammenfassung: Dieses Kapitel stellt die beiden Vertragstypen einander gegenüber und arbeitet die zentralen Unterschiede hinsichtlich der Konstitution von Souveränität und Volk heraus.

Schlüsselwörter

Herrschaftsvertrag, Gesellschaftsvertrag, pactum subjectionis, Naturzustand, Thomas Hobbes, Souveränität, Unterwerfungsvertrag, Union von Utrecht, Naturrecht, Rechtszustand, bellum omnium contra omnes, Legitimation, Staatsphilosophie, politische Ideengeschichte

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit den theoretischen und ideengeschichtlichen Grundlagen von Herrschafts- und Gesellschaftsverträgen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Herleitung staatlicher Macht, die Rolle des Naturzustandes und die rechtliche Beziehung zwischen Herrschenden und Beherrschten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Analyse und der direkte Vergleich der beiden Vertragstypen, um deren grundlegende konzeptionelle Unterschiede offenzulegen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine politikwissenschaftliche und ideengeschichtliche Analyse, die sich auf klassische Texte und politiktheoretische Definitionen stützt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden der Herrschaftsvertrag als Instrument der Unterwerfung und der Gesellschaftsvertrag als Konstitutionsakt politischer Gemeinschaft detailliert erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den wichtigsten Begriffen zählen Souveränität, Gesellschaftsvertrag, Herrschaftsvertrag, Naturzustand und das pactum subjectionis.

Was versteht Thomas Hobbes unter dem Naturzustand?

Er beschreibt ihn als einen Zustand ohne zentrale Macht, in dem die Menschen sich im Krieg aller gegen alle befinden und ihr Leben einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz ist.

Was unterscheidet den Gesellschaftsvertrag vom Herrschaftsvertrag in Bezug auf das Volk?

Im Gesellschaftsmodell ist das Volk der ursprüngliche Eigner der Souveränität, während beim Herrschaftsvertrag der Herrscher als primär und die Rechte des Volkes als davon abgeleitet gelten.

Ende der Leseprobe aus 6 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Herrschafts- und Gesellschaftsvertrag
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Veranstaltung
Politische Theorien
Note
2,5
Autor
Lars Renngardt (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2009
Seiten
6
Katalognummer
V157365
ISBN (eBook)
9783640720958
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Herrschafts- Gesellschaftsvertrag
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Lars Renngardt (Autor:in), 2009, Der Herrschafts- und Gesellschaftsvertrag, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/157365
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Leseprobe aus  6  Seiten
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