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Unterrichtsentwurf, 2010
35 Seiten, Note: 1,0
1. Sachanalyse
2. Didaktische Überlegungen
2.1 Didaktische Begründung
2.2 Bezug zum Kerncurriculum
2.3 Einbindung in den Unterricht und Lernvoraussetzungen
2.4 Lernziele
2.5 Schwerpunktsetzungen
3. Überlegungen zur Methodik und zum Medieneinsatz
4. Überblick über die Unterrichtseinheit
5. Überblick über die Einzelstunden
6. Leistungskontrolle
Literatur
„Die DDR wird heute sehr schnell global und undifferenziert als Unrechtsstaat bezeichnet. Doch entspricht dies keineswegs der durchgängigen Erfahrung der gelernten DDR-Bürger [...] Daß in der DDR Unrecht geschehen ist, wird niemand bezweifeln. Aber das reicht nicht aus, diesen Staat zu charakterisieren. Wer wollte unterstellen, daß es in der ehemaligen Bundesrepublik kein Unrecht gegeben hätte? Ab wieviel Unrecht ist ein Staat ein Unrechtsstaat?“1
Mit diesem Zitat ist bereits die Problemstellung verdeutlicht, die in der vorliegenden Unterrichtseinheit behandelt werden soll: Kann die ehemalige DDR als Unrechtsstaat bezeichnet werden?
Im vorangegangenen Jahr keimte eine Debatte auf, die bereits Mitte der 1990er-Jahre geführt wurde: Die Frage nach dem Charakter des DDR-Staates. Anlass war eine Äußerung des Ministerpräsidenten Mecklenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering. Der Politiker hatte im März 2009 behauptet, die DDR sei „kein totaler Unrechtsstaat“2 gewesen. In den folgenden Wochen entwickelte sich eine öffentlich ausgetragene Debatte, in die sich unter anderem Marianne Birthler (Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik), Gesine Schwan (SPD Bundespräsidentschaftskandidatin), Matthias Platzeck (Brandenburgs Ministerpräsident) sowie Christian Wulff, Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier einschalteten.
Die Debatte entzündete sich jedoch hauptsächlich an der Wortwahl, Gesine Schwan drückte es so aus, dass die Bezeichnung „Unrechtsstaat“ unrechtmäßig sei, da diese impliziere, „dass alles unrecht war, was in diesem Staat geschehen ist.“3 Bereits 1995 wies Prof. Dr. Horst Sendler, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D., darauf hin, dass dies eine unzutreffende Konsequenz sei, die immer wieder aus dieser Kennzeichnung abgeleitet werde.4 Daher soll die öffentlichkeitswirksame Kontroverse auch lediglich als Ausgangspunkt genommen werden, um sich der bedeutsameren Frage - nämlich der nach dem Charakter des ehemaligen ostdeutschen Staates - zuzuwenden.
Unter einem Rechtsstaat ist zunächst einmal ein Staat zu verstehen, in dem „das Handeln der staatlichen Organe 1) gesetztem Recht (i.d.R. Verfassungen, in D dem GG) untergeordnet ist, damit den Individuen bestimmte unverbrüchliche Grundrechte zustehen und staatlichem Handeln bestimmte Grenzen gesetzt sind und 2) alles staatliche Handeln dem (Verfassungs-) Recht und der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient und zumeist (so in D) der richterlichen Kontrolle unterliegt.“5 Hierunter sind Aspekte wie Menschen- und Bürgerrechte, Gewaltenteilung, Schutz vor Willkür, als auch Meinungs- und Bekenntnisfreiheit zu subsumieren.
Doch „statt der 1945 proklamierten parlamentarischen Demokratie und eines Rechtsstaates entstand die stalinistische Diktatur“6 auf dem Boden der früheren SBZ, in welcher vielfach gegen die dargelegten Grundsätze eines Rechtsstaates verstoßen wurde. Die gesamte Macht im Staat und in der Gesellschaft wurde (unter Kontrolle der Sowjetunion) von der SED- Führung mit bürokratisch-diktatorischen Mitteln ausgeübt. Die SED entwickelte dabei einen Absolutheitsanspruch, der keine demokratische Mitbestimmung „von unten“ zuließ, das Herrschaftsmonopol der SED als Staatspartei wurde sogar erst am 1.12.1989 aus der Verfassung gestrichen.7 Die ursprüngliche Verfassung von 1949 hatte zwar noch Grundrechte beinhaltet, aber keine vor- und überstaatlichen Menschenrechte oder Gewaltenteilung vorgesehen. Stattdessen wurde Gewaltenkonzentration praktiziert, die Volkskammer als höchstes konstitutionelles Organ in der Verfassungspraxis spielte faktisch keine Rolle, vielmehr handelte es sich um einen Scheinparlamentarismus, da die SED in der Volkskammer über die Mehrheit der Stimmen verfügte und von Beginn an im gesamten Staats- und Verfassungssystem eine Monopolstellung inne hatte. Auch bei den Wahlen handelte es sich eher um ein „pseudodemokratisches Verfahren“, da die SED über die Einheitslisten lediglich als Staatspartei bestä- tigt werden konnte oder nicht.8
Etabliert wurde außerdem ein kommunistisches Herrschaftssystem, das unkontrolliert über verschiedene Machtinstrumente verfügte: einen eigenen Parteiapparat mit hauptamtlichen Funktionären und ehrenamtlichen Helfern, den Staatsapparat (bestehend aus Regierung, Verwaltung, Wirtschaft, Kultureinrichtungen, Armee, Medien), die Massenorganisationen, die zwar selbst nur einen geringen politischen Einfluss hatten, aber das Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR aufgrund ihrer impliziten Strukturen dauerhaft festigten, sowie die Justizorgane und das Ministerium für Staatssicherheit.9 Die Justiz praktizierte ein Rechtsverständnis, das in den Begriffen „sozialistischer Rechtsstaat“ und „sozialistische Gesetzlichkeit“
Ausdruck fand und nicht nur die „einheitliche Anwendung aller Rechtsmöglichkeiten bedeutete, sondern auch und nicht zuletzt ideologisch konforme Parteilichkeit bei der Rechtssprechung gemäß den Beschlüssen der SED“.10
Das Ministerium für Staatssicherheit überwachte das Meinungsspektrum der DDR- Bevölkerung und hatte jeglicher politisch-ideologischer Diversion nachzugehen. Das MfS übernahm somit eine Vielzahl von nachrichtendienstlichen, geheimpolizeilichen sowie nahezu staatsanwaltschaftlichen Funktionen und war damit ein entscheidendes Element, um den totalitären Machtanspruch der SED zu wahren und oppositionelle Regungen zu unterdrücken. Die Praktiken der Stasi - Überwachung und Unterdrückung der Bürger, willkürliche Entrechtung derselben, Gewaltanwendung, Freiheitsberaubung sowie generelle Einschüchterung - rücken den ostdeutschen Staat damit in die Sphäre der Unrechtmäßigkeit, da die SED und damit die Staatsführung diese Methoden nicht nur duldeten, sondern auch forcierten.
Auch im kulturellen Bereich griff die SED äußerst restriktiv ein (wenn auch die Kulturpolitik der 40jährigen Geschichte der DDR keineswegs geradlinig verlief) und beschnitt die Mei- nungs- und Pressefreiheit durch autoritäre Reglementierung und Zensur.
Somit erscheint die DDR nicht nur als ein Staat, der gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstößt, sondern man gewinnt auch den Eindruck, als sei die DDR-Gesellschaft vollständig, von oben bis unten „durchherrscht“11 gewesen. Gegen diese Vorstellung wehren sich diejenigen, die behaupten, die Bezeichnung „Unrechtsstaat“ impliziere, dass alles unrecht war, was in solch einem Staat geschehen ist. Die Vertreter dieser Position sehen stattdessen „Grenzen der Diktatur“12 und betonen positive Aspekte des DDR-Staates, wie Vollbeschäftigung und (vermeintliche) Solidarität zwischen den Bürgern.
Viele Bürger der DDR zogen sich aufgrund der Enttäuschung über die Differenz von Anspruch und Wirklichkeit des sozialistischen Staates mehr und mehr zurück, es bildete sich eine so genannte „Nischengesellschaft“13, in der sich die Bürger weitgehend in das Private zurückzogen und sich nach außen angepasst zeigten, um möglichst unbehelligt von Repressalien seitens der Regierung leben zu können.
Ebenfalls ist zu beachten, dass viele Zeitzeugen die DDR auch durchaus positiv erlebten und positive Aspekte, wie Kinderbetreuung oder die Gleichstellung der Frau, hervorheben. Wenn auch solche Aspekte indirekt mit der sozialistischen Ideologie bzw. Politik verknüpft waren oder zumindest von ihr abhingen, führten sie dazu, dass viele DDR-Bürger ihren Alltag und dadurch auch den Staat positiv wahrnahmen. Für die Fragestellung der Unterrichtseinheit ist dies von großer Bedeutung, da viele Zeitzeugen aus diesem Grund die Charakterisierung der DDR als Unrechtsstaat ablehnen.
Dennoch lassen sich „politische Gefangene, verfolgte und diskriminierte „Dissidenten“, Wehrdienstverweigerer, Stasi-Opfer, „Republikflüchtlinge“ [und] Mauertote“14 nicht leugnen und stehen für die Tatsache, dass im ehemaligen ostdeutschen Staat großes Unrecht geschehen ist. Auf diesen Aspekt soll auch der Schwerpunkt gelegt werden, der Begriff „Unrechtsstaat“ soll nicht als juristische Kategorie verstanden werden, denn dann müsste man hauptsächlich die Einmischung der SED in Gesetzesverfahren betrachten. Stattdessen soll „Unrechtsstaat“ als ein Staat verstanden werden, in dem Unrecht geschieht - im Zentrum sollen also Verstöße gegen geltende Werte und Normen in einem demokratischen und „gerechten“ System stehen. In diesem Sinne ist die Bezeichnung „Unrechtsstaat“ für die DDR aufgrund der vorangegangenen Analyse gerechtfertigt.
Die Debatte um den Charakter der DDR wurde bereits Mitte der 90er sowie im letzten Jahr geführt, so dass davon auszugehen ist, dass sich die Kontroverse insbesondere in Jubiläumsjahren wiederholen wird. Da diese Debatte öffentlich und vielfach medienwirksam sowohl in der Politik als auch in den Feuilletons inszeniert wird, betrifft dies auch die aktuelle Lebenswelt der Schüler15 und ist insofern von Belangen.
Ebenfalls ist davon auszugehen, dass Schüler durch Familienangehörige oder Bekannte mit der Auseinandersetzung um den Charakter der ehemaligen DDR konfrontiert werden, denn die Elterngeneration der Schüler ist selbst im geteilten Deutschland groß geworden. Dabei ist es weniger relevant, ob die Angehörigen „westdeutsch“ oder „ostdeutsch“ sind, als Zeitzeugen werden sie eine bestimmte Meinung zu dieser Thematik haben, die je nach der individuellen Betroffenheit zu offenen Diskussionen in der Familie führen kann, von denen dann auch die Schüler betroffen wären.
Unseres Erachtens ist es von großer Bedeutung, dass die Schüler diese Debatten - seien sie nun öffentlich oder familienintern - nicht nur verstehen können, sondern diese auch diskutieren und sich begründet dazu positionieren können. Sie sollten daher wichtige historische Fakten kennen, die für die Argumentation in der Debatte bedeutsam sind.
Neben der Konfrontation mit der Frage nach dem Charakter der DDR in Politik, Medien und in der Familie, ist die Unterrichtseinheit auch vor dem Hintergrund geschichtskultureller Aspekte bedeutungsvoll, da Begriffe wie die „Berliner Mauer“, das ehemalige „Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen“ oder auch „die Stasi“ elementare Bestandteile des geschichtskulturellen Gedächtnisses sind und den Schülern durch die Einrichtung von Museen, Informationstafeln etc. ebenso als Objekte der Geschichtskultur begegnen.
Da die Schüler mit vielen verschiedenen Aspekten des DDR-Regimes auch in Dokumentationen oder sehr erfolgreichen Spielfilmen (als Beispiele seien „Good Bye, Lenen“, „Sonnenallee“, „Das Leben der Anderen“ und „Der rote Kakadu“ genannt) konfrontiert werden, zeichnet sich die vorliegende Unterrichtseinheit insgesamt durch eine große Alltagsrelevanz und damit durch einen großen lebensweltlichen Bezug zu den Schülern aus.
Im Sinne eines kritisch - reflektierten Umgangs mit Geschichte ist die Einheit darüber hinaus von Bedeutung, da gängige Klischees und stereotype Vorstellungen, die durch eine nichtfaktenbasierte Beschäftigung internalisiert werden können, aufgebrochen werden. Häufig werden den Schülern in ihrem Alltag Sichtweisen vermittelt, die die DDR entweder verklären oder aber verunglimpfen. Beide Wertungen werden diesem Staat nicht gerecht, da sie aus einer beiderseitigen Unkenntnis hervorgehen: Westdeutsche legen den Fokus oftmals allein auf den „Unrechtsstaat DDR“ und lassen die Lebensrealität außen vor, während Ostdeutsche den Alltag häufig verklären und dabei die diktatorische und teils inhumane Herrschaftspraxis unbeachtet lassen.
Ihre Relevanz erhält die vorliegende Unterrichtseinheit ebenfalls aus der Tatsache, dass grundlegende Fragen der Politik behandelt werden, die insbesondere die Demokratie und das Rechtsverständnis betreffen. Da der Bestandteil „Unrecht“ in „Unrechtsstaat“ als Verstoß gegen geltende Werte und Normen des menschlichen Zusammenlebens in einem Staat verstanden werden soll, werden außerdem grundsätzliche moralische Fragen erörtert. Insofern trägt die Unterrichtseinheit auch zur Identitätsbildung der Schüler bei und befähigt sie zur politischen sowie gesellschaftlichen Partizipation.
Auch das Kerncurriculum Geschichte16 sieht für die Schuljahrgänge 5-10 am Gymnasium einige inhaltsbezogene Kompetenzen für die Geschichte Deutschlands nach 1945 vor, die in der vorliegenden Unterrichtseinheit vermittelt werden. So sollen die Schüler „wesentliche Etappen der deutschen Nachkriegsgeschichte dar[stellen]“17 können als wichtige Daten unter anderem den Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 kennen sowie den Mauerbau im Jahr 1961. Darüber hinaus sollen sie „die unterschiedlichen Formen gesellschaftlichen Lebens in den beiden deutschen Staaten [vergleichen]“18 und sich hierbei neben anderen Aspekten auf die Staatssicherheit der DDR beziehen.
Weitere inhaltsbezogene Kompetenzen, die für die vorliegende Unterrichtseinheit relevant sind, werden nicht genannt. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Vorgaben in den kommenden Jahren ausgebaut werden, dass aktuell von vielen Politikern die Forderung gestellt wird, die DDR dürfe keine „Fußnote des Geschichtsunterrichts sein“ und den Schülern müsse das in der DDR geschehene Unrecht vermittelt werden.
Neben den inhaltsbezogenen Kompetenzen werden im Kerncurriculum prozessbezogene Kompetenzen formuliert, die in der vorliegenden Unterrichtssequenz ebenfalls ihre Berücksichtigung erfahren.
So erkennen die Schüler den Konstruktcharakter von Geschichte, da sie mit unterschiedlichen Auslegungen von historischen Kenntnissen konfrontiert werden (sowohl in den Medien als auch eventuell familienintern). Ebenfalls sollen unterschiedliche Sichtweisen insbesondere auf den Alltag in der DDR berücksichtigt werden, so dass historische Situationen und Ereignisse von den Schülern aus verschiedenen historischen Perspektiven gedeutet und beurteilt werden (beispielsweise die unterschiedliche Wahrnehmung der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“). Durch die Auseinandersetzung mit dem geschehenen Unrecht in der DDR entwickeln die Schüler darüber hinaus Beurteilungsmaßstäbe für „rechtmäßiges“ Handeln in der Gegenwart.
Die Unterrichtssequenz ist für die Sekundarstufe I konzipiert und für die Durchführung in einer 10. Klasse ausgelegt, da im zweiten Halbjahr dieser Schulstufe die Geschichte Deutschlands nach 1945 als Unterrichtsthema vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Klassengröße gehen wir bei unseren Planungen von etwa 24 Schülern aus. Da es sich um eine fiktive Klasse handelt, können keine konkreten Aussagen zum Leistungsstand oder bekannten Methoden gemacht werden, allerdings sind bei der vorliegenden Unterrichtseinheit dennoch einige Voraussetzungen zu beachten.
Um einen erfolgreichen Verlauf der Unterrichtssequenz zu erzielen, sollten die Schüler über bestimmte Kenntnisse verfügen und ihr Vorwissen aktivieren. Es ergeben sich beispielsweise logische Anknüpfungspunkte zu den Menschen und Bürgerrechten sowie zur Gewaltenteilung - beide Aspekte werden in der Regel im Geschichtsunterricht der 8. Klasse behandelt, so dass davon auszugehen ist, dass die Schüler Kenntnisse hierüber auf die vorliegende Unterrichtseinheit übertragen können. Ebenfalls ergibt sich ein Zusammenhang zum Diktaturbegriff, der im Themenkomplex „Zeit des Nationalsozialismus“ behandelt worden sein dürfte und zur Charakterisierung der DDR herangezogen werden sollte.19
Fachübergreifend sollte auch auf Vorwissen aus dem Politikunterricht zurückgegriffen werden können, da laut Kerncurriculum im Jahrgang 9 der „Rechtsstaat“ als Thema behandelt wird. Es ist also davon auszugehen, dass die Schüler bereits Merkmale eines Rechtsstaates kennen (Schutz vor staatlichem Machtmissbrauch durch Gewährleistung bestimmter Grundsätze) und diese bereits für die Unterscheidung zwischen Rechtsstaaten und Unrechtsstaaten angewendet haben. Eventuell sind sie dabei sogar schon auf die DDR eingegangen und haben die Rechtsstaatlichkeit dieses Staates untersucht.20 Vermutlich wäre hierbei allerdings ein Schwerpunkt auf den Aufbau des Staates, Gesetze und Justizpraxis gelegt worden ohne die „heile Welt“ - die alltägliche Lebensrealität der damaligen DDR-Bürger - zu beachten. Innerhalb des Themas „Geschichte Deutschlands nach 1945“ wurde vor der vorliegenden Unterrichtseinheit bereits die Gründung beider deutscher Staaten (bis zur Westintegration bzw. Ostanbindung) behandelt. Dabei wurde bereits heraus gearbeitet, dass die DDR- Staatsgründung durch die Sowjetunion vorgegeben wurde und das stalinistisch-sozialistische System zu keinem Zeitpunkt von den Bürgern durch Wahl legitimiert wurde. Hierauf sollten die Schüler zurückgreifen können, wenn es um den Aufbau des Staates und die SED als Staatspartei geht, um zu unterstreichen, dass den DDR-Bürger das politische System oktroyiert wurde.
[...]
1 Höppner, Reinhard: Gemeinsame Werte als Voraussetzung für Gemeinschaft - Erfahrungen aus dem Prozeß der deutschen Vereinigung (Rede auf dem Rechtspolitischen Kongreß der Friedrich-Ebert-Stiftung am 20. April 1997 in Mainz), Recht und Politik 1997, S.63 und 69.
2 FAZ: Erwin Sellering im Gespräch. DDR war kein totaler Unrechtsstaat, in: FAZ vom 22.03.2009, http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E82C1CB3971F24F249C8DA422944 436A9~ATpl~Ecommon~Scontent.html, Zugriff 07.01.2010.
3 Süddeutsche: Politik kompakt. Schwan will DDR nicht „Unrechtsstaat“ nennen, in: sueddeutsche.de vom 17.05.2009, http://www.sueddeutsche.de/politik/291/468852/text/, Zugriff 07.01.2010.
4 Sendler, Horst: Unrechtsstaat und Amnestie, in: Neue Justiz 5, 1995, S.225-226.
5 Bundeszentrale für politische Bildung: Rechtsstaat, in: bpb Lexikon, http://wwwLbpb.de/popup/popup_lemmata.htmHguitWAQBNT, Zugriff 07.01.2010.
6 Weber, Hermann: Die Geschichte der DDR - Versuch einer vorläufigen Bilanz, in: Henke, Klaus-Dietmar (Hg.): Wann bricht schon mal ein Staat zusammen! Die Debatte über die Stasi-Akten auf dem 38. Historikertag 1992 (dtv 4561), München 1993, S. 19-34, hier S. 21.
7 Heydemann, Günther: Die Innenpolitik der DDR (Enzyklopädie deutscher Geschichte 66), München 2003, S.70.
8 Ebd., S. 71.
9 Weber 1993, S. 27.
10 Heydemann 2003, S. 82.
11 Kocka, Jürgen: Eine durchherrschte Gesellschaft, in: Kaelble, Hartmut/ Kocka, Jürgen/ Zwahr, Hartmut (Hg.): Sozialgeschichte der DDR, Stuttgart 1994, S. 547-553.
12 Lindenberger, Thomas: Die Diktatur der Grenzen. Zur Einleitung, in: Ders. (Hg.): Herrschaft und Eigen-Sinn in der Diktatur. Studien zur Gesellschaftsgeschichte der DDR (Zeithistorische Studien 12), Köln u.a. 1999, S. 13-44.
13 Diesen Begriff prägt der der westdeutsche Diplomat Günter Gaus in den 1980er Jahren und drückte damit aus, dass der Durchschnittbürger der DDR nur soviel gesellschaftspolitisches Engagement zeigte wie nötig war, um nicht negativ aufzufallen und sich stattdessen ins Private zurückzuziehen - seine „Nische“.
14 Hippel, Eike von: War die DDR kein Unrechtsstaat?, in: Recht und Politik 3, 1997, S. 150-154.
15 Der Ausdruck wird als generisches Maskulinum verwendet und schließt sowohl Schülerinnen als auch Schüler ein.
16 Niedersächsisches Kultusministerium (Hg.): Kerncurriculum für das Gymnasium Schuljahrgänge 5-10. Geschichte, Hannover 2008, in: nibis.de, http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/kc_gym_gesch_08_nib.pdf, Zugriff 04.01.2010.
17 Ebd., S. 20.
18
19 Allerdings ist kein Vergleich der DDR mit dem NS-Staat vorgesehen, lediglich der Diktaturbegriff sollte auf seine Gültigkeit hinsichtlich des DDR-Regimes überprüft werden.
20 So wird es beispielsweise in einer unterrichtspraktischen Zeitschrift vorgeschlagen: Schiele, Siegfried: Baustein C: Rechtsstaat, in: Politik & Unterricht 1, 1999, S. 7-9, http://www.politikundunterricht.de/1_99/grundg.pdf, Zugriff 11.02.2010.