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Das 'Privilegium Minus'

Die Erbfolgebestimmungen des 'Privilegium Minus' - Die weibliche Erbfolge und die 'libertas affectandi'

Title: Das 'Privilegium Minus'

Term Paper (Advanced seminar) , 2009 , 31 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Melanie Bauer (Author)

History of Europe - Middle Ages, Early Modern Age

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Summary Excerpt Details

Das Privilegium minus, das Friedrich I. Barbarossa im September 1156 für Herzog Heinrich II. Jasomirgott im Rahmen einer feierlichen Zeremonie ausstellte, war eines der bedeutendsten Dokumente des Hochmittelalters. Mittels kaiserlicher Diplomatie gelang es Barbarossa durch die Umwandlung der Markgrafschaft Österreich in ein Herzogtum den mehrere Jahre andauernden Konflikt zwischen Welfen und Babenbergern beizulegen. Der Kaiser gewährte Heinrich Jasomirgott nicht nur den Erhalt seines Herzogtitels, sondern auch zahlreiche weitere Vergünstigungen, wie die Erbfolgebestimmungen, die eine bedeutende Rolle für den neuen österreichischen Herzog spielten. Aufgrund der besonderen Vorrechte, die ihm verbrieft wurden, verzichtete Heinrich Jasomirgott schließlich zugunsten des Welfen Heinrich des Löwen auf das Herzogtum Bayern, wodurch der Konflikt zwischen den beiden gelöst werden konnte.

Lange Zeit stritt man über den Wahrheitsgehalt des Privilegs, das im 14. Jahrhundert einer Fälschung Rudolfs IV. zum Opfer gefallen war. Erst im 19. Jahrhundert gelang es W.Wattenbach, diese Fälschung zu erkennen und die Echtheit des Privilegium minus zu belegen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Privilegium minus

2. 1 Die Entstehung des Privilegs

2. 2 Formale Kriterien

3. Die Erbfolgebestimmungen

3. 1 Die weibliche Erbfolge

3. 1. 1 Die Situation vor 1156

3. 1. 2 Die Entwicklung nach 1156

3. 2 Die libertas affectandi

3. 2. 1 Byzantinische Einflüsse

3. 2. 2 Die Bedeutung von affectare

3. 2. 3 Analogien zur libertas affectandi

4. Wirkung der Erbfolgebestimmungen

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die im Privilegium minus von 1156 festgelegten Bestimmungen zur weiblichen Erbfolge sowie zur libertas affectandi (dem Recht zur Bestimmung eines Nachfolgers). Ziel ist es, deren Einzigartigkeit im Kontext der damaligen Rechtsnormen kritisch zu analysieren und zu prüfen, inwieweit diese Privilegien reale Auswirkungen auf die nachfolgende Geschichte hatten oder lediglich machtpolitisch motivierte Ausnahmeregelungen darstellten.

  • Historische Einordnung und Entstehung des Privilegium minus
  • Analyse der weiblichen Erbfolge als rechtliches Privileg
  • Untersuchung der libertas affectandi und deren Bedeutung
  • Kritische Überprüfung möglicher byzantinischer Einflüsse
  • Vergleich mit zeitgenössischen Analogiebeispielen

Auszug aus dem Buch

3.1 Die weibliche Erbfolge

Seit 1141 war Heinrich II. Jasomirgott der einzige männliche Babenberger weltlichen Standes. Zwei seiner Brüder, Otto von Freising und Konrad von Passau waren Bischöfe und gehörten folglich dem geistlichen Stand an. Aufgrund des Zölibats waren von Otto und Konrad keine erbberechtigten Nachkommen zu erwarten. Sollte Heinrich II. also vorzeitig sterben, drohte die Gefahr des Erlöschens seiner Dynastie. Denn 1156 hatte der Babenberger zusammen mit Theodora nur eine fünfjährige Tochter. Nach dem deutschen Recht konnte aber nur der Sohn dem Vater im Lehen folgen. Da es 1156 nicht sicher war, ob das Paar überhaupt noch Kinder bekommen würde und ob darunter ein Sohn gewesen wäre, gewährte man dem Paar im Privilegium minus die Möglichkeit der Erbfolge der bereits geborenen Tochter Agnes. Demzufolge wurde dem Ehepaar das Erbrecht für das Lehen nicht nur in männlicher, sondern auch in weiblicher Linie zugesichert.

„[…] perpetuali lege sanctientes, ut ipsi et liberi eorum post eos indifferenter filii sive filie eundem Austrie ducatum hereditario iure a regno teneant et possideant.“

Über die genaue Bedeutung dieses Gesetzes ist man sich bis heute nicht einig, vor allem die Frage, für wen dieses Privileg eigentlich galt, führte oft zu Kontroversen in der Forschung. Da die Bestimmung der Erblichkeit in weiblicher Linie als lex perpetua aufgeführt wurde und folglich eine immer geltende Regel darstellte, könnte man vermuten, dass dieses Gesetz für alle weiblichen Nachkommen des jeweiligen Fürstenpaares Gültigkeit besitze. Zu diesem Resultat kommt auch Appelt, der die Nachfolge aber dahingehend präzisierte, dass sich dieses Recht nicht nur auf die Töchter, sondern auch auf die Söhne des Herzogpaares beziehe. Er folgerte also, dass die Regel nur für die Töchter galt, falls es keine männlichen Nachkommen gab. Um seine These zu belegen, führte er die Errichtung des Herzogtums Braunschweig im August 1235 an, der eine ähnliche Formulierung zugrunde lag wie im Privilegium minus.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet den historischen Kontext des Privilegium minus und diskutiert die langjährige Debatte um dessen Echtheit in der Forschung.

2. Das Privilegium minus: Dieses Kapitel behandelt die Entstehung der Urkunde im Zuge der Konflikte zwischen Staufern und Welfen sowie die formalen diplomatischen Charakteristika des Dokuments.

3. Die Erbfolgebestimmungen: Dieser zentrale Abschnitt analysiert detailliert die Regelungen zur weiblichen Erbfolge und zur libertas affectandi sowie deren rechtliche Grundlagen und Einflüsse.

4. Wirkung der Erbfolgebestimmungen: Hier wird untersucht, ob die im Privilegium minus verankerten Nachfolgerechte in der Praxis Anwendung fanden oder durch dynastische Entwicklungen obsolet wurden.

5. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Erbfolgebestimmungen keine neuen Rechtsprinzipien etablierten, sondern auf konkrete machtpolitische Einzelfälle reagierten.

Schlüsselwörter

Privilegium minus, Heinrich II. Jasomirgott, Friedrich I. Barbarossa, Weibliche Erbfolge, Libertas affectandi, Lehenrecht, Babenberger, Welfen, Mittelalter, Diplomatik, Nachfolgeregelung, Theodora, Herrschaftssicherung, Rechtsgeschichte, Kaiserurkunde.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den Erbfolgebestimmungen im Privilegium minus von 1156, einem zentralen Dokument zur Erhebung Österreichs zum Herzogtum.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Fokus stehen die weibliche Erbfolge, das Recht der libertas affectandi sowie der Einfluss machtpolitischer Interessen des Kaisers auf diese juristischen Sonderregelungen.

Was ist die primäre Forschungsfrage des Autors?

Die Kernfrage lautet, ob die im Privilegium minus gewährten Privilegien einzigartige Rechtsneuerungen darstellten oder ob sie als Reaktion auf spezifische politische Situationen im 12. Jahrhundert zu verstehen sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse herangezogen?

Es erfolgt eine quellenkritische und verfassungsgeschichtliche Untersuchung unter Einbeziehung zeitgenössischer Diplomatik und philologischer Belege.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Entstehung des Privilegs, eine detaillierte Prüfung der Erbfolge- und Testierbestimmungen sowie einen Vergleich mit zeitgenössischen Analogiebeispielen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Begriffe sind unter anderem Privilegium minus, libertas affectandi, weibliche Erbfolge, Lehenrecht und die Akteure Heinrich II. Jasomirgott sowie Friedrich Barbarossa.

Wie bewertet der Autor die byzantinische Herkunft der Theodora für die rechtlichen Sonderregelungen?

Der Autor hinterfragt die Theorie, dass byzantinische Anschauungen direkt in das Privilegium minus einflossen, und stuft diese Vermutung weitgehend als unbelegte Spekulation ein.

Welche Bedeutung kommt der Georgenberger Handfeste in diesem Zusammenhang zu?

Die Georgenberger Handfeste dient als Vergleichsbeispiel für die libertas affectandi, da sie zeigt, wie dynastische Interessen und Erbfolgeregelungen in anderen Territorien gehandhabt wurden.

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Details

Title
Das 'Privilegium Minus'
Subtitle
Die Erbfolgebestimmungen des 'Privilegium Minus' - Die weibliche Erbfolge und die 'libertas affectandi'
College
Johannes Gutenberg University Mainz
Grade
1,3
Author
Melanie Bauer (Author)
Publication Year
2009
Pages
31
Catalog Number
V155339
ISBN (eBook)
9783640680276
ISBN (Book)
9783640680344
Language
German
Tags
Privilegium Minus Erbfolgebestimmungen Privilegium Minus Erbfolge
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Melanie Bauer (Author), 2009, Das 'Privilegium Minus', Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/155339
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