Die Arbeit wird folgender Fragestellung nachgehen: "Stellt das LBG NRW als positive Diskriminierung ein faires und moralisch zulässiges Mittel zur Bekämpfung von Frauendiskriminierung in der Polizei dar?"
Die Gliederung unterteilt sich wie folgt: Als Erstes werden die Begriffe Diskriminierung, positive Diskriminierung, Frauenförderung und Fairness erläutert. Anschließend wird die Frauenförderung in der Polizei näher beschrieben. Dabei wird Bezug auf die aktuelle Situation in der Polizei genommen. Es wird untersucht, inwiefern Frauen gegenüber Männern bei Beurteilungen diskriminiert werden und welche Auswirkungen Beurteilungen auf Beförderungsprozesse haben. Des Weiteren wird das LBG auf die verfassungsrechtliche Grundlage untersucht und der Gerichtsprozess in NRW wird vorgestellt. Anschließend folgt in Kapitel vier eine moralische Abwägung des Gesetzes. Es sollen sowohl positive als auch negative Auswirkungen kritisch hinterfragt werden. Der Fokus liegt dabei auf der Fairness des LBG NRW gegenüber Männern. In diesem Kontext wird auch ein knapper Einblick zu alternativen Frauenförderungsmaßnahmen gegeben.
Im Berufsleben sind Frauen Männern gegenüber benachteiligt. Die Diskriminierung zeigt sich vor allem bei der Beschäftigungsquote, dem Verdienst und dem Frauenanteil im Management. Auch bei der Polizei werden Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert.
Der Polizeiberuf galt jahrelang als Männerberuf, da er wurde hauptsächlich körperlich gesehen wurde. Dem Beruf wurden Klischees wie Stärke, Durchsetzungsvermögen und Ausdauer als Einstellungsvoraussetzung zugeschrieben. Erst mit der Zeit wurde erkannt, dass auch Frauen für den Polizeiberuf geeignet sind.
Im Jahr 1903 wurde Henriette Arendt als erste Frau vollamtlich bei der Polizei als Polizeiassistentin in Stuttgart eingestellt. Ihre selbstbewusste, forsche und direkte Art entsprach nicht dem damaligen Frauenbild. Sie stellte den Startschuss für die Entwicklung der Frau im Polizeiberuf dar. In den darauffolgenden Jahren wurden weitere Frauen bei der Polizei eingestellt, ihre Zuständigkeiten beschränken sich auf präventive und fürsorgliche Aufgaben. Frauen wurden Eigenschaften wie eine mangelnde psychische Belastbarkeit zugeschrieben. 1982 wurden erstmals Frauen bei der Schutzpolizei in Nordrhein-Westfalen angestellt. In den darauffolgenden Jahren stieg die Einstellungsanzahl von Frauen bei der Schutzpolizei weiter an.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Begriffsbestimmungen
- 2.1 Diskriminierung
- 2.2 Positive Diskriminierung
- 2.3 Fairness
- 2.3 Frauenförderung
- 3 Frauenförderung im öffentlichen Dienst in NRW
- 3.1 Aktueller Stand im Polizeivollzugsdienst
- 3.2 Das Landesbeamtengesetz
- 3.2.1 Verfassungsrechtliche Grundlage
- 3.2.2 Gerichtsprozess in NRW
- 4 Moralische Abwägung
- 5 Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die moralische Zulässigkeit des Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW als positive Diskriminierung zur Bekämpfung von Frauendiskriminierung in der Polizei. Sie analysiert, ob das Gesetz ein faires Mittel darstellt, um bestehende Ungleichheiten auszugleichen.
- Diskriminierung von Frauen in der Polizei
- Positive Diskriminierung als Instrument der Frauenförderung
- Das Landesbeamtengesetz NRW und seine verfassungsrechtliche Grundlage
- Moralische Abwägung der positiven Diskriminierung
- Fairness des LBG NRW gegenüber Männern
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Benachteiligung von Frauen im Berufsleben, insbesondere in der Polizei, die lange Zeit als Männerberuf galt. Sie verfolgt die historische Entwicklung der Frauen im Polizeidienst, von den ersten Anstellungen bis zum heutigen Tag, und hebt die quantitative Aufholung von Frauen hervor, während sie gleichzeitig auf bestehende Ungleichheiten, besonders in Führungspositionen, hinweist. Die Einleitung führt zur zentralen Forschungsfrage: Stellt das LBG NRW als positive Diskriminierung ein faires und moralisch zulässiges Mittel zur Bekämpfung von Frauendiskriminierung in der Polizei dar?
2 Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel klärt grundlegende Begriffe wie Diskriminierung, positive Diskriminierung, Frauenförderung und Fairness. Es basiert auf dem Prinzip der Gleichheit und betont die moralische Notwendigkeit gleicher Behandlung aller Menschen. Diskriminierung wird als ungleiche Behandlung definiert, im Gegensatz zum erstrebenswerten Ideal der gleichen Behandlung aller. Die Kapitel dient als Grundlage für die folgenden Analysen.
3 Frauenförderung im öffentlichen Dienst in NRW: Dieses Kapitel untersucht die Frauenförderung im öffentlichen Dienst in NRW, fokussiert auf den Polizeivollzugsdienst. Es analysiert den aktuellen Stand der Geschlechtergleichstellung in der Polizei, beleuchtet das Landesbeamtengesetz (LBG) NRW mit seiner verfassungsrechtlichen Grundlage und diskutiert relevante Gerichtsprozesse in NRW. Der Fokus liegt auf der positiven Diskriminierung als Mechanismus zur Kompensation bestehender Ungleichheiten.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Dokument?
Dieses Dokument ist eine umfassende Sprachvorschau, die den Titel, das Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzungen und Themenschwerpunkte, die Kapitelzusammenfassungen und die Schlüsselwörter enthält. Es untersucht die moralische Zulässigkeit des Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW als positive Diskriminierung zur Bekämpfung von Frauendiskriminierung in der Polizei.
Was sind die wichtigsten Themen, die in diesem Dokument behandelt werden?
Die wichtigsten Themen sind: Diskriminierung von Frauen in der Polizei, positive Diskriminierung als Instrument der Frauenförderung, das Landesbeamtengesetz NRW und seine verfassungsrechtliche Grundlage, moralische Abwägung der positiven Diskriminierung und die Fairness des LBG NRW gegenüber Männern.
Was ist das Ziel dieser Arbeit?
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die moralische Zulässigkeit des Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW als positive Diskriminierung zur Bekämpfung von Frauendiskriminierung in der Polizei zu untersuchen und zu analysieren, ob das Gesetz ein faires Mittel darstellt, um bestehende Ungleichheiten auszugleichen.
Welche Kapitel sind in diesem Dokument enthalten und worum geht es in ihnen?
Das Dokument enthält die folgenden Kapitel:
- 1 Einleitung: Beleuchtet die Benachteiligung von Frauen im Berufsleben, insbesondere in der Polizei, und stellt die Forschungsfrage nach der Fairness und moralischen Zulässigkeit des LBG NRW als positive Diskriminierung.
- 2 Begriffsbestimmungen: Klärt grundlegende Begriffe wie Diskriminierung, positive Diskriminierung, Frauenförderung und Fairness, basierend auf dem Prinzip der Gleichheit.
- 3 Frauenförderung im öffentlichen Dienst in NRW: Untersucht die Frauenförderung im öffentlichen Dienst in NRW, mit Fokus auf den Polizeivollzugsdienst, und analysiert das Landesbeamtengesetz (LBG) NRW.
Was versteht man unter "positiver Diskriminierung" im Kontext dieses Dokuments?
Positive Diskriminierung wird als ein Mechanismus zur Kompensation bestehender Ungleichheiten verstanden, insbesondere im Hinblick auf die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst, wie beispielsweise im Polizeivollzugsdienst in NRW.
Was ist das Landesbeamtengesetz (LBG) NRW und welche Rolle spielt es in diesem Dokument?
Das Landesbeamtengesetz (LBG) NRW ist ein Gesetz, das in diesem Dokument im Hinblick auf seine verfassungsrechtliche Grundlage und seine Anwendung als Instrument zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst, insbesondere in der Polizei, analysiert wird. Es wird untersucht, ob es ein faires Mittel zur Bekämpfung von Frauendiskriminierung darstellt.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2022, Frauenförderung in der Polizei. Positive Diskriminierung zur Bekämpfung von Diskriminierung, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1519095