Obwohl die Strafverfolgungen, die Diskriminierungen und die Unterdrückungen Homosexueller nicht erst im Jahr 1871 mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches unter Wilhelm I. begannen und auch nicht 1945 mit dem Fall des Dritten Reiches beendet wurden, bezieht sich diese Untersuchung vorwiegend auf den genannten Zeitabschnitt der deutschen Geschichte.
Unter der Führung Adolf Hitlers wurden Homosexuelle registriert, ergriffen, observiert und strafrechtlich verfolgt, sollten kastriert oder umerzogen und im Falle des Misserfolges getötet werden. Im Folgenden soll versucht werden eine Begründung dafür zu finden, wieso die homosexuelle Strafverfolgung in Deutschland ihren wohl bisher traurigsten Höhepunkt in der Zeit von 1935 bis zum Ende der nationalsozialistischen Machtherrschaft finden konnte. Genauer formuliert soll der Frage nachgegangen werden, ob das rigorose Vorgehen der Nationalsozialisten gegen konträre Sexualempfindungen eine von Anfang an geplante Endlösung der Homosexuellenfrage der NSDAP darstellte, oder, falls nicht, was eine derart umfangreiche Jagd gegen homosexuelle Männer in der NS-Zeit auslöste und inwieweit die Gründe dafür in dem gesellschaftlichen Bild homosexueller Männer zu suchen ist.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DIE HERABSETZUNG EINER WEIBLICHEN SEXUALEMPFINDUNG ALS PSEUDOHOMOSEXUALITÄT
3. DIE AUFNAHME DES § 175 IM RSTGB VON 1871 UND DESSEN WEITERER VERLAUF BIS 1945
4. DIE KONSTRUKTION DES HOMOSEXUELLEN ALS STAATSFEIND IM DEUTSCHEN KAISERREICH AB 1871
4.1 DIE EFFEMINIERUNG DER POLITIK
5. HOMOSEXUALITÄT IN DER WEIMARER REPUBLIK
6. HOMOSEXUALITÄT IN DER NS-ZEIT – VON DER MINDERWERTIGKEIT ZUM EINFLUSSREICHEN STAATSFEIND?
6.1 DIE INSTRUMENTALISIERUNG HOMOPHOBER VORURTEILE ZUR LEGITIMATION DER ERMORDUNG ERNST RÖHMS
6.2 DIE AUFARBEITUNG EINES ALTEN FEINDBILDES ZUM SCHUTZ DES DRITTEN REICHES UND ERHALT DES PATRIACHARTS
7. SCHLUSSBETRACHTUNG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Instrumentalisierung homophober Vorurteile und die damit verbundene Strafverfolgung homosexueller Männer in Deutschland im Zeitraum von 1871 bis 1945, mit besonderem Fokus auf der Rolle der Homosexualität als konstruiertes Feindbild zur Sicherung des patriarchalen Systems und politischer Macht.
- Historische Entwicklung des § 175 vom Kaiserreich bis zum Nationalsozialismus
- Differenzierung der Behandlung von männlicher und weiblicher Homosexualität
- Politische Instrumentalisierung von Homosexualität in der Weimarer Republik und im NS-Staat
- Die Rolle des Röhm-Putschs als Katalysator für die Verschärfung der NS-Verfolgung
- Die Kontinuität diskriminierender Strukturen über das Ende des Dritten Reiches hinaus
Auszug aus dem Buch
4. Die Konstruktion des Homosexuellen als Staatsfeind im deutschen Kaiserreich ab 1871
Der Begriff „Homosexualität“ wurde zum ersten Mal im Jahre 1869 verwendet. In einer Debatte über einen neuen Strafgesetzentwurf, der eine Novellierung des preußischen Sexualstrafrechts beinhaltete, benutzte der Schriftsteller Karl Maria Kertbeny erstmalig diesen Ausdruck, um einen Strafbestand zu benennen, der bis zu diesem Zeitpunkt der Sodomie untergeordnet wurde (Nieden 2005: 21). Zwar gab es daneben noch weitere Bezeichnungen wie „konträre Sexualempfindung“ oder „Uranismus“, jedoch war „Homosexualität“ der Begriff, welcher sich im Laufe der Zeit bewahren und durchsetzen konnte (vgl. Hirschfeld 1984: 5ff).
Eine grundsätzliche Ablehnung der Homosexualität im Kaiserreich scheint nicht verwunderlich, war denn „[f]ür die Menschen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts [...] der Gegensatz von Mann und Frau die grundlegendste aller Dichotomien“ (Nieden 2005: 22). Das komplette Gesellschaftsbild baute darauf auf, dass ausschließlich die entgegengesetzten Geschlechterwesen für einander bestimmt seien. Homosexualität wurde nicht nur als widerlich angesehen, sondern verstieß in erster Linie gegen die natürliche Bestimmung von Mann und Frau. So galt es vor allem nach dem Grund dieser „unnatürlichen“ Verhaltensweise zu suchen. Fasziniert von der Rätselhaftigkeit der konträren Sexualempfindung fühlten sich gerade Wissenschaftler dazu aufgefordert Homosexuelle zu kategorisieren und versuchten darüber hinaus das gesellschaftlich Phänomen zu erklären (ebd.).
Der renommierte Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld „[...] erklärte Homosexualität zum konstitutionsbiologischen Ausdruck eines >>Dritten Geschlechts<< und ihre gesellschaftliche Tolerierung zum Gradmesser aufgeklärter Humanität“ (Nieden 2005: 24). Hirschfeld und dessen 1897 gegründetes Wissenschaftlich-humanitäres Komitee (WhK) setzten sich vor allem für die Abschaffung des vom preußischen Strafrecht wörtlich übernommenen § 175 ein. In den Jahren 1897 bis 1914 schaffte es das WhK die mehrfach vorgelegten Reichstagspetitionen zur Abschaffung des Paragraphen 175 von insgesamt über 6000 Prominenten aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Politik unterschreiben zu lassen (Jellonnek 1990: 37).
Zusammenfassung der Kapitel
1. EINLEITUNG: Darstellung des Untersuchungsrahmens zur Strafverfolgung homosexueller Männer zwischen 1871 und 1945 sowie die Klärung der Forschungsfrage nach den Hintergründen der nationalsozialistischen Verfolgung.
2. DIE HERABSETZUNG EINER WEIBLICHEN SEXUALEMPFINDUNG ALS PSEUDOHOMOSEXUALITÄT: Untersuchung der geringeren Strafverfolgung lesbischer Frauen aufgrund ihrer Rolle im NS-Patriarchat und ihrer Einstufung als für das System ungefährlich.
3. DIE AUFNAHME DES § 175 IM RSTGB VON 1871 UND DESSEN WEITERER VERLAUF BIS 1945: Analyse der Entstehung und Entwicklung des § 175, der als Instrument zur Kriminalisierung männlicher Homosexualität diente und durch die Nationalsozialisten massiv verschärft wurde.
4. DIE KONSTRUKTION DES HOMOSEXUELLEN ALS STAATSFEIND IM DEUTSCHEN KAISERREICH AB 1871: Erläuterung, wie Homosexualität im Kaiserreich erstmals politisiert und als Gefahr für die männliche Politik sowie den Bestand des Staates diskreditiert wurde.
4.1 DIE EFFEMINIERUNG DER POLITIK: Beschreibung der Ängste vor einer Verweichlichung der Politik, die Homosexualität als Ursache für die Erosion männlicher Privilegien verantwortlich machten.
5. HOMOSEXUALITÄT IN DER WEIMARER REPUBLIK: Überblick über die homosexuelle Subkultur und die politischen Debatten um Reformen des § 175, die trotz gesellschaftlicher Sensibilisierung zu keinem gesetzlichen Erfolg führten.
6. HOMOSEXUALITÄT IN DER NS-ZEIT – VON DER MINDERWERTIGKEIT ZUM EINFLUSSREICHEN STAATSFEIND?: Darstellung der Radikalisierung der Verfolgung unter den Nationalsozialisten als Teil der allgemeinen Verfolgung „Minderwertiger“.
6.1 DIE INSTRUMENTALISIERUNG HOMOPHOBER VORURTEILE ZUR LEGITIMATION DER ERMORDUNG ERNST RÖHMS: Analyse, wie das NS-Regime homophobe Stereotype nutzte, um die Ermordung des SA-Stabschefs politisch zu rechtfertigen.
6.2 DIE AUFARBEITUNG EINES ALTEN FEINDBILDES ZUM SCHUTZ DES DRITTEN REICHES UND ERHALT DES PATRIACHARTS: Untersuchung der NS-Strategie, Homosexualität als biologische und politische Bedrohung der Volksgemeinschaft und der Familie darzustellen.
7. SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Bewertung der Kontinuität von Feindbildern, die vom Kaiserreich bis in die Nachkriegszeit reichten und die diskriminierende Behandlung Homosexueller legitimierten.
Schlüsselwörter
Homosexualität, § 175, Nationalsozialismus, Kaiserreich, Weimarer Republik, Strafverfolgung, Instrumentalisierung, Ernst Röhm, Patriarchat, Staatsfeind, Diskriminierung, Sexualstrafrecht, Magnus Hirschfeld, Homophobie, Männlichkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung der strafrechtlichen Verfolgung und sozialen Diskriminierung von homosexuellen Männern in Deutschland zwischen 1871 und 1945.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die politische Instrumentalisierung von Homosexualität, die Rolle des § 175, das patriarchale Gesellschaftsbild und die Radikalisierung der Verfolgung unter den Nationalsozialisten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es zu ergründen, inwieweit das Vorgehen gegen Homosexuelle politisch motiviert war und warum das Bild des homosexuellen Staatsfeindes zur Stabilisierung politischer Machtstrukturen genutzt wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Autorin/der Autor nutzt eine historische Analyse und wertet zeitgenössische sowie sozialwissenschaftliche Fachliteratur aus, um den Zusammenhang zwischen Politik, Gesetzgebung und gesellschaftlichen Vorurteilen zu beleuchten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Kaiserreiches, der Weimarer Republik und der NS-Zeit. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Entstehung der Gesetzeslage und der propagandistischen Nutzung des Themas Homosexualität.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Homosexualität, § 175, Instrumentalisierung, Staatsfeind, Nationalsozialismus und patriarchale Machtstrukturen beschreiben.
Warum wurde bei der Strafverfolgung zwischen Männern und Frauen differenziert?
Die Untersuchung zeigt auf, dass das NS-Regime in weiblicher Homosexualität keine vergleichbare Gefahr für das patriarchale System und die Fortpflanzungsziele sah, weshalb diese als „Pseudohomosexualität“ eingestuft und weitgehend ignoriert wurde.
Welche Rolle spielte der „Röhm-Putsch“ für die Verfolgung Homosexueller?
Der Mord an Ernst Röhm diente dem NS-Regime als Anlass, tief verwurzelte homophobe Vorurteile zu instrumentalisieren und eine massiv intensivierte Hetzkampagne sowie eine Verschärfung der Strafverfolgung zu legitimieren.
Wie wirkten sich die Ideologien des Kaiserreiches auf die NS-Verfolgung aus?
Die Arbeit legt dar, dass die Nationalsozialisten keine völlig neuen Feindbilder erschaffen mussten, sondern auf bereits im Kaiserreich etablierte Vorurteile und diskursive Strategien zurückgreifen konnten.
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- Oliver Müller (Author), 2008, Der homosexuelle Staatsfeind, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/137349