Ziel dieser Hausarbeit ist es, die zunehmende Rolle von Computern und LegalTech in Entscheidungsprozessen zu untersuchen und die daraus resultierenden rechtlichen und ethischen Fragen, wie Verantwortung, Haftung und Rechtssubjektivität von Computern, zu erörtern. Darüber hinaus werden die Auswirkungen und Anwendungen dieser Technologien im Urheber- und Datenschutzrecht beleuchtet.
Die Diskussion um die Automatisierung von Entscheidungen durch Computertechnologien wie LegalTech, insbesondere in Bereichen wie der Entschädigungszahlungen im Flugverkehr, hat rechtliche und politische Relevanz gewonnen. Es stellt sich die Frage, ob die verstärkte Nutzung dieser Technologien dazu führt, dass Menschen in den Hintergrund treten und wer für die von Computern getroffenen Entscheidungen verantwortlich ist.
Diese Arbeit befasst sich mit technischen Rechtsfragen wie Zurechnung und Geschäftsfähigkeit sowie mit Fragen der Haftung. Ebenso wichtig ist die Diskussion, ob Computer zu eigenständigen Rechtssubjekten werden sollen. Speziell im Bereich des Urheberrechts stellt sich die Frage, ob ein Computer als Schöpfer angesehen werden kann. Darüber hinaus werden auch Aspekte des Datenschutzrechts in Bezug auf den Einsatz von Automatisierungstechnologien beleuchtet.
Dieser Text dient als umfassende Untersuchung der rechtlichen Auswirkungen und ethischen Überlegungen im Zusammenhang mit der zunehmenden Automatisierung von Entscheidungsprozessen durch Computer und LegalTech.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Hauptteil
I. Technische Grundlagen
1. Funktionsweise aller Algorithmen
2. Erscheinungsformen unterschiedlicher Algorithmen
a) Automatisierte Systeme
b) Autonome Systeme
c) Zwischenergebnis
3. Begriffsabgrenzung
a) „Künstliche Intelligenz“
b) Robotik
c) Zwischenergebnis
II. Rechtliche Bewertung
1. Rechtsgeschäftliche Einordnung
a) Eigene Willenserklärung des Systems
aa) Fähigkeit zur Willensbildung
bb) Zwischenergebnis
b) Zurechnung
aa) Computererklärung
bb) Stellvertreterlösung
cc) Botenlösung
dd) Blanketterklärung
ee) Zwischenergebnis
2. Deliktische Haftung
a) Haftung des Betreibers
aa) Gefährdungshaftung
bb) Haftung für vermutetes Verschulden
cc) Zwischenergebnis
b) Haftung des Herstellers
aa) Produzentenhaftung
bb) Produkthaftung
(1) Produkt
(2) Fehler
(3) Maßgeblicher Zeitpunkt
cc) Zwischenergebnis
3. Computer als Rechtssubjekt
a) Meinungsstand
b) Zwischenergebnis
4. Immaterialgüterrechtliche Aspekte
a) Schutzfähigkeit nach dem UrhG
b) Schöpfer
c) Ergebnis
5. Datenschutzrechtliche Aspekte
6. Definitionen für Internetnutzer
a) Klassische Algorithmen
b) Selbstlernende Algorithmen
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung von autonomen Computersystemen im deutschen Zivilrecht, insbesondere ob diese Systeme eigene Rechtsfähigkeit oder Urheberschaft an ihren Arbeitsergebnissen erlangen können.
- Technische Funktionsweise und Autonomiegrade von Algorithmen
- Vertrags- und deliktsrechtliche Haftungsfragen bei autonomously handelnden Systemen
- Die Problematik der Zurechnung maschineller Willenserklärungen
- Computer als potenzielle Rechtssubjekte und ihre Immaterialgüterrechtliche Schutzfährigkeit
- Datenschutzrechtliche Implikationen der großen Datenverarbeitung durch Algorithmen
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
„Ein Roboter muss den Befehlen gehorchen, die ihm von Menschen erteilt werden.“ - so lautet das 1942 von dem Science-Fiction-Autor Isaac Asimov in seiner Kurzgeschichte „Runaround“ entwickelte Gesetz der Robotik, in der er sich mit dem Zusammenleben von Mensch und Maschine auseinandersetzte.
Seit jeher ist der Mensch von der Vorstellung selbstständig agierender Maschinen fasziniert. In unserer digitalisierten Welt sind Computersysteme bereits dazu fähig, Entscheidungen, die ursprünglich den Menschen belasteten, autonom zu treffen. Dies kann auf der einen Seite als ein positiver, arbeitserleichternder Aspekt gewertet werden. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihren freien Willen zu äußern.
Künstlerische Intelligenz entwickelt sich stets weiter. Die geistige Leistung von Menschen wird bereits nachgeahmt und droht gar ersetzt zu werden. In Bereichen, in denen virtuelle Assistenten Fragen und Antworten interpretieren, um Warenbestellungen auszulösen, mag dies zweitrangig sein. Treffen Algorithmen jedoch Entscheidungen, die ein Rückfallrisiko eines Straftäters einschätzen oder werden Verträge selbstständig durch den Assistenten geschlossen und deren Einhaltung überwacht (sogenannte „Smart Contracts“), entstehen durch diese maschinellen Handlungen schon potentiell weitreichende Folgen.
Zusammenfassung der Kapitel
Technische Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die Funktionsweise von Algorithmen und unterscheidet zwischen automatisierten und autonomen Systemen, um die technische Basis für die rechtliche Betrachtung zu legen.
Rechtliche Bewertung: Im Hauptteil wird detailliert analysiert, wie autonom handelnde Systeme in das bestehende Haftungs- und Vertragsrecht integriert werden können und wem ihre Handlungen rechtlich zuzurechnen sind.
Computer als Rechtssubjekt: Die Analyse untersucht, ob im geltenden Recht ein Raum für die Rechtsfähigkeit von Maschinen besteht oder ob dies eine grundlegende Reform erfordern würde.
Immaterialgüterrechtliche Aspekte: Hier wird erörtert, ob von Systemen generierte Ergebnisse urheberrechtlichen Schutz genießen oder ob dies am Schöpferprinzip scheitert.
Datenschutzrechtliche Aspekte: Eine kurze Analyse der Herausforderungen, die die Verarbeitung großer Datenmengen durch selbstlernende Systeme für den Datenschutz und die Zweckbindung mit sich bringt.
Schlüsselwörter
Künstliche Intelligenz, Autonome Systeme, Algorithmen, Haftungsrecht, Zivilrecht, Vertragsabschluss, Willenserklärung, Rechtsfähigkeit, Urheberrecht, Datenschutz, Smart Contracts, Produzentenhaftung, Produkthaftung, Softwareagenten, Digitalisierung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die zivilrechtlichen Herausforderungen, die sich durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und autonomen Computersystemen im modernen Rechtsverkehr ergeben.
Welche Themenfelder sind zentral?
Zentrale Themen sind die Haftung für Fehlentscheidungen der Systeme, die Zurechnung von Willenserklärungen, die urheberrechtliche Behandlung von Algorithmen-Ergebnissen und datenschutzrechtliche Fragen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob das bestehende deutsche Zivilrecht für die Einordnung autonomer Systeme ausreicht oder ob neue rechtliche Konstrukte notwendig sind.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer methodischen Analyse der aktuellen Rechtsprechung und juristischen Fachliteratur zur Rechtsfähigkeit und Haftung autonomer Software.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in technische Grundlagen, die rechtliche Einordnung von Verträgen und Delikten sowie die Auseinandersetzung mit der Rechtsnatur von Computern.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit zeichnet sich durch Begriffe wie "Autonome Systeme", "Zurechnung", "Haftungsrahmen" und "Immaterialgüterrecht" aus.
Kann ein Computer nach der Argumentation des Autors eine Willenserklärung abgeben?
Der Autor neigt dazu, eine vollständige Willensbildung bei Computern aufgrund fehlender Moral und Bewusstsein zu verneinen, diskutiert jedoch die Zurechnung über bestehende Konstrukte wie Blanketterklärungen.
Wie steht der Autor zur Anerkennung einer "Künstlichen Person"?
Der Autor äußert sich kritisch zur Einführung einer neuen elektronischen Rechtspersönlichkeit, da dies grundlegende Wertungen des Rechts (wie die Menschenwürde) tangieren und Haftungslücken eher durch Anpassung bestehender Regeln gelöst werden sollten.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2020, LegalTech und Rechtssubjektivität. Wer trägt die Verantwortung für computergesteuerte Entscheidungen?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1368563