In der vorliegenden Arbeit wird das Verfahren des BEM in seinen Grundzügen und wichtigsten Inhalte dargestellt. Anschließend werden zwei ermittelte Risiken mit ihren gesetzlichen Grundlagen und Würdigungen näher betrachtet, um anschließend die zweifelsohne vorhandenen Chancen zu beleuchten, die sich für den Arbeitnehmer aus einem erfolgreichen BEM-Verfahren ergeben.
Im Zuge der Reform des Bundesteilhabegesetzes wurde auch das BEM neu geregelt. Zunächst wurde die Definition von Behinderung dem Wortlaut der UN-Behindertenkonvention angepasst (§ 2 I SGB IX). Der § 84 Abs. 2 SGB IX war die Gesetzesgrundlage für das BEM und ist nun leicht abgewandelt im § 167 SGB IX aufgegangen. Mit der Reform hat der Gesetzgeber die Rehabilitationsträger stärker in die Pflicht genommen. Daher ist seit dem 01.01.2018 derjenige Rehabilitationsträger zuständig, der zuerst angegangen wird. Der Arbeitgeber ist im Verfahren des BEM aufgefordert, sofern notwendig, die Rehabilitationsträger und bei schwerbehinderte Arbeitnehmern die Integrationsämter verpflichtend hinzuzuziehen. § 176 SGB IX benennt die beteiligten Interessenvertretungen und § 44 SGB IX regelt den Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung der gesundeten Arbeitnehmer. Im Zuge der gesetzlichen Neuregelung und der Verantwortungsübertragung an die Rehabilitationsträger (v.a. Deutsche Rentenversicherung, Unfall- und Krankenkassen, Verband der Ersatzkrankenkassen) stellen diese für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vielzahl an Publikationen zur Verfügung, die in Form von Planungshilfen, Leitfäden und praktischer Beratungsleistung die Ausführung des BEM unterstützen sollen. Zugleich existiert eine umfassende Rechtsprechung zur Umsetzung des BEM als Arbeitgeberpflicht. Ablauf und Ergebnis des BEM sind von den individuell verschiedenen Fallkonstellationen abhängig. Dies ist Grund oder Folge einer Normengestaltung, die wenig Konkretregelung zur Durchführung, Wertung und rechtlicher Würdigung des BEM-Verfahrens enthält.
Inhaltsverzeichnis
1 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
1.1 Ziele des BEM
1.2 Organisation des BEM im Unternehmen
1.2.1 Beteiligte und ihre Rechte
1.2.2 Ablauf eines BEM-Verfahrens
1.2.3 Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation
1.2.4 Datenschutz im BEM
2 Risiken des BEM
2.1 Offenlegung der Diagnose
2.2 Krankheitsbedingte Kündigung
3 Chancen des BEM
4 Fazit
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Hausarbeit untersucht das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Instrument zur Wiedereingliederung erkrankter Arbeitnehmer und analysiert dabei kritisch die Chancen sowie die potenziellen Risiken, insbesondere in Bezug auf den Kündigungsschutz und den Datenschutz.
- Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzungen des BEM-Verfahrens
- Die Rolle des Datenschutzes und der Umgang mit Gesundheitsdaten
- Mögliche berufliche Risiken bei Offenlegung von Diagnosen
- Rechtliche Zusammenhänge zur krankheitsbedingten Kündigung
- Strategischer Nutzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Auszug aus dem Buch
1.2.4 Datenschutz im BEM
Der Datenschutz ist in sich schon ein kompliziertes Gebiet der Rechtsprechung. Im BEM-Verfahren wird es in seiner Beurteilung noch komplexer, da hier unterschiedliche Erhebungs- bzw. Nicherhebungsinteressen mit einer gesetzlichen Minderregelung aufeinander treffen. Nach § 167 Abs. 2 Satz 3 ist der Arbeitnehmer lediglich auf die Art, Umfang und Verwendung von Daten hinzuweisen. Der Gesetzgeber definiert nicht, um welche Daten es sich dabei handelt, verweist auch nicht auf andere Normen und bestimmt nicht die Form der Einwilligung (schriftlich, mündlich). Damit ist die Zustimmung zur Durchführung eines BEM-Verfahrens nicht "automatisch" an eine Einwilligung zur Datenerhebung gebunden.
Nach Kaindl und Sorber sind folgende Normen zur Beurteilung des Datenschutzes im BEM-Verfahren zu berücksichtigen: § 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BDSG i.V.m. § 167 Abs. 2 SGB IX i.V.m. Art. 88 sowie Art. 9 Abs. 1 DSGVO. In der Gesamtbeurteilung des Datenschutzes in Zusammenhang mit dem BEM-Verfahren hat das BAG in seinem Urteil vom 29.06.2017 bestimmt, dass die Anwendung der o.g. Normen am Zweck des BEM-Verfahrens zu orientieren ist. Daten, die nicht dem Zweck des BEM-Verfahrens dienen, dürfen demnach auch nicht erhoben werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Grundlagen, die Ziele und die organisatorischen Rahmenbedingungen des BEM-Verfahrens im Unternehmen.
2 Risiken des BEM: Hier werden die potenziellen Gefahren beleuchtet, die sich bei einer unsachgemäßen Handhabung oder Offenlegung von sensiblen Gesundheitsdaten ergeben können.
3 Chancen des BEM: In diesem Teil werden die positiven Aspekte für den Arbeitnehmer hervorgehoben, die durch ein konstruktives BEM-Verfahren entstehen können.
4 Fazit: Die abschließende Betrachtung bilanziert, dass das BEM bei richtiger Anwendung ein wertvolles Instrument ist, jedoch eine sorgfältige Abwägung von Vertrauen und Risiken erfordert.
Schlüsselwörter
Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM, Kündigungsschutz, Datenschutz, Gesundheitsdaten, Wiedereingliederung, Arbeitsfähigkeit, Prävention, Rehabilitation, Arbeitsrecht, Arbeitgeberfürsorge, Teilhabe, Diagnoseoffenlegung, Krankheitsbedingte Kündigung, Arbeitsplatzsicherung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und erörtert, welche Bedeutung dieses Verfahren für die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach langen Krankheitspausen hat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themenfelder umfassen die gesetzlichen Anforderungen an das BEM, die Rechte beteiligter Akteure sowie die rechtliche und praktische Analyse der damit verbundenen Chancen und Risiken.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, dem Leser ein grundlegendes Verständnis für den Ablauf eines BEM-Verfahrens zu vermitteln und aufzuzeigen, wie Arbeitnehmer ihre Rechte wahren können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse gesetzlicher Vorschriften, juristischer Fachliteratur und einschlägiger Gerichtsurteile zur Interpretation der BEM-Bestimmungen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Verfahrens, die Untersuchung datenschutzrechtlicher Aspekte und eine kritische Auseinandersetzung mit der Offenlegung von Krankheitsdiagnosen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind insbesondere BEM, Kündigungsschutz, Datenschutz, Wiedereingliederung und Arbeitgeberfürsorge.
Warum ist das Thema Datenschutz im BEM besonders kritisch?
Da im BEM hochsensible Gesundheitsdaten erhoben werden, besteht das Risiko, dass diese Informationen zweckentfremdet oder in einem Kündigungsschutzprozess gegen den Arbeitnehmer verwendet werden könnten.
Kann ein Arbeitnehmer die Offenlegung seiner Diagnose verweigern?
Ja, laut Rechtsprechung ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber seine konkrete Diagnose offenzulegen, da dies nicht Voraussetzung für die Durchführung oder den Erfolg des BEM ist.
- Arbeit zitieren
- Kristina Kroemke (Autor:in), 2022, Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Chancen und Risiken für den Arbeitnehmer, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1352346