Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 trat die DDR dem Geltungsbereich des GG bei. Dadurch trägt Deutschland heute die ausschließliche Verantwortung für die Art und Weise des legislativen und justiziellen Umgangs mit der DDR-Vergangenheit.
Im Rahmen der Aufarbeitung dieser mussten die Gerichte zu der Frage Stellung nehmen, wie die Strafbarkeit von Grenzsoldaten zu bewerten sei, die im Glauben an und im Vertrauen auf die Rechtslage in der DDR den Tod von Republikflüchtlingen an der innerdeutschen Grenze zu verantworten hatten. Weiterhin musste entschieden werden, ob die Befehlsgeber, als mittelbare Täter, strafrechtlich für die Tötungen an der innerdeutschen Grenze zur Verantwortung gezogen werden konnten.
Der BGH hat im Jahre 1992 mit seinem ersten Mauerschützenurteil die Strafbarkeit von Grenzsoldaten bejaht und seit dem an dieser Rechtsprechung festgehalten.
Die Frage nach der Strafbarkeit von DDR-Funktionären wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft bejahte der BGH im Jahr 1994 ebenfalls. Am 24. Oktober 1996 erklärte das BVerfG die Rechtsprechung des BGH für verfassungsgemäß.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll dieses Urteil nun vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips betrachtet werden. Hierzu findet zunächst eine Darstellung des Ausgangspunktes der Entscheidung (Abschnitt B) statt. Anschließend folgt eine pointierte Zusammenfassung der anstehenden Rechtsfragen (Abschnitt C). Nach einer Betrachtung der Genese der anstehenden Rechtsfragen (Abschnitt D) folgt eine Analyse der Entscheidungsbegründung (Abschnitt E), wobei der Schwerpunkt auf den Argumentationskomplexen mit Rechtsstaatsbezug liegt. Mit Betrachtung der Folgen für die weitere Rechtsprechung und juristische Dogmatik (Abschnitt F) endet diese Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Ausgangspunkt der Entscheidung
I. Zur Verfassungsbeschwerde des Grenzsoldaten
1. Hintergrund
2. Urteil des LG Berlin
3. Urteil des BGH
II. Zu den Verfassungsbeschwerden der Mitglieder des NVR
1. Urteil des LG
2. Urteil des BGH
C. Die anstehenden Rechtsfragen
I. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden
II. Begründetheit der Verfassungsbeschwerden
1. Fortwirkende Immunität
2. Verletzung von Art. 103 Abs. II GG
3. Verletzung des Schuldgrundsatzes
D. Die Genese der anstehenden Rechtsfragen
I. Verletzung des Schuldgrundsatzes
1. Historische Würdigung
2. Eingrenzung
3. Die Bewertung staatlichen Unrechts
4. Bisherige Rechtsprechung
a) Beurteilung nationalsozialistischen Unrechts
aa) OGH und BGH
bb) Bundesverfassungsgericht
b) Beurteilung von SED-Unrecht durch den BGH
5. Bisherige Literatur
E. Analyse der Entscheidungsbegründung
I. Argumentationskomplexe
1. Zu Abschnitt C.I – Fortwirkende Immunität
2. Zu Abschnitt C.II – Verletzung von Art. 103 Abs. II GG
a) Zu Unterabschnitt C.II.1
aa) C.II.1.a und b
bb) Einschränkung des Art. 103 Abs. 2 GG von Verfassungs wegen
b) Zu Unterabschnitt C.II.2
c) Zu Unterabschnitt C.II.3
3. Zu Abschnitt C.III – Übrige verfassungsrechtliche Einwände
a) Zu Unterabschnitt C.III.1
b) Zu Unterabschnitt C.III.2
II. Bezug zum Rechtsstaatsprinzip
1. Argumentationskomplex C.III.2
2. Argumentationskomplex C.II.1.a
a) Aussagen zum Rechtsstaatsprinzip
b) Konkretisierung
c) Weiterentwicklung
d) Schwächung des Rechtsstaatsprinzips
e) Lösungsbeitrag
III. Binnenanalyse zu C.II.1.a
1. Einigungsvertrag als Begründungsansatz
2. Rechtsstaatliche Rechtfertigung des Art. 103 Abs. 2 GG
3. Radbruch’sche Formel
IV. Stil der Argumentation
F. Konsequenzen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Mauerschützen-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 95, 96) vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips. Das zentrale Ziel ist es, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Strafverfolgung von ehemaligen DDR-Grenzsoldaten und Verantwortlichen trotz bestehender Rechtfertigungsgründe nach DDR-Recht und unter Berücksichtigung des Rückwirkungsverbots zu analysieren.
- Strafbarkeit von Grenzsoldaten und Befehlsgebern (Mauerschützen-Prozesse)
- Anwendung des Rückwirkungsverbots (Art. 103 Abs. 2 GG) bei extremem staatlichem Unrecht
- Die Radbruch'sche Formel und ihre Bedeutung für die Rechtsstaatlichkeit
- Das Rechtsstaatsprinzip als Korrektiv in der Verfassungsrechtsprechung
- Verhältnis von Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit
Auszug aus dem Buch
Die Bewertung staatlichen Unrechts
Der Gedanke des Rückwirkungsverbotes stellt eines der Grundprinzipien des Strafrechts dar. Bereits Cicero führte hierzu aus, dass " ... nichts, was in der Vergangenheit liegt, mißbilligt, es sei denn, daß etwas aus sich so verbrecherisch ist, daß man es auch dann hätte meiden müssen, wenn es das Gesetz nicht gegeben hätte". Auch die DDR bekannte sich mit Art. 99 Abs. 3 Satz 2 ihrer Verfassung zu diesem Grundsatz. Die Beschwerdeführer haben übereinstimmend betont, sie hätten sich bei allen Befehlen und Anordnungen die den Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze regelten, an Recht und Gesetz der DDR gehalten und eine Faustregel des Inhalts "Besser der Flüchtling ist tot, als dass die Flucht gelingt" gäbe es nicht. Im Vertrauen auf den Kerngedanken des Rückwirkungsverbots rügen sie die Argumentation des Gerichts dahin gehend, dass Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur die rückwirkende Begründung einer Strafbarkeit verhindern, sondern auch die rückwirkende Strafschärfung unterbinden will.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Hinführung zur Problematik der Strafbarkeit von Grenzsoldaten und Befehlsgebern bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit unter dem Grundgesetz.
B. Ausgangspunkt der Entscheidung: Darstellung der zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerden, des Sachverhalts und der Urteile des LG Berlin sowie des BGH.
C. Die anstehenden Rechtsfragen: Systematisierung der verfassungsrechtlichen Kernfragen bezüglich Immunität, Art. 103 Abs. 2 GG und des Schuldgrundsatzes.
D. Die Genese der anstehenden Rechtsfragen: Analyse der historischen Entwicklung und Vorläuferurteile zur Bewertung von nationalsozialistischem und SED-Unrecht.
E. Analyse der Entscheidungsbegründung: Detaillierte Untersuchung der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich Rechtsstaatsprinzip und Radbruch'scher Formel.
F. Konsequenzen: Kritische Würdigung der Entscheidung und ihrer methodischen Begründung für die weitere juristische Praxis.
Schlüsselwörter
Rechtsstaatsprinzip, Mauerschützen, BVerfGE 95, 96, Rückwirkungsverbot, Art. 103 Abs. 2 GG, Radbruch'sche Formel, DDR-Strafrecht, Strafbarkeit, Befehlsnotstand, Menschenrechte, Gesetzliches Unrecht, DDR-Grenzregime, Rechtsphilosophie, Verfassungsbeschwerde, Schießbefehl
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Bewertung der sogenannten Mauerschützen-Urteile, bei denen es um die strafrechtliche Verantwortung für Tötungen an der innerdeutschen Grenze geht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Kollision von Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit, die Grenzen des Rückwirkungsverbots im Strafrecht sowie die Wirksamkeit von Rechtfertigungsgründen eines Unrechtsregimes.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, wie das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit von DDR-Funktionären und Grenzsoldaten vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips und des Art. 103 Abs. 2 GG begründet hat.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse der höchstrichterlichen Entscheidung (BVerfGE 95, 96) unter Einbeziehung rechtsphilosophischer Ansätze und der vorangegangenen fachgerichtlichen Rechtsprechung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die Genese der Rechtsfragen, die Argumentationsstränge der Gerichte (BGH und BVerfG) sowie die systematische Auslegung des Rechtsstaatsprinzips in diesem speziellen Kontext.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkungsverbot, Radbruch'sche Formel, Mauerschützen und staatliches Unrecht.
Warum wird die Radbruch'sche Formel in der Arbeit als so zentral dargestellt?
Die Formel dient als dogmatisches Werkzeug, um dem positiven, aber inhaltlich extrem ungerechten DDR-Recht den Rechtscharakter abzusprechen, sodass eine Bestrafung trotz der damaligen Rechtslage möglich wurde.
Wie bewertet der Autor den Stil der Argumentation im Urteil?
Der Autor attestiert dem Gericht einen "kalt und makellos wirkenden" sachlichen Stil und weist auf die emotionale Tiefe hin, die durch die Auslassung bestimmter Details im Sachverhalt (z.B. Alkoholisierung des Opfers) unterstrichen wird.
Welche methodische Kritik äußert der Verfasser?
Der Verfasser kritisiert eine gewisse methodische Unaufrichtigkeit darin, ein eigentlich "absolutes" Rückwirkungsverbot durch eine Einschränkung zu relativieren, statt eine explizite Verfassungsänderung vorzunehmen.
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- Roman Pelzel (Author), 2009, Leitentscheidungen des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts zum Rechtsstaatsprinzip, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/131030