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Klimaschutz als subjektives Recht in Deutschland

Title: Klimaschutz als subjektives Recht in Deutschland

Seminar Paper , 2021 , 44 Pages , Grade: 12

Autor:in: Isabelle Distler (Author)

Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights

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Summary Excerpt Details

Die Seminararbeit stellt die rechtliche Lage des Klimaschutzes in Deutschland im Jahr 2021 dar. Es stellen sich die Fragen, welche Klimaschutzziele sich Deutschland bis jetzt gesetzt hat und welche Klimaziele sich die Bundesrepublik für die Zukunft setzen muss. Das Pariser Übereinkommen, das 2015 beschlossen und innerhalb von 10 Monaten ratifiziert wurde, hat als völkerrechtlicher Vertrag die Funktion, Deutschland zur Einhaltung von Klimazielen zu verpflichten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

A. Aktuelle Rechtslage des Klimaschutzes in Deutschland

1. Das Pariser Übereinkommen

2. Klimaschutzgesetze

B. Subjektive Rechte

II. Hauptteil

A. Durchsetzbarkeit der Klimaschutzmaßnahmen vor der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit

1. Abgrenzung Verwaltungsgerichte und Verfassungsgerichte

2. Anhängige Verfassungsbeschwerden wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen

3. „Klimaklage“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin

B. Verfassungsrechtliche Pflichten zum Klimaschutz

1. Grundrechtsdogmatik

a) Eingriffsbegriff

b) Schutzpflichtverletzung

c) Kausalität

2. Durch den Klimawandel betroffene Grundrechte

a) Berufsfreiheit nach Art. 12 I GG

aa) Berufsfreiheit von Privaten und Unternehmern

bb) Berufswahl- und Berufsausübungschranken

b) Eigentumsfreiheit nach Art. 14 I 1 GG

c) Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 II GG

d) Gleichheit vor dem Gesetz nach Art. 3 GG

e) Allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 I GG

C. Staatszielbestimmung Art. 20a GG

1. Systematik des Art. 20a GG

2. Änderungsvorschläge Art. 20a GG

D. Ein Grundrecht auf Klimaschutz?

E. Ein Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum?

F. Klagen als Teil der klimapolitischen Bewegung

1. Die Rolle von Politik und Justiz im Klimawandel

2. Rolle von individuellen Grundrechtsverletzungen in Klimaklagen

III. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen für Bürger, den Staat mittels „Klimaklagen“ zur Ergreifung verstärkter Klimaschutzmaßnahmen zu verpflichten. Dabei steht die Frage im Zentrum, inwieweit subjektive Rechte aus dem Grundgesetz hierfür als Anspruchsgrundlage dienen können und ob zukünftige Generationen in diesem Kontext bereits rechtlich geschützt sind.

  • Aktuelle Rechtslage des Klimaschutzes in Deutschland (Pariser Übereinkommen, Klimaschutzgesetze).
  • Verfassungsrechtlicher Schutz durch Grundrechte (Abwehrrechte vs. Schutzpflichten).
  • Die Rolle der Staatszielbestimmung Art. 20a GG im Klimaschutzkontext.
  • Diskussion über potenzielle neue Grundrechte (z. B. ökologisches Existenzminimum).
  • Wirkung und Legitimität klimapolitischer Klagen in der deutschen Justiz.

Auszug aus dem Buch

1. Das Pariser Übereinkommen

„Unser Planet ist kaputt.“ (Antonio Guterres)

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen Antonio Guterres bewertet so den Zustand der Erde und fordert die Länder im Dezember 2020 zu ehrgeizigeren Klimaschutzzielen auf. Es stellen sich somit die Fragen welche Klimaschutzziele sich Deutschland bis jetzt gesetzt hat und welche Klimaziele sich die Bundesrepublik für die Zukunft setzen muss.

Das Pariser Übereinkommen, das am 12.12.2015 beschlossen wurde und innerhalb von 10 Monaten ratifiziert wurde, hat als völkerrechtlicher Vertrag die Funktion Deutschland zur Einhaltung von Klimazielen zu verpflichten. Deutschland hat nach Art. 2 I a) des Pariser Übereinkommen dazu beizutragen die globale Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und es sind Anstrengungen vorzunehmen um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Der Staat muss gemäß Art. 2 I b) des Pariser Übereinkommen stärkere Anpassungsmaßnahmen an die Auswirkungen des Klimawandels ergreifen und im Sinne des Pariser Übereinkommen Art. 2 I c) eine Vereinbarkeit von Finanzströmen mit niedrigen Treibhausgasemissionen sowie einer klimaresistenten Entwicklung gewährleisten.

Durch das Pariser Übereinkommen wird eine Erwartungshaltung an die beigetretenen Staaten ausgedrückt, die zu einer Verbindlichkeit auf völkerrechtlicher Ebene führt.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die aktuelle völkerrechtliche und nationale Rahmenbedingungen des Klimaschutzes in Deutschland und führt in die Problematik subjektiver Rechte für den Bürger ein.

II. Hauptteil: Der Hauptteil analysiert die gerichtliche Durchsetzbarkeit von Klimaschutzmaßnahmen, die verfassungsrechtlichen Pflichten, die Staatszielbestimmung Art. 20a GG sowie die Debatte um neue Grundrechte und die strategische Bedeutung von Klimaklagen.

III. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass bisher weder das Pariser Übereinkommen noch einfache Gesetze subjektive Rechte für Bürger begründen und die Einbeziehung von Grundrechten in Klagen bisher vor Gericht nicht zum Erfolg führte.

Schlüsselwörter

Klimaschutz, Deutschland, Pariser Übereinkommen, Klimaklagen, Grundrechte, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht, Schutzpflichten, Staatszielbestimmung, Art. 20a GG, ökologisches Existenzminimum, Subjektive Rechte, Klimawandel, Treibhausgasemissionen, Klimapolitik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Möglichkeit für Bürger, den Staat mittels Klagen zum wirksameren Klimaschutz zu verpflichten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Themen sind die Rechtslage des Klimaschutzes, die Auslegung von Grundrechten, die Funktion der Staatszielbestimmung Art. 20a GG sowie die Rolle der Justiz bei klimapolitischen Bewegungen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist zu erforschen, ob das Grundgesetz dem Bürger ein individuell einklagbares „Recht auf Klimaschutz“ gewährt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte, aktuelle Rechtsprechung und rechtswissenschaftliche Literatur auswertet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Durchsetzbarkeit vor Gerichten, die Herleitung verfassungsrechtlicher Pflichten, die Prüfung von Staatszielbestimmungen und die strategische Natur von Klimaklagen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Zu den Kernbegriffen gehören Klimaklagen, Subjektive Rechte, Grundrechte, Art. 20a GG und Klimaschutzgesetz.

Warum lehnte das Verwaltungsgericht Berlin die Klage ab?

Das Gericht sah keine Klagebefugnis und argumentierte, dass völkerrechtliche Abkommen oder politische Kabinettsbeschlüsse keine unmittelbaren subjektiven Rechte für Bürger begründen.

Gibt es ein „Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum“?

Bisher existiert ein solches Grundrecht nur als theoretisches Konstrukt in der Literatur; es ist nicht im Grundgesetz verankert.

Welche Rolle spielen künftige Generationen?

Die Arbeit diskutiert, dass heutigen Generationen eine treuhänderische Verantwortung zukommt, da die Folgen des Klimawandels die Rechte zukünftiger Generationen grundlegend einschränken könnten.

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Details

Title
Klimaschutz als subjektives Recht in Deutschland
College
University of Augsburg
Grade
12
Author
Isabelle Distler (Author)
Publication Year
2021
Pages
44
Catalog Number
V1270487
ISBN (eBook)
9783346713674
ISBN (Book)
9783346713681
Language
German
Tags
klimaschutz recht deutschland
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Isabelle Distler (Author), 2021, Klimaschutz als subjektives Recht in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/1270487
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