Max Weber hat im „wissenschaftlichen Rechtspositivismus“ (Franz Wieacker, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, § 13) die Blütezeit eines „formal-rationalen Rechts“ gesehen.
Gleichzeitig sah er mit dem Aufkommen des Sozialstaates und dessen Verlangen nach einem sozialen Recht antiformale Tendenzen heraufziehen, die mit der Forderung führen müssten. Diskussion am Wandel des Grundrechtsverständnisses, wie er in der Bürgen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 214) zum Ausdruck kommt.
„Vor dem Gesetz steht ein Türhüter. Wer das Schwert des Gesetzes schwingen will, den muss er hindurch lassen. Früher war es ein Priester. Heute ist es ein Rechtsphilosoph. Nie war die Tür verwaist. Doch fast immer haben die Mächtigen das Gesetz in ihre Hand gebracht. Denn die Türhüter sind sich über die Gesetze des Türhütens nicht einig. Einige lassen sich von den Mächtigen ein Papier vorlegen, das beweist, dass ihre Ermächtigung formal in Ordnung ist. Das sind die Rechtspositivisten. Andere lassen sich von den Mächtigen erzählen, was sie inhaltlich mit der Macht anfangen wollen, und prüfen, ob das wohl mit rechten Dingen zugeht. Das sind die Naturrechtler. Beide Fraktionen werfen einander vor, sie öffneten den Mächtigen viel zu schnell die Tür… Was ist nun Umgang mit Recht“ ?
Inhaltsverzeichnis
Max Weber und der Wandel der Zeiten
Was ist Umgang mit Recht?
Das Naturrecht
Der Rechtspositivismus
Die formelle Rationalität nach Weber
Rematerialisierung des Rechts
Das Bürgenurteil des Bundesverfassungsgerichts
Diskussion des Bürgenurteils oder „Hat Max Weber Recht behalten?“
Drittwirkung der Grundrechte als objektive Wertordnung?
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht Max Webers Prognose zum Wandel von Recht und Rechtsprechung unter dem Einfluss des aufkommenden Sozialstaates. Dabei wird analysiert, ob die zunehmende "Rematerialisierung" des Rechts — weg von einem rein formal-rationalen Recht hin zu einem an sozialer Gerechtigkeit orientierten Verständnis — Webers Einschätzungen bestätigt.
- Max Webers Rechtssoziologie und die formelle Rationalität.
- Gegenüberstellung von Naturrecht und Rechtspositivismus.
- Die Transformation des Rechtsverständnisses durch den Sozialstaat.
- Empirische Überprüfung der Thesen anhand des Bürgenurteils des Bundesverfassungsgerichts.
- Die Entwicklung von privatrechtlicher Vertragsfreiheit hin zu sozialem Schutz.
Auszug aus dem Buch
Die formelle Rationalität nach Weber
Die formelle Rationalität ist nach Weber die „letzte und höchste Entwicklungsstufe des Rechts“, danach sollte jedes Urteil, die korrekte Anwendung eines abstrakten Rechtssatzes auf einen konkreten Tatbestand sein, jede Entscheidung sollte alleine mit Mitteln der Rechtslogik zu treffen sein und das objektive Recht sollte ein lückenloses System darstellen.
Bei Betrachtung dieser Definition Webers wird sofort der Gleichklang mit dem oben beschriebenen Rechtspositivismus deutlich. Auch Weber fordert Normen, die für die Menschen klar kalkulierbar sind, die Rechtssicherheit bieten. Ein übergeordnetes, nicht der Logik entspringendes Recht (Naturrecht) ist in dieser Vorstellung nicht vorgesehen, womit Webers formal-rationales Recht und der Rechtspositivismus nahezu deckungsgleich sind.
Auch die Voraussetzungen, die Max Weber zum Möglich-Werden eines formal-rationalen Rechts an das Herrschaftssystem geknüpft hatte, waren in seiner Zeit bereits gegeben. Nach Weber vollzog sich „die Entwicklung des Rechts (…) vom irrationalen Typ der primitiven Gesellschaften mit charismatischen Führern und Kadi-Justiz über den traditionellen Typ der Gesellschaften der Feudalzeit zum rationalen Typ der modernen Gesellschaft mit dem technisch versierten Verwaltungsmann und dem logisch denkenden Juristen“.
Wie auf der ersten Seite bereits angesprochen, lebte Weber in einem „Kaiser-Staat“ mit einem wie oben geforderten organisierten Verwaltungsstab, dem Fachbeamtentum, Parlamenten, Gerichten, etc.
Zusammenfassung der Kapitel
Max Weber und der Wandel der Zeiten: Biografische Einordnung von Max Weber und Analyse des historischen Kontextes seiner Zeit sowie der gesellschaftlichen Umbrüche im Deutschen Kaiserreich.
Was ist Umgang mit Recht?: Einführung in die grundlegende philosophische Debatte zwischen Rechtspositivisten und Naturrechtlern anhand einer künstlerischen Skulptur als Metapher.
Das Naturrecht: Erläuterung der historischen Wurzeln und der Kernideen des Naturrechts als überpositive, materielle Rechtsnormen.
Der Rechtspositivismus: Darstellung der positivistischen Position, nach der nur das staatlich gesetzte Recht gilt und Moralvorstellungen bei der Urteilsfindung keine Rolle spielen sollten.
Die formelle Rationalität nach Weber: Analyse von Webers Konzept des formal-rationalen Rechts als höchste Entwicklungsstufe der Rechtsordnung und dessen Nähe zum Positivismus.
Rematerialisierung des Rechts: Diskussion über die Krise des formalen Rechts durch soziale Anforderungen und den Einfluss der Freirechtsschule.
Das Bürgenurteil des Bundesverfassungsgerichts: Detaillierte Darstellung des Fallbeispiels der Bürgschaft einer Tochter für ihren zahlungsunfähigen Vater.
Diskussion des Bürgenurteils oder „Hat Max Weber Recht behalten?“: Abgleich der richterlichen Entscheidung mit Webers Prognose zur Abkehr von formaler Vertragsfreiheit zugunsten sozialer Billigkeit.
Drittwirkung der Grundrechte als objektive Wertordnung?: Betrachtung der Ausstrahlungswirkung von Grundrechten auf das Privatrecht als Indiz für die soziale Transformation des Rechts.
Schlüsselwörter
Max Weber, Rechtspositivismus, Naturrecht, formelle Rationalität, Rematerialisierung, Sozialstaat, Bürgenurteil, Vertragsfreiheit, Rechtssoziologie, Gerechtigkeit, Privatautonomie, Rechtssicherheit, Soziale Frage, Bundesverfassungsgericht, Drittwirkung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht Max Webers soziologische Thesen zum Wandel des Rechts von einer formal-rationalen Struktur hin zu einer stärker materiell-sozialen Ausrichtung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Geschichte der Rechtsphilosophie, die Entstehung des Sozialstaates und die Transformation zivilrechtlicher Prinzipien.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Überprüfung, ob Max Webers Prognose einer "Rematerialisierung" des Rechts durch aktuelle Entwicklungen, insbesondere das Bürgenurteil des Bundesverfassungsgerichts, bestätigt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtssoziologische und rechtsphilosophische Analyse, die historische Theorien mit moderner Rechtsprechung vergleicht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die theoretischen Grundlagen (Positivismus vs. Naturrecht) erarbeitet und anhand des Fallbeispiels des Bürgenurteils diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere formelle Rationalität, Rechtspositivismus, soziale Gerechtigkeit und Vertragsfreiheit.
Warum spielt das Bürgenurteil eine so wichtige Rolle?
Das Urteil dient als konkreter Beleg dafür, wie das Bundesverfassungsgericht das Prinzip "Vertrag ist Vertrag" zugunsten eines sozialen Ausgleichs einschränkt.
Wird Webers Prognose am Ende bestätigt?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass Webers Einschätzung, dass soziale Tendenzen das formale Recht schwächen, bejaht werden kann.
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- Nina Frerking (Author), 2008, Max Weber: formal-rationales Recht vs. soziales Recht mit antiformalen Tendenzen, Rechtsprechung im Wandel der Zeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/125114