- Praxisbezogen klärt diese Arbeit ua iZm "Tauerntunnelunfall"-, "Kaprun-",
"WU-Brand-", "BAWAG-Prozess", "Parmalat", "ENRON" rechtsvergleichend (insbes zw Ö und Dtl) die Frage, wie "nulla poena sine lege" vs "societas delinquere potest" auch in theoria et in praxi zu verstehen ist.
- Es wird rechtsvergleichend vorgegangen, etliche Termini werden auf Herz und Nieren untersucht.
- Als ein zentrales Fundament hierzu dient die Arbeit Heines (1995).
- Zahlreiche Behauptungen Heines werden generell einer sachlich-kritischen Prüfung unterzogen.
- Fernerhin werden zahlreiche (ö; dt) Fehlbehauptungen (Pilz; Boller; Tipold im WK; Heine; Marlies; Kienapfel/Höpfel; Zeder; Seiler; Meyer/Badelt; Haberer et al) sachlich widerlegt, Lücken aufgedeckt, zT Inkonsistenzen sachlich aufgezeigt.
- Die zentrale Figur des sog "Schuldstrafrechts" als sog "Eckpfeiler" des geltenden (dt; ö) Strafrechts (korrekt, mittlerweile: Kriminalrechts) wird sachlich und fachlich als hinterfragenswert näherer Analyse und Reflexion unterzogen.
- Auch die Substanzlosigkeit der sog "mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" (!) im Kontext der sog Unterlassungshaftung wird in diesem Kontext wird praxisbezogen dargelegt.
- Überdies wird eine betriebswirtschaftliche Verortung (Stichwort sog "Corporate Governance", sog "Risk Management", sog "Krisenmanagement", sog "Katastrophenmanagement") vorgenommen.
- Weiters wird eine volkswirtschaftliche Komponente in diesem Kontext anskizziert (Stichwort "Post-Democracy", "CSR").
- Insgesamt wird auch akurat die Verzahnung zwischen Philosophie, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Soziologie in diesem Kontext aufgezeigt.
- Insgesamt wird in hohem Maße auf Praxisbezug und Interdependenzens sub titulo "vernetztes Denken" (wo angebracht) wert gelegt und die Bedeutung des dogmatischen Rechtsdenkens in einem sachlich-konstruktiven Metadiskurs einer akuraten Analyse poly-zentrischer Denklogik(en) unterzogen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Zum Gang der Untersuchung
2 Grundlagen und Grundprobleme
2.1 Zentrale Problembereiche des Strafrechts beim Umweltschutz
2.1.1 „Konventionelles“ Modell: Täter als beherrschende „Zentralfigur“ „nonkonformer“ Handlungen – Prinzip der Eigenverantwortung
2.1.2 Prinzip der Eigenverantwortung als HEINEs „Leitmotiv“
2.1.3 Vorab: zur Unterscheidung von Individualtäter-Systemtäter
2.2 Frage nach dem Begriff „Organisation“
2.2.1 HEIMERL/MEYER in BADELT zur „Organisation“
2.2.2 Arbeitsteilung als Grundproblem zufolge HEINE
2.2.3 Einschränkung von unmittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft ?
2.2.4 „Schwierigkeiten“ bei Sonderdelikten zufolge HEINE
2.2.5 Klare Betriebsstrukturen und Kettenanstiftung
2.2.6 Verantwortungsvervielfachung oder -einschränkung?
2.2.7 Umweltschutz und atypische Zurechnungs- und Zielstrukturen
2.2.8 Rechtliche Steuerungsprobleme bei Handeln in Organisationen
3 Haftung von Individualpersonen
3.1 Möglichkeiten und Grenzen strafrechtlicher Kriminalität in Verbänden: Haftung von Leitungsorganen und Vertretern im Kernbereich des Strafrechts
3.2 Täterschaft und aktives Handeln
3.2.1 HEINEs Blick für Deutschland
3.2.2 Österreichisches Täterschafts-Verständnis
3.3 Haftung des „Geschäftsherrn“ durch Unterlassen
3.3.1 HEINEs Fragestellung
3.4 „Quasi-Kausalität“ – Wahrscheinlichkeit der Nichtverwirklichung komplexer Großrisiken ?
3.4.1 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen
3.5 Rechtsfortbildung im Kernstrafrecht? – Entwicklung in „repressiven“ Nebensystemen
3.5.1 Generelle Bedenken zum „Kern“-Strafrecht betreffend HEINE
3.5.2 Der „Begriff des „Nebenstrafrechts“ nach HEINE; ferner KERT
3.6 Zum Begriff der Rechtsfortbildung
4 Zum Begriff der so genannten „Schuld“
4.1 Zur „Schuld“ im Sinne von Strafbegründungsschuld
4.1.1 HEINEs Blick aus Deutschland
4.1.2 HEINEs „Lebensführungsschuld“ – Analogon für Verbände ?
4.2 Österreichische Denklogik
4.2.1 Der so genannte „Schuldgrundsatz“- FUCHS, TIPOLD, EBRV 1971
4.2.2 Der „Schuldgrundsatz“ in Relation zur Verbandsverantwortlichkeit
4.3 Zum Begriff des „Schuldstrafrechts“ in Deutschland
4.3.1 MARLIES‘ Worte und die jene von OSTENDORF
4.3.2 Nexus vom „Schuldstrafrecht“ zum „Kernstrafrecht“ ?
5 Verbandshaftung
5.1 Einführung:
5.2 Zur Ausgangslage in Deutschland
6 Positionsbestimmung de lege lata
6.1 Die (Kriminalisierungs-)Lage in Österreich
6.1.1 Internationale Vorgaben für Österreich – „Normzweck“
6.1.2 Gegenwärtige Rechtslage in Österreich nach dem öVbVG
6.1.3 Zu den Verbandssanktionen, auch aus rechtspolitischer Sicht
6.2 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit analysiert die Verbandsverantwortlichkeit nach dem öVbVG unter Berücksichtigung rechtshistorischer, dogmatischer, politischer und soziologischer Aspekte. Im Zentrum steht die Untersuchung, ob und inwieweit das Konzept der Verbandsverantwortlichkeit eine Ausnahme vom klassischen Schuldstrafrecht darstellt und welche steuerrechtlichen sowie ökonomischen Implikationen sich daraus für Unternehmen ergeben.
- Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Kontext komplexer Organisationen
- Die Kontroverse um den Schuldgrundsatz und dessen Anwendung auf Verbände
- Rechtsvergleich zwischen österreichischer und deutscher Ausgangslage (öVbVG vs. OWiG)
- Analyse der sogenannten „Quasi-Kausalität“ und des Risikomanagements
- Rechtspolitische Einordnung von Sanktionen und deren Wirksamkeit
Auszug aus dem Buch
2.1.2 Prinzip der Eigenverantwortung als HEINEs „Leitmotiv“
HEINE verweist auf die Bedeutung des sog Prinzips der Eigenverantwortung des Individuums, das auf die „Aktivierung und Stabilisierung von selbstverantwortlichen Entscheidungen des Individuums“ ziele, wobei „in einem stabilen Erfahrungs- und Wertesystem personale Rechtsfindungsleistungen in einer konkreten Situation“ verlangt würden. Das Strafrechtsmenschenbild fußt darauf, dass der Mensch eine zur freien Selbstbestimmung befähige Person sei. In toto firmieren der Gedanke des Täters als beherrschender Zentralfigur isolierbarer, nonkonformer Handlungen und das Prinzip der Eigenverantwortung des Individuums bei HEINE als „konventionelles“ Modell (des Strafrechts).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Darstellung der Analyse der Verbandsverantwortlichkeit unter verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven und Einleitung in die Forschungsfrage.
2 Grundlagen und Grundprobleme: Erörterung der Herausforderungen für das Strafrecht bei Umweltschutzdelikten im Kontext komplexer Organisationen und Arbeitsteilung.
3 Haftung von Individualpersonen: Analyse der strafrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Haftung von Vertretern und Leitungsorganen sowie die Bedeutung der Rechtsfortbildung.
4 Zum Begriff der so genannten „Schuld“: Untersuchung des Schuldgrundsatzes und dessen theoretische Relation zur Verbandsverantwortlichkeit in Österreich und Deutschland.
5 Verbandshaftung: Einführung in die Thematik der Verbandsverantwortlichkeit und die historische sowie aktuelle Ausgangslage.
6 Positionsbestimmung de lege lata: Zusammenfassende Bewertung der aktuellen Rechtslage in Österreich unter Berücksichtigung internationaler Vorgaben und ein rechtspolitischer Ausblick.
Schlüsselwörter
Verbandsverantwortlichkeit, öVbVG, Schuldgrundsatz, Strafrecht, Umweltschutz, Risikomanagement, Organisation, Individualtäter, Systemtäter, Unternehmensstrafrecht, Rechtsfortbildung, Kausalität, Sanktionen, Schuldstrafrecht, Compliance
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Verbänden und deren Vereinbarkeit mit den klassischen Prinzipien des Schuldstrafrechts in Österreich.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die dogmatische Einordnung der Verbandsverantwortlichkeit, das Spannungsfeld zwischen Organisationsstrukturen und individueller Zurechnung sowie die Wirksamkeit von Risikomanagement-Systemen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die Verbandsverantwortlichkeits-Idee des öVbVG kritisch zu analysieren und zu prüfen, ob diese eine Abkehr von traditionellen strafrechtlichen Zurechnungsmodellen darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es erfolgt eine interdisziplinäre Untersuchung, die rechtsdogmatische, rechtshistorische und politologische Ansätze kombiniert, um den rechtlichen Status quo sowie rechtspolitische Alternativen zu beleuchten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert das traditionelle Täter-Modell, den Begriff der Organisation, die Problematik der Zurechnung bei Arbeitsteilung, den Schuldgrundsatz und die spezifische Ausgestaltung des öVbVG.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Verbandsverantwortlichkeit, Schuldgrundsatz, Risikomanagement, Systemtäter und Unternehmensstrafrecht charakterisiert.
Wie unterscheidet sich die österreichische von der deutschen Ausgangslage?
Während in Österreich das öVbVG eine spezifische Verbandsverantwortlichkeit etabliert hat, basiert die deutsche Lösung primär auf dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Ist die Verbandsgeldbuße eine Strafe im klassischen Sinne?
Die Arbeit diskutiert intensiv die Frage, ob die Verbandsgeldbuße als „echte“ Strafe oder als bloßes Sanktionsinstrument anzusehen ist, wobei das Fehlen des subjektiven Schuldelements bei Verbänden als zentrales Argument angeführt wird.
Wie bewertet der Autor das Risikomanagement in diesem Kontext?
Der Autor sieht im Risikomanagement einerseits ein Werkzeug zur Prävention, stellt jedoch kritisch in Frage, ob dieses die individuelle moralische Verantwortung ersetzen kann oder lediglich eine Placebo-Funktion erfüllt.
- Quote paper
- Mag. Georg Schilling (Author), 2009, Verbandsverantwortlichkeit - Ausnahme vom Schuldstrafrecht ?, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/125069