aus der Vorbemerkung:
"im zu besprechenden Zeitraum [haben sich] in Leipzig wie andernorts bedeutende Wandlungen vollzogen ...
Über den allgemein festzustellenden Übergang von Latein zu Deutsch als Wissenschaftssprache, welcher sich bis weit ins 19. Jahrhundert hinzog, betrifft dies besonders auch die Lehre vom Zivilprozess. So unterschied die Rechtswissenschaft noch im 18. Jahrhundert zwischen der sog. theoretischen und praktischen Jurisprudenz, wobei das Prozessrecht eine eigentümliche Stellung hierzwischen, gleichsam als Bindeglied zwischen überlieferten scholastischen Tradition römischer Rechtslehre und den geänderten Verhältnissen und Gerichtsbarkeiten einnahm. Einhergehend mit dem Fortschreiten der Partikulargesetzgebung in den deutschen Ländern, welche Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt fand, gewann der kursächsische Prozess in der Leipziger Lehre zunehmend an Bedeutung. Die entscheidenden, durch äußere wie innere Umstände bedingten Impulse bekam das Zivilprozessrecht jedoch im 19. Jahrhundert, etwa indem 1806 das Reichsprozessrecht gegenstandslos wurde. Gleichzeitig kamen die weitaus liberaleren Regelungen des Code de procédure civile ins Blickfeld der deutschen Rechtswissenschaft.
Im Zuge der Universitätsreform ab 1830 erhielt die Leipziger Wissenschaft wesentliche Impulse hin zur modernen Universitätsverfassung im aufklärerischen Sinne Humbolds. Die in allen Wissenschaftszweigen festzustellende Spezialisierung und Vertiefung machte auch vor dem Zivilprozessrecht nicht halt; ab etwa 1850 wurde in Leipzig Zivilprozessrecht nur noch von Spezialisten gelesen. Die nationalliberalen Bestrebungen bis 1848/49 zielten zunehmend auf Reformen des als rückschrittlich erkannten Prozessrechts. Vorläufiger Höhepunkt dieser Entwicklung sollte die 1879 in Kraft getretene Reichscivilproceßordnung sein, an deren Schaffung Leipziger Rechtswissenschaftler maßgeblich beteiligt waren.
Es wird darzulegen sein, wie weit die Leipziger Lehre von diesen Entwicklungen beeinflusst worden ist und welche Impulse wiederum von ihr selbst ausgegangen sind. Grundlage der Untersuchung ist das in Anlage 1 wiedergegebene Verzeichnis der einschlägigen Lehrveranstaltungen der Fakultät. Ergänzend hierzu sind im Personenregister (Anlage 2) biographische Daten der Lehrenden, soweit im Rahmen dieser Arbeit darstellbar, enthalten."
Inhaltsverzeichnis
I. Das Studium der Jurisprudenz in Leipzig
1. Die Leipziger Juristenfakultät
a) Der Lehrkörper
b) Die Studierenden
2. Juristische Lehre im 18./19. Jahrhundert
a) Öffentlichkeit und Entgeltlichkeit
b) Form und Inhalt
c) Lehralltag
d) Ausbildungsgang
II. Zivilprozessuale Vorlesungen in Leipzig
1. Ausgangspunkt: der Prozess
a) Verfahrensrechte
b) Verfahrensarten
2. Der Zivilprozess in der Leipziger Lehre
a) Entwicklung bis 1830
b) Zivilprozessrecht im 19. Jahrhundert
3. Die Lehre im Zivilprozess: Zahlen und Fakten
a) Quellenlage
b) Entwicklung der zivilprozessualen Lehrveranstaltungen
4. Inhalte
a) Überblick
b) Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
c) Anfang des 19. Jahrhunderts
d) Nach 1850
III. Leipziger Lehrer des Zivilprozessrechts
1. Im 18. Jahrhundert
2. Im 19. Jahrhundert
IV. Fazit
V. Anhang
1. Vorlesungen im Zivilprozessrecht
a) Catalogus Lectionum (Latein, bis Sommersemester 1849)
b) Vorlesungsverzeichnis (Deutsch, ab Wintersemester 1849/50)
2. Personenregister
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Entwicklung der zivilprozessualen Lehre an der Juristenfakultät der Universität Leipzig über einen Zeitraum von 200 Jahren. Ziel ist es, den wissenschaftlichen Wandel von der praktischen Jurisprudenz des 18. Jahrhunderts hin zur modernen Wissenschaft des 19. Jahrhunderts nachzuvollziehen und die Impulse sowie Akteure dieses Prozesses aufzuzeigen.
- Historische Entwicklung der Leipziger Juristenfakultät und ihrer Lehrmethoden.
- Wandel des Zivilprozessrechts zwischen theoretischer und praktischer Jurisprudenz.
- Einfluss von Kodifikationen und universitären Reformen auf das Lehrangebot.
- Analyse des Lehrpersonals und ihrer biographischen Daten.
- Quantitative Auswertung zivilprozessualer Lehrveranstaltungen anhand von Vorlesungsverzeichnissen.
Auszug aus dem Buch
Die Leipziger Juristenfakultät
1409 gegründet, war und ist die alma mater lipsiensis eine der ältesten und ehrwürdigsten Universitäten Deutschlands; nichts anderes gilt für die 1411 gegründete Juristenfakultät. Im Dissens hierzu stand jedoch stets ihre Ausstattung mit finanziellen Mitteln, welche lediglich für die Stiftungsprofessuren regel- und standesmäßige Einnahmen sicherstellte. So war denn die Tätigkeit der Fakultätsmitglieder im Spruchkollegium nicht nur für die Reputation der Fakultät, sondern wegen der Spruchgelder für deren wirtschaftliches Überleben wichtig.
Innerhalb der Universität war die Fakultät in deren System der Selbstverwaltung durch die sog. Nationen einbezogen, welches erst im Zuge der heftig bekämpften Universitätsreformen der Jahre 1830-1836 zugunsten einer staatlich verfassten, allerdings auch mit deutlich verbesserter finanzieller Basis ausgestatteten Universität aufgegeben wurde.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Das Studium der Jurisprudenz in Leipzig: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die historischen Rahmenbedingungen, die Organisation der Fakultät und die Lehrmethoden im 18. und 19. Jahrhundert.
II. Zivilprozessuale Vorlesungen in Leipzig: Hier wird der inhaltliche und methodische Wandel des Prozessrechtsunterrichts analysiert, von den praktischen Anfängen bis zur modernen Wissenschaft.
III. Leipziger Lehrer des Zivilprozessrechts: Dieser Abschnitt widmet sich den prägenden Rechtslehrern, die das Zivilprozessrecht im 18. und 19. Jahrhundert in Leipzig maßgeblich beeinflusst haben.
IV. Fazit: Die Zusammenfassung resümiert die wesentlichen Erkenntnisse über den Prozess der Modernisierung der Lehre und die Einflüsse gesellschaftlicher sowie politischer Reformen.
V. Anhang: Dieser Teil enthält die detaillierten Verzeichnisse der Vorlesungen und das Personenregister der Dozenten.
Schlüsselwörter
Zivilprozessrecht, Universität Leipzig, Juristenfakultät, Rechtsgeschichte, Vorlesungsgeschichte, Jurisprudenz, Lehrmethodik, 18. Jahrhundert, 19. Jahrhundert, Prozessrechtswissenschaft, Rechtslehrer, Universitätsreform, Spruchkollegium, Naturrecht, Kodifikation.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und dem wissenschaftlichen Wandel der Lehre über den Zivilprozess an der Leipziger Juristenfakultät zwischen 1700 und 1900.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die universitäre Lehrpraxis, die Entwicklung der Prozessrechtswissenschaft, der Einfluss des Naturrechts sowie die Bedeutung wichtiger Lehrbuchautoren und Professoren.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es, den Übergang von einer praxisorientierten „Rechtsgelahrtheit“ des 18. Jahrhunderts zur modernen, wissenschaftlich fundierten Zivilprozessrechtslehre des 19. Jahrhunderts aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung basiert auf einer quantitativen und themenbezogenen Auswertung historischer Quellen, insbesondere von Vorlesungsverzeichnissen (Catalogus Lectionum) und Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Wandlungen des Prozessrechtsunterrichts, die Entwicklung der Lehrveranstaltungen und das Wirken bedeutender Leipziger Rechtslehrer.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Zivilprozessrecht, Universität Leipzig, Rechtsgeschichte, Jurisprudenz, Lehrmethodik sowie die Namen bedeutender Wissenschaftler wie Biener, Osterloh und Wach.
Warum war das Spruchkollegium so wichtig für die Fakultätsmitglieder?
Da die finanzielle Ausstattung durch Stiftungsprofessuren oft nicht ausreichte, waren die Spruchgelder aus der Tätigkeit im Spruchkollegium essenziell für das wirtschaftliche Überleben der Fakultätsmitglieder.
Welche Rolle spielten die "Nationen" an der Universität?
Die Nationen waren ein System der studentischen Selbstverwaltung, das erst durch die Universitätsreformen in den 1830er Jahren zugunsten einer staatlich organisierten Fakultätsstruktur aufgelöst wurde.
- Arbeit zitieren
- Dipl.-Jurist Univ. Erwin Kunze (Autor:in), 2009, Die zivilprozessualen Vorlesungen im 18. und 19. Jahrhundert an der Universität Leipzig , München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/124762