Diese Arbeit soll den Grundsatz der Tarifeinheit in seiner zweifachen Ausprägung beschreiben, nämlich zunächst im individuellen Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers bei Tarifkonkurrenz und dann in der Gesamtheit der Arbeitnehmerschaft eines einzelnen Betriebs in Fällen der Tarifpluralität.
Größeres Gewicht in der Darstellung kommt der Tarifeinheit im Betrieb zu, da hier die intensiveren Interessengegensätze unter den Beteiligten bestehen.
Anschließend soll der Problemkreis anhand des aktuellen Tarifstreits der Deut-schen Bahn AG mit der Gewerkschaft Deutscher Lokführer verdeutlicht werden.
Schließlich soll ein Ausblick auf die künftige Weiterentwicklung des Grundsatzes der Tarifeinheit versucht werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung
1.3 Vorgehensweise
2 Historische Entwicklung der Tarifeinheit
3 Tarifkollisionen in der Praxis
3.1 Begriff der Tarifkonkurrenz
3.2 Begriff der Tarifpluralität
3.3 Entstehungsgründe
4 Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis
4.1 Rechtsgrundlage
4.2 Auflösung der Tarifkonkurrenz
4.2.1 Spezialitätsprinzip
4.2.2 Mehrheitsprinzip
4.2.3 Günstigkeitsprinzip
4.2.4 „Rosinentheorie“
4.3 Rechtsfolgen
5 Tarifeinheit im Betrieb
5.1 Die Rechtsprechung des BAG
5.2 Auffassung der Literatur
5.2.1 Argumente für die Tarifeinheit
5.2.2 Argumente gegen die Tarifeinheit
5.3 Konsequenzen der Tarifeinheit
5.3.1 Für die Tarifvertragsparteien
5.3.2 Für die Koalitionen
5.3.3 Für nichtorganisierte Arbeitnehmer
5.3.4 Bei Allgemeinverbindlichkeit
5.3.5 Auf betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Ebene
5.3.6 Missbrauchsgefahren
5.4 Rechtsgrundlage
6 Tarifeinheit als Eingriff in die Koalitionsfreiheit
6.1 Schutzrichtung der Koalitionsfreiheit
6.1.1 Positive Koalitionsfreiheit
6.1.2 Negative Koalitionsfreiheit
6.1.3 Kollektive Koalitionsfreiheit
6.2 Tarifeinheit als Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG
6.2.1 Verstoß gegen die positive Koalitionsfreiheit
6.2.2 Verstoß gegen die negative Koalitionsfreiheit
6.2.3 Verstoß gegen die kollektive Koalitionsfreiheit
6.2.3.1Eingriff in den Koalitionsbestand
6.2.3.2Eingriff in die Organisationsautonomie
6.2.3.3Eingriff in die kollektive Betätigungsfreiheit
7 Praxisfall Deutsche Bahn AG
7.1 Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer
7.2 Tarifpolitik der Deutschen Bahn AG
7.3 Tarifkonflikt zwischen der DB AG und der GDL
7.3.1 Forderungen und Ziele der GDL
7.3.2 Verlauf der Auseinandersetzung
7.3.3 Einigung im Tarifstreit
7.4 Abkehr von der Tarifeinheit im Betrieb
7.4.1 Tarifvielfalt und Art. 9 Abs. 3 GG
7.4.2 Arbeitskampfrechtliche Beurteilung
7.5 Auswirkungen des GDL-Streiks
7.6 Neue Form des Gewerkschaftswettbewerbs
8 Vermeidung von Tarifkollisionen
8.1 Einschränkung des Geltungsbereichs
8.2 Abschluss mehrgliedriger Tarifverträge
8.3 Beschränkung der Tariffähigkeit des Arbeitgebers
8.4 Begrenzung der Tarifzuständigkeit
9 Zusammenfassung
10 Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Diese Diplomarbeit untersucht den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Tarifeinheit, der besagt, dass in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten soll. Die Arbeit analysiert, wie dieser Grundsatz sowohl im individuellen Arbeitsverhältnis (bei Tarifkonkurrenz) als auch in der Gesamtheit des Betriebs (bei Tarifpluralität) funktioniert, und beleuchtet die kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anhand des Praxisfalls der Deutschen Bahn AG und der GDL.
- Grundlagen der Tarifeinheit und historische Entwicklung
- Differenzierung zwischen Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität
- Kritische Analyse der Rechtsprechung versus Literaturmeinungen
- Verfassungsrechtliche Einordnung (Art. 9 Abs. 3 GG und Koalitionsfreiheit)
- Fallstudie zum Tarifkonflikt der Deutschen Bahn AG (GDL)
- Perspektiven zur Vermeidung von Tarifkollisionen
Auszug aus dem Buch
3.1 Begriff der Tarifkonkurrenz
Dem BAG und der ganz h. M. in der Literatur zufolge liegt Tarifkonkurrenz vor, wenn beide Parteien eines Arbeitsverhältnisses gleichzeitig an mehrere, von verschiedenen Vertragsparteien abgeschlossene, Tarifverträge gebunden sind. Dies hat zur Folge, dass die Rechtsnormen mehrerer Tarifverträge auf dasselbe Arbeitsverhältnis angewendet werden und es somit zu einer Normenkollision kommt. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass jeder der zeitlich geltenden Tarifverträge auf dasselbe Arbeitsverhältnis persönlich, räumlich und fachlich anwendbar ist.
Tarifkonkurrenz bedingt, dass derselbe Sachverhalt in mehr als einem anwendbaren Tarifvertrag angesprochen wird. Hiervon ist der gängige Fall zu unterscheiden, dass verschiedene Sachfragen in mehreren Tarifverträgen geregelt sind, wodurch folglich keine Tarifkonkurrenz entsteht.
So ist der Fall denkbar, dass ein Arbeitsverhältnis durchaus gleichzeitig von mehreren Tarifverträgen erfasst ist, wenn sich diese nicht überschneiden, sondern ergänzen. Dieses Konstrukt kann sich etwa ergeben, wenn ein Manteltarifvertrag im Betrieb allgemeine Arbeitsbedingungen und ein zweiter Tarifvertrag die Lohnsätze oder den Urlaub regelt.
Weiterhin ist für das Vorliegen einer Tarifkonkurrenz erforderlich, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer gemäß § 3 TVG an diese kollidierenden Tarifverträge gebunden ist. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG. Bei der Tarifkonkurrenz kommt es nicht darauf an, dass die konkurrierenden Tarifverträge von nur einer Gewerkschaft abgeschlossen worden sind. Ebenso ist nicht entscheidend, ob Verträge verschiedener Industriegewerkschaften oder einer Industriegewerkschaft konkurrieren; ausschlaggebend ist allein die Geltung mehrerer Tarifverträge im individuellen Arbeitsverhältnis.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Tarifeinheit ein und erläutert die Zielsetzung sowie den Aufbau der Arbeit.
2 Historische Entwicklung der Tarifeinheit: Dieses Kapitel skizziert die Entstehung des Grundsatzes der Tarifeinheit von der Weimarer Zeit bis zur Gründung des BAG.
3 Tarifkollisionen in der Praxis: Hier werden die Begriffe der Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität definiert sowie deren Entstehungsgründe dargestellt.
4 Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis: Das Kapitel erläutert die Rechtsgrundlage und die Methoden zur Auflösung der Tarifkonkurrenz im individuellen Arbeitsverhältnis.
5 Tarifeinheit im Betrieb: Ein zentrales Kapitel, das die BAG-Rechtsprechung und die Kritik der Literatur an der Tarifeinheit im Betrieb gegenüberstellt.
6 Tarifeinheit als Eingriff in die Koalitionsfreiheit: Die Arbeit untersucht hier, inwieweit die Tarifeinheit gegen die durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit verstößt.
7 Praxisfall Deutsche Bahn AG: Dieser Abschnitt analysiert den konkreten Tarifkonflikt der Deutschen Bahn AG mit der GDL als Beispiel für die Tarifpluralität.
8 Vermeidung von Tarifkollisionen: Das Kapitel bietet einen Überblick über präventive Möglichkeiten, Tarifkollisionen durch Vertragsgestaltung zu verhindern.
9 Zusammenfassung: Dieses Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse der Arbeit kompakt zusammen.
10 Kritische Würdigung: Der Schlussteil hinterfragt die Zukunft der BAG-Rechtsprechung zur Tarifeinheit vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen.
Schlüsselwörter
Tarifeinheit, Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität, Arbeitsrecht, Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG, Deutsche Bahn AG, GDL, Tarifvertrag, Arbeitskampf, Spezialitätsprinzip, Mehrheitsprinzip, Tarifautonomie, Spartengewerkschaften, Funktionseliten
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Auseinandersetzung des arbeitsrechtlichen Grundsatzes der "Tarifeinheit" („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) und dessen Anwendung durch das Bundesarbeitsgericht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Tarifeinheit sowie die praktischen Auswirkungen bei großen Arbeitgebern wie der Deutschen Bahn AG.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Grundsatz der Tarifeinheit zu beschreiben, die Kontroversen zwischen Rechtsprechung und Literatur aufzuzeigen und die Auswirkungen anhand des Tarifkonflikts bei der Bahn zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Untersuchungsmethode, die historische Hintergründe, die aktuelle Rechtsprechung des BAG sowie die dominierende Literaturmeinung miteinander vergleicht und kritisch hinterfragt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung, die Definition von Tarifkollisionen, die Argumente für und gegen die Tarifeinheit im Betrieb sowie die Analyse, ob die Tarifeinheit die Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 GG verletzt.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Tarifeinheit, Tarifpluralität, Koalitionsfreiheit, Arbeitskampf, Tarifautonomie und das Beispiel Deutsche Bahn/GDL charakterisiert.
Warum wird der Tarifkonflikt der Deutschen Bahn AG als Beispiel gewählt?
Der Fall zeigt exemplarisch den Spannungsbereich zwischen dem Wunsch nach Tarifeinheit und der Realität zunehmender Tarifpluralität durch streikstarke Spartengewerkschaften wie die GDL.
Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht für das Thema?
Die Arbeit schließt nicht aus, dass die umstrittene Rechtsprechung des BAG zur Tarifeinheit aufgrund der hier diskutierten verfassungsrechtlichen Bedenken künftig vor das Bundesverfassungsgericht gelangen könnte.
Welche Lösungsansätze werden zur Vermeidung von Tarifkollisionen vorgeschlagen?
Vorgeschlagen werden unter anderem die Aufnahme von Einschränkungsklauseln in Tarifverträge sowie der Abschluss mehrgliedriger Tarifverträge, um den tariflosen Raum für Arbeitnehmer zu minimieren.
- Quote paper
- Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Constanze Gutzeit (Author), 2008, Kritische Auseinandersetzung mit dem Grundsatz der Tarifeinheit - Dargestellt am Beispiel des Tarifkonfliktes der Deutschen Bahn AG, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/121340