Inhaltsverzeichnis
1. Welche Entscheidungen wurden auf dem EU-Gipfel in Nizza getroffen?
2. Was ist EU? Welche Länder gehören jetzt schon zu der EU? Welche sind die Gründerstaaten?
3. Welche Länder wollen beitreten?
4. Quellenverzeichnis
1. Die Entscheidungen des EU-Gipfels in Nizza:
Das Gipfeltreffen in Nizza dauerte 5 Tage. In diesen 5 Tagen haben sich die Regierungs- und Staatschefs nach einigem hin und her geeinigt den Unionsvertrag zu reformieren, d.h. die Macht wurde neu verteilt, nachdem die kleinen Staaten wie zum Beispiel Belgien gedroht hatten eine Blockade zu errichten.
Die Meinung über diese Reform war nicht immer dieselbe, aber unser Vertreter, Gerhard Schröder, gab sich zuversichtlich, allerdings nicht zufrieden.
Die Stimmen im EU-Rat wurden neu verteilt, da aber kaum ein Staat zufrieden mit der Neuverteilung war, drohte der Gipfel schon zu scheitern.
Für die Verzögerung waren vor allem die kleinen Staaten zuständig, denn sie fühlten sich vernachlässigt. Es mussten immer wieder neue Kompromissvorschläge gemacht werden.
Die neue Stimmenverteilung:
Es gibt jetzt eine Stimmenskala von 3 bis 29 und die Stimmen werden nach der Einwohnerzahl verteilt, d.h.
29 Stimmen bekommen Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien,
27 Stimmen bekommen Spanien und Polen
14 bis 10 Stimmen bekommt das breite Mittelfeld worin auch Rumänien und Österreich sind
7 bis 4 Stimmen erhalten die kleinen Staaten wie z.B. Slowakei und Luxemburg
3 Stimmen erhält Malta als kleinster Staat.
Jede Abstimmung muss in Zukunft mit einer dreifachen Mehrheit entschieden werden, Beschlüsse werden nur mit einer qualifizierten Mehrheit und 62 Prozent der Bevölkerung entschieden.
Allerdings kommt diese Mehrheitsentscheidung nur schlecht voran, da jedes Land den Politikbereich, der ihm am Herzen liegt, nicht aufgeben möchte und sein Einspruch (Veto) behält.
Für das Jahr 2004 wurde eine neue Konferenz angesetzt.
Die Meinung gingen sehr weit Auseinander, was die Ergebnisse des Gipfels betrifft, aber alle sind sich einig, dass der Nizza-Gipfel etwas besonderes in der Geschichte der EU ist und, dass die EU jetzt erweiterungsfähig sei. (1)
2. Was ist EU?
Welche Länder gehören jetzt schon zu der EU? Welche sind die Gründerstaaten?
Die EU wurde am 19.9.1946 von Winston Curchill in seiner Züricher Rede zum ersten mal angesprochen (,,Wir müssen eine Art Vereinigte Staaten von Europa errichten" ). Dieser Satz wurde dann auch am 17.3.1948 verwirklicht allerdings waren nur Frankreich, Großbritannien und die Benelux-Staaten vertreten und das Ganze nannte sich noch ,,Westunion".(3)
Die EU entstand erst 1952.Die Gründerstaaten sind: Frankreich, Italien, Deutschland, Luxemburg, Belgien, Niederlande
Weitere Mitgliedsländer sind:
Dänemark, Irland, Griechenland, Portugal, Großbritannien, Spanien, Österreich, Finnland, Schweden
Die Gründerstaaten schufen eine überstaatliche Organisation und verknüpften somit die einzelnen Staaten, im Rechtwesen, Außenpolitik, Sicherheitspolitik, und Innenpolitik.
Vor der Zeit der EU waren Bündnisse und Wirtschaftliche Zusammenarbeiten vorhanden.
Durch die Europäische Union wollte man einen freien, ungehinderten Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr leisten.
Auch in der EU gibt es eine Aufteilung wie in Deutschland:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(4)
Man kann die EU also als Band zwischen den einzelnen selbstständigen (!) Ländern von Europa sehen und letztendlich ist die EU auch nichts anderes, sie verbindet die Europäischen Länder zu eins. (4) (3)
1. Ministerrat
--> Legislative: 15 Fachminister
--> Einzelne Staaten vertreten hier ihre Interessen --> Kompromiss zwischen europäischen Zielen und unterschiedlichen Wünschen der Gemeinschaft muss gefunden werden
--> Gegensätze in den Meinungen der Einzelstaaten so weit wie möglich ausräumen
--> In Bereichen Landwirtschaft, Verkehr und Steuern darf Ministerrat nach Anhörung des Parlaments Gesetze verabschieden
--> Sonst Verfahren der Mitbestimmung, Parlament und Ministerrat sind gleichberechtigt
--> Kann Kommission auffordern, Gesetzesentwürfe auszuarbeiten
2. Europäische Kommission
--> Exekutive, 20 Mitglieder
--> Fast ausschließlich Initiativrecht --> Ausarbeitung von Vorlagen
--> Weitreichende Kompetenzen bei gemeinschaftlicher Politik(Verordnungen)
--> Überwachung der Einhaltung der Verträge bei Mitgliedstaaten, kann z.B. gegen einzelne Unternehmen Bußgelder verhängen --> Aufgaben einer Verwaltung
--> Wenn Kommission durch eigene Beobachtung, Antrag einer Regierung oder Beschwerde eines Unternehmens oder eines Bürgers von Verstößen gegen das Unionsrecht erfährt, kann sie notfalls vor dem europäischen Gerichtshof klagen
--> Muss korrekte Ausführung des Haushaltsplans überwachen
--> Kommission ist unabhängig --> Kommissare sind allein Europa verpflichtet
3. Europäisches Parlament
--> Eingeschränkte legislative Funktion, 626 Abgeordnete
--> ,,Sprachrohr" der Bürger, setzt sich ein für sozialen Ausgleich im Binnenmarkt, Abbau der Arbeitslosigkeit, Schutz der Umwelt, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Förderung der Jugend in Schule, Ausbildung und Freizeit
--> Gesetzgebungsrechte: gleichberechtigt mit Ministerrat, Mitentscheidungsrecht in Bereichen Binnenmarkt, Kultur, Bildung, Gesundheit, Forschung, Umwelt
--> Kann ebenfalls Kommission auffordern, Gesetzesentwürfe auszuarbeiten
--> Haushaltsrechte: letztes Wort bei nichtobligatorischen Ausgaben, z.B. Sozial- und Regionalpolitik, Forschung, Umwelt; kann bei obligatorischen Ausgaben (v.a. Agrarausgaben) Änderungen vorschlagen
--> Kann Haushaltsplan insgesamt ablehnen (1979: EP (Europäisches Parlament) forderte Verringerung der Agrarausgaben)
--> Kontrollrechte: kann Kommission durch Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen
--> Rat hat Rechenschaftspflicht gegenüber EP
--> Muss zu Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik angehört werden, Stellungnahmen müssen gebührend berücksichtigt werden
4. Europäischer Gerichtshof
--> ,,Nicht Menschen, sondern Gesetze sollen den Staat beherrschen" (Platon)
--> Unabhängige Judikative
--> Gerichtshof entscheidet aufgrund einer Klage eines Mitgliedstaates, ob im Einzelfall gegen europäisches Recht verstoßen wurde
--> Entscheidet, wie strittige Texte zu verstehen sind
--> Wahrt Grundrechte des Bürgers gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaft. (3)
3. Beitrittsländer:
Die EU-Konferenz in Helsinki hat beschlossen, sechs weitere europäische Länder zu Verhandlungen über einen Beitritt zur EU einzuladen.
Folgende Länder sollen mit in die EU:
Bulgarien, Rumänien, Litauen, Lettland, Slowakei, Polen, Ungarn, Tschechien, Estland, Slowenien, Zypern, Malta und Türkei.
Allerdings müsste die Türkei die Menschenrechtsbedingungen der EU erfüllen, und das tun sie nicht.
Bereits verhandelt wird mit:
Polen, Ungarn, Tschechien, Estland, Slowenien, Zypern.(2)
4. Quellenverzeichnis:
(1) www.t-online.de
(2) www.mdr.de
(3) www.grin.de
Häufig gestellte Fragen
Welche Entscheidungen wurden auf dem EU-Gipfel in Nizza getroffen?
Auf dem EU-Gipfel in Nizza wurde nach fünftägigen Verhandlungen eine Reform des Unionsvertrags beschlossen, wobei die Macht neu verteilt wurde. Die Stimmen im EU-Rat wurden neu verteilt, wobei Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien je 29 Stimmen erhielten, Spanien und Polen je 27 Stimmen, das Mittelfeld 14 bis 10 Stimmen und die kleinen Staaten 7 bis 4 Stimmen. Malta erhielt 3 Stimmen. Zukünftige Abstimmungen erfordern eine dreifache Mehrheit und eine qualifizierte Mehrheit von 62 Prozent der Bevölkerung. Eine neue Konferenz wurde für 2004 angesetzt.
Was ist die EU und welche Länder gehören dazu?
Die EU wurde am 19. September 1946 von Winston Churchill in seiner Züricher Rede erstmals erwähnt. Die eigentliche Umsetzung erfolgte am 17. März 1948 mit Frankreich, Großbritannien und den Benelux-Staaten als "Westunion". Die EU entstand 1952. Die Gründerstaaten sind Frankreich, Italien, Deutschland, Luxemburg, Belgien und die Niederlande. Weitere Mitgliedsländer sind Dänemark, Irland, Griechenland, Portugal, Großbritannien, Spanien, Österreich, Finnland und Schweden. Die EU strebt einen freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr an.
Wie ist die EU organisiert?
Die EU hat eine Aufteilung in Ministerrat (Legislative), Europäische Kommission (Exekutive), Europäisches Parlament und Europäischen Gerichtshof (Judikative). Der Ministerrat vertritt die Interessen der einzelnen Staaten, die Kommission erarbeitet Vorlagen und überwacht die Einhaltung der Verträge, das Parlament vertritt die Bürger und hat Mitentscheidungsrechte, und der Gerichtshof entscheidet über Streitigkeiten und wahrt die Grundrechte der Bürger.
Welche Länder wollen der EU beitreten?
Die EU-Konferenz in Helsinki hat beschlossen, Verhandlungen mit Bulgarien, Rumänien, Litauen, Lettland, Slowakei, Polen, Ungarn, Tschechien, Estland, Slowenien, Zypern, Malta und der Türkei über einen Beitritt zur EU aufzunehmen. Mit Polen, Ungarn, Tschechien, Estland, Slowenien und Zypern wird bereits verhandelt. Die Türkei muss die Menschenrechtsbedingungen der EU erfüllen.
- Arbeit zitieren
- Stephanie Schruhl (Autor:in), 2000, Die Europäische Union, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/99470