Diese Seminararbeit verfolgt das Ziel, rechtliche und praktische Aspekte des Investitionsverhältnisses zwischen Deutschland (EU) und China genauer zu beleuchten. Nach dem Aufzeigen der Grundlagen des internationalen Investitionsschutzes soll deswegen auch das bilaterale Investitionsschutzabkommens zwischen Deutschland und China genauer analysiert werden. Anschließend werden die Marktzugangsbedingungen in Deutschland, der EU und China besonders im Hinblick auf Unterschiede und aktuelle Entwicklungen hin untersucht. Darauffolgend wird noch kurz auf ein potentielles Investitionsschutz-abkommen zwischen der EU und China eingegangen bevor die Arbeit durch ein Fa-zit abgerundet wird.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Chinas politische Ambitionen
1. Neue Seidenstraße
2. Made in China 2025
3. Auswirkungen innerhalb Deutschlands und Europa
III. Umfang der Investitionsbeziehungen
IV. Grundlagen des internationalen Investitionsschutzes
1. Arten von internationalen Investitionen
2. Investitionsschutz im Völkervertragsrecht
V. Abkommen zwischen Deutschland und China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
1. Einleitende Begriffsdefinitionen
a. Kapitalanlage – materieller Anwendungsbereich
b. Investor – personeller Anwendungsbereich
2. Behandlungsstandards von Kapitalanlagen
a. Inländergleichbehandlung
b. Meistbegünstigung
c. Gerechte und billige Behandlung
3. Enteignung und Entschädigung
4. Transfer von Kapitalanlagen und Erträgen
5. Streitbeilegung
VI. Besonderheiten im Hinblick auf die Vorinvestitionsphase
1. Entwicklung des Marktzugang in Deutschland und der EU
a) Verschärfung der Außenwirtschaftsverordnung in Deutschland
b) Einführung eines EU-Instruments zur Überprüfung von Investitionen
2. Entwicklung des Marktzugangs in China
a) Investitionsformen für ausländische Investoren
b) Das System der Negativlisten
c) Neues Foreign Investment Law der Volksrepublik China
d) Beurteilung der aktuellen Entwicklungen in China
VII. Investitionsschutzabkommen der EU mit China
VIII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das bilaterale Investitionsverhältnis zwischen Deutschland (EU) und China vor dem Hintergrund zunehmender politischer Ambitionen Chinas und der daraus resultierenden, teils ungleichen Marktzugangsbedingungen. Das primäre Ziel ist die rechtliche Analyse des bestehenden Investitionsschutzabkommens (BIT) sowie die Bewertung der jüngsten regulatorischen Entwicklungen hinsichtlich des Marktzugangs auf beiden Seiten.
- Analyse des deutsch-chinesischen Investitionsschutzabkommens (BIT).
- Untersuchung der "Investitionsschere" und der Markteintrittsbarrieren.
- Evaluation der Verschärfung der deutschen Außenwirtschaftsverordnung und des EU-Investitionsprüf-Instruments.
- Analyse des neuen Foreign Investment Law der Volksrepublik China und des Systems der Negativlisten.
- Diskussion über ein mögliches künftiges Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und China.
Auszug aus dem Buch
3. Enteignung und Entschädigung
Der Schutz vor Enteignung und Verstaatlichung wird von Krajewski bezeichnet als „das Kernelement des internationalen Investitionsschutzrechts“. Im deutsch-chinesischen BIT sind die Bestimmungen zu Enteignung und Entschädigung verankert in Art. 4. Der zweite Absatz des Art. 4 differenziert dabei in direkte und indirekte Enteignung. Welche dieser zwei Formen vorliegt hängt davon ab, inwiefern der rechtliche Eigentumsanspruch des Investors von der Maßnahme betroffen ist.
Eine direkte Enteignung wäre bspw. gegeben, wenn der chinesische Staat einem deutschen Investor die Verfügungsgewalt über ein in seinem Eigentum befindliches Grundstück in China entzieht, weil dort eine öffentliche Straße gebaut werden soll. Während in früheren BIT ausschließlich von direkter Enteignung gesprochen wurde, so wird diese doch sehr drastische Form aufgrund der potentiellen negativen Publicity heutzutage eher selten angewendet.
Im Gegensatz zu direkten lassen indirekte Enteignungen den rechtlichen Eigentumsanspruch des Investors unberührt, berauben ihn aber der Möglichkeit, die Investition sinnvoll zu nutzen. Nach Griebel kann dies etwa der Fall sein, wenn „Kontroll-, Benutzungs- oder Leitungsmöglichkeiten hinsichtlich des Vermögensgegenstandes beeinträchtigt werden oder anderweitig beachtlicher Wertverlust eintritt“.
Hinsichtlich der Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen kann Art. 4 Abs. 2 entnommen werden, dass die Enteignung zum allgemeinen Wohl erfolgen und entsprechend entschädigt werden muss. In Art. 4 Abs. 3 wird dann noch hervorgehoben, dass Investoren hinsichtlich der Enteignung im jeweils anderen Vertragsstaat Meistbegünstigung genießen. Durch diese Meistbegünstigung weist die Bestimmung zusätzlich den nichtdiskriminierenden Charakter auf, der bei Bestimmungen zur Enteignung üblich ist.
Nach der vorherrschenden Ansicht in der Völkerrechtslehre muss die Entschädigung im Falle einer Enteignung den Anforderungen der sog. Hull-Formel entsprechen (prompt, full and effective). In Art. 4 Abs. 2 spiegelt sich die Anwendung dieser Formel wider. Die Entschädigung muss demnach „unverzüglich geleistet werden“ (prompt), „dem Wert der Kapitalanlage (...) entsprechen“ (full) und „verwertbar und frei transferierbar sein“ (effective).
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung der deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen dar und skizziert das Ziel der Arbeit, rechtliche Aspekte des Investitionsverhältnisses zu beleuchten.
II. Chinas politische Ambitionen: Dieses Kapitel behandelt Chinas Initiativen wie die "Neue Seidenstraße" und "Made in China 2025" und deren Auswirkungen auf die deutsche und europäische Industrie.
III. Umfang der Investitionsbeziehungen: Hier wird die Entwicklung der Investitionsströme zwischen der EU und China analysiert, wobei ein deutlicher Trend zur Asymmetrie ("Investitionsschere") aufgezeigt wird.
IV. Grundlagen des internationalen Investitionsschutzes: Dieser Abschnitt definiert die Arten von Investitionen (FDI vs. Portfolio) und erläutert die Bedeutung des völkervertragsrechtlichen Investitionsschutzes.
V. Abkommen zwischen Deutschland und China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen: Das Kapitel analysiert detailliert die Bestimmungen des deutsch-chinesischen BIT, einschließlich Begriffsdefinitionen, Behandlungsstandards, Enteignung und Streitbeilegung.
VI. Besonderheiten im Hinblick auf die Vorinvestitionsphase: Diese Untersuchung vergleicht die Marktzugangshürden, wobei auf die verschärfte Investitionsprüfung in Deutschland/EU und die regulatorischen Änderungen in China (Negativlisten, neues Investitionsgesetz) eingegangen wird.
VII. Investitionsschutzabkommen der EU mit China: Hier wird der Stand der Verhandlungen über ein EU-weites Investitionsabkommen mit China thematisiert, das die bilateralen Verträge ersetzen soll.
VIII. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die zukünftigen Aussichten auf ein ebenbürtiges Investitionsumfeld durch ein mögliches neues Abkommen.
Schlüsselwörter
Investitionsschutz, deutsch-chinesische Wirtschaftsbeziehungen, BIT, Marktzugang, Außenwirtschaftsverordnung, Investitionsprüfung, Made in China 2025, Neue Seidenstraße, Foreign Investment Law, Negativlisten, Enteignung, Meistbegünstigung, Reziprozität, Investitionsschere, FDI.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Seminararbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit dem Investitionsschutz zwischen Deutschland (als Teil der EU) und China und analysiert, wie dieser rechtlich geregelt ist und welche praktischen Hindernisse beim Marktzugang bestehen.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Zentrale Themen sind die rechtliche Struktur des deutsch-chinesischen Investitionsschutzabkommens (BIT), die Auswirkungen politischer Initiativen wie "Made in China 2025" sowie die aktuellen regulatorischen Verschärfungen bei der Investitionsprüfung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nachinvestitionsphase (durch das BIT) als auch die Hürden der Vorinvestitionsphase zu untersuchen, um die Diskrepanz in den Marktzugangsmöglichkeiten zwischen den beiden Wirtschaftsräumen zu erklären.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der Vertragstexte (BIT) sowie einer Auswertung aktueller wirtschaftspolitischer Entwicklungen, Berichte und statistischer Daten zu Investitionsströmen.
Welche Schwerpunkte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der BIT-Schutzstandards (z.B. Meistbegünstigung, Inländerbehandlung, Enteignung) und die Evaluierung neuer Marktzugangsinstrumente, wie der deutschen Außenwirtschaftsverordnung und Chinas System der Negativlisten.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere BIT (Bilateral Investment Treaty), Foreign Investment Law, Marktzugang, Reziprozität, Investitionsprüfung und Investitionsschere.
Warum ist die "Vorinvestitionsphase" für die Arbeit so relevant?
Sie ist relevant, weil das bestehende deutsch-chinesische BIT primär nur die Nachinvestitionsphase abdeckt. Die tatsächlichen Probleme beim Markteintritt in China liegen jedoch oft in der Phase davor, wo Investoren mit Barrieren wie Joint-Venture-Zwängen konfrontiert sind.
Welche Rolle spielt das neue chinesische "Foreign Investment Law" für die Beurteilung der Situation?
Das Gesetz wird als positiver Schritt in Richtung einer marktkonformeren Regulierung gewertet, wenngleich dessen tatsächliche Wirkung und die Verbleibenden Schlupflöcher nach Inkrafttreten noch beobachtet werden müssen.
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- Sebastian Ackermann (Author), 2019, Internationaler Investitionsschutz im Verhältnis Deutschland (EU) und China, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/992114