Der Investiturstreit wurde nicht nur politisch ausgetragen, sondern spielte sich auch auf der literarischen Ebene ab. Die sogenannte „Streitschriftenliteratur“ des elften und zwölften Jahrhunderts nahm Stellung zu den wichtigen zeitgenössischen Fragen wie zur Simonie, Häresie, Priesterehe oder zur Symbolik von Ring und Stab, wobei das Investiturproblem als solches erst um die Jahrtausendwende in den Mittelpunkt der Diskussion rückte. Die äußere Form der Streitschriften war sehr vielseitig (z.B. Traktat, Brief, Gedicht), sodass nicht von einer einheitlichen Quellengattung gesprochen werden kann. Vielmehr lässt sich „die Subsumierung unter einen Oberbegriff“ zurückführen auf die allen Schriften gemeinsame diskursive Zielsetzung der richtungsgebenden Stellungnahme, die man grob in drei Positionen einteilen kann: Königstreue, papsttreue und zwischen den Standpunkten vermittelnde Autoren. Zu den Letzteren zählt beispielsweise der Erzbischof Ivo von Chartres, der sich bemühte, grundsätzlich bei allen Problemfragen einen Kompromiss zwischen den Parteien zu erreichen – so auch im Investiturstreit.
Die vorliegende Hausarbeit geht der Frage nach, wie Ivo in seinem berühmten Brief 60 – „perhaps the one letter Ivo was, and is, best known for“ – die Investitur interpretiert und seine Stellungnahme begründet. Dabei lassen sich seine Ausführungen im Wesentlichen in drei Aspekte einteilen: Erstens definiert Ivo die königliche Investitur als concessio ohne sakramentalen Charakter. Zweitens seien Investiturgebote oder -verbote Teil des veränderlichen Menschenrechts. Und drittens käme der Anwendung von Symbolen keine Bedeutung zu.
Inhaltsverzeichnis
1. Streitschriften als literarische Auseinandersetzung mit der Investitur
2. Ivo von Chartres und der Investiturstreit in Frankreich Die Interpretation der Investitur in Brief 60
2.1 Hintergrund und Inhalt des Briefes
2.1.1 Hintergrund: Der Streit um die Neubesetzung des Bistums Sens
2.1.2 Inhalt: Die Machtansprüche des Primas Hugo von Lyon und das Investiturproblem
2.2 Stellungnahme zum Investiturproblem
2.2.1 Die concessio als nicht-sakramentaler Akt
2.2.2 Das Investiturverbot als veränderliches Gesetz
2.2.3 Die Irrelevanz von Symbolen
3. Fazit und Ausblick: Ivo von Chartres‘ Wirkung im Investiturstreit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht, wie Ivo von Chartres in seinem Brief 60 die Investitur interpretiert und seine diesbezügliche Stellungnahme begründet. Dabei liegt das Ziel darin, Ivos Position innerhalb des französischen Investiturstreits anhand seiner theoretischen Konzepte wie der concessio und der dispensatio in den Kontext der zeitgenössischen Streitschriftenliteratur einzuordnen und seine Bemühungen um einen Ausgleich zwischen den Konfliktparteien aufzuzeigen.
- Literarische Auseinandersetzung mit dem Investiturproblem in Brief 60
- Rechtliche Differenzierung zwischen sakraler und weltlicher Investitur (concessio)
- Theorie der dispensatio als Grundlage für veränderliches Kirchenrecht
- Diskussion über die Bedeutung von Symbolen (Ring und Stab)
- Vergleich der Position Ivos mit anderen zeitgenössischen Publizisten
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Hintergrund: Der Streit um die Neubesetzung des Bistums Sens
In der Forschung herrscht Einigkeit darüber, dass es in Frankreich keinen „klassischen“ Investiturstreit gab. Dieser äußerte sich hingegen in den vielen Streitigkeiten um Bistumsbesetzungen des späten elften und frühen zwölften Jahrhunderts, die vielmehr regionale, teils persönliche Auseinandersetzungen der Beteiligten im Kontext kirchenpolitischer Fragen wie der Simonie, Laieninvestitur oder des Lehnseids darstellten als einen existentiellen Machtkampf zwischen dem Papst und dem französischen König um ihre Vormachtstellung. Der Konflikt um Sens entwickelte sich in erster Linie aus den Primatsansprüchen des Hugo von Lyon, der anfangs 1074 von Papst Gregor VII. zum Legaten für Frankreich und Burgund ernannt, aber nach seiner kurzeitigen Exkommunikation unter Viktor II. und seiner entzogenen Legatenwürde von Urban II. im Jahr 1094 als Primas von Lyon wiedereingesetzt wurde. Hugos radikale und kompromisslose Reformansichten hatten zahlreiche Absetzungen, Suspendierungen sowie Exkommunikationen von Geistlichen zur Folge, wovon ebenso Richer von Sens betroffen war. Er wies Hugos vom Primatialrecht abgeleiteten Anspruch auf Unterordnung der Kirchenprovinzen Rouen, Tours und Sens unter die Vormacht der Kirche von Lyon entschieden zurück.
Von einer solchen Verweigerung hatte Ivo allerdings, als Richer trotz vergangener Feindseligkeiten zwischen ihnen sich ratsuchend an ihn wendete, zumindest fürs Erste abgeraten, falls die Unabhängigkeit von Sens nicht mit Hilfe schriftlicher Sonderrechte des Apostolischen Stuhls bewiesen werden könne. Auf Richers Suspendierung hin wurde er gemäß einem alten Privileg von Chartres zum geistigen Verwalter der Provinz Sens und setzte sich als Hugos Gegenspieler für ihre Freiheit ein. Die beiden Erzbischöfe waren zuvor bereits im Rahmen der Bistumsbesetzungen Paris, Beauvais und Orléans in Konflikt geraten. Die Fronten verschärften sich schließlich, als kurz nach dem Tod des suspendierten Erzbischofs der Diakon Daimbert zu dessen Nachfolger gewählt wurde. Der Klerus von Sens bat daraufhin Ivo als zuständigen Erzbischof, Daimbert an dem Sonntag nach der Mariä Lichtmess (2. Februar) zu weihen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Streitschriften als literarische Auseinandersetzung mit der Investitur: Dieses Kapitel erläutert die literarische Form und die diskursiven Zielsetzungen der Streitschriftenliteratur des 11. und 12. Jahrhunderts.
2. Ivo von Chartres und der Investiturstreit in Frankreich Die Interpretation der Investitur in Brief 60: Das Kernkapitel analysiert den historischen Kontext des Briefes 60 sowie die darin enthaltene Argumentation Ivos zum Investiturproblem.
3. Fazit und Ausblick: Ivo von Chartres‘ Wirkung im Investiturstreit: Das Fazit fasst Ivos Position zusammen und bewertet seine historische sowie intellektuelle Wirkungskraft innerhalb des Investiturstreits.
Schlüsselwörter
Ivo von Chartres, Investiturstreit, Brief 60, concessio, dispensatio, Laieninvestitur, Regalien, Streitschriften, Hugo von Lyon, Kirchenrecht, Temporalien, Spiritualien, Kanonistik, Bischofsweihe, mittelalterliche Theologie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Rolle des Erzbischofs Ivo von Chartres im Investiturstreit, insbesondere mit seiner theoretischen Aufarbeitung des Konflikts in seinem Brief 60 an Hugo von Lyon.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Investitur, die rechtliche Natur kirchlicher Ämter und Besitzungen sowie die Frage nach der Flexibilität des Kirchenrechts durch das Prinzip der dispensatio.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu untersuchen, wie Ivo von Chartres durch seine Interpretation der Investitur eine vermittelnde Haltung einnimmt und wie er diese rechtlich sowie theologisch begründet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine Quellenanalyse von Streitschriftenliteratur durchgeführt, wobei insbesondere der Brief 60, Ivos andere Briefe sowie sein Werk Decretum herangezogen werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden der historische Hintergrund des Streits um das Bistum Sens, Ivos Konzept der concessio, seine dispensatio-Theorie sowie seine Einschätzung zur Bedeutung von Investitursymbolen detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Ivo von Chartres, Investiturstreit, concessio, dispensatio, Laieninvestitur, Kirchenrecht und die Vermittlung zwischen weltlicher und geistlicher Macht.
Warum ist Brief 60 für die Untersuchung so bedeutend?
Brief 60 gilt als das bekannteste Schreiben Ivos zum Investiturstreit, in dem er seine rechtlichen Argumente gegen die radikalen Ansprüche des Primas Hugo von Lyon scharf formuliert.
Wie bewertet Ivo die königliche Investitur?
Ivo bewertet die königliche Investitur als rein weltlichen Akt der concessio, der keine sakramentale Bedeutung hat und somit nicht häretisch ist, solange sie sich auf die Übergabe von Temporalien beschränkt.
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- Anonym (Autor:in), 2019, Ivo von Chartres und der Investiturstreit in Frankreich, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/978277