Die vorliegende Arbeit widmet sich eingehend den grundlegenden Aspekten der Buchführung in einem Unternehmen. Durch eine detaillierte Betrachtung verschiedener Themenbereiche wird ein umfassendes Verständnis für die Organisation und Kontrolle von finanziellen Prozessen geschaffen. Von Wertströmen über Buchungsbelege bis hin zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung werden die zentralen Elemente der Buchhaltung beleuchtet.
Der Fokus liegt zunächst auf den Wertströmen im Unternehmen, welche die Beziehungen zu Lieferanten, Dienstleistern, Behörden und Mitarbeitern durch Güter-, Leistungs- und Geldströme charakterisieren. Die Erfassung dieser Wertströme, die maßgeblich Einfluss auf Vermögen, Kapital, Gewinn oder Verlust haben, bildet das Fundament der Buchführung.
Im weiteren Verlauf werden die Arten von Buchungsbelegen näher betrachtet. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdbelegen, wobei Eingangsrechnungen, Kontoauszüge, Quittungen und weitere Belege als wesentliche Instrumente der Buchführung fungieren.
Die Arbeit setzt sich zudem mit Wertezugängen und Wertabgängen auseinander, die durch Geschäftsvorfälle hervorgerufen werden. Die Dynamik von Vermögens- und Schuldenveränderungen, bedingt durch Ein- und Ausgangsrechnungen, wird dabei beleuchtet.
Ein zentraler Punkt der Buchführungspflicht wird in dieser Arbeit ebenfalls behandelt. Es wird erläutert, dass jeder Kaufmann gemäß den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung verpflichtet ist, seine Handelsgeschäfte transparent zu dokumentieren. Die verschiedenen Arten von Buchungsbelegen, Handelsbücher, Inventar und weitere relevante Unterlagen müssen dabei über einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden.
Schließlich richtet sich der Fokus auf die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger, insbesondere gewerblicher Unternehmer. Es wird dargelegt, unter welchen Bedingungen diese Gruppen verpflichtet sind, eine Buchführung zu führen, um den Anforderungen der Finanzbehörden gerecht zu werden.
Inhalt
Wertströme im Unternehmen
Arten von Buchungsbelege
Wertezugänge und Wertabgänge
Buchführungspflicht
Form der Aufbewahrung
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Pflicht zur Feststellung des Vermögens und der Schulden
Inventur
Inventar
Bilanz
Grundlagen der Buchführung im Hauptbuch
Aktivtausch, Passivtausch, Aktiv-Passiv-Mehrung, Aktiv-Passiv-Minderung
Eröffnungs- und Schlussbilanzkonto (EBK & SBK)
Buchen der Geschäftsvorfälle im Grundbuch
a) Einfacher Buchungssatz:
b) zusammengesetzter Buchungssatz
Vor- und Umsatzsteuer
Ermittlung der Zahllast oder des Vorsteuerüberhang
Buchen auf Erfolgskonten
Themen:
- Wertströme
- Buchführungspflicht
- Buchen im Hauptbuch
- Geschäftsfälle im Grundbuch
- Erfassen der Vor- und Umsatzsteuer
- Buchen auf Erfolgskonten
Wertströme im Unternehmen
Grundvoraussetzung, ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Vermögen und den Schulden Überblick über Vermögens- und Kapitalbestand, sowie Gewinn Beziehungen zwischen Lieferanten, Dienstleistern, Behörden, Mitarbeitern werden durch Wertströme gekennzeichnet. Wertströme beinhalten Güter-, Leistungs- und Geldströme. Wertströme beschreiben Geschäftsvorfälle und werden sich auf Vermögen, Kapital, Gewinn oder Verlust aus. Die Erfassung dieser Wertströme fällt unter den Begriff Buchführung.
Durchführung wird unterschieden nach: Kreditorenbuchhaltung (Geldempfänger, also Lieferanten), Debitorenbuchhaltung (Geldschuldner, also Kunden), Lagerbuchhaltung (Erfassung der Lagerbestände), Personalbuchhaltung (Erfassung und Entlohnung der Arbeitsstunden).
Arten von Buchungsbelege
Unterschied Eigen- und Fremdbelege
1. Eingangsrechnung (Fremdbeleg, Schulden werden als Verbindlichkeiten bezeichnet)
2. Kontoauszug (Kunde hat Forderung an uns beglichen oder Verbindlichkeiten wurden ausgeglichen)
3. Quittung (Beleg für Barzahlung)
4. Materialentnahmeschein (Eigenbeleg, Ware wird entnommen, Entnahmewert, Datum und Unterschrift des Ausstellers werden eingetragen)
5. Buchungsanweisung (Lohnliste, Beträge in Form einer Buchungsanweisung zusammengefasst)
6. Notbeleg (auch Ersatzbeleg genannt, für Fremdbelege erstellt, Art des Geschäftsvorfall s, Datum und Betrag müssen ersichtlich sein)
7. Ausgangsrechnung (Eigenbeleg, Forderungen an Kunden)
Wertezugänge und Wertabgänge
Durch eine Eingangsrechnung entsteht ein Wertezugang für den Warenbestand, gleichzeitig steigen die Verbindlichkeiten, was einen Werteabgang bedeutet.
Durch eine Ausgangsrechnung entsteht ein Werteabgang, gleichzeitig steigen die Forderungen, wenn diese ausgeglichen werden handelte sich um einen Wertezugang.
Bei einem Geschäftsvorfall sind mindestens zwei Posten betroffen (Vermögen oder Schulden). Mehrungen des Vermögens oder Minderungen der Schulden sind ein Wertezugang für das Unternehmen. Mehrungen der Schulden sowie Minderungen des Vermögens sind ein Werteabgang.
Buchführungspflicht
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Handelsgeschäfte und die Lage des Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen.
Buchungsbelege, Handelsbücher, Inventar, Geschäftsbriefe, Verträge, Protokolle, Bilanzen, Rechnungen, Kontoauszüge,
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. selbst erstellt
Form der Aufbewahrung
Jahresabschlüsse & Bilanzen – Original Rechnungen / Geschäftsbriefe – bildliche Wiedergabe Aufbewahrungspflichtige Unterlagen - inhaltliche Wiedergabe Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger Gewerbliche Unternehmer, so wie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb Umsätze von mehr als 600 000 € im Kalenderjahr, selbst bewirtschaftete Flächen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25 000 € oder einem Gewinn von mehr als 60 000 € im Kalenderjahr, sind verpflichtet Buch zu führen.
Kurz: im Handelsregister eingetragene Kaufleute mit einem Jahresumsatz von mehr als 600000 € oder einem Jahresgewinn von mehr als 60 000 € sind zur Buchführung verpflichtet.
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Buchführung ist Grundlage der Besteuerung, Entscheidungsgrundlage für Kreditinstitute, Entscheidungsgrundlage für Investitionen.
Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
Handelsbücher müssen in lebender Sprache geführt werden. Eintragungen in Büchern müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.
Eintragungen dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist.
Handelsbücher können auch auf Datenträgern geführt werden.
Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen.
Kurz:
1. Buchführung muss klar und übersichtlich sein
2. Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig, zeitgerecht und auch sachlich geordnet erfasst sein
3. Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen
4. Buchungsunterlagen müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden
Pflicht zur Feststellung des Vermögens und der Schulden
Feststellung des Vermögens und der Schulden am Ende eines Geschäftsjahres sowie bei der Gründung und Schließung des Geschäftsjahres gehören zu Buchführungspflicht.
Zu Beginn des Geschäftsjahres muss ein Verhältnis zwischen Vermögen und Schulden dargestellt werden, in Form einer Eröffnungsbilanz. Für den Schluss ziehen Geschäftsjahres muss eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
Inventur
Jedes Unternehmen muss mindestens einmal im Jahr eine Inventur durchführen, zur Feststellung des Vermögens und der Schulden.
Eine Inventur ist eine mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens.
Arten der Inventur
- Körperliche Inventur (Zählen, Wiegen, Messen oder Schätzen. Vermögensgegenstände werden mengenmäßig erfasst und in Euro bewertet)
- Buchinventur (Nicht körperliche Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Bankguthaben, und Schulden werden buchhalterisch erfasst)
Unterscheidung bezüglich des Zeitpunktes
- Stichtagsinventur (zeitnah zum Abschluss des Geschäftsjahres, zehn Tage vor oder nach Stichtag)
- Verlegte Inventur (drei Monate vor oder zwei Monate nach Ende des Geschäftsjahres)
- Permanente Inventur (anhand von Lagerkarteikarten werden Anfangsbestände, Zu-und Abgänge genau erfasst, einmal im Jahr muss der Buchbestand durch eine körperliche Inventur kontrolliert werden)
Inventar
Informationen aus der Inventur werden einem Inventar erfasst Als erstes wird das Vermögen, unterteilt nach Anlage- und Umlaufvermögen, aufgelistet, danach folgen die Schulden (Fremdkapital). Abschließend wird das Reinvermögen berechnet, indem man die Schulden vom Vermögen abzieht.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. Quelle: Lernsituationen 2 Kiehl Verlag
A .Vermögen
I. Anlagevermögen (feste Gegenstände, die im Unternehmen bleiben: BGA (Betriebs- und Geschäftsausstattung), Fuhrpark, Gebäude, Grundstücke, TA & M (technische Anlagen und Maschinen),)
- sortiert nach Dauer der Verfügung
II. Umlaufvermögen (Gegenstände oder Werte, die ins Unternehmen fließen und das Unternehmen wieder verlassen: Vorräte, Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe, Forderungen, Bank, Kasse,)
- sortiert nach Liquidität
B. Schulden
- sortiert nach Fälligkeit
I. langfristige Schulden (mehr als 5 Jahre): Darlehen (Kredit), Hypothek
II. kurzfristige Schulden: (bis 2 Jahre): Verbindlichkeiten
C. Reinvermögen / Eigenkapital
Gesamtvermögen (A) - Schulden (B)
Bilanz
Auf Basis des Inventars wird eine Bilanz erstellt. Dies ist eine kurz gefasst Aufstellung von Vermögen und Kapital.
Aufbau einer Bilanz
Aktivseite (links) = Vermögensposten, Vermögen wird unterteilt in Anlage- und Umlaufvermögen. Die einzelnen Posten werden nach Liquidität sortiert.
Passivseite (rechts) = Kapitalposten, zuerst Eigenkapital und danach Fremdkapital. Hier werden die einzelnen Posten nach Fälligkeit sortiert.
Der Gesamtbetrag der Aktivseite entspricht dem Gesamtbetrag der Passivseite. Demnach ist die Bilanz immer ausgeglichen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. Quelle Infoband 2 Kiehl Verlag
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