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Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen

Titel: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen

Hausarbeit , 2020 , 17 Seiten , Note: 1,7

Autor:in: Esther Ott (Autor:in)

BWL - Recht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Die vorliegende Kursarbeit beschäftigt sich mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen. Eine Betrachtung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften soll Aufschluss bringen, wie die Beurteilung vorzunehmen ist und welche Angaben sowohl für den Übungsleiter als für den Verein zu tätigen sind.
Der beim Registerrecht eingetragene Verein ist als juristische Person eine rechtsfähige Körperschaft und damit vom Grundsatz her für alle Tätigkeiten, auch im Verein, verantwortlich. Beauftragt der Verein die Wahrnehmung einer Übungsstunde an einen Übungsleiter (Innenverhältnis), so ist der Verein vom Grundsatz her nach außen für die Tätigkeit des Übungsleiters verantwortlich und hat die Folgen zu tragen.
Im ersten Kapitel wird die versicherungsrechtliche Beurteilung der ausgeübten Tätigkeit und eine arbeitsrechtliche Einordnung vorgenommen. Hierbei werden insbesondere das Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung, Merkmale für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis und Merkmale einer unternehmerischen Tätigkeit näher erläutert.
Fortfahrend beschäftigt sich die zweite Hälfte der Kursarbeit mit der beitragsrechtlichen Behandlung der gezahlten Vergütung. Neben dem Arbeitsentgelt, steuerfreien Einnahmen und der Nebenberuflichkeit, werden der Freibetrag und steuerpflichtige Zuwendungen aufgeführt. Abschließend wird die Meldung zur Sozialversicherung und die Beachtung der Aufsichtspflichten erklärt und aufgezeigt. Dies basiert auf den verschiedenen Gesetzesgrundlagen und aktuellen Gerichtsurteilen sowie den Anmerkungen des Kasseler Kommentars.
Zur besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Arbeit die neutrale Sprachform des Übungsleiters durchgängig verwendet.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Versicherungsrechtliche Beurteilung der ausgeübten Tätigkeiten

2.1 Arbeitsrechtliche Einordnung

2.2 Übungsleitervertrag

2.3 Schriftliches Verfahren zur rechtsverbindlichen Entscheidung über den Status

3. Beitragsrechtliche Behandlung der gezahlten Vergütung

3.1 Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung

3.2 Nebenberuflichkeit

4. Meldungen zur Sozialversicherung

5. Beachtung von Aufzeichnungspflichten

6. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Kursarbeit befasst sich mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen. Das Ziel ist es, anhand gesetzlicher Vorschriften und der aktuellen Rechtsprechung zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit als selbstständig oder als abhängiges Beschäftigungsverhältnis einzustufen ist und welche steuer- sowie sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen daraus resultieren.

  • Statusfeststellung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit
  • Rechtliche Anforderungen an den Übungsleitervertrag
  • Beitragsrechtliche Behandlung und steuerliche Freibeträge
  • Meldepflichten zur Sozialversicherung und Aufzeichnungspflichten

Auszug aus dem Buch

2. Versicherungsrechtliche Beurteilung der ausgeübten Tätigkeiten

Die Sportvereine treffen die Entscheidung selbst, ob ein Übungsleiter selbstständig oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis in ihrem Verein arbeitet. Rechtlich wird das Beschäftigungsverhältnis im § 7 Absatz 1 Buch IV im Sozialgesetzbuch geregelt. Dem Gesetz zufolge ist damit eine Beschäftigung eine nichtselbstständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis. Des Weiteren werden Faktoren genannt, die für eine Beschäftigung sprechen, wie zum Beispiel, wenn eine Tätigkeit nach Weisungen vorliegt und die betreffende Person in die Organisation des Weisungsgebers eingegliedert wurde. Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung. Dies schließt betriebliche Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen mit ein. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass es nicht ausschließlich um die Formulierung in den Arbeitsverträgen geht, sondern um die tatsächliche Gestaltung der Arbeitsverhältnisse. Zudem kann auch ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis eine Beschäftigung vorliegen, wenn zum Beispiel die konkreten Handlungen in Bezug auf Zeit, Dauer, Ort und Art der Verrichtung dem Weisungsrecht des Unternehmens unterliegen. Es ist wichtig die gesamte tatsächliche Situation zu beurteilen.

Das Bundessozialgericht wägt die Merkmale mit Hilfe einer Gesamtwürdigung kontinuierlich ab. Das Bundessozialgericht entwickelt und präzisiert die Merkmale laufend weiter. Demnach kommt es bei einer Tätigkeit die sowohl Merkmale für eine abhängige Beschäftigung als auch für eine selbstständige Tätigkeit ausweist darauf an, welche Merkmale der ausgeübten Tätigkeit anlässlich einer Gesamtwürdigung in dem jeweiligen Einzelfall überwiegen. Neben fehlenden Möglichkeiten zur freien Gestaltung der Arbeitstätigkeit können noch folgende Merkmale für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis genannt werden. Diese sind beispielsweise das Fehlen des Unternehmensrisikos oder dass der Mitarbeiter persönlich und wirtschaftlich vom Beschäftigungsverhältnis abhängig ist. Außerdem wird bei einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis kein Eigenkapital mit ins Unternehmen eingebracht.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung von Tätigkeiten im Sportverein ein und erläutert die Zielsetzung der Untersuchung.

2. Versicherungsrechtliche Beurteilung der ausgeübten Tätigkeiten: Dieses Kapitel erläutert die Kriterien zur Unterscheidung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit unter Berücksichtigung der Gesamtwürdigung durch das Bundessozialgericht.

2.1 Arbeitsrechtliche Einordnung: Hier werden acht wesentliche Merkmale wie Vergütung, Eingliederung und Weisungsgebundenheit vorgestellt, die bei der arbeitsrechtlichen Einordnung helfen.

2.2 Übungsleitervertrag: Dieses Kapitel behandelt die Bedeutung von Musterverträgen im Sportverein und die darin enthaltenen wesentlichen Aspekte wie Vergütung, Laufzeit und Haftungsfragen.

2.3 Schriftliches Verfahren zur rechtsverbindlichen Entscheidung über den Status: Es wird erklärt, wie mittels Statusfeststellungsverfahren bei der Rentenversicherung oder Anrufungsauskunft beim Finanzamt Rechtssicherheit erlangt werden kann.

3. Beitragsrechtliche Behandlung der gezahlten Vergütung: Hier wird zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen unterschieden sowie die beitragsrechtliche Relevanz der Vergütung beleuchtet.

3.1 Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung: Dieses Kapitel definiert, was als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt gilt und welche Ausnahmen, etwa für steuerfreie Übungsleiterpauschalen, existieren.

3.2 Nebenberuflichkeit: Es wird dargelegt, unter welchen Bedingungen eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt und welche steuerlichen Freibeträge Anwendung finden.

4. Meldungen zur Sozialversicherung: Hier wird erläutert, unter welchen Umständen eine Meldung zur Sozialversicherung zwingend erforderlich ist und wie diese umzusetzen ist.

5. Beachtung von Aufzeichnungspflichten: Dieses Kapitel beschreibt die gesetzlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung und Aufbewahrung von Lohnunterlagen.

6. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit einer klaren Einordnung des Beschäftigungsverhältnisses.

Schlüsselwörter

Übungsleiter, Sportverein, Sozialversicherungsrecht, Beschäftigungsverhältnis, Selbstständigkeit, Arbeitsentgelt, Übungsleiterpauschale, Nebenberuflichkeit, Statusfeststellungsverfahren, Aufzeichnungspflichten, Gemeinnützigkeit, Rentenversicherungspflicht, Vergütung, Arbeitsrecht, Steuerbefreiung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Einordnung von Personen, die in Sportvereinen als Übungsleiter, Trainer oder Betreuer tätig sind.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Die Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen selbstständiger und abhängiger Beschäftigung, der beitragsrechtlichen Behandlung von Vergütungen sowie den Meldepflichten und gesetzlichen Aufzeichnungspflichten für Vereine.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, Vereinen und Übungsleitern eine Orientierungshilfe zur rechtssicheren Gestaltung ihrer Beschäftigungsverhältnisse zu geben, um Beitragsnachforderungen oder steuerliche Risiken zu vermeiden.

Welche wissenschaftlichen Grundlagen werden verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf aktuelle Gesetzesgrundlagen wie das SGB IV, das Einkommensteuergesetz (EStG), das Körperschaftsteuergesetz (KStG) sowie einschlägige Urteile des Bundessozialgerichts.

Was steht im inhaltlichen Hauptteil im Fokus?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Kriterien zur Statusfeststellung, die Bedeutung des Übungsleitervertrags sowie die Regeln zur steuerfreien Übungsleiterpauschale und deren sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Statusfeststellungsverfahren, Übungsleiterpauschale, abhängige Beschäftigung, Gesamtwürdigung und Arbeitgeberpflichten.

Wann ist eine Tätigkeit im Sportverein als nebenberuflich anzusehen?

Eine Tätigkeit ist als nebenberuflich einzuordnen, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs einnimmt und keine Haupteinnahmequelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt.

Welche Rolle spielt die Gemeinnützigkeit des Vereins für die Steuerbefreiung?

Die Steuerbefreiung für Übungsleiterpauschalen ist an die Voraussetzung geknüpft, dass der Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dies durch die Finanzverwaltung anerkannt ist.

Was passiert, wenn ein Übungsleiter im Rahmen seiner Tätigkeit falsche Angaben macht?

Zwar werden Steuernachforderungen direkt beim Beschäftigten erhoben, der Verein bleibt jedoch im Sozialversicherungsrecht primär in der Pflicht, hat aber unter Umständen ein Rückgriffsrecht auf den Beschäftigten.

Was ist bei der Aufbewahrung von Lohnunterlagen zu beachten?

Lohnunterlagen müssen vollständig, geordnet und für mindestens sechs Kalenderjahre aufbewahrt werden, um einem sachverständigen Dritten jederzeit einen Überblick über die Abrechnungen zu ermöglichen.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen
Hochschule
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Note
1,7
Autor
Esther Ott (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2020
Seiten
17
Katalognummer
V944975
ISBN (eBook)
9783346280411
ISBN (Buch)
9783346280428
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rechtsaspekte Übungsleiter Vereine Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Sozialversicherung Arbeitsrechtliche Beurteilung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Esther Ott (Autor:in), 2020, Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern, Trainern und Betreuern in Sportvereinen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/944975
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