Die vorliegende Arbeit soll die zentralen Kritikpunkte bei Carl Schmitt zum Parlamentarismus der Weimarer Republik darstellen sowie diese auf die moderne Kritik am Parlamentarismus anwenden. Es soll untersucht werden, ob und inwiefern Schmitts Kritik auch heute noch Halt findet oder ob seine Kritik heute keine Gültigkeit mehr besitzt. Um diese Frage zu beantworten, soll im Folgenden hauptsächlich mit dem Werk: „Kritik am Parlamentarismus bei Carl Schmitt und die Utopie der Demokratie“ von Stefen Hermanns gearbeitet werden. Jedoch werden für eine genauere Untersuchung zudem die jeweiligen Originaltexte von Carl Schmitt herangezogen.
Im ersten Teil soll der Theoretische Hintergrund dargestellt werden. Hierfür ist es notwendig, sich zunächst einen Überblick über den historischen Hintergrund von Carl Schmitt, sowie die Zeit, in der er seine Werke verfasste, zu verschaffen. Für ein besseres Verständnis der Auffassung von Carl Schmitt, ist es zudem notwendig von ihm verwendete zentrale Begriffe zu erläutern. Darauffolgend werden drei zentrale Kritikpunkte von Schmitt zur Kritik am Parlamentarismus in der Weimarer Republik genauer beleuchtet. Die vorliegen-de Arbeit soll sich dabei auf den Bereich der Öffentlichkeit und Diskussion, der Verhältniswahl und Repräsentation sowie dem Bereich der Parteien und politischen Elite konzentrieren
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Historischer Überblick
2.2 Parlamentarismus
2.3 Zentrale Begriffe bei Carl Schmitt
2.3.1 Identitätsvorstellung
2.3.2 Freund und Feind
2.3.3 Volonté Général
2.3.4 Staatsmythos
3. Carl Schmitts Kritik am Parlamentarismus
3.1 Parteien und die politische Elite
3.2 Verhältniswahl und Repräsentation
3.3 Öffentlichkeit und Diskussion
4. Der moderne Parlamentarismus der Bundesrepublik in der Kritik
4.1 Schmitts Kritik im Vergleich mit der modernen Kritik
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die heutige Kritik am Parlamentarismus scheint lauter denn je zu sein. Anschuldigungen, wie der Vorwurf Politiker seien keine Repräsentanten des Volkes mehr, nehmen gerade in den letzten Jahren immer mehr zu. Es scheint sich das Gefühl bzw. der Glaube zu bilden, dass das Volk nicht mehr durch seine gewählten Vertreter repräsentiert wird und somit seinen Anteil am politischen Prozess verliert. Somit würden Entscheidungen nicht mehr für das Volk, sondern gerade an diesem vorbei gefällt werden. Immer wieder ist in diesem Zusammenhang auch von den „Wutbürgern“ die Rede.
Die Kritik am Parlamentarismus ist aber kein neues Phänomen. Bereits zur Zeit der Weimarer Republik setzten sich einige gelehrte mit der Kritik am Parlamentarismus auseinander. Unter ihnen war auch Carl Schmitt, der mit seinem Werk: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus eines der bekanntesten Werke zum Thema der Kritik am Parlamentarismus geschrieben hat.
Die vorliegende Arbeit soll die zentralen Kritikpunkte bei Carl Schmitt zum Parlamentarismus der Weimarer Republik darstellen, sowie diese auf die moderne Kritik am Parlamentarismus anwenden. Es soll untersucht werden, ob und in wie fern Schmitts Kritik auch heute noch Halt findet, oder ob seine Kritik heute keine Gültigkeit mehr besitzt. Um diese Frage zu beantworten, soll im Folgenden hauptsächlich mit dem Werk: „Kritik am Parlamentarismus bei Carl Schmitt und die Utopie der Demokratie“ von Stefen Hermanns gearbeitet werden. Jedoch werden für eine genauere Untersuchung zudem die jeweiligen Originaltexte von Carl Schmitt herangezogen.
Im ersten Teil soll der Theoretische Hintergrund dargestellt werden. Hierfür ist es notwendig, sich zunächst einen Überblick über den historischen Hintergrund von Carl Schmitt, sowie die Zeit, in der er seine Werke verfasste, zu verschaffen. Für ein besseres Verständnis der Auffassung von Carl Schmitt, ist es zudem notwendig von ihm verwendete zentrale Begriffe zu erläutern. Darauffolgend werden drei zentrale Kritikpunkte von Schmitt zur Kritik am Parlamentarismus in der Weimarer Republik genauer beleuchtet. Die vorliegende Arbeit soll sich dabei auf den Bereich der Öffentlichkeit und Diskussion, der Verhältniswahl und Repräsentation sowie dem Bereich der Parteien und politischen Elite konzentrieren.
Im zweiten Teil, soll dann die heutige Kritik am Parlamentarismus dem gegenübergestellt werden. Hierbei soll untersucht werden, in wie fern die drei zuvor untersuchten Kernbereiche heute noch mit der modernen Kritik verknüpfbar sind, somit soll analysiert werden ob die Kritik am Parlamentarismus wie wir sie heute kennen, auf jener Kritik von Carl Schmitt aufbaut oder ob sie sich fernab von dieser gebildet hat.
Im Schluss erfolgt eine Zusammenführung und Zusammenfassung der beiden Teile, sowie der Versuch eine Prognose für die Zukunft zu geben, der auf der Beantwortung der zentralen Fragestellung beruht.
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Historischer Überblick
Für ein besseres Verständnis von Carl Schmitts Kritik am Parlamentarismus, ist es empfehlenswert, diese zunächst in einen historischen Kontext zu bringen. Carl Schmitt wurde am 11.Juli 1888 als eins von fünf Kindern einer kleinbürgerlichen Familie im Sauerland geboren. Im Jahr 1907 begann Schmitt das Jurastudium in Berlin. Später war er vor allem als Staatsrechtler und Philosoph tätig. Heute wird das Erbe von Carl Schmitt durchaus kritisch gesehen. Grund hierfür dürfte vor allem Schmitts Nähe zur NSDAP und ihrer Politik ein entscheidender Grund sein. (Hermanns 2011: 13f) Im Jahr 1933 begann sich Schmitt für die Politik der Nationalsozialisten zu engagieren, ehe er noch im gleichen Jahr in die NSDAP eintrat. Er bleib bis Kriegsende Mitglied der Partei
Das Werk, in dem sich Carl Schmitt mit der Kritik am Parlamentarismus der Weimarer Republik auseinandersetzt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus, stammt aus dem Jahr 1923, also noch vor Schmitts Zeit in der NSDAP. Zu dieser Zeit lag das Inkrafttreten der Weimarer Verfassung bereits vier Jahre zurück. Im Jahr 1923 spielte vor allem die großen wirtschaftlichen Probleme der noch recht Jungen Republik eine große Rolle. So führte die enorm hohe Staatsverschuldung, sowie die geringe wirtschaftliche Kraft des Landes schließlich zu einer Hyperinflation. Bereits zu dieser Zeit stand die junge Verfassung bereits enorm unter Problemen. So erschwerten die Diktate der Siegermächte, besonders durch den Versailler Vertrag, von außen die politische Arbeit im Land. Zudem konnten sich innerhalb des Parlaments keine großen Parteien formieren. Vielmehr blieb das Parlament der Weimarer Republik zersplittert in viele kleine Parteien. Hinzu kamen die starken Strömungen von sowohl Rechts als auch Links, die das Land in ein Ungleichgewicht brachten.
Es lässt sich also festhalten, dass der Parlamentarismus der Weimarer Republik von Anfang an viele Schwierigkeiten hatte, wodurch ein Werk, dass sich mit der Kritik am Parlamentarismus der Weimarer Republik auseinandersetzt, zu dieser Zeit durchaus als nachvollziehbar gelten kann.
2.2 Parlamentarismus
Um sowohl die die Kritik am Parlamentarismus der Weimarer Republik durch Carl Schmitt als auch jene Kritik am heutigen Parlamentarismus in der Bundesrepublik verstehen und nachvollziehen zu können, sollte zunächst versucht werden sich dem politischen Begriff des Parlamentarismus theoretisch zu nähern. Betrachtet man das Wort Parlament bzw. Parlamentarismus zunächst rein sprachlich, so lässt sich das Wort parler festhalten. Dieser aus dem Französisch stammende Begriff lässt sich mit sprechen ins Deutsche übersetzten. Somit handelt es sich bei Parlament bzw. beim Parlamentarismus um einen politischen Prozess, bei dem vor allem der Diskurs bzw. das Gespräch im Mittelpunkt stehen.
Wie charakterisiert Carl Schmitt das Parlament und den Parlamentarismus? Dazu schreibt er: „Das bürgerliche Parlament des 19. Jahrhunderts ist seiner Idee nach, eine Versammlung gebildeter Menschen, welche Bildung und Vernunft repräsentieren, und zwar die Bildung und Vernunft der ganzen Nation“. (Schmitt 1993:320f) Was lässt sich aus dieser Darstellung des Parlamentes entnehmen? Zunächst wird klar worin die primäre Aufgabe des Parlamentes in den Augen Schmitt zu liegen hat. Bei den Mitgliedern des Parlamentes handelt es sich um Vertreter des Volkes. Ihre Aufgabe liegt darin die öffentliche Meinung des Volkes im Parlament widerzuspiegeln. Das Parlament ist demnach ein politisches Organ, welches vom Volk abhängig ist, da es aufgrund seines Repräsentationsauftrages eng an Dieses gebunden ist. Zu beachten gilt es jedoch auch, dass es sich hierbei um einen Idealtypus des Parlamentarismus für Carl Schmitt handelt.
Obwohl Carl Schmitt das Parlament idealtypisch als den Ort, an dem sich gebildete Menschen versammeln, sieht Schmitt gerade hier ein großes Problem des Parlamentarismus. Für ihn ist es nicht zwangsmäßig gegeben, dass das Parlament aus gebildeten Menschen besteht. (Becker 1994: 33) Für Carl Schmitt scheint der Parlamentarismus und das politische Organ des Parlamentarismus generell in einem schlechten Licht zu stehen.
So sieht er im Prozess des Gespräches und der Diskussion innerhalb eines Parlamentes eine gewisse Stagnation bzw. Verschleppung von Entscheidungen. Dieses Phänomen beschreibt Schmitt mit dem Bild des romantischen ewigen Gesprächs. (Becker 1994:33) Zudem sieht Carl Schmitt auch das Prinzip der Gewaltenteilung, dem der Parlamentarismus zu Grunde liegt, gefährdet. Nach seiner Auffassung hat das Parlament immer mehr seine Kontrolle über die Regierungsgewalt verloren, was verstärkt dazu geführt hat, dass die Gewaltenteilung nicht mehr gegeben ist. Um dem entgegen zu wirken, müsse das Parlament wieder stärker an der Durchführung der Gesetzte beteiligt sein. Hierfür schlägt Schmitt vor, dass die Exekutive für ein effizientes Wirken zukünftig in die Hand einer Person gelegt werden müsse. (Becker 1994: 34f)
Carl Schmitt hegt also nicht nur große Kritik am Parlamentarismus der Weimarer Republik, diese soll in den folgenden Abschnitten genauer analysiert werden, sondern stellt den Parlamentarismus als Ganzes in die Kritik. In wie weit seine Forderungen, wie die Exekutive in die Hände einer Person zu legen, sinnvoll sind, sollte skeptisch betrachtet werden. Gerade die immense Stärkung einer Person innerhalb der Exekutive könnte das Gleichgewicht der Gewaltenteilung beachtlich stören.
2.3 Zentrale Begriffe bei Carl Schmitt
Neben der zeitlichen und geschichtlichen Zeitordnung, sowie dem allgemeinen theoretischen Betrachtens des Parlamentarismus, sollten als dritte Stütze für das Analysieren der Kritik am Parlamentarismus der Weimarer Republik durch Carl Schmitt, zentrale Begriffe die er immer wieder in seinem Werk verwendet angesprochen und verdeutlicht werden.
2.3.1 Identitätsvorstellung.
Staatstheoretiker wie Hobbes, Locke oder Rousseau beriefen sich bei ihren jeweiligen Gesellschaftsverträgen immer auf die Annahme, dass es einen Vertrag innerhalb der Gesellschaft und zwischen Gesellschaft und Staat geben müsse. Hier geht Carl Schmitt einen anderen Weg. Für ihn beruht der Staat nicht auf einem Vertrag innerhalb der Gesellschaft, sondern lediglich auf der Homogenität und Identität des Volkes. (Schmitt 1993: 230) Hierbei zeigt sich, dass für Carl Schmitt scheinbar der gemeinsame Antrieb oder ein gemeinsames Empfinden des Volkes ausreicht, um einen Staat zu tragen. Somit ist auch klar, dass für Schmitt eine solche Identität und Homogenität innerhalb des Volkes bereits vor der Verfassung besteht und diese zur Existenz nicht benötigt wird. Die Möglichkeit, dass sich eine solche Identität und Homogenität innerhalb einer Gesellschaft entwickeln kann, ist für Schmitt durch eine gemeinsame Sprache, eine gemeinsame geschichtliche Vergangenheit, Traditionen, sowie gemeinsamer politischer Ziele und Hoffnungen gegeben. (Schmitt 1993: 231) Eine so geschaffene Homogenität gilt es nach Schmitt, um jeden Preis zu verteidigen. Jedes Element bzw. eine Heterogenität des Ganzen, gilt es dabei notfalls zu beseitigen, sodass die Homogenität weiterhin gefahrenlos bestehen kann. (Schmitt 1993: 231)
Diese Furcht vor dem Heterogenen scheint in der Annahme begründet zu sein, dass diese den Staat in seiner Ausführungsgewalt schwächen könnte. Jene Empfindung des „Machtverlustes“ scheint Carl Schmitt generell dem Parlamentarismus als Problem zu zuschreiben. (vgl. 2.2. Parlamentarismus) Hierbei gilt es auch zu beachten, dass bei Schmitt eine Unterscheidung zwischen Staat bzw. Regierung auf der eine Seite und dem Volk auf der anderen Seite herrscht. So stellt das Volk einen Pluralismus in sich, da es in Gemeinschaften, Vereinen, Verbünde oder Gewerkschaften geteilt ist. (Schmitt 2002: 41) Dem gegenüber bleibt die politische Ebene aber zu jedem Zeitpunkt homogen.
2.3.2 Freund und Feind
Carl Schmitts Annahme des Freund/Feind Prinzips lässt sich bereits in der Annahme erkennen, dass alles was die Homogenität des Politischen stört für ihn zu beseitigen gilt. Es wird also eine Unterscheidung in gut bzw. schlecht vorgenommen. Im konkreten Fall würde dies bedeuten, dass alles was der Homogenität des Ganzen dienlich ist als „gut“ gilt, während alles was die Heterogenität fördert als „schlecht“ gesehen werden muss. Somit würde es keinen Spielraum zwischen diesen beiden Seiten geben. Es liegt also eine Einteilung mit Freund/Feind Typologisierung vor.
Jedoch lässt sich eine solche Unterscheidung nach Schmitt auch in anderen Bereichen des Lebens festhalten. So unterscheiden wir moralisch zwischen dem Guten und dem Bösen, wirtschaftlich zwischen rentabel und nicht rentabel bzw. zwischen schön und hässlich auf Ebene der Ästhetik. (Schmitt 2002: 26) Ob eine solche Unterscheidung sinnvoll ist, sollte bezweifelt werden, da eine Unterteilung lediglich in Freund oder Feind nur wenig Spielraum für Vermischungen lässt. Obwohl der von Schmitt vorgenommenen Einteilung, schreibt er im Bezug auf den politischen Feind: „der politische Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nicht ästhetisch häßlich zu sein, er muß nicht als wirtschaftlicher Konkurrent auftreten, und es kann vielleicht sogar vorteilhaft und rentabel scheinen, mit Geschäfte zu machen. Er bleibt aber ein Anderer, ein Fremder“. (Schmitt 2002: 8) Ein politischer Feind lässt sich also schlicht an seiner Fremdartigkeit erkennen..
2.3.3 Volonté Général
Der Begriff des Volonté Général stammt nicht von Carl Schmitt, obwohl der Ausdruck häufig in seinem Werk „Die geistesgeschichtliche Lage des Parlamentarismus“ von 1923 auftaucht. Vielmehr verbinden wir den Volonté Général mit dem Namen Jean-Jacques Rousseau. Dieser schreibt erstmals 1775 in einem Artikel über seine Vorstellung des Gemeinwillens. Für Rousseau ist sein Volonté Général ein zentraler Grundstein für ein Zusammenleben innerhalb einer Gesellschaft. Der Gesamt- bzw. Gemeinwille soll als Leitlinie funktionieren, indem er dafür sorgt, dass politische Entscheidungen immer im Sinne einer Erhaltung und Förderung der Gesellschaft gefällt werden.
Hierbei ist auch entscheidend, dass sich alle Mitglieder der Gesellschaft diesem Volonté Général zu unterwerfen haben. Ein missachten des Gesamtwillens würde einer Missachtung der Gesetze gleichkommen und somit auch die Freiheit aller Mitglieder der Gesellschaft in Gefahr bringen. (Hermanns 2011: 61f) Der Gesamtwille ist somit für die komplette Gesellschaft bindend.
Rousseau führte neben seinem Volonté Général auch den Volonté de Tous ein. Hierbei handelte es sich für ihn um die Summe der individuellen Interessen und Willen aller Mitglieder einer Gesellschaft. Da der Gesamtwillen jedoch immer über der Summe der individuellen Interessen und Willen zu stehen hat, muss sich der Volonté de Tous dem Volonté Général unterordnen. Über den Volonté Général muss zudem noch festgehalten werden, dass der Gesamtwillen sich nicht anhand der schlichten Anzahl seiner Vertreter innerhalb der Gesellschaft richtet. Daraus ergibt sich, dass auch eine kleinere Anzahl von Personen den wahren Gesamtwillen ausüben kann und der größere restliche Teil der Gesellschaft sich in seinem Empfinden des Gesamtwillens geirrt hat.
2.3.4 Staatsmythos
Staatsmythen lassen sich heute überall finden. Diese werden durch Lieder, Geschichten, Gemälde, Feiertage und ähnliches manifestiert. (Hermanns 2011: 63) Grundsätzlich lassen sich Staatsmythen als eine Art Geschichte oder Ereignis beschreiben, deren Wahrheitsgehalt nicht nachweisbar ist. In ihrem Kern stehen immer Ereignisse, die ein bestimmtes Verständnis des betreffenden Landes betonen. Staatsmythen lassen sich auch als Legenden aufgreifen. Diese können auch mit bestimmten Personen in der Geschichte und deren tatsächlich geleisteten Verdienste verknüpft sein.
Besonders in Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Staatsmythen, deren bis heute auf verschiedener Art und Weise gedacht wird. Beispiele für diese Mythen sind z.B. Arminus, Siegfried und die Nibelungen, das durch die Römer verbreitete Bild der Germanen als tapferes unbeugsamen und starkes Volk, oder auch Luther und der Kampf gegen die katholische Kirche. Wie und in welcher Art und Weise Staatsmythen ausgelegt und interpretiert werden, ist nicht festgelegt, was Diese abhängig von der aktuellen Situation machen. So wurden gerade in der Zeit der Nationalsozialisten besonders Staatsmythen, die die hohe Stellung der „deutschen Rasse“ betonten, verwendet. Als modernere Staatsmythen in Deutschland, können der Wiederaufbaunach nach dem zweiten Weltkrieg sowie das Wirtschaftswunder im Westen gesehen werden. Auch sportliche Ereignisse wie das Wunder von Bern im Jahr 1954 können als Staatsmythos in Frage kommen.
Auch für Carl Schmitt spielt der Staatsmythos eine zentrale Rolle, so schreibt er dazu: „Keine noch so klare Gedankenführung kommt gegen die Kraft echter, mythischer Bilder an.“ (Schmitt 2003:123) Ein solches „echtes mythisches Bild“ fand Carl Schmitt seiner Zeit wohl in Benito Mussolini. (Hermanns 2011:65) Dieser stand besonders für einen Staatsmythos eines großen starken Staates.
Diese Bewunderung für Mussolini und dessen Leistungen, lassen sich wohl mit dem Bestreben Schmitts nach Ideologie und Homologie erklären. Wie bereits im vorherigen beschrieben, vgl. 2.3.1, legte Schmitt besonderen Wert auf eine politische Homogenität und lehnte alles ab, was in irgendeiner Form diese Homogenität stören und eine Heterogenität fördern könnte. Im Wirken Mussolinis schien Schmitt eben jene Homogenität und Ideologie zu erkennen, aus denen sich auch eine Stärkung des Staates verbinden ließen. (Hermanns 2011:65)
3. Carl Schmitts Kritik am Parlamentarismus
Nachdem im nun in den vorangegangen Kapiteln mit einer zeitlichen und geschichtlichen Einordnung Schmitts, dem Versuch einer Charakterisierung des Parlamentarismus, sowie mit der Klärung zentraler Begriffe bei Carl Schmitt auseinandergesetzt wurde, soll versucht werden, in den folgenden Kapiteln zentrale Kritikpunkte nach Schmitt am Parlamentarismus aufzuarbeiten. Hierbei sollen die Parteien und politischen Eliten, die Verhältniswahl und Repräsentation, sowie die Öffentlichkeit und Diskussion analysiert werden. Diese Unterteilungen der Kritik stammen aus Schmitts Werk „Die geistesgeschichtliche Lage des Parlamentarismus“ von 1923. Somit wird auch im Folgenden immer wieder die Verbindung zum Parlamentarismus der Weimarer Republik geknüpft werden müssen.
3.1 Parteien und die politische Elite
Was sind Parteien? Der deutsche Soziologie Max Weber schrieb dazu in seinem Werk Wirtschaft und Gesellschaft:
„Parteien sollen heißen auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftungen mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung von sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden.“ (Weber/Winckelmann 2002: 167)
Weber beschreibt somit die wesentliche Aufgabe einer politischen Partei darin, dass sie versucht, politische Macht zu erlangen. Dies kann durch die Stärkung ihrer „Leiter“ geschehen. Anders ausgedrückt, versucht die politische Partei Ämter mit ihren Eliten zu besetzen. Auch für Carl Schmitt stellen Parteien neben den drei Gewalten (Legislative, Executive und Judikative) einen wichtigen Grundstein da. (Schmitt 1996: 58) Hinzu kommt für Schmitt auch eine Unterscheidung zwischen der eigentlichen Partei an sich und der dazu gehörenden Fraktion. Diese beschreibt er als ein „Zerrbild der Partei“. (Schmitt 1996: 59) Schmitt schreibt den Parteien die Verpflichtung zu, ihre verschiedenen politischen Standpunkte diskutierend zu vertreten und somit die politische Konkurrenz am Leben zu halten. Diese grundlegende Verpflichtung der Parteien innerhalb des Parlamentes der Weimarer Republik sieht Schmitt als nicht erfüllt an. So stellen die Parteien seiner Meinung nach nicht mehr eine politische Diskussion da, sondern treten vielmehr in einem wirtschaftlichen Wettkampf gegeneinander an. Somit seinen Parteien nichts anderes als Verbände mit dem gleichen wirtschaftlichen Interesse. (Schmitt 1996: 11) Hierbei muss es als fraglich bleiben in wie fern Parteien somit noch als Vertreter der Gesellschaft gelten können, oder ob sie nicht eher Züge eines Unternehmens mit klaren wirtschaftlichen Zielen besitzen. Daraus ergibt sich die Frage, ob Parteien noch für das Wohl der Gesellschaft handeln, oder ob sie nur aus Eigeninteresse handeln. Setzt man diese scheinbare Eigensinnigkeit der Parteien in einem Vergleich Webers Definition von Parteien gleich, so lassen sich auf den ersten Blick einige parallelen erkennen.
So beschreibt Weber die Partei zunächst darin, dass sie versucht ihren „Leitern innerhalb eines Verbandes Macht […] zuzuwenden.“ Somit ist auch hierbei das politische Vertreten der Gesellschaft nicht die primäre Aufgabe einer Partei. Zudem soll versucht werden ihren „aktiven Teilnehmern“ zu helfen, ihre persönlichen Ziele und Vorteilen zu erreichen. Hierbei können sich zwei verschiedene Interpretationen auffassen. Erstens: unter „aktive Teilnehmer“ lassen sich die Wähler der Partei verstehen, die mit ihrer Wahlstimme aktiv der Partei bei der Durchsetzung ihrer Ziele helfen. Somit würde die Partei sich wiederrum für diese Einsetzen und ihnen bei der Erreichung von persönlichen Zielen oder ähnlichem helfen. Somit würden sich Parteien für das Wohl der Gesellschaft einsetzten. Wenn auch nur eines bestimmten Teiles der Gesellschaft. Zweitens: als „aktive Teilnehmer“ lassen sich die Mitglieder der Partei aufgreifen. Somit würde versucht werden hohe und wichtige politische Stellungen mit ihren „Leitern“ zu besetzen, um dies dann in einen Vorteil für die Mitglieder der Partei umzuwandeln. In letzterer Interpretation würde sich dann auch wieder die Kritik von Schmitt, Parteien vertreten eigene Interessen vor Allgemeinwohl, wiederfinden.
Neben der Kritik am Zustand der Parteien, stellt Carl Schmitt auch jene in Frage, die ihre Partei innerhalb des Parlamentarismus verkörpern. Dabei stellt Schmitt immer wieder in Frage, ob jene die Partei vertreten wirklich als Eliten gesehen werden können. (Schmitt 1996: 8)
Schlägt man zunächst einmal die Bedeutung der Wortes Eliten z.B. in einem Duden nach, so versteht man darunter grundsätzlich eine Gruppe von Menschen, welche hohe Fähigkeiten aufweisen können. Anders formuliert handelt es sich bei Eliten um Personen, welche als die Besten auf ihrem Gebiet angesehen werden können. Für einen perfekten Parlamentarismus würde dies bedeuten, dass jene Mitglieder des Parlamentes bzw. die wichtigsten Vertreter der Parteien, die Besten auf ihrem Gebiet wären. Genau in dieser Feststellung macht Carl Schmitt eine weitere Kritik an den Parteien und ihren Eliten fest. Für Schmitt liegt das Problem jedoch weniger in der Annahme, dass die Vertreter einer Partei schlicht keine Eliten sind, sondern dass genau diese Gruppe von Eliten in einem Parlament nicht mehr gesehen wird. Dabei beschreibt Schmitt die Eliten als eine Klasse die innerhalb des Parlamentes zunehmend auf Verachtung stoßen. (Schmitt 1996: 8)
Um diese Behauptung zu stützen ist es lohnend sich jene Parteien und Politiker der Weimarer Republik genauer zu betrachten. Auch in dieser Zeit gab es diverse Parteien, die die unterschiedlichsten Auflassungen über Politik und Gesellschaft teilten. In seinem Werk „Die geistesgeschichtliche Lage des Parlamentarismus“ schreibt Schmitt über die Parteien der Weimarer Republik: „Die Parteien (die es nach dem Text der geschriebenen Verfassung offiziell gar nicht gibt) […]“. (Hermanns 2011: 75) Somit wird von Schmitt unterstellt, dass Parteien in der Weimarer Republik bzw. in ihrer Verfassung gar nicht festgelegt worden sind. Hierbei handelt es sich jedoch um eine falsche Auslegung der Weimarer Verfassung. In Artikel 130 der Weimarer Verfassung wird festgelegt: „Die Beamten sind Diener der Gesamtheit, nicht einer Partei“. (Hermanns 2011: 75) Mit „Beamten“ sind hierbei die Politiker und Vertreter der einzelnen politischen Partien gemeint. Die Verfassung der Weimarer Republik legte also fest, dass Politiker in erster Linie als Vertreter der Allgemeinheit zu agieren haben. Damit ist die Rolle der Politiker als bloße Repräsentanten ihrer Partei ausgeschlossen. Aus dieser reinen Auslegung des Artikel 130 der Weimarer Verfassung würde sich beim ersten Betrachten ein sehr positives Bild des politischen Apparates ergeben, da Partien in erster Linie die verschiedenen Strömungen der Gesellschaft vertreten und nicht, wie von Schmitt kritisiert, lediglich zu ihrem eigenen Vorteil agieren.
Das Problem der Parteien der noch jungen Republik lag weniger an den Parteien an sich, sondern vielmehr an deren Vertreter. Um dies nachvollziehen zu können, sollte man sich vor Augen führen, auf welchem politischen Grund die Weimarer Republik entstanden war. Denn diese wurde auf den Resten des Kaiserreichs gegründet, also stellte die Weimarer Republik den Nachfolger einer Monarchie da. Somit waren auch viele, die man als Eliten bezeichnete, bereits im Kaiserreich in hohen Stellungen. Aus diesem Konstrukt von ehemaligen treuen Kaiserlichen, lässt sich die Frage ableiten, wie weit eben jene den Gedanken eines freien, demokratischen und republikanischen Deutschlands vertreten konnten. Würde man eben diese „Beamte“ als Eliten bezeichnen, so würde dies bedeuten, dass sie die Besten wären. Sprich die Besten, um den Gedanken des neuen demokratischen Deutschlands zu vertreten und durch ihre Entscheidungen die Zukunft des Landes zu sichern und zu stärken. Ob dafür ehemalige Kaiserliche die richtige Wahl waren, ist berechtigterweise kritisch zusehen. Hierbei lässt sich auch ein weiteres zentrales Problem der Parteien der Weimarer Republik festhalten, da es ihnen nicht möglich war, großflächig eine neue politische Elite zu formieren, welche keinen Hintergrund im Kaiserreich aufwies. (Gusy 1997: 32) Aus dieser Erkenntnis heraus lässt sich also Carl Schmitts Kritik an den Eliten der Weimarer Republik durchaus beweisen und bekräftigen. Es scheint so, als wären die Vertreter der einzelnen Parteien tatsächlich nicht als Elite zu bezeichnen, insofern die primäre Aufgabe der Politiker in der Repräsentation und Erhalt eins demokratischen Deutschlands lag.
Obwohl Carl Schmitt im Grunde davon ausgeht, dass die Parteien nur durch ihre fähigsten Vertreter auftreten, sieht er in dieser Annahme ein weiteres Problem der Eliten. Schmitt sieht durch die Voraussetzung der politischen Elite, die Gefahr einer neuen Schicht. Dabei geht er davon aus, dass durch die politische Vertretung der Gesellschaft durch die Besten, sprich die Eliten, sich diese als einen neuen und allen überstehenden Stand wahrnehmen. Sollte dies der Fall sein, so würde auch wieder eine Verletzung der von Schmitt geforderten politischen Homogenität vorliegen, insofern da eine neue höhere Stellung der Eliten eine Ausweitung der politischen Heterogenität bedeuten würde. Schmitt schreibt hierzu und betont: „[…] Diejenigen, die regieren, sind durch das Volk, nicht vom Volk unterschieden“. (Schmitt 1993: 237) Hierbei wird auch nochmals deutlich, wie wichtig für Schmitt das Selbstverständnis ist, dass politische Vertreter aus der Gesellschaft stammen und sich somit dieser nicht überlegen fühlen dürfen.
Jedoch zeigt Carl Schmitt auch Grenzen bei der Teilnahme von Partien an politischen bzw. parlamentarischen Tätigkeiten bzw. Diskussionen auf. Da für ihn der Erhalt der Verfassung an oberster Stelle steht, haben sich Parteien dieser Aufgabe unterzustellen. Über den Zusammenhang zwischen Staat und Verfassung schreibt Schmitt: „Die Verfassung ist seine Seele, sein konkretes Leben und seine individuelle Existenz“. (Schmitt 1993: 4) Um diesen Zustand bzw. das Zusammenspiel zwischen Staat und Gesellschaft nicht zu verletzten oder zu untergraben, ergibt sich die Annahme, dass lediglich Parteien mit einem gemäßigten Selbstbild diese Aufgabe tragen können. (Schmitt 1993: 308) Obwohl hierbei immer wieder die Rede von Parteien ist, welche bestimmte Vorrausetzungen erfüllen, bleibt die Frage in wie fern dabei die Grenzen gezogen werden. So beschreibt Carl Schmitt nicht genauer was er unter Parteien verseht, die seiner Meinung nach gemäßigt auftreten. Aus diesem Fehlen einer genaueren Darlegung, ergibt sich möglicherweise die Gefahr, dass die geltende politische Meinungs- und Gedankenfreiheit beschädigt wird. Dennoch zeigt sich Schmitt Annahme auch als richtig, insofern man das Ende der Weimarer Republik betrachtet. Gerade die immer stärker werdende NSDAP sorgte in den letzten Jahren der Republik dafür, dass sich die Verfassung immer weiter auflöste. Diese Gefahr erkannte auch Schmitt im Jahr 1932. (Hermanns 2011: 77) Durch die Annahme Schmitts, dass nur bestimmte Parteien den Parlamentarismus tragen könnten, und dem Ausschließen der NSDAP aus dieser Aufgabe, darf die Frage gestellt werden, ob Schmitt als Vertreter des freien Parlamentarismus gesehen werden kann. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass Schmitt später selbst in die Partei eintrat.
3.2 Verhältniswahl und Repräsentation
Carl Schmitt findet nicht nur Kritik an den einzelnen Bauteilen des Parlamentarismus, in Form der Partien und ihren politischen Eliten, sondern stellt auch einige wichtige und zentrale Punkte des Wahlsystems in Frage. Zentral hierbei ist die Frage der Zusammenhänge der Akteure innerhalb des Wahlvorganges. Genauer liegt der Kern der Analyse für Schmitt in der Betrachtung des Verhältnisses zwischen den Wählern und den Abgeordneten. Eine grundsätzlich angenommene Abhängigkeit zwischen den beiden Faktoren ist für Schmitt dabei nicht zu erkennen. Vielmehr sieht er sie durch das Prinzip von Verhältniswahlrecht und Wahllisten als vollkommen unabhängig. (Schmitt 1993: 239)
Bei einer Wahl mit einem solchen Vorgehen als Grundlagen, füllen Parteien politische Positionen bzw. Ämter anhand einer vorher festgelegten Liste. Wie viele der auf der Liste festgelegten Personen dabei in Frage kommen, ist von den erreichten Wählerstimmen abhängig. Daher ist die Annahme, dass Wähler und Abgeordnete nicht völlig nicht voneinander abhängig sind durchaus begründet. Zwar geben die Wähler bei einer Wahl ihre Stimmte einer bestimmten Partei Ihres Vertrauens, dennoch legt diese die Liste mit ihren möglichen politischen Vertretern selbständig und ohne die Wählerschaft fest. Einen Einfluss, wen die Parteien auf ihre Listen setzen haben die Wähler also nicht. Schmitt bezeichnet dieses mögliche Problem als einen Vorgang, der in gewissen Zügen nicht einer Wahl, sondern einer Bestellung ähnelt. Dabei werden je nach Stärke des Stimmergebnisses mehr oder weniger Vertreter des eigenen gewählten Interesses „geliefert“. (Hermanns 2011: 71)
Schmitt kritisiert jedoch nicht nur die Verhältniswahl mit Listensystem auf der Ebene des ganzen Landes, sondern auch die Wahlen im den einzelnen keinen Wahlkreisen und Kommunen. Hierbei ist es sinnvoll sich zunächst einen Überblick über das Wahlsystem und die speziellen Aufgaben bei solch einer Wahl zu schaffen. So werden innerhalb von Wahlkreisen Vertreter gewählt, welche dann als Vertreter in das Parlament ziehen. Hierbei ergibt sich eine besondere oder spezielle Erwartung. Diese liegt darin, dass die Wähler des jeweiligen Wahlkreises eine besondere Vertretung ihres Kreises durch den gewählten Abgeordneten erwarten. Somit würde die primäre Aufgabe des Abgeordneten nicht in der politischen Repräsentation des ganzen Staates liegen, sondern vielmehr in der speziellen Vertretung seines Wahlkreises, da dieser ihn durch die Wahl schließlich legitimiert hat. Genau hierbei will Carl Schmitt ein Problem erkennen. Dabei stellt er sich die Frage nach der Legitimität der Repräsentation, da Abgeordnete eines Wahlkreises lediglich durch die Wähler vor Ort gewählt werden können. Trotzdem treten sie im Parlament vor allem als „Volksvertreter“ uns somit für politisch für alle Menschen des Landes auf. (Schmitt 1993: 239) Diese Annahme ist eine weitere Stütze für Schmitts Kritik am fehlenden Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wähler.
Innerhalb der Frage nach dem Grad der herrschten Repräsentation, oder dem Verhältnis zwischen Wähler und Abgeordneter, stellt sich Carl Schmitt auch der Frage nach den politischen Minderheiten des Systems. Hierbei stellt er zunächst vollkommen klar, dass es in einem gut funktionierenden Parlament unter keinen Umständen dazu kommen darf, dass bestimmte politische Meinungen und Ströme, als Minderheiten keine Repräsentation finden. In einem solchen Fall wäre es durchaus denkbar, dass die richtige Meinung verloren gehen würde. (Schmitt 1996: 49) Mit einer solchen Annahme stellt sich Carl Schmitt klar gegen Sperrklauseln oder ähnliches. Diese sollen verhindern, dass zu viele kleinste Parteien in einem Parlament vertreten sind und somit den politischen Ablauf verlangsamen bzw. verzögern. Dies würde jedoch gegen die Vorstellung Schmitts eines gut funktionierenden Parlamentes verstoßen. Politische Meinungen und seien sie noch so gering in der Gesellschaft angesehen oder geteilt, hätten somit das Anrecht auf der Ebene des Parlamentes vertreten und diskutiert zu werden.
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