Allgemeines
Ist das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht.
Vereinheitlichung des Kollisionsrechtes innerhalb der europäischen Gemeinschaft. Hierdurch soll eine größere Rechtssicherheit gewährleistet werden.
Das Übereinkommen gilt für alle EG-Mitgliedsstaaten
Allgemeines (2)
Am 19. Juni 1980 wurde ein zur Unterzeichnung aufgelegtes Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vorgelegt.
Es wurde beschlossen ein Protokoll zu erstellen, das die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes für die Auslegung des Übereinkommens übertrug, noch bevor das Übereinkommen für alle Mitgliedsstaaten in Kraft getreten ist.
Allgemeines (3)
Satzung und Verfahrensordnung wurden an den europäischen Gerichtshof übertragen.
Am 19. Dezember 1988 wurde in Brüssel durch das erste geschlossene Protokoll die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes übertragen.
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines
- Allgemeines (2)
- Allgemeines (3)
- Zum Protokoll selbst
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Dokument befasst sich mit dem Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht, auch bekannt als Römisches Vertrag von 1980. Es legt den Fokus auf die Vereinheitlichung des Kollisionsrechtes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft und die damit verbundene Stärkung der Rechtssicherheit.
- Vereinheitlichung des Kollisionsrechtes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft
- Stärkung der Rechtssicherheit
- Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für die Auslegung des Übereinkommens
- Ratifikation und Inkraftsetzung des Protokolls
- Verbindlichkeit und Hinterlegung des Protokolls
Zusammenfassung der Kapitel
Allgemeines
Dieses Kapitel behandelt die allgemeine Zielsetzung des Übereinkommens, die auf die Vereinheitlichung des Kollisionsrechtes innerhalb der Europäischen Gemeinschaft abzielt. Der Zweck ist es, eine größere Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Allgemeines (2)
Dieses Kapitel erläutert die Hintergründe zur Entstehung des Übereinkommens. Es wird festgehalten, dass am 19. Juni 1980 ein Übereinkommen zur Unterzeichnung vorgelegt wurde. Darüber hinaus wurde ein Protokoll zur Übertragung der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes beschlossen, noch bevor das Übereinkommen für alle Mitgliedsstaaten in Kraft trat.
Allgemeines (3)
In diesem Kapitel werden die Satzung und Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes im Zusammenhang mit dem Übereinkommen behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes am 19. Dezember 1988 durch das erste geschlossene Protokoll übertragen wurde.
Zum Protokoll selbst
Dieses Kapitel befasst sich mit den Einzelheiten des Protokolls. Es wird die Notwendigkeit der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten sowie die Inkraftsetzung am ersten Tag des dritten Monats nach der Ratifikation hervorgehoben. Das Protokoll wird in verschiedenen Sprachen im Archiv des Generalsekretariates des Rates der Europäischen Gemeinschaft hinterlegt und mit den Unterschriften der Mitgliedsstaaten besiegelt.
Schlüsselwörter
Schlüsselbegriffe und Themenbereiche des Dokuments umfassen: EWG-Schuldrechtsübereinkommen, Römisches Vertrag von 1980, Kollisionsrecht, Rechtssicherheit, Europäische Gemeinschaft, Europäischer Gerichtshof, Protokoll, Ratifikation, Inkraftsetzung.
- Arbeit zitieren
- Esra Bayrak (Autor:in), 2002, EWG-Schuldrechtsübereinkommen, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/9254