In dieser Arbeit werden die Chancen und Grenzen der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG dargestellt. Die Chancen und Grenzen ergeben sich aus dem Zweck der Norm sowie aus den Eingrenzungen, die in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG festgehalten aber auch durch Rechtsprechung entschieden worden sind.
Zunächst ist es nötig grundlegende Aspekte zu erläutern. Anschließend erfolgt die Darstellung der Chancen der erweiterten Kürzung, die mit einem abschließenden Beispiel schließt. Im nächsten Kapitel werden dann die Grenzen dargestellt. Dies erfolgt aus einer Betrachtung der Risiken, die zum Ausschluss der Anwendung führen und somit die Grenzen zeigen. Das Kapitel schließt ebenfalls mit einem Beispiel. Durch die Erläuterung der grundlegenden Aspekte sowie die Darstellung der Chancen und Risiken beantworten sich indirekt folgende Fragen: Kann jedes Unternehmen die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen?, Ist die erweiterte Kürzung in jedem Fall sinnvoll? aber auch: Was muss man besonders beachten um die erweiterte Kürzung als Gestaltungsmittel nutzen zu können?. Abschließend werden die zuvor dargestellten Fragen beantwortet.
Durch die Chancen ergibt sich die Möglichkeit der steuerlichen Gestaltung, die aber aufgrund der Risiken genau geprüft werden sollte. Die Risiken ergeben sich aus den Grenzen der erweiterten Kürzung. Das Ziel dieser Arbeit ist, die Chancen der erweiterten Kürzung darzustellen und dem Leser die Risiken zu erläutern. Hierdurch soll das steuerliche Gestaltungspotential ersichtlich werden. Gleichzeitig soll diese Arbeit zeigen, wann der Antrag auf die erweiterte Kürzung gestellt werden sollte. Hierbei ist nicht der zeitliche Aspekt von Bedeutung, sondern das Ergebnis einer Vergleichsberechnung zwischen der Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG und der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Ebenfalls soll gezeigt werden, ob die erweiterte Kürzung hinsichtlich der Voraussetzungen und des steuerlichen Vorteils in jedem Kalenderjahr erneut geprüft werden sollte.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundsätzliches zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
2.1 Definition Grundstücksunternehmen
2.2 Verwaltung und Nutzung ausschließlich eigenen Grundbesitzes
2.3 Gewerbesteuer
2.4 Kürzungen nach § 9 Nr. 1 GewStG
2.4.1 Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG
2.4.2 Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
3. Chancen der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
3.1 Erläuterungen der Chancen
3.2 Zusammenfassendes Beispiel
4. Risiken der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
4.1 Schädliche Nebentätigkeiten und Sonderleistungen
4.2 Ausschließlichkeit in zeitlicher Hinsicht
4.3 Betriebsaufspaltung
4.4 Zusammenfassendes Beispiel
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Diese Seminararbeit untersucht die Chancen und Risiken der erweiterten Gewerbesteuerkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Ziel ist es, dem Leser das steuerliche Gestaltungspotenzial aufzuzeigen und Kriterien für eine fundierte Entscheidung zwischen der regulären und der erweiterten Kürzung bereitzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Vermeidung steuerschädlicher Tätigkeiten.
- Voraussetzungen für den Status als Grundstücksunternehmen
- Vergleichsberechnung zwischen regulärer und erweiterter Kürzung
- Identifikation begünstigungsschädlicher Nebentätigkeiten
- Bedeutung der Ausschließlichkeit in zeitlicher Hinsicht
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Ausgliederung von Sonderleistungen
Auszug aus dem Buch
3.2 Zusammenfassendes Beispiel
Die V GmbH ist ein Grundstücksunternehmen im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG und kann die erweiterte Kürzung beantragen. Der für die Gewerbesteuer relevante Gewinn im Sinne des § 7 Satz 1 GewStG beträgt € 100.000,00. Hiervon wurden € 50.000,00 von Grundstücken erzielt, die bereits zu Beginn des Kalenderjahres zum Betriebsvermögen gehört haben. Die restlichen € 50.000,00 wurden von Grundstücken erzielt, die erst zum 01.02. des Kalenderjahres von der V GmbH gekauft wurden. Die Grundstücke gehören unstreitig zu dem Betriebsvermögen der V GmbH. Des Weiteren betragen die Einheitswerte der Grundstücke, die bereits zum 01.01. zum Betriebsvermögen gehört haben, insgesamt € 3.000.000,00 und die Einheitswerte der zum 01.02. gekauften Grundstücke betragen insgesamt € 3.250.000,00. Alle Grundstücke sind grundsteuerpflichtig. Die V GmbH möchte wissen, welche Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 GewStG steuerlich sinnvoller ist.
Lösung zu § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG:
Gemäß § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG kann der Gewinn pauschal um 1,2% des Einheitswerts gekürzt werden, sofern der Grundbesitz grundsteuerpflichtig ist. Allerdings muss der Grundbesitz gemäß § 20 I GewStDV zu Beginn des Kalenderjahres zum Betriebsvermögen gehört haben (Stichtagsprinzip).
Hieraus folgt, dass lediglich eine Kürzung für die Grundstücke erfolgen kann, die bereits zu Beginn des Kalenderjahres zum Betriebsvermögen gehört haben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problemstellung ein und definiert das Ziel der Arbeit: die Darstellung der Chancen und Risiken bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.
2. Grundsätzliches zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Hier werden die gesetzlichen Voraussetzungen für Grundstücksunternehmen und die Abgrenzung der verschiedenen Kürzungsarten erläutert.
3. Chancen der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Dieses Kapitel erläutert die Vorteile der erweiterten Kürzung, insbesondere die Möglichkeit einer vollständigen Gewerbesteuerbefreiung für Grundstücksunternehmen.
4. Risiken der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Hier werden Fallstricke wie schädliche Nebentätigkeiten, das Gebot der zeitlichen Ausschließlichkeit und die Betriebsaufspaltung analysiert.
5. Zusammenfassung: Dieses Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und betont, dass die Wahl der erweiterten Kürzung einer jährlichen Prüfung bedarf.
Schlüsselwörter
Gewerbesteuer, erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, Grundbesitz, Stichtagsprinzip, Gewerbeertrag, Steuermessbetrag, Nebentätigkeiten, Betriebsaufspaltung, steuerliche Gestaltung, Betriebsvorrichtungen, Einheitswert, Vermietung, Verpachtung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerlichen Chancen und Risiken, die sich für Grundstücksunternehmen bei der Anwendung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für den Status als Grundstücksunternehmen, die Abgrenzung zwischen begünstigten und schädlichen Tätigkeiten sowie der Vergleich zur pauschalen Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, Gestaltungspotenziale aufzuzeigen und dem Leser ein Verständnis dafür zu vermitteln, unter welchen Umständen ein Antrag auf erweiterte Kürzung sinnvoll ist und welche Risiken dabei zu beachten sind.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), einschlägiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der herrschenden Literaturmeinung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der gesetzlichen Grundlagen, der Chancen durch die Steuerbefreiung sowie eine detaillierte Aufarbeitung der Risiken, die zum Verlust dieser Begünstigung führen können.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Gewerbesteuer, erweiterte Kürzung, Grundstücksunternehmen, steuerliche Gestaltung und Risikomanagement definieren.
Wann ist die erweiterte Kürzung nicht mehr vorteilhaft?
Wenn durch die reguläre Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG ein negativer Gewerbeertrag entstehen würde, ist die erweiterte Kürzung oft weniger vorteilhaft, da sie den Gewerbeertrag lediglich auf Null senkt.
Was passiert, wenn ein Schwimmbad entgeltlich vermietet wird?
Die entgeltliche Vermietung stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar, die als begünstigungsschädlich gilt und somit zum Verlust der erweiterten Kürzung für das gesamte Jahr führen kann.
Kann man die Kürzung anteilig beantragen?
Nein, aufgrund des Gebotes der Ausschließlichkeit in zeitlicher Hinsicht müssen die Voraussetzungen für das gesamte Kalenderjahr vorliegen; eine zeitanteilige Kürzung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Wie lässt sich das Risiko einer schädlichen Nebentätigkeit minimieren?
In der Praxis ist es ratsam, schädliche Tätigkeiten in eine separate Kapitalgesellschaft auszugliedern, um den Status der Grundstücksgesellschaft für die erweiterte Kürzung nicht zu gefährden.
- Quote paper
- Marius Brinkmann (Author), 2020, Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Möglichkeiten und Risiken der steuerlichen Gestaltung, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/923876