Wie kann die Grundrechtecharta der europäischen Union bewertet werden? Welche Errungenschaften sind hervorzuheben und wie sind die Schwächen zu bewerten? Ist es von entscheidender Bedeutung, dass dem Grundrechtekatalog kein verbindlicher Charakter zuerkannt wurde? Sollte die Charta zu verbindlichem Recht gemacht werden? An welcher Stelle sollte die Charta in die bestehenden Verträge eingefügt werden? Oder sollte die Charta Sockel einer europäischen Verfassung werden? Im Folgenden geht es darum, diese Fragen zu klären, wobei ein rechtswissenschaftlicher Zugang zum Problem gewählt wird. Zunächst wird ein Beitrag von Martin Nettesheim näher analysiert, der diese Fragen, die vor allem im Lichte der in Nizza verabschiedeten Erklärung über die Zukunft der Union an Bedeutung gewonnen haben, näher beleuchtet. In dem Aufsatz von Martin Nettesheim kommt eine funktionale Einschätzung der Grundrechte zum Ausdruck, wobei die Hoffnungen der Befürworter der Grundrechtecharta der Europäischen Union ebenso angesprochen werden wie die Befürchtungen, die von Skeptikern und Gegnern eines Grundrechtekatalogs in den Vordergrund gestellt werden. Anschließend wird ein Beitrag von Waldemar Hummer analysiert. Im Zentrum der Studie Hummers steht vor allem die Frage nach der Verbindlichkeit der Grundrechtecharta. Ist sie nur eine politische Erklärung oder kann sie den Kern einer europäischen Verfassung bilden? Abschließend wird die Frage gestellt, inwieweit die oben gestellten Fragen in die Verfassungsdebatte 2005/2006 aufgenommen werden. Kann man aus der Diskussion um die Grundrechtecharta lernen und die gewonnenen Erkenntnisse in die aktuelle Verfassungsdebatte einfließen lassen? Lassen sich Muster innerhalb der Debatte erkennen, die sich stetig wiederholen? Diese abschließende Diskussion, die wohl in Zukunft nicht oft genug geführt werden kann, versteht sich als Überleitung in die aktuelle Debatte über den politischen Umgang mit den gescheiterten Verfassungsreferenden und dem unsicheren „Projekt EU“.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Fragestellung
2. Analysen zur europäischen Verfassungsdebatte im Jahr 2000
2.1 Martin Nettesheim: Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Eine verfassungstheoretische Kritik
2.1.1 Zum Inhalt
2.1.2 Bilanz
2.2 Waldemar Hummer: Der Status der EU-Grundrechtecharta. Politische Erklärung oder Kern einer europäischen Verfassung?
2.2.1 Zum Inhalt
2.2.2 Bilanz
3. Schlussbetrachtungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert aus rechtswissenschaftlicher Perspektive die europäische Verfassungsdiskussion des Jahres 2000, mit besonderem Fokus auf den Status und die Verbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta anhand der Beiträge von Martin Nettesheim und Waldemar Hummer.
- Status und Verbindlichkeit der EU-Grundrechtecharta
- Funktionen eines Grundrechtekatalogs im EU-Kontext
- Konstitutionalisierungsprozess der Europäischen Union
- Spannungsfeld zwischen politischer Erklärung und rechtsverbindlicher Grundlage
- Integrationisten versus Integrationsskeptiker in der EU-Verfassungsdebatte
Auszug aus dem Buch
2.1.1 Zum Inhalt
In dem vorliegenden Beitrag „Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Eine verfassungstheoretische Kritik“ bewertet der Autor Martin Nettesheim den Status der Grundrechtecharta, indem er die Umsetzung der fünf Funktionen, die ein Grundrechtekatalog üblicherweise zu erfüllen hat, untersucht und kommentiert. Die Grundrechtecharta der EU ist für ihn nicht nur von zentraler Bedeutung, weil durch die Proklamation ein weiterer Schritt im offenen und gestuften Prozess der Konstitutionalisierung unternommen wurde, sondern auch, weil die Grundrechtecharta die folgenden fünf Funktionen – von einigen Kritikpunkten abgesehen – gut erfüllt: Zunächst einmal bindet und mäßigt die Grundrechtecharta die europäische und öffentliche Gewalt.
Dies ist – laut Martin Nettesheim – notwendig, denn die Europäische Union ist zwar kein Staat im eigentlichen Sinne und sie übt somit auch keine direkte Staatsgewalt aus, jedoch entspricht sie „im Zeitalter der Überwindung geschlossener Nationalstaaten“ einem „erwachsende(n) Substitut“, dessen Hoheitsgewalt - ähnlich der Hoheitsgewalt eines Staates – beachtsame Wirkmächtigkeit, Durchschlagskraft und Gestaltungskraft besitzt. Die Europäische Union beeinflusst das Leben der Unionsbürger auf nachhaltige Weise und der direkte Zugriff auf die Bürger wurde in den letzten Jahren noch mehr verstärkt. Umso wichtiger erscheint es, einen geschlossenen Text mit Grundrechten zu haben, auf den sich der einzelne Bürger bzw. die Organe der Europäischen Union berufen kann und der sich durch „Klarheit“, „Transparenz“, „Rechtssicherheit“ und Stabilität auszeichnet. Weiterhin lobt Nettesheim das Bekenntnis zu liberal-menschenrechtlichen Grundwerten „als Grundlage der politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Ordnung in Europa“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Fragestellung: Die Einleitung führt in die Problematik der europäischen Verfassungsdebatte ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Bewertung und Verbindlichkeit der Grundrechtecharta.
2. Analysen zur europäischen Verfassungsdebatte im Jahr 2000: Dieses Kapitel untersucht detailliert die Beiträge von Martin Nettesheim und Waldemar Hummer zur Funktion, Legitimation und Rechtsnatur der Grundrechtecharta.
3. Schlussbetrachtungen: Die Schlussbetrachtungen reflektieren die Debatte vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen und betonen die Bedeutung der Einbindung der Bevölkerung für den europäischen Einigungsprozess.
Schlüsselwörter
Europäische Union, Grundrechtecharta, Verfassungsdebatte, Konstitutionalisierung, Verbandsgewalt, Grundrechtsschutz, Verbindlichkeit, Martin Nettesheim, Waldemar Hummer, politische Erklärung, Europarecht, Integrationsskeptiker, Rechtsstaatlichkeit, europäische Identität, Demokratie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Debatte um den Status der EU-Grundrechtecharta im Jahr 2000, basierend auf rechtswissenschaftlichen Beiträgen von Martin Nettesheim und Waldemar Hummer.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit beleuchtet die Funktionen eines Grundrechtekatalogs, den Prozess der Konstitutionalisierung der EU sowie das Spannungsfeld zwischen ökonomischer Integration und verfassungsrechtlicher Absicherung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu klären, wie die Grundrechtecharta zu bewerten ist, ob sie als verbindliches Recht fungieren sollte und wie sie im Kontext der europäischen Verfassungsentwicklung einzuordnen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird ein rechtswissenschaftlicher Literaturbericht verfasst, der die Thesen der beiden Autoren analysiert, gegenüberstellt und kritisch hinterfragt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Analyse von Nettesheims verfassungstheoretischer Kritik sowie Hummers Untersuchung der Verbindlichkeitsfrage, ergänzt um historische Kontexte der europäischen Integration.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Grundrechtecharta, Verfassungsdebatte, Konstitutionalisierung, Verbandsgewalt, Rechtsverbindlichkeit und europäische Identität.
Wie bewertet Martin Nettesheim die Funktion der Charta?
Nettesheim sieht in ihr ein Instrument zur Bindung und Mäßigung der europäischen Gewalt sowie ein Element, das politische Macht und judizielle Kontrolle in ein Gleichgewicht bringt.
Was unterscheidet die Einschätzung von Waldemar Hummer?
Hummer fokussiert stärker auf den historischen Kontext der Verbandsgewalt und diskutiert die Frage, ob die Charta eine bloße politische Erklärung oder der Kern einer zukünftigen europäischen Verfassung ist.
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- Nadine Buschhaus (Author), 2006, Der Status der EU-Grundrechtecharta: Eine Analyse der Verfassungsdiskussion im Jahre 2000 unter besonderer Berücksichtigung der Beiträge von Waldemar Hummer und Martin Nettesheim, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/92242