Die vorliegende Arbeit bafaßt sich mit der Juristenausbildung in der DDR von 1945 bis 1990. Dabei werden die Entwicklungen des juristischen Ausbildungssystems sowohl historisch als auch systematisch aufgezeigt. Besondere Ausbildungsmöglichkeiten - so zu nennen die Hochschule des MfS in Eiche, die Volksrichterlehrgänge oder die Ausbildung zum Kirchenjuristen - werden ebenfalls diskutiert.
Wie wurde man Jurist in der DDR? Welche Hürden mußte man nehmen, bereits in der Schule, später im Militär und an der Universität? Wie wurden die Absolventen gelenkt und wie war das rechtswissenschaftliche Studium in der DDR organisiert? Die vorleigende Arbeit gibt abschließend ein kritisches Fazit zur Juristenausbildung in der DDR - auch im Vergleich zur heutigen und damaligen Juristenausbildung der BRD. Diese Ausarbeitung soll einen Überblick geben über die gesamte Bandbreite der akademischen Juristenausbildung in der DDR. Dabei werden die einzelnen Phasen der Juristenausbildung sowie die Besonderheiten der involvierten Hochschulen dargestellt. Weiterhin werden die Absolventenlenkung und Zulassungsverfahren eingehender erläutert. Die Bereiche der Volksrichterausbildung, der Einflussnahme durch die Politik und der postgradualen Ausbildungsmöglichkeiten sind bewusst kurz gehalten, da sie in vorangegangenen Referaten bereits ausführlicher besprochen worden sind. Unter Punkt C befinden sich die zwar regulären, aber eher ungewöhnlichen Ausbildungswege zum Juristen. Die Materialien des Anhangs dienen zur Vertiefung und hoffentlich auch eingehender zum Verständnis. Ich habe bewusst in der Arbeit nicht alle Details – vor allem auf historischer Ebene – berücksichtigt, da dies den Umfang der Arbeit sprengen würde. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in der Sowjetischen Besatzungszone bereits im Herbst 1945 zu einer Wiederaufnahme des Lehrbetriebes an den juristischen Fakultäten der Universitäten Leipzig, Halle, Jena, Rostock, Greifswald sowie der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Durch große materielle Nöte sowie Unsicherheit hinsichtlich der neuen Studieninhalte wurden zunächst die Studien- und Prüfungsordnungen aus der Weimarer Republik als Provisorium wieder in Kraft gesetzt. Zwar war es jeder Hochschule selbst überlassen, neue Prüfungs- und Studienordnungen zu erlassen , jedoch geschah dies eher zögerlich ; die Ordnungen aus der Weimarer Zeit wurden erst nach und nach ersetzt.
Gliederung
A Einleitung
B Phasen der Juristenausbildung
1) Die Ausgangssituation nach 1945
2) Die erste Hochschulreform 1949 und ihre Folgen
3) Von der zweiten Hochschulreform 1951 bis zur Babelsberger Konferenz
4) Die Babelsberger Konferenz 1958 und ihre Folgen
5) Aufspaltung der Juristenausbildung 1963 in die Bereiche Justiz, Wirtschaft und Verwaltung
6) Die 3. Hochschulreform 1967 /1968
7) Die juristische Ausbildung von 1970-1990
C Die Ausbildungswege zum Juristen in der DDR
1. Direktes Jurastudium ab 1945 mit anschließendem Referendariat
1.1. Die Hausarbeit
1.2. Das Referendariat / Juristischer Vorbereitungsdienst und die Referendarprüfung ( 1945 – 1952)
1.3. Die Assistentenzeit
2. Ausbildung zum Kirchenjuristen
3. Ausbildung zum Militärrichter oder - staatsanwalt
4. Ausbildung an der Hochschule des MfS in Potsdam Golm / Eiche
5. Postgraduale Weiterbildung
D Zulassung, Studienablauf und Absolventenlenkung
1) Zulassung
1.1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
1.1.1. Hochschulreife
1.1.2 Gesellschaftliche Tätigkeit
1.1.3 Wehrbereitschaft
1.2. Spezielle Zulassungsvoraussetzungen
1.3. Zulassung an der JHS
2) Studienablauf
3) Absolventenlenkung
3.1. Hochschulen
3.2. Juristische Hochschule des MfS in Potsdam Golm / Eiche
E Politische Einflussnahme und Machtausübung
F Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit gibt einen umfassenden Überblick über die akademische Juristenausbildung in der DDR. Sie untersucht die historische Entwicklung in verschiedenen Phasen, beleuchtet spezifische Ausbildungswege sowie die staatlichen Einflussnahmen auf die Zulassung und inhaltliche Ausgestaltung des Studiums, mit besonderem Fokus auf die politische Lenkung und Indoktrinierung.
- Historische Phasen der Juristenausbildung zwischen 1945 und 1990
- Strukturen und Besonderheiten verschiedener Ausbildungsstätten
- Zulassungsverfahren und die Rolle gesellschaftlicher Eignungskriterien
- Methoden der politischen Einflussnahme und Absolventenlenkung
- Vergleichende Analyse der Ausbildung von Regimelojalen Juristen
Auszug aus dem Buch
Die Ausgangssituation nach 1945
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in der Sowjetischen Besatzungszone bereits im Herbst 1945 zu einer Wiederaufnahme des Lehrbetriebes an den juristischen Fakultäten der Universitäten Leipzig, Halle, Jena, Rostock, Greifswald sowie der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Durch große materielle Nöte sowie Unsicherheit hinsichtlich der neuen Studieninhalte wurden zunächst die Studien- und Prüfungsordnungen aus der Weimarer Republik als Provisorium wieder in Kraft gesetzt. Zwar war es jeder Hochschule selbst überlassen, neue Prüfungs- und Studienordnungen zu erlassen, jedoch geschah dies eher zögerlich; die Ordnungen aus der Weimarer Zeit wurden erst nach und nach ersetzt. Die Weimarer Studienordnungen schlossen ein juristisches Referendariat nach alter preußischer Tradition mit ein, welches an den Oberlandesgerichten durchgeführt wurde und mit der Referendariatsprüfung abschloss. Die Rechtsgrundlage hierfür bildete das GVG in der Fassung des Jahres 1927, welches von den Alliierten zu diesem Zwecke wieder in Kraft gesetzt worden war.
Bereits Ende 1945 wurden die ersten Referendarprüfungen abgenommen. Jedoch wurde auch darüber beratschlagt, die Prüfung nicht mehr an den Oberlandesgerichten stattfinden zu lassen, sondern zukünftig in Form einer Fakultätsprüfung abzuhalten. Am 8. Juli 1946 setzten sich alle juristischen Dekane der Ostzone zusammen, um über die Änderung zu beraten. Jedoch kam man zu keiner Einigung und die Referendarprüfung blieb vorerst bestehen. Im Dezember 1946 wurde von der SMAD für die gesamte SBZ eine zentrale Regelung zur „Ordnung der Referendarprüfung und der Ausbildung der Gerichtsreferendare“ erlassen. Verfügt wurde hier unter anderem, dass ehemalige NSDAP-Mitglieder oder führende Leiter von NS-Organisationen (ausdrücklich auch der HJ und des NSDStB) nicht mehr zu Referendaren ernannt werden durften. Diese Säuberungsaktion wurde später in der DDR als „tatsächliche erste Hochschulreform“ bezeichnet.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Diese Einleitung skizziert den Umfang der Arbeit und definiert die Untersuchung der Phasen, Ausbildungswege und Zulassungsbedingungen der DDR-Juristenausbildung.
B Phasen der Juristenausbildung: Dieser Abschnitt beschreibt die zeitliche Entwicklung der Ausbildung von 1945 bis 1990, geprägt durch verschiedene Hochschulreformen und den wachsenden Einfluss der SED.
C Die Ausbildungswege zum Juristen in der DDR: Hier werden die verschiedenen Wege zur juristischen Qualifikation analysiert, vom klassischen Studium über kirchenjuristische Spezialausbildungen bis hin zu den Instituten des MfS.
D Zulassung, Studienablauf und Absolventenlenkung: Dieses Kapitel erläutert die strengen politischen Auswahlkriterien, den strukturierten Studienalltag sowie die staatliche Steuerung der Absolventen in den Beruf.
E Politische Einflussnahme und Machtausübung: Die Analyse zeigt, wie die SED das Studium nutzte, um Juristen ideologisch zu formen und den gesamten juristischen Berufsstand unter ihre Kontrolle zu bringen.
F Fazit: Das Fazit resümiert, dass die Juristenausbildung in der DDR in einem ständigen Spannungsfeld zwischen fachlichen Anforderungen und parteipolitischer Indoktrinierung stand.
Schlüsselwörter
Juristenausbildung, DDR, Sowjetische Besatzungszone, SED, Rechtswissenschaft, Hochschulreform, Volksrichter, Referendariat, Staatssicherheit, Ideologie, Studienlenkung, Kaderpolitik, Diplomjurist, Rechtspflege, politische Zuverlässigkeit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen historischen Überblick über die akademische Ausbildung von Juristen in der DDR und der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1990.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Entwicklung der juristischen Fakultäten, die verschiedenen Ausbildungswege, der Einfluss der Politik auf Studieninhalte sowie die Selektion und Lenkung der Studierenden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die DDR-Führung die Juristenausbildung zunehmend politisierte, um loyale Kader für Justiz, Verwaltung und Wirtschaft zu gewinnen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Analyse historischer Dokumente, Studienordnungen und Fachliteratur zur Rechtsgeschichte und Bildungsforschung der DDR.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden chronologische Phasen der Ausbildung, spezielle Wege wie das MfS-Studium und die Mechanismen der Zulassung und Absolventenlenkung im Detail untersucht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Juristenausbildung, politische Einflussnahme, Kaderpolitik, SED, Rechtsstaatlichkeit und ideologische Selektion charakterisiert.
Welche Rolle spielte die Juristische Hochschule des MfS?
Die JHS diente als abgeschirmte Ausbildungsstätte des Ministeriums für Staatssicherheit, die weniger auf fundierte Rechtslehre als auf geheimdienstliche operative Tätigkeit ausgerichtet war.
Warum war die politische Zuverlässigkeit so entscheidend?
Da Juristen im sozialistischen Staat eine zentrale Rolle bei der Machtausübung und Legitimierung der SED einnahmen, wurde bereits bei der Zulassung eine ideologische Überprüfung durchgesetzt.
Wie unterschied sich die Ausbildung von Kirchenjuristen?
Da ihnen der staatliche Zugang verwehrt blieb oder sie dort als unerwünscht galten, organisierten die Landeskirchen eigene juristische Ausbildungen unter kirchlichem Dach.
Wozu diente die sogenannte Absolventenlenkung?
Die Absolventenlenkung stellte sicher, dass der durch das Studium ausgebildete Nachwuchs exakt dort eingesetzt wurde, wo der Staat Bedarf an loyalem Personal in Justiz, Wirtschaft oder Verwaltung sah.
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- M.A. Susanne Schmidt (Author), 2005, Die Juristenausbildung in der DDR an den Universitäten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/91895