Die vorliegende Arbeit bafaßt sich mit der Juristenausbildung in der DDR von 1945 bis 1990. Dabei werden die Entwicklungen des juristischen Ausbildungssystems sowohl historisch als auch systematisch aufgezeigt. Besondere Ausbildungsmöglichkeiten - so zu nennen die Hochschule des MfS in Eiche, die Volksrichterlehrgänge oder die Ausbildung zum Kirchenjuristen - werden ebenfalls diskutiert.
Wie wurde man Jurist in der DDR? Welche Hürden mußte man nehmen, bereits in der Schule, später im Militär und an der Universität? Wie wurden die Absolventen gelenkt und wie war das rechtswissenschaftliche Studium in der DDR organisiert? Die vorleigende Arbeit gibt abschließend ein kritisches Fazit zur Juristenausbildung in der DDR - auch im Vergleich zur heutigen und damaligen Juristenausbildung der BRD. Diese Ausarbeitung soll einen Überblick geben über die gesamte Bandbreite der akademischen Juristenausbildung in der DDR. Dabei werden die einzelnen Phasen der Juristenausbildung sowie die Besonderheiten der involvierten Hochschulen dargestellt. Weiterhin werden die Absolventenlenkung und Zulassungsverfahren eingehender erläutert. Die Bereiche der Volksrichterausbildung, der Einflussnahme durch die Politik und der postgradualen Ausbildungsmöglichkeiten sind bewusst kurz gehalten, da sie in vorangegangenen Referaten bereits ausführlicher besprochen worden sind. Unter Punkt C befinden sich die zwar regulären, aber eher ungewöhnlichen Ausbildungswege zum Juristen. Die Materialien des Anhangs dienen zur Vertiefung und hoffentlich auch eingehender zum Verständnis. Ich habe bewusst in der Arbeit nicht alle Details – vor allem auf historischer Ebene – berücksichtigt, da dies den Umfang der Arbeit sprengen würde. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es in der Sowjetischen Besatzungszone bereits im Herbst 1945 zu einer Wiederaufnahme des Lehrbetriebes an den juristischen Fakultäten der Universitäten Leipzig, Halle, Jena, Rostock, Greifswald sowie der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. Durch große materielle Nöte sowie Unsicherheit hinsichtlich der neuen Studieninhalte wurden zunächst die Studien- und Prüfungsordnungen aus der Weimarer Republik als Provisorium wieder in Kraft gesetzt. Zwar war es jeder Hochschule selbst überlassen, neue Prüfungs- und Studienordnungen zu erlassen , jedoch geschah dies eher zögerlich ; die Ordnungen aus der Weimarer Zeit wurden erst nach und nach ersetzt.
Inhaltsverzeichnis
- A Einleitung
- B Phasen der Juristenausbildung
- 1) Die Ausgangssituation nach 1945
- 2) Die erste Hochschulreform 1949 und ihre Folgen
- 3) Von der zweiten Hochschulreform 1951 bis zur Babelsberger Konferenz
- 4) Die Babelsberger Konferenz 1958 und ihre Folgen
- 5) Aufspaltung der Juristenausbildung 1963 in die Bereiche Justiz, Wirtschaft und Verwaltung
- 6) Die 3. Hochschulreform 1967/1968
- 7) Die juristische Ausbildung von 1970-1990
- C Die Ausbildungswege zum Juristen in der DDR
- 1. Direktes Jurastudium ab 1945 mit anschließendem Referendariat
- 1.1. Die Hausarbeit
- 1.2. Das Referendariat / Juristischer Vorbereitungsdienst und die Referendarprüfung (1945 – 1952)
- 1.3. Die Assistentenzeit
- 2. Ausbildung zum Kirchenjuristen
- 3. Ausbildung zum Militärrichter oder -staatsanwalt
- 4. Ausbildung an der Hochschule des MFS in Potsdam Golm / Eiche
- 5. Postgraduale Weiterbildung
- D Zulassung, Studienablauf und Absolventenlenkung
- 1) Zulassung
- 1.1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- 1.1.1. Hochschulreife
- 1.1.2 Gesellschaftliche Tätigkeit
- 1.1.3 Wehrbereitschaft
- 1.2. Spezielle Zulassungsvoraussetzungen
- 1.3. Zulassung an der JHS
- 2) Studienablauf
- 3) Absolventenlenkung
- 3.1. Hochschulen
- 3.2. Juristische Hochschule des MfS in Potsdam Golm / Eiche
- E Politische Einflussnahme und Machtausübung
- F Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Ausarbeitung bietet einen umfassenden Überblick über die juristische Ausbildung in der DDR. Im Mittelpunkt stehen die verschiedenen Phasen der Juristenausbildung, die Besonderheiten der beteiligten Hochschulen sowie die Absolventenlenkung und die Zulassungsverfahren. Die Bereiche der Volksrichterausbildung, der Einflussnahme durch die Politik und die postgradualen Ausbildungsmöglichkeiten werden aufgrund ihrer detaillierten Behandlung in früheren Arbeiten nur kurz beleuchtet.
- Die einzelnen Phasen der Juristenausbildung in der DDR
- Die Besonderheiten der beteiligten Hochschulen und ihre Rolle in der Ausbildung
- Die Absolventenlenkung und die Steuerung der Karrierewege von Jurastudenten
- Die Zulassungsverfahren und ihre politische Einbettung
- Die verschiedenen Ausbildungswege zum Juristen, inklusive unkonventioneller Pfade
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Ausgangssituation der Juristenausbildung in der DDR nach dem Zweiten Weltkrieg. Dabei werden die Wiederaufnahme des Lehrbetriebs an den Universitäten, die Wiederinkraftsetzung der alten Studienordnungen sowie die ersten Schritte zur Entnazifizierung der juristischen Fakultäten beleuchtet.
Das zweite Kapitel behandelt die Hochschulreformen in der DDR, die die Juristenausbildung nachhaltig prägten. Es analysiert die erste Hochschulreform von 1949 und ihre Folgen für die juristische Ausbildung, die zweite Hochschulreform von 1951 und die Babelsberger Konferenz von 1958, die zur Anpassung der Juristenausbildung an die sozialistische Ideologie führten.
Das dritte Kapitel widmet sich den verschiedenen Ausbildungswegen zum Juristen in der DDR. Es behandelt das direkte Jurastudium mit anschließendem Referendariat, die Ausbildung zum Kirchenjuristen, die Ausbildung zum Militärrichter und die Ausbildung an der Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit.
Das vierte Kapitel befasst sich mit der Zulassung zum Jurastudium, dem Studienablauf und der Absolventenlenkung in der DDR. Es beleuchtet die allgemeinen und spezifischen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Organisation und die Steuerung des Studiums, um die Absolventen in den gewünschten Berufsfeldern einzusetzen.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselbegriffe, die diese Arbeit prägen, umfassen die Juristenausbildung in der DDR, die Hochschulreformen, die Absolventenlenkung, die Zulassungsverfahren, die politischen Einflussnahmen, die Besonderheiten der Juristenausbildung in der DDR im Vergleich zu den westlichen Staaten und die verschiedenen Ausbildungswege zum Juristen.
- Arbeit zitieren
- M.A. Susanne Schmidt (Autor:in), 2005, Die Juristenausbildung in der DDR an den Universitäten, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/91895