Das deutsche Kaiserreich ist am 01.01.1871 durch Inkrafttreten seiner Verfassung entstanden. Grundlage war der Beitritt der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund. Die angegliederten 25 Staaten galten als Staaten innerhalb des Bundes, mithin als Bundesstaaten, bei denen alle Zuständigkeiten verbleiben, die von der Verfassung nicht ausdrücklich oder sinngemäß auf das Reich übertragen werden. Der Aspekt der Gesetzgebung gewann ein besonderes Gewicht unter dem Gesichtspunkt, dass nun nach dem Zusammenschluss der einzelnen Länder auch Bestrebungen zu einer Rechtsvereinheitlichung zu gelangen, intensiviert wurden. Die ersten Schritte hin zu einem einheitlichen Handels- und Wirtschaftsrecht waren bereits 1834 durch die Gründung des Deutschen Zollvereins gemacht worden. Am 01.01.1869 wurde ein Entwurf, der fast in allen deutschen Ländern einheitlich war, in Kraft gesetzt und wurde dann vom deutschen Reich als Allgemeines Deutsches Handelsrecht reichsgesetzmäßig übernommen. Nach der Schaffung von Rechtseinheit in Handel und Wirtschaft war auch eine Vereinheitlichung des eng damit verbundenen Schuldrechts vonnöten. Ein Entwurf war bereits 1866 ausgearbeitet, wurde aber nicht Gesetz. Weitere Maßnahmen hin zur Rechtseinheit im deutschen Kaiserreich unternahm man durch die Verkündung des Reichsstrafgesetzbuchs am 15.05.1871, ebenso durch die Straf- und Zivilprozessordnungen von 1877, die wie das Gerichtsverfassungsgesetz 1879 in Kraft traten. Wonach das deutsche Kaisereich als Rechtsstaat aber insbesondere verlangte, war ein einheitliches Zivilrecht - ein Prozess, an dessen Ende das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stand.
In der Arbeit wird in einem 1. Punkt dargestellt, wie die Ausarbeitung des BGB vonstatten gegangen ist. Im 2. Abschnitt werden dann die über den Entwurf geführten Reichstagsdebatten anhand parteipolitischer Aspekte an den Rechtsgebieten Vereins-, Dienst-und eheliches Güterrecht untersucht. Insbesondere wird dabei auf die für die Rekapitulation des Ausarbeitungsprozesses so wichtige Quelle, nämlich die Protokolle „Stenographische Berichte des Reichstags. Erste, zweite und dritte Berathung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs im Reichstage“, ausführlich zurückgegriffen und häufig zitiert. Außerdem werden zu allen genannten Personen des Entstehungsprozesses reichhaltige biographische Daten bereitgestellt. Zum Schluss erfolgt eine knappe Zusammenfassung der Ergebnisse. Das angehängte Literaturverzeichnis bietet weitere Recherchemöglichkeiten.
Inhaltsverzeichnis
1. Das deutsche Kaiserreich als Rechtsstaat
2. Die Entstehungsgeschichte des BGB
2.1. Erweiterung der Reichskompetenzen auf das Zivilrecht
2.2. Die Vorkommission
2.3. Die 1. Kommission
2.4. Die 2. Kommission
2.5. Der BGB-Entwurf im Bundesrat
2.6. Der BGB-Entwurf im Reichstag
3. Die Reichstagsdebatten über den Entwurf des BGB unter parteipolitischen Gesichtspunkten am Beispiel von Vereins-, Dienstvertrags- und ehelichem Güterrecht in 2. und 3. Lesung
3.1. Vereinsrecht
3.1.1. Nationalliberale
3.1.2. Deutsche Freisinnige Volkspartei
3.1.3. Zentrum
3.1.4. Deutsch-Konservative Partei
3.1.5. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
3.1.6. Deutsche Reichspartei
3.1.7. Polen
3.1.8. Ergebnis der Debatte über das Vereinsrecht
3.2. Dienstvertragsrecht
3.2.1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
3.2.2. Zentrum
3.2.3. Nationalliberale
3.2.4. Ergebnis der Debatte über das Dienstrecht
3.3. Eheliches Güterrecht
3.3.1. Deutsche Reichspartei
3.3.2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
3.3.3. Freisinnige Vereinigung
3.3.4. Zentrum
3.3.5. Ergebnis der Debatte über das eheliche Güterrecht
3.4. Abschluss der Debatte im Reichstag
4. Zusammenfassung und Abschluss der Debatten um das BGB
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die Genese des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im deutschen Kaiserreich, mit einem besonderen Fokus auf die parteipolitisch geprägten Kontroversen während der Reichstagsdebatten. Es wird analysiert, wie unterschiedliche politische Lager die inhaltliche Ausgestaltung zentraler Rechtsgebiete beeinflussten und wie der Prozess der Rechtseinheit schließlich zum Abschluss kam.
- Historische Entstehung und Kompetenzentwicklung des BGB
- Parteipolitische Positionierungen im Reichstag (2. und 3. Lesung)
- Debatten um das Vereinsrecht und die juristische Persönlichkeit
- Streitfragen im Dienstvertragsrecht und die Rolle des Arbeitsbegriffs
- Kontroversen um das eheliche Güterrecht und die Stellung der Frau
Auszug aus dem Buch
3.1.5. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Im Anschluss an v. Buchka erörtert Stadthagen den Standpunkt seiner Partei zum Vereinswesen. Hier sieht man keinen großen Unterschied zwischen den Anträgen der Freisinnigen Volkspartei und dem aktuellen Kommissionsbeschluss und beide gäben nicht das Recht wider, auf welches ein politisch mündiger Mensch Anspruch habe:
„Beide gehen nicht darüber hinaus, lediglich Kneip-, Sauf- und Rauchvereinen einen gewissen Vorzug gegenüber solchen Vereinen zu geben, die ernsten Dingen ihr Hauptaugenmerk zuwenden. Beide haben gemein, daß sie der Regierung – in den Anträgen des Freisinns vertritt diese gar der Staatsanwalt – volle Erdrosselungsfreiheit geben. Sie wollen nach Ihrem Antrag dem Staatsanwalt das Recht geben, den armen Verein, wenn er einmal durch seine Kegelei und sonstige braven Sachen die Zustimmung der Verwaltung, die Rechtsfähigkeit erlangt hat, sofort dann, wenn ein Staatsanwalt einmal schlecht gekegelt hat, zu erdrücken und die Klage anzustellen.“
Er und seine Parteigenossen fordern eine vollständige Ausgestaltung der Rechtsfähigkeit für Vereine. Die ablehnende Haltung der Regierung diesem Ansinnen gegenüber sieht er darin, dass diese Furcht davor habe, die arbeitende Bevölkerung in ihren Vereinen zu mächtig werden könnte, was sein Vorredner ja bestritten hatte. Stadthagen schließt sich der Auffassung Sohms an, ein Staat solle kein Vormund sein, sondern vielmehr die wirtschaftlichen und politischen Bedürfnisse des Volkes erforschen und diese dann in Gesetzen festschreiben. Sobald sich Menschen zusammentun um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, entstehe ein Verein und allein durch seine Existenz sei er rechts- und vermögensfähig. Einzig eine schriftliche Satzung und die Nichtveräußerlichkeit der Mitliedsrechte wären wünschenswerte Vorschriften. Eventuell könne man sich auch über eine Art Register unterhalten. Aber alle anderen Handhabungsarten stünden paradox zum Grundsatz von Treu und Glauben und würde von der Arbeiterklasse nicht angenommen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Das deutsche Kaiserreich als Rechtsstaat: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Basis des Kaiserreichs und die Notwendigkeit, durch Rechtseinheit in Handel, Wirtschaft und Zivilrecht einen modernen Rechtsstaat zu formen.
2. Die Entstehungsgeschichte des BGB: Hier wird der langjährige Prozess der Gesetzgebungskompetenz, die Arbeit der Experten-Kommissionen sowie das Zustandekommen der verschiedenen Entwürfe bis zur abschließenden Beratung im Bundesrat und Reichstag detailliert nachgezeichnet.
3. Die Reichstagsdebatten über den Entwurf des BGB unter parteipolitischen Gesichtspunkten am Beispiel von Vereins-, Dienstvertrags- und ehelichem Güterrecht in 2. und 3. Lesung: Dieses Kapitel analysiert die kontroversen Debatten zu spezifischen Rechtsgebieten, wobei die Positionen der einzelnen politischen Parteien im Reichstag gegenübergestellt werden.
4. Zusammenfassung und Abschluss der Debatten um das BGB: Abschließend erfolgt eine Bilanz des langwierigen Entstehungsprozesses und eine Einordnung des BGB als zentrales, bis heute wirksames Erbe des Kaiserreichs.
Schlüsselwörter
Bürgerliches Gesetzbuch, BGB, deutsches Kaiserreich, Reichstagsdebatten, Rechtseinheit, Vereinsrecht, Dienstvertragsrecht, eheliches Güterrecht, Gesetzgebung, Sozialdemokratie, Zentrum, Parteipolitik, Gesetzgebungskompetenz, Rechtsstaat, Rechtsgeschichte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im späten 19. Jahrhundert sowie die damit verbundenen politischen Auseinandersetzungen im deutschen Reichstag.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die rechtliche Vereinheitlichung im Kaiserreich, die Arbeit der verschiedenen Kommissionen am BGB-Entwurf und die parteipolitischen Debatten zu Vereins-, Arbeits- und Familienrecht.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?
Ziel ist es, den komplexen legislativen Entstehungsprozess des BGB aufzuzeigen und insbesondere zu untersuchen, wie parteipolitische Interessen die Ausgestaltung des Gesetzbuches prägten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer quellenkritischen Analyse historischer Dokumente, insbesondere der Stenographischen Berichte der Reichstagsdebatten und der einschlägigen fachwissenschaftlichen Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich detailliert der Entstehungsgeschichte der verschiedenen Entwürfe (Kommissionen) sowie den kontroversen Debatten der Reichstagsabgeordneten zu ausgewählten Rechtsgebieten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie BGB, Rechtseinheit, Kaiserreich, Reichstagsdebatten, Vereinsrecht und eheliches Güterrecht charakterisiert.
Warum lehnte die Sozialdemokratische Partei das BGB in der Schlussabstimmung ab?
Die SPD kritisierte den aus ihrer Sicht mangelnden sozialen Charakter des Entwurfs und die fehlende Gleichberechtigung, insbesondere im Vereins- und Arbeitsrecht, und stimmte daher geschlossen dagegen.
Welche Bedeutung hatte das eheliche Güterrecht in den Debatten?
Das eheliche Güterrecht war ein hochumstrittenes Thema, da hier unterschiedliche Vorstellungen zur Rolle der Frau in der Ehe, zur Verwaltungsgemeinschaft und zur Gütertrennung zwischen den konservativen und liberalen Parteien sowie der SPD aufeinanderprallten.
Wie wirkten sich die Süddeutschen Bundesstaaten auf den Entwurf aus?
Obwohl süddeutsche Staaten Bedenken hinsichtlich ihrer Justizhoheit hatten, konnten sie sich selten gegen preußische Standpunkte durchsetzen, da der Wunsch nach schneller Rechtseinheit überwog.
- Quote paper
- Tanja Wagner (Author), 2007, Die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuchs unter besonderer Berücksichtigung der darüber geführten Reichtagsdebatten, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/91638