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Die Entwicklung des rechtlichen Arbeitnehmerbegriffs

Titel: Die Entwicklung des rechtlichen Arbeitnehmerbegriffs

Hausarbeit (Hauptseminar) , 2019 , 27 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Frank Zipf (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht

Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Diese Arbeit stellt Meinungen aus Forschung und Literatur zur Entwicklung des rechtlichen Arbeitnehmerbegriffs vor. Es wird vor allem näher auf den § 611a BGB eingegangen.

Lange Zeit war der Arbeitnehmerbegriff gesetzlich nicht definiert. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, hat der Gesetzgeber in § 611a I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Definition aufgenommen, welche der des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) entspricht. Da erst durch den Arbeitnehmerbegriff der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts eröffnet wird, unterliegt dieser, ebenso wie das Arbeitsrecht einer ständigen Weiterentwicklung. Gesetzgebung und Rechtsprechung werden hierbei durch Wissenschaft und Literatur aber auch durch Verbände und Einzelsachverständige unterstützt.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Hauptteil

2.1 Bestimmungen des § 611a I BGB

2.1.1 Persönliche Abhängigkeit

2.1.2 Weisungsbindung

2.1.3 Fremdbestimmung

2.1.4 Gesamtbetrachtung, Vertragsdurchführung und Vertragsbezeichnung

2.2 Beispiele aus der Rechtsprechung

2.2.1 Heimarbeiter

2.2.2 Fußballschiedsrichter

2.2.3 Profifußballspieler

2.3 Dreigliedriger Aufbau des Arbeitsrechts

2.4 Kritik am § 611a BGB aus der Literatur

2.4.1 Richardi

2.4.2 Wank

2.4.3 Hromadka

2.4.4 Thüsing

2.5 Gesetzliche Bestimmung in anderen Rechtsgebieten neben § 611a BGB

2.5.1 Sozialversicherungsrecht § 7 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)

2.5.2 Steuerrecht - § 1 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV)

3. Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und Ausgestaltung des rechtlichen Arbeitnehmerbegriffs in Deutschland. Das primäre Ziel ist es, die Kriterien für ein Arbeitsverhältnis nach § 611a I BGB kritisch zu beleuchten und zu untersuchen, wie sich diese in der Rechtsprechung und Literatur bei verschiedenen Erwerbstätigen darstellen.

  • Rechtliche Definition des Arbeitnehmers nach § 611a I BGB.
  • Analyse der zentralen Abgrenzungsmerkmale wie Weisungsbindung und persönliche Abhängigkeit.
  • Fallstudien aus der Rechtsprechung (Heimarbeiter, Schiedsrichter, Profifußballspieler).
  • Kritische Auseinandersetzung mit der Literatur zu den gesetzlichen Regelungen.
  • Vergleich mit Arbeitnehmerbegriffen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht.

Auszug aus dem Buch

2.2.1 Heimarbeiter

„Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist“32 „Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen“33 und der „Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab“34.

„Heimarbeiter […] ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte […] allein oder mit seinen Familienangehörigen […] im Auftrag von Gewerbetreibenden […] erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überläßt.“35 Es wird definiert, wer Heimarbeiter ist, nicht genannt wird, ob er allgemein als Arbeitnehmer anzusehen ist. Hierfür bedarf es der Auslegung der einzelnen Merkmale des §611a I BGB.

Wie aufgezeigt, ist ein gewisses Maß an persönlicher Abhängigkeit erforderlich.36 Ein Heimarbeitsverhältnis „unterscheidet sich von einem Arbeitsverhältnis […] durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit“37, da „Arbeitsplatz sowie Zeitpunkt und Zeitdauer [der] Tätigkeit frei“38 bestimmbar sind. Aufgrund der wesentlich freien Gestaltung ihrer Tätigkeit, ist das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit zu verneinen.39 Vielmehr werden Heimarbeiter als Selbstständige angesehen, nicht als Arbeitnehmer, auch wenn sie teilweise in den Schutzbereich einiger Arbeitsrechtsnormen eingebunden werden.40

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung des Arbeitnehmerbegriffs, der lange gesetzlich undefiniert war, und erläutert die Aufnahme der Definition in den § 611a I BGB.

2. Hauptteil: Dieser Abschnitt analysiert detailliert die Kriterien des § 611a I BGB, untersucht anhand der Rechtsprechung ausgewählte Berufsgruppen, erläutert den dreigliedrigen Aufbau des Arbeitsrechts und setzt sich mit der wissenschaftlichen Kritik sowie den Regelungen in anderen Rechtsgebieten auseinander.

3. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass der Arbeitnehmerbegriff aufgrund seiner wandelbaren Auslegung durch die Merkmale des § 611a I BGB auch künftigen Herausforderungen flexibel begegnen kann.

Schlüsselwörter

Arbeitnehmerbegriff, § 611a BGB, Arbeitsverhältnis, Weisungsbindung, persönliche Abhängigkeit, Fremdbestimmung, Selbstständige, Heimarbeiter, Arbeitsrecht, Rechtsprechung, Literaturkritik, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Schutzbedürftigkeit, Scheinbeschäftigung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Definition des Arbeitnehmers, ihre gesetzliche Verankerung im BGB und wie diese Merkmale in der Praxis der Arbeitsgerichtsbarkeit angewandt werden.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Personen und Selbstständigen sowie die Rolle der persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, wie der Arbeitnehmerbegriff definiert ist, warum er der ständigen Weiterentwicklung unterliegt und wie mit Grenz- bzw. Zweifelsfällen umgegangen wird.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die eine Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung und fachwissenschaftlicher Literatur vornimmt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Merkmale des § 611a BGB, die Anwendung auf konkrete Berufe, die Einordnung in das dreigliedrige Arbeitsrecht sowie eine umfassende Literaturkritik.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Arbeitnehmerbegriff, Weisungsbindung, persönliche Abhängigkeit und Abgrenzung zum Selbstständigen geprägt.

Wie werden Heimarbeiter nach der Darstellung des Autors eingestuft?

Der Autor führt aus, dass Heimarbeiter aufgrund der fehlenden persönlichen Abhängigkeit und der weitgehenden Freiheit bei Arbeitsort und -zeit in der Regel als Selbstständige und nicht als Arbeitnehmer angesehen werden.

Warum ist das "Alles oder Nichts"-Prinzip für das Arbeitsrecht so relevant?

Die Zuordnung bestimmt, ob das Arbeitsrecht Anwendung findet und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, was bei Selbstständigen, die nicht unter den Schutzbereich fallen, entfällt.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die Entwicklung des rechtlichen Arbeitnehmerbegriffs
Hochschule
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg
Veranstaltung
Proseminar Individualarbeitsrecht
Note
1,3
Autor
Frank Zipf (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
27
Katalognummer
V906225
ISBN (eBook)
9783346231727
Sprache
Deutsch
Schlagworte
entwicklung arbeitnehmerbegriffs arbeitnehmerbegriff rechtlicher arbeitnehmerbegriff rechtlichen arbeitnehmerbegriffs
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Frank Zipf (Autor:in), 2019, Die Entwicklung des rechtlichen Arbeitnehmerbegriffs, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/906225
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  27  Seiten
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