Diese Arbeit stellt Meinungen aus Forschung und Literatur zur Entwicklung des rechtlichen Arbeitnehmerbegriffs vor. Es wird vor allem näher auf den § 611a BGB eingegangen.
Lange Zeit war der Arbeitnehmerbegriff gesetzlich nicht definiert. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, hat der Gesetzgeber in § 611a I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eine Definition aufgenommen, welche der des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) entspricht. Da erst durch den Arbeitnehmerbegriff der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts eröffnet wird, unterliegt dieser, ebenso wie das Arbeitsrecht einer ständigen Weiterentwicklung. Gesetzgebung und Rechtsprechung werden hierbei durch Wissenschaft und Literatur aber auch durch Verbände und Einzelsachverständige unterstützt.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Hauptteil
- Bestimmungen des § 611a | BGB
- Persönliche Abhängigkeit
- Weisungsbindung
- Fremdbestimmung
- Gesamtbetrachtung, Vertragsdurchführung und Vertragsbezeichnung
- Beispiele aus der Rechtsprechung
- Heimarbeiter
- Fußballschiedsrichter
- Profifußballspieler
- Dreigliedriger Aufbau des Arbeitsrechts
- Kritik am § 611a BGB aus der Literatur
- Richardi
- Wank
- Hromadka
- Thüsing
- Gesetzliche Bestimmung in anderen Rechtsgebieten neben § 611a BGB
- Sozialversicherungsrecht § 7 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
- Steuerrecht - § 1 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV)
- Bestimmungen des § 611a | BGB
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Entwicklung des rechtlichen Arbeitnehmerbegriffs. Ziel ist es, die Definition des Arbeitnehmerbegriffs im deutschen Recht zu analysieren und dabei auf die Entwicklung dieses Begriffs, seine Bedeutung und seine Abgrenzung zu anderen Rechtsbegriffen einzugehen.
- Der rechtliche Arbeitnehmerbegriff im deutschen Recht
- Die Bedeutung des Arbeitnehmerbegriffs für das Arbeitsrecht und andere Rechtsgebiete
- Die Entwicklung des Arbeitnehmerbegriffs in Rechtsprechung und Literatur
- Die Abgrenzung des Arbeitnehmerbegriffs von anderen Rechtsbegriffen, insbesondere dem des Selbständigen
- Kritische Betrachtung der Definition des Arbeitnehmerbegriffs im § 611a BGB
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den historischen Kontext der Definition des Arbeitnehmerbegriffs beleuchtet und die Bedeutung des Begriffs für das Arbeitsrecht unterstreicht. Der Hauptteil der Arbeit konzentriert sich auf die Analyse des § 611a BGB, der die gesetzliche Definition des Arbeitnehmerbegriffs im deutschen Recht liefert. Die einzelnen Kriterien des § 611a BGB werden im Detail untersucht, wobei die Kriterien der persönlichen Abhängigkeit, der Weisungsbindung und der Fremdbestimmung im Vordergrund stehen. Die Arbeit beleuchtet auch die Anwendung des Arbeitnehmerbegriffs in der Rechtsprechung durch die Betrachtung von Beispielfällen wie Heimarbeitern, Fußballschiedsrichtern und Profifußballspielern. Der Hauptteil schließt mit einer Analyse der Kritik am § 611a BGB aus der Literatur sowie einer Betrachtung der rechtlichen Einordnung des Arbeitnehmerbegriffs in anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialversicherungsrecht und dem Steuerrecht.
Schlüsselwörter
Arbeitnehmerbegriff, Arbeitsrecht, § 611a BGB, persönliche Abhängigkeit, Weisungsbindung, Fremdbestimmung, Rechtsprechung, Kritik, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht, Selbstständigkeit.
- Quote paper
- Frank Zipf (Author), 2019, Die Entwicklung des rechtlichen Arbeitnehmerbegriffs, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/906225