Luther hat niemals eine Schrift oder Predigt verfasst, die die Überschrift oder gar den Terminus ‚Zwei-Reiche-Lehre’ enthielte – was es nicht ganz einfach macht sein religiöses Herrschaftsverständnis zu rekonstruieren. Seine Schriften reagierten meist auf aktuelle Probleme, die er als Reformator vom biblischen Wort Gottes her zu lösen versuchte. So wird die erste Anlaufstelle die Heilige Schrift sein müssen – in der Hierarchie abfolgend dann vor allem die lutherischen Schriften „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“ und „Von der Freiheit eines Christenmenschen“. Aber auch in Luthers Tun und Handeln lassen sich viele Merkmale seines politischen Verständnisses ausmachen. So zum einen sein Verhalten in den Bauernaufständen, das sich in dem etwas wüst ausnehmenden Pamphlet „Wider die Mordischen und Reuberischen Rotten der Bawren“ kristallisiert oder seine – in der Seminararbeit nicht weiter thematisierte - Beziehung zu Thomas Müntzer. Ausgangsfrage soll das Möglichkeitsspektktrum der mittelalterlichen Herrschaftslegitimation sein: Gewalt – Erbe – Wahl – Vorhersehung. Dann soll auf dem Fundament der schriftlichen Hinterlassenschaften des Reformators ergründet werden, welche der Legitimationsgrundlagen Luther propagiert. Ein Lösungsvorschlag soll dann im zusammenfassenden Resümee versucht werden.
Einleitung: 1
Herrschaftslegitimation: S. 2 – 4
II.1. Gewalt
II.2. Erbfolge
II.3. Königswahl
II.4. Vorsehung
Luther und die Obrigkeit – „Zwei-Reiche-Lehre“: S. 5 – 16
III.1. Grenzen der Obrigkeit
III.2. Von der guten Herrschaft
Luthers Quellen: S. 17 – 18
Luther und der Bauernaufstand: S. 18 – 21
Resümee: S. 21 – 22
Literaturverzeichnis: S. 23 – 24
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Herrschaftslegitimation
II.1. Gewalt
II.2. Erbfolge
II.3. Königswahl
II.4. Vorsehung
III. Luther und die Obrigkeit – „Zwei-Reiche-Lehre“
III.1. Grenzen der Obrigkeit
III.2. Von der guten Herrschaft
IV. Luthers Quellen
V. Luther und der Bauernaufstand
VI. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das religiöse Herrschaftsverständnis Martin Luthers unter Berücksichtigung mittelalterlicher Legitimationsgrundlagen und analysiert, wie der Reformator das Verhältnis zwischen christlicher Freiheit, weltlicher Obrigkeit und politischer Machtausübung auf Basis seiner Zwei-Reiche-Lehre konzeptionell einordnete.
- Mittelalterliche Herrschaftslegitimation (Gewalt, Erbe, Wahl, Vorsehung)
- Die systematische Einordnung der sogenannten Zwei-Reiche-Lehre
- Das Spannungsfeld zwischen der Freiheit des Christenmenschen und staatlichem Gehorsam
- Luthers Stellungnahme und Verhalten während der Bauernaufstände
- Die Rolle der Tugendethik für ein christliches Herrschaftsverständnis
Auszug aus dem Buch
III.1. Grenzen der Obrigkeit
Luther hat aber den Einsatz der Macht keinesfalls schrankenlos gerechtfertigt. Das verdeutlicht schon der Titel der genannten Schrift. Er lautet ja nicht, wie man angesichts späterer Exzesse lutherischen Obrigkeitsgehorsams vermuten könnte: ‚Von weltlicher Obrigkeit, dass man ihr Gehorsam schuldig sei’, sondern eben: „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“. Die Schranken des Gehorsams gegenüber den Mächtigen sieht Luther durch zwei Bibelworte gesetzt: durch das Zinsgroschen-Wort „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ sowie durch die clausula Petri: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“, zwei Bibelzitate, die die Gewissensgrenzen gegenüber dem Staate untermauern. Denn diese biblische Ausrichtung schließt die Bestätigung weltlicher Machtstrukturen ein, bedeutet aber zugleich eine eindeutige Absage an jeden unbegrenzten irdischen Herrschaftsanspruch. Das weltliche Regiment ist nach Luther nötig, um Frieden und Ordnung in einer unerlösten Welt zu bewahren. Seine Aufgabe ist es, „dem Bösen zu wehren, dass sie äußerlich Frieden halten und still sein müssen, ob sie wollen oder nicht.“
So ist die Menschenliebe ein Motiv für den Christen dem Staate Gehorsam zu leisten. Der von Luther geforderte Gehorsam ist freilich kein Kadavergehorsam. Luther setzt der Fügsamkeit der Regierung gegenüber Grenzen: „Ist dann, wenn ein Fürst unrecht hätte, sein Volk auch verpflichtet, ihm zu folgen? Antwort: Nein. Denn es gebührt sich für niemand, etwas gegen das Recht zu tun, sondern man muss Gott, der das Recht haben will, mehr gehorchen als den Menschen". Gemäß Luther hat damit die amtliche Gewalt im individuell-vernünftigen Gewissen vor Gott ihre Grenzen. Aus den Worten Jesu: „Fürchtet euch nicht vor denen, die den Leib töten, die Seele aber nicht zu töten vermögen (...)." folgert Luther: „Ich wenigstens meine hier sei die Seele klar genug allen Menschen aus der Hand genommen und allein unter Gottes Gewalt gestellt." Der Staat hat also keine Macht über die Seele. Zwar kann der Staat ein äußerliches Lippenbekenntnis von seinen Untertanen einklagen, aber „(…) das Herz vermögen sie auf keinen Fall zu zwingen, und sollten sie sich darüber zerreißen."
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung umreißt die Ausgangslage des religiösen Herrschaftsverständnisses im Spannungsfeld der Frühen Neuzeit und definiert die methodische Zielsetzung der Arbeit.
II. Herrschaftslegitimation: Dieses Kapitel erläutert die historisch gewachsenen Grundlagen der Machtkonstituierung im Mittelalter, insbesondere durch Gewalt, Erbfolge, Königswahl und göttliche Vorsehung.
III. Luther und die Obrigkeit – „Zwei-Reiche-Lehre“: Der Hauptteil analysiert die theoretische Konstruktion der Zwei-Reiche-Lehre, ihre biblische Fundierung und die praktische Anwendung auf die Pflichten der Obrigkeit sowie die Grenzen des Gehorsams.
IV. Luthers Quellen: Hier werden die wesentlichen geistesgeschichtlichen Einflüsse und Vorbilder untersucht, auf die Luther bei der Ausformung seiner eigenen Position zurückgriff.
V. Luther und der Bauernaufstand: Das Kapitel beleuchtet Luthers kritische Haltung gegenüber den Bauernaufständen und die Abgrenzung seiner Reformanliegen von sozialen revolutionären Bestrebungen.
VI. Resümee: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zur Rechtfertigungslehre im Verhältnis zur staatlichen Obrigkeit zusammen und ordnet Luthers situatives Handeln ein.
Schlüsselwörter
Martin Luther, Zwei-Reiche-Lehre, Herrschaftslegitimation, Obrigkeit, Gottesgnadentum, Reformation, Bauernaufstand, christliche Freiheit, Gewissensfreiheit, politisches Handeln, Machtmissbrauch, Sola Fide, christliche Ethik, Weltliches Regiment, Geistliches Regiment.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem religiösen Herrschaftsverständnis bei Martin Luther und analysiert, wie er die politische Ordnung im Spannungsfeld von Glaube und Weltlichkeit legitimierte.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zu den Schwerpunkten zählen die mittelalterlichen Traditionen der Herrschaftslegitimation, die theoretische Ausarbeitung der Zwei-Reiche-Lehre und Luthers Reaktionen auf gesellschaftliche Umbrüche wie den Bauernkrieg.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, Luthers politisches Denken aus seinen Schriften zu rekonstruieren und zu prüfen, inwieweit er klassische Legitimationsmodelle wie Gewalt oder Erbe durch ein auf die göttliche Vorsehung ausgerichtetes Verständnis ersetzte.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine theologiegeschichtliche Analyse, die Luthers Schriften und zeitgenössische Quellen sowie die neuere wissenschaftliche Rezeption heranzieht, um seine Staats- und Obrigkeitstheorie zu dekonstruieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der Herrschaftslegitimation, eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Zwei-Reiche-Lehre, die Untersuchung der quellenkritischen Grundlagen und die praktische Anwendung seiner Lehre im Kontext der Bauernaufstände.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die zentralen Begriffe sind Zwei-Reiche-Lehre, Herrschaftslegitimation, Obrigkeit, Reformation und christliche Freiheit.
Wie unterscheidet Luther zwischen den beiden „Reichen“?
Luther trennt das geistliche Reich Gottes, in dem das Wort regiert, vom weltlichen Reich, das durch das Schwert und staatliche Gesetze zur Aufrechterhaltung des äußeren Friedens notwendig ist.
Warum lehnte Luther die Ziele der Bauern während des Bauernkriegs ab?
Luther sah in der Vermischung von geistlicher Freiheit (Sola Fide) mit irdisch-ökonomischen Forderungen eine Missinterpretation göttlicher Ordnung, die zu Anarchie und Gewalt führen würde.
Welche Rolle spielt die Weisheit für einen Herrscher nach Luthers Auffassung?
Weisheit ist für Luther eine Kerntugend, die den Herrscher befähigt, Entscheidungen im Sinne des Gemeinwohls zu treffen und die Grenzen seiner eigenen Macht im Kontext der christlichen Verantwortung zu erkennen.
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- David Liebelt (Author), 2007, Das religiöse Herrschaftsverständnis bei Martin Luther, Munich, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/90587