Das Thema der vorliegenden interdisziplinären Arbeit behandelt Schweizer in fremden Diensten. Unter Schweizer in fremden Diensten werden helvetische Söldner, also Krieger verstanden, die gegen Bezahlung eines Solds für eine ausländische Armee kämpfen. Dieser Dienst ist über die Jahrhunderte einem stetigen Wandel in Ausrüstung, Form und Dauer ausgesetzt gewesen. Um der Leitfrage nachzugehen, wie sich die fremden Dienste der Schweiz seit 1300 entwickelt haben, werden im ersten Ziel die Entstehung und Wandlung der fremden Dienste bis ins 20. Jahrhundert untersucht und beschrieben. Das Ziel wird in drei Teilziele unterteilt.
Als erstes werden die ökonomischen Folgen, welche durch die fremden Dienste entstanden sind, aufgezeigt. Anschliessend wird im zweiten Teilziel der Zusammenhang zwischen dem militärischen Auslandsdienst und der Schweizer Demografie erarbeitet. Die Gründe sowie die Durchsetzung der Gesetzesänderungen und das Abschliessen von diversen Kapitulationsverträgen werden im dritten und letzten Teilziel beschrieben. Im zweiten Ziel wird der Fortbestand der fremden Dienste nach 1927 anhand zweier unterschiedlicher Modelle erklärt. Bei den beiden Modellen handelt es sich um die Schweizergarde und die französische Fremdenlegion. Zur Abhandlung des zweiten Ziels der Schweizergarde dienen uns drei Unterziele. Im ersten Unterziel wird das soziale Profil eines Gardisten bei seinem Dienstantritt veranschaulicht. Im zweiten wird der Alltag des Schweizer Gardisten im Vatikan erläutert und im letzten Unterziel werden die Auswirkungen nach abgeschlossenem Dienst aufgezeigt. Das Erarbeiten der Fremdenlegion erfolgt im zweiten Teilziel. Die Fremdenlegion ist eine illegale Form des militärischen Auslandsdienstes und wird anhand der gleichen Unter-ziele wie die Schweizergarde erarbeitet. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Schweizergarde und der Fremdenlegion werden im letzten Ziel aufgelistet.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
2 Kurzfassung / Abstract
3 Einleitung
4 Material, Methoden / Vorgehen
5 Schweizer in fremden Diensten
5.1 Entstehung und Wandlung bis ins 20. Jahrhundert
5.1.1Ökonomische Folgen
5.1.2 Fremde Dienste in Zusammenhang mit der Demografie
5.1.3Veranderung der Gesetzeslage und Kapitulationen bis ins Jahr
5.2 Faszination - Schweizergarde
5.2.1Das soziale Profil eines Schweizergardisten
5.2.2Alltag eines Schweizergardisten
5.2.3Auswirkungen und Folgen des Dienstes auf den Gardisten
5.3 Faszination - Fremdenlegion
5.3.1 Das soziale Profil eines Legionars
5.3.2Der Alltag in der Fremdenlegion
5.3.3Auswirkungen und Folgen des Dienstes auf den Legionar
5.4 Vergleich der beiden Modelle
5.4.1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede
6 Fazit
Glossar
Verzeichnisse7
Abbildungsverzeichnis
Quellen- und Literaturverzeichnis
Gedruckte Quellen
Bücher, Handbücher, Lexika
Ungedruckte Quellen
Elektronische Quellen
Mündliche Quellen
Nachweise
Bildnachweis
7 Anhang
1 Vorwort
Die vorliegende Arbeit ist im Bereich unserer interdisziplinaren Abschlussarbeit an der Berufsmatura Gesundheit und Soziales entstanden. Unsere Anfangsidee eine Walliser Spezialitat herzustellen und eine Walliser Tradition zu thematisierten ist bei jeder Teamsitzung mehr und mehr in den Hintergrund gerückt. An dieser Stelle möchten wir Frau Xund Herr Y danken. Ohne sie waren wir wohl nicht zu dem spannenden Thema der «Schweizer in fremden Diensten» gekommen. Die historische Vielseitigkeit des neuen Themas hat uns anfangs ziemlich verwirrt, nachdem wir uns jedoch langer mit dem Thema befasst haben, faszinierte uns diese Vielseitigkeit zunehmend. An dieser Stelle möchten wir uns auch recht herzlich bei den Herren WWW für ihre Zeit bedanken, in der sie unsere Interviewfragen beantwortet haben.
Ebenfalls danken wir Kfür seine wertvollen Inputs und für das Beantworten unserer Fragen. Ein besonderer Dank gilt Herrn B, dem wir durch sein Fachwissen und seine Offenheit ein spannendes Referat in Brig und eine lohnenswerte Führung durch das Gardemuseum in Naters zu verdanken haben.
2 Kurzfassung / Abstract
Mittels Literaturrecherche, mündlichen Quellen sowie schriftlichen Interwies untersucht die vorliegende Arbeit, wie sich die fremden Dienste, in denen Schweizer kampften, seit 1300 entwickelt haben. In der Arbeit wird dargelegt, wie wertvoll die fremden Dienste für die ökonomische Entwicklung war, denn ohne das Söldnerwesen hatte die Schweiz weiterhin nur landwirtschaftliche Güter exportieren können. Doch nicht nur ökonomisch, sondern auch wirtschaftliche Folgen zog die veranderte Population mit sich. Auch kulturelle Umwalzungen beeinflussten die Schweiz und werden in dieser Arbeit offengelegt. Es wird ebenfalls aufgezeigt, wie sich die fremden Dienste standig an neue Gesetzesanderung anpassten, bis das Söldnerwesen im Jahr 1927 endgültig verboten wurde. Dass die Durchsetzung so lange brauchte, lag zum Teil daran, dass die Soldunternehmer oft Mitglied der Tagsatzungen waren. Gesetze wurden erlassen aber durch ihre hohe Position nicht selbst eingehalten. Um das Ansehen des Dienstes in anderen Landern kritisch zu widerspiegeln, werden zwei verschiedene Modelle untersucht, welche sich trotz mancher Ahnlichkeiten in besonders ihrer Legitimitat stark unterscheiden. Um diese Modelle, die französische Fremdenlegion und die Schweizergarde, im letzten Teil der Arbeit zu vergleichen, werden sie anhand gleicher Anschauungspunkte untersucht.
3 Einleitung
Das Thema der vorliegenden interdisziplinaren Arbeit behandelt Schweizer in fremden Diensten. Unter Schweizer in fremden Diensten werden helvetische Söldner, also Krieger verstanden, die gegen Bezahlung eines Solds, für eine auslandische Armee kampfen. Dieser Dienst ist über die Jahrhunderte einem stetigen Wandel in Ausrüstung, Form und Dauer ausgesetzt gewesen. Um der Leitfrage nachzugehen, wie sich die fremden Dienste der Schweiz seit 1300 entwickelt haben, werden im ersten Ziel die Entstehung und Wandlung der fremden Dienste bis ins 20. Jahrhundert untersucht und beschrieben. Das Ziel wird in drei Teilziele unterteilt. Als erstes werden die ökonomischen Folgen, welche durch die fremden Dienste entstanden sind, aufgezeigt. Anschliessend wird im zweiten Teilziel der Zusammenhang zwischen dem militarischen Auslanddienst und der Schweizer Demografie erarbeitet. Die Gründe sowie die Durchsetzung der Gesetzesanderungen und das Abschliessen von diversen Kapitulationsvertragen werden im dritten und letzten Teilziel beschrieben. Im zweiten Ziel wird der Fortbestand der fremden Dienste nach 1927 anhand zweier unterschiedlicher Modelle erklart. Bei den beiden Modellen handelt es sich um die Schweizergarde und die französische Fremdenlegion. Zur Abhandlung des zweiten Ziels der Schweizergarde dienen uns drei Unterziele. Im ersten Unterziel wird das soziale Profil eines Gardisten bei seinem Dienstantritt veranschaulicht. Im zweiten wird der Alltag des Schweizer Gardisten im Vatikan erlautert und im letzten Unterziel werden die Auswirkungen nach abgeschlossenem Dienst aufgezeigt. Das Erarbeiten der Fremdenlegion erfolgt im zweiten Teilziel. Die Fremdenlegion ist eine illegale Form des militarischen Auslanddienstes und wird anhand der gleichen Unterziele wie die Schweizergarde erarbeitet. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Schweizergarde und der Fremdenlegion werden im letzten Ziel aufgelistet.
4 Material, Methoden / Vorgehen
Als wir unser umfangreiches Thema allmahlich eingrenzen konnten, besorgten wir uns diverse Fachliteratur, um uns in die Arbeit weiter zu vertiefen. Leider eigneten sich nur wenige der zahlreichen Bücher für unsere Arbeit. Abhilfe konnte uns Herr B mittels eines Referats in der Mediathek Brig und einer Führung durch das Gardemuseum in Naters leisten. Mit ihm konnten wir uns über die vorhandene Literatur unterhalten. Er übergab uns zwei weitere Bücher, welche zum Verstandnis hilfreich waren. Die Teilziele des ersten Hauptziels, Entstehung und Wandlung bis ins 20. Jahrhundert, wurden ausschliesslich mit Hilfe von gedruckten Quellen erarbeitet. Um aber die Zusammenhange zu verstehen, half uns das Referat von Herrn B. Das Teilziel der ökonomischen Folgen wurde mit den Büchern ''Schweizer in «Fremden Diensten»'' und ''Der Kampf um den Solddienst der Schweizer im 18. Jahrhundert'' beantwortet. Die Sachlage rund um die Demografie der Schweiz konnte hauptsachlich mit Hilfe der Bücher ''Historisches Lexikon der Schweiz'' und ''Der Kampf um den Solddienst der Schweizer im 18. Jahrhundert'' erarbeitet werden. Um das letzte Teilziel zu erreichen, wurde mit der Fachliteratur ''Reislaufen und Fremdendienste'' gearbeitet. Die Führung durch das Gardemuseum wurde in das zweite Hauptziel miteinbezogen und als Quelle genutzt. Am 10.04.2019 wurden drei ehemaligen Gardisten im Alter zwischen 30 und 40 Jahren ein Interview per E-Mail zugesendet. Wegen der zeitlichen Einschrankung wurden 22 offene Fragen gestellt. Diese dienten zur allgemeinen Erarbeitung des Teilzieles und besonders um Fragestellungen zum sozialen Profil zu beantworten. Neben unterschiedlichen Internetquellen war besonders das Buch ''Die Papstliche Schweizergarde'' hilfreich. Um Fachwissen zur Fremdenlegion zu erlangen, gab uns Herr B die Telefonnummer von Herrn K, welcher uns im dritten Hauptziel bei wichtigen Fragen behilflich war. Weiter wurde insbesondere das Buch ''Fluchtpunkt Fremdenlegion'' genutzt, um die festgelegten Ziele zur Fremdenlegion zu erreichen.
5 Schweizer in fremden Diensten
Bereits im Mittelalter hat es viele Schweizer in die Ferne gelockt, um von der Not in der Schweiz zu flüchten. Doch es waren nicht nur die Notstande, welche die Manner dazu trieb der Eidgenossenschaft für eine gewisse Zeit den Rücken zu kehren. Der Dienst in der Fremde war zu jener Zeit eine lukrative Verdienstmöglichkeit. Aber auch die Abenteuerlust und das Erleben von neuen Erfahrungen hatten ihre Reize. Doch sicherlich ist der finanzielle Aspekt am höchsten zu gewichten. Der Dienstantritt und das Kampfen für fremde Armeen bedeutete nicht nur einen starken Einschnitt in das Leben des einzelnen Soldaten, es hatte weitaus mehr Auswirkungen und betraf indirekt die ganze Schweiz und deren Bevölkerungs- entwicklung. Einige Leute, wie der Walliser Kaspar Jodok Stockalper, gingen als Gewinner aus der Hochkonjunktur des Söldnertums hervor. Sein Vermögensaufbau hat auch die gesamte Region rund um Brig gepragt, in dem er das erwirtschaftete Geld in Brig und Umgebung in den Bau von Schulen und Klöstern, investierte. Das Militargesetz, wie wir es heute kennen, durchlebte parallel zu der Solddienstzeit seinen Wandel und wurde stetig angepasst, um die Kontrolle über die Entsendung von Schweizern in die Schlachten Europas nicht zu verlieren. Nebst der Schweizergarde, die um das Jahr 1505 gegründet wurde, gibt es noch einen seit 1927 illegalen Dienst, der in der Fremde verrichtet werden kann, namlich den in der französischen Fremdenlegion. In dieser Einleitung wurden kurz die Themen angeschnitten, die untenstehend in dieser Arbeit ausführlich dargelegt werden.
5.1 Entstehung und Wandlung bis ins 20. Jahrhundert
Das Handwerk des Reislaufers galt in der Schweiz des Spatmittelalters als eine angesehene Beschaftigung. Der Solddienst stellte zu jener Zeit keine Aussergewöhnlichkeit dar. Hierbei müssen die Begriffe Söldner und Reislaufer unterschieden werden. Der Söldner hatte sich zu einem von der Obrigkeit bewilligten Solddienst verpflichtet, wahrend der individuelle militarische Einsatz der Reislaufer von der Obrigkeit nicht gewollt war. Die fremden Dienste galten als eine anerkannte Möglichkeit, Geld zu verdienen. Viele einflussreiche Politiker oder erfolgreiche Geschaftsmanner, darunter auch einige Patrizier, verdankten ihr hohes gesellschaftliches Ansehen und ihre Herrschaft dem in der Solddienstzeit erwirtschafteten Vermögen. Die Kriege im spaten Mittelalter und der frühen Neuzeit pragten die Schweiz stark mit. In diesen Kriegen griffen sie für verschiedene Grossmachte Europas zur Waffe. In der Zeit von 1470 bis 1515 stellten die Eidgenossen eine der besten Infanterie Europas, die als unbesiegbar betitelt wurde. Ihre Zuverlassigkeit sowie ihre spater erlangte militarische Disziplin waren weitere gewichtige Gründe, weshalb sie stark umworben wurden. Wahrend weiteren 300 Jahren, bis ins 19. Jahrhundert, wurden sie für fast alle grossen Schlachten in Europa angeheuert.1
5.1.1 Ökonomische Folgen
Die ökonomischen Folgen werden anhand des Beispiels von Kaspar Jodok Stockalper auf- gezeigt. Kaspar Jodok Stockalper, der vom Jahre 1609 bis 1691 lebte, war eine der reichsten, machtigsten und faszinierendsten Persönlichkeiten des 17. Jahrhunderts. Der Vater von insgesamt 14 Kindern besuchte die Jesuitenschulen in Venthone und Brig. Als Jesuiten werden Mitglieder der katholischen Ordensgemeinschaft “Gesellschaft Jesu“ bezeichnet. Anschliessend hatte Stockalper ein Studium in Freiburg im Breisgau abgeschlossen und kehrte als öffentlicher Notar nach Brig zurück. Stockalper hatte durch seine vielfaltigen Geschafte ein breites Beziehungsnetz im Bereich des Solddienstwesens gespannt und anschliessend gefestigt.
Wandel des Solddienstes
Der Solddienst wandelte sich um das Jahr 1670 fundamental. Hatten sich die Söldner vor dieser Zeitspanne nur über die Dauer der Schlachten in fremden Diensten aufgehalten und waren nicht andauernd mit Waffen ausgerüstet, so erfolgte ab 1670 der Übergang zu stehenden Heeren. Unter einem stehenden Heer wird ein dauernd unter Waffen stehendes und damit allzeit bereites Militar verstanden. Ausserdem wurde die Pike abgeschafft oder zumindest zurückgestuft. Bei einer Pike handelt es sich um eine drei bis fünf Meter lange Stichwaffe, die die eidgenössischen Söldner in einem Gewalthaufen anwendeten. Eine weitere Anderung betraf das Plündern, welches fortan als verboten galt. Die Gewinnspanne für Solddienstunternehmer verkleinerte sich aufgrund von Vorschriften der französischen Krone über die Höhe des Solds der von ihnen rekrutierten Soldaten. Die Freikompanien wurde unerlaubt ausgehoben und waren einem selbststandigen ausgehoben und waren einem selbststandigen Hauptmann unterstellt. Für die Erstellung einer Freikompanie schloss der Hauptmann einen Vertrag, eine sogenannte Privatkapitulation, mit einem fremden Herrscher ab. Ab diesem Zeitpunkt verschwanden die Freikompanien ganzlich oder nahmen an ihrer Anzahl ab.
Das geschaftliche Wirken Stockalpers
Stockalper hatte den Solddienst in der Zeit von 1639 bis 1679 betrieben, also grösstenteils bevor diese Anderungen erfolgten. In der Mitte des 17. Jahrhunderts befand sich das Wallis aus strategischer Sicht zwischen der Freigrafschaft und Mailand. Stockalper profitierte in der Mitte des 17. Jahrhunderts von der geografischen Lage des Wallis, da zu dieser Zeit die Ge- fahr bestand, dass ein Krieg ausbrechen könnte. Die Franzosen wollten unterbinden, dass mailandische Hilfstruppen vom Wallis die Befugnis erhielten, ihren Kanton zu passieren. Um dies zu erreichen, richteten die Franzosen finanzielle Pensionen an das Wallis aus, unter- breiteten Stockalper den Vorschlag, billiges und genügend Salz zu liefern und den Wallisern ein Regiment anzubieten. Das Wallis nutzte diese Lage aus, da sie auch ein Angebot von Mailand erhielten, welche das Stellen eines Regiments und das Überlassen des Gebiets “Val d'Ossola“ beinhaltete. Das Wallis setzte Frankreich unter Druck, indem sie drohten, die Mai- lander passieren zu lassen, falls die Salzpreise aus Frankreich ansteigen sollten. Seit dem Jahr 1613 strebte die Tagsatzung eine kontrollierte Anwerbung von Kompanien an. Jede Kompanie sollte von der Tagsatzung im Voraus bewilligt werden. Das Wallis galt als zugewandter Ort und hielt sich regelmassig nicht an die Bestimmungen der Anwerbung von Söldnertruppen. Fremde Lander griffen deshalb auf Walliser Truppen zurück, wenn die Eidgenossenschaft aufgrund von Verboten zur Anwerbung von Freikompanien keine Truppen übergeben konnte. Stockalper fokussierte sich dann auf dieses Geschaft, da er festgestellt hatte, dass das Erstellen und Entsenden von Freikompanien finanziell am attraktivsten war. Bis anhin verliefen die Handelsströme über den Gotthard, den Grossen St. Bernhard und andere Passe. Wahrend des Dreissigjahrigen Krieges und den damit entstandenen Handelsunterbrüchen in Graubünden, organisierte der Frühkapitalist Stockalper bemerkenswerte Transporte über den Simplon. Dies zog die Aufmerksamkeit vieler europaischer Herrenhauser auf sich. Er nutzte diese Gelegenheit und baute Beziehungen mit wichtigen Handelshausern Europas wie beispielsweise Donquart in Antwerpen und den Gebrüdern Grimm in Solothurn auf. Die Einnahmen aus seinem Eisenbergwerk an der Simplonroute, den Salzverkauf und den Solddienst investierte er in sein Handelsunternehmen, sodass dieses kontinuierlich wuchs. Die finanziellen Errungenschaften aus der Solddienstunternehmung beliefen sich pro Kompanie, die jeweils 200 Mann zahlte, auf 1449 Kronen zu 58 Sols. Dies hatte denselben Wert wie 4202 Pfund acht Sols. In Wirklichkeit entsprachen diese Zahlen aber nicht den tatsachlich ausgezahlten Betragen, da die Militarunternehmer die Einnahmen durch zusatzliche Verhandlungen erhöhen konnten. Im Falle Stockalpers bedeutete dies, dass er ab einem Bestand von 140 Mann pro Kompanie Extras in finanzieller Form bekam. Bezifferten sich die Bestande auf 170 Mann oder mehr, erhielt er den gleichen Geldbetrag, den er für 200 Mann einstrich. Stockalper verfalschte jedoch die Anzahl Manner zu seinen Gunsten, indem er beispielsweise beim Auszahlen einer Kompanie einen Söldner zweimal gezahlt hatte, einen Bauer für nur einen Diensttag in der Kompanie aufgenommen hatte oder fehlende Platze mit Auslandern belegt hatte. Stockalper erhöhte seine Gewinne auch durch Nebeneinnahmen wie dem Handel von Lebensmittel. So stellte er den Söldnern ab dem Jahre 1654 anstelle des Ankaufspreises von zwei Sols pro Kommissbrot, drei Sols in Rechnung. Dies ergab ein Sol Gewinn pro Ration. In einer Kompanie im Jahre 1654, in welcher die Söldner 22‘800 Rationen konsumiert hatten, erzielte Stockalper allein durch diese zusatzliche Tatigkeit einen Gewinn von 845 Pfund. Auf der anderen Seite waren die Ausgaben für eine Soldkompanie hoch. Die Investitionskosten einer Soldkompanie umfassten die Kosten für die Werbung, die Rekrutentransporte sowie die Auslagen für die Uniformierung und Ausrüstung. Zusatzlich fielen noch Löhne und Unterhaltskosten an. Die Werbekosten beinhalteten das bei der Anwerbung entrichtete Handgeld an die Söldner. Unter Handgeld verstand man die Geldsumme, die der Werber dem Söldner bar in die Hand drückte und die den Söldner handelseinig stimmen sollte. In der Stockalperkompanie war die Höhe des Handgeldes nicht geregelt und variierte zwischen null und 20 Pfund. In vielen Fallen verlangten die Söldner zusatzlich zum Handgeld noch Naturalabgaben wie Hüte, Strümpfe, Bander und gelegentlich ein Schwert. Befanden sich die Söldner auf dem Weg nach Frankreich, bezahlte der Solddienstunternehmer ihnen nochmals 15 bis 27 Pfund. Dies belief sich bei einer Kompanie von ungefahr 200 Mann auf 3‘000 bis 4‘000 Pfund. Die französische Krone beteiligte sich mit 2‘000 Pfund an diesen Kosten. Stockalper hatte diese finanzielle Hilfeleistung nur anfangs seiner Karriere bis zum Jahr 1640 erhalten. Anschliessend bezahlte er diese Auslagen selber und stellte sogar anderen Solddienstunternehmer diesen Betrag von 2‘000 Pfund zur Verfügung, damit diese selber eine Kompanie ausheben konnten. Die Kosten für die Uniformierung betrugen zu dieser Zeit pro Söldner 54 Pfund. Schlussendlich musste der Söldner die Ausgaben für die Uniformierung, für die Werbekosten und sogar für das Handgeld aus eigener Tasche berappen. Es kam deshalb oft vor, dass die Söldner beim Dienstantritt bereits Schulden in Höhe von fünf bis sechs Monatslöhnen beim Solddienstunternehmer hatten. Bei einem Hauptmann betrugen die Transport-, Werbe- und Ausrüstungsauslagen stattliche 17‘000 Pfund. Die grössten Ausgaben für den Solddienstunternehmer stellten die Löhne der Söldner dar. Die Höhe der Gewinnmarge war deshalb abhangig von der Höhe der zu entrichtenden Löhne. Der Gewinn des Solddienstunternehmers bestand also aus der Differenz des vom fremden Herrscher ausbezahlten Geldbetrags pro Söldner und dem Honorar, welches der Unternehmer effektiv dem Söldner übergab. Der Unternehmer war deshalb daran interessiert, den Söldnern möglichst tiefe Löhne auszuzahlen. Stockalper handelte mit jedem Söldner einen persönlichen Sold aus und gab zwischen 62 und 80% seiner Gesamteinnahmen in Form von Löhnen wieder aus. Die Krone überwies Stockalper pro Kompanie einen Betrag in der Höhe von 4'202 Pfund und acht Sols. Daraus ergab sich eine Summe von 21 Pfund pro Söldner. Die persönlich ausgehandelten Löhne der Söldner betrugen bei Stockalper 15 bis 18 Pfund und acht Sols. Auf diesen Betrag wurden noch die Unterhaltskosten wie Schmiergelder gerechnet, die konstant waren und auf allen Stufen ausbezahlt wurden. Stockalper entrichtete in den Jahren 1649 bis 1660 Schmiergelder in der Höhe von ca. einem Prozent seiner Einnahmen. Damit die geschuldeten Gelder auch wirklich bezahlt wurden, korrumpierte Stockalper Beamte. Ausserdem bestach er Kontrolleure und Kommissare, welche die Kompanien regelmassig kontrollierten. Diese Betrage betrugen teilweise 500 Pfund an einen einzelnen Kommissar. In seinen Hauptrechnungsbüchern führte Stockalper auf, dass er mit einer Kompanie innerhalb von 24 Jahren exakt 145‘083 Pfund erwirtschaftet hatte. Wird dabei berücksichtigt, dass es sich bei dieser Kompanie wahrend 16 Jahren nur um eine Halbkompanie handelte, belief sich der jahrliche Gewinn einer Kompanie Stockalpers schlussendlich auf 9‘067 Pfund. Wenn die Krone alle beanspruchten Leistungen beglichen hatte, hatte Stockalper sogar einen Gewinn von 13‘750 Pfund pro Jahr eingenommen. Laut einer Untersuchung, die eine Kommission im Jahre 1700 im Auftrag des bernischen Rates durchführte, waren die Einnahmen Stockalpers aus dem Soldgeschaft höher als die durchschnittlichen Einnahmen von Hauptleuten in hollandischen Diensten. Die Untersuchung gab an, dass eine Kompanie von 200 Mann den Hauptleuten in Friedenszeiten 8‘528 Pfund und in Zeiten des Kriegs 11‘744 Pfund einbrachten.
Unsicherheiten im Solddienstgeschaft
Soldeinnahmen waren jedoch ein Risikogeschaft. Im Falle des Todes oder Desertion eines Söldners entstanden Verluste, da der Söldner die Schulden beim Solddienstunternehmer nicht mehr begleichen konnte. Stockalper minimierte dieses Risiko, indem er so lange mit der Zusendung der Uniform gewartet hatte, bis der Söldner genügend Kapital auf seinem Konto hatte. Dies geschah meist nach einer Dienstzeit von vier bis fünf Monaten. Der Zahlungsverkehr stellte einen weiteren Unsicherheitsfaktor für den Solddienstunternehmer dar, da die Krone ihre Schulden meist nicht direkt oder in bar beglich. Der Weg, den die Betrage bis zum Empfanger zurücklegten, führte oft über mehrere Hande und “Konti“, da die französische Krone Stadte und Einzelpersonen damit beauftragte, ihre Schulden zu bezahlen. Diese Stationen zweigten teilweise bis zu 25 Prozent des geschuldeten Geldbetrags ab. Stockalper erhielt seine Gelder von der Stadt Amiens. Bei Barzahlungen, die über die Kassen der Herren “Burlamachi“ von Lyon erfolgten, fielen Unkosten für die Wechsel von der einen zur anderen Wahrung an. So bestand auch bei Barzahlungen die Gefahr, dass bis zu 30 Prozent weniger Geld überwiesen wurde als ursprünglich ausgemacht worden war. Dies wurde in den Rechnungsbüchern mit knappen Kommentaren wie: ''mir zalt von 1500 1200''2 vermerkt. Ein weiterer unerfreulicher Faktor stellte die Zahlungsfahigkeit und Zahlungsmoral der französischen Krone dar. Bis ins Jahr 1660 erhielten die Solddienstunternehmer oftmals das von der französischen Krone geschuldete Geld bezüglich der fremden Kriegsdienste nicht. Nach Angaben aus den Rechnungsbüchern blieb die französische Krone Stockalper vom Jahre 1648 bis 1658 Zahlungen in der Höhe von 155‘220 Pfund und zehn Sols schuldig. Diese Summe, welche Frankreich im Jahre 1652 zum Teil auch mit verbilligtem Salz beglichen hatte, wurde spater bis auf einen Restbetrag von 75‘000 Pfund bezahlt. Der Solddienstunternehmer übernahm die Haftung für die Löhne der Söldner. Solche Zahlungsrückstande konnten für den Solddienstunternehmer sehr gefahrlich werden, wie dem Beispiel von Anton Stockalper, einem Vetter von Kaspars Vater, entnommen werden kann. Er wurde aufgrund von Schulden, die er durch Geschafte im Solddienst angehauft hatte, hingerichtet.
Stockalpers Vermögen aus dem Solddienst
Stockalpers durch die Solddienste erworbenes Geld ist schwer zu beziffern, da in seinen Rechnungsbüchern nur konkrete Zahlen über einige Kompanien aufgeführt sind. Des Weiteren organisierte er die Vermietung von Truppen nach Savoyen, Venedig und Frankreich oder finanzierte die Ausrüstung, die Werbekosten, etc. dieser Truppen. Die Buchhaltung bezüglich der Einnahmen von diesen Truppen führte er jedoch nicht selber aus. Nach Schatzungen von Historikern generierte Stockalper durch den Solddienst Gesamteinnahmen in der Höhe von 250‘000 bis 300‘000 Pfund.
Wirtschaftliche Bedeutung für Offiziere und Soldaten
Offiziere, welche in den Kompanien Stockalpers dienten, nahmen monatlich 135 Pfund und jahrlich 1‘620 Pfund ein. Ein Söldner unter dem Solddienstunternehmer Stockalper erhielt monatlich die Summe von acht Pfund und 16 Sols, um seinen Lebensunterhalt wahrend des Diensts zu finanzieren. Dies stellte 50 Prozent seines monatlichen Lohnes dar. Für die restlichen 50 Prozent bekamen die Söldner ein Zahlungsversprechen. Dieses Zahlungsversprechen konnten sie sich in der Heimat auszahlen lassen. Wenn der Zahlmeister des Königs die Löhne für die Söldner nicht an Stockalper überwiesen hatte, schickte dieser die Söldner mit dem Zahlungsversprechen direkt an diesen Zahlmeister des Königs. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Söldner um ihren Lohn gebracht wurden, denn der
Zahlmeister des Königs wird kaum bezahlt haben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Abrechnungsblatt des Söldners V.
Auf der oben aufgeführten Grafik ist das Abrechnungsblatt des Söldners Venzil Meidler er- sichtlich, der 32 % Monate in der Fremdenlegion gedient hatte. Das Guthaben des Söldners betrug bei Beendigung seines Diensts 45-2-3. Diese Zahlen stehen für Livres, Sous oder Sols und Deniers. Ein Livres war gleich viel wert wie ein Pfund. Auf dem Abrechnungsblatt sind die Einnahmen und Ausgaben wahrend seines Dienstes aufgelistet.
Pensionen
Pensionen waren zum Teil geheime Zahlungen der auslandischen Kriegsherren an einfluss- reiche Personen in den Kantonen, die dazu dienten, Stimmung für die auslandische Macht, für das Soldwesen und die regimentsfahigen Familien zu machen. In Spitzenjahren, wie dem Jahr 1680, erhielt das Wallis Pensionen in der Höhe von 12‘788 Pfund von Frankreich. Davon wurden meist nur 3‘000 Pfund in den Landratsabschieden dokumentiert. Der übriggebliebene Betrag von 9‘788 Pfund wurde an wichtige Personen vergeben. Einen nennenswerten Betrag erhielt der “Zendenkastlan“ sowie der “Landeshauptmann“. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Familie oder sein Bezirk der Frankreichpartei angehörten oder nicht. Ausserdem wurden “Pensions des particuliers et de volonté“ an jene ausbezahlt, die das französische Regime unterstützten. Ein “distributeur“, also eine Person, die diese Gelder an die Empfanger verteilte, wurde eingesetzt. Dieser hatte die Befugnis, den Umfang der zu verteilenden Gelder nach eigenem Gutdünken zu erhöhen oder zu verkleinern. Er durfte die Verteilung der Pensionen nach dem Ziel gestalten, seinen Kundenkreis bei Laune zu halten.
Haufig wurde der Landeshauptmann oder der Landesschreiber zur Ausführung dieser Aufgabe eingesetzt. Die Pensionen wurden in Solothurn von einem einzelnen Mann oder eine Gruppe abgeholt. Auch dieser Posten war sehr attraktiv. Stockalper war in den 1660er Jahren wahrend mehrerer Jahre mit dieser Aufgabe betraut worden. Die Solddienste hatten einen grossen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation der Landschaft Wallis. So bestanden die Staatseinnahmen zu dieser Zeit zu einem grossen Teil aus den Pensionen und dem Solddienst, da der Staat ansonsten nur noch über den Export von landwirtschaftlichen Überschussprodukten Einnahmen generieren konnte.3
Einnahmen der Eidgenossenschaft über die Jahrhunderte durch die fremden Dienste
Beim Zürcher Pfarrer Johann Heinrich Waser handelte es sich um den ersten bedeutenden eidgenössischen Volksstatistiker. Dieser berechnete anhand von geheimen und öffentlichen Abrechnungen auf französischer und schweizerischer Seite die Geldsummen, die über die Jahrhunderte aufgrund der Solddienste ihren Weg in die Schweiz fanden. Er listete diese unmöglich in vollem Umfang zu bestimmenden Geldsummen in einer Tabelle vom Jahr 1474 bis 1715 auf.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Zahlungen Solddienst der französischen Krone an die Eidgenossenschaft
Auf dieser Grafik ersichtlich sind die Zahlungen der französischen Krone an die Eidgenossenschaft vom Jahre 1474 bis ins Jahre 1715. Von rechts nach links ist aufgeführt, wie viel Geld die jeweiligen Herrscher für die fremden Dienste ausgaben.4
5.1.2 Fremde Dienste in Zusammenhang mit der Demografie
Schweizer Söldner waren vom Ende des 15. bis Mitte des 19. Jahrhunderts in die Fremde gezogen, um dort ihren militarischen Dienst zu leisten.5
Auswirkungen des Solddiensts auf die Bevölkerung
Die Personenanzahl, die aus militarischen Gründen emigrierte, lasst sich ausserst schwer bestimmen. Der Forscher Willhelm Bickel gab im Jahr 1974 sogenannte verlassliche Zahlen an. Diese besagen, dass im Zeitraum vom 15. Jahrhundert bis 1850 zwischen 900‘000 und 1.1 Millionen Schweizer in fremde Dienste eintraten. Markus Mattmüller hingegen gab deutlich tiefere Zahlen heraus, nachdem er die in den Kapitulationen angegebenen Mannschaftsstarken gründlich überprüft hatte. Diese sind jedoch ebenfalls nicht nachweislich belegbar. Gleichwohl bedeuten diese Erkenntnisse, dass die Mannschaftsstarke zumeist nicht dem in den Kapitulationen aufgeführten Umfang entsprachen und das teilweise mehr als 50% auslandische Soldaten in Schweizer Regimente beschaftigt gewesen waren. Viele der in fremde Dienste gezogenen Söldner hatten wahrend der Dienstzeit den Tod gefunden, wie eine Untersuchung der einzelnen Soldatenschicksale durch Willy Pfister offenlegte. In dieser Studie schatzte er, dass von den 8‘000 Söldnern aus dem Berner Aargau, welche im 18. Jahrhundert in den Niederlanden, in Frankreich und dem Königreich Sardinien ihren Dienst ausführten, 18% ihr Leben liessen.6 Der Waadtlander Pfarrer Muret in Vevey, der das Amt als Sekretar der ökonomischen Gesellschaft von Bern besetzte und seit 1768 Ehrenmitglied dieser Gesellschaft gewesen war, kam zu einem ebenfalls drastischen Ergebnis. In seinem “Mémoire sur l'état de la population dans le pays du Vaud“ erfasste er, dass wahrend zehn Jahren 1'808 junge Manner in den militarischen Dienst in der Fremde gezogen waren und nur 783 Manner wiederkamen. Es stellt sich nun die Frage, weshalb die Eidgenossenschaft diesen Verlust der eigenen Bevölkerung bis ins Jahre 1927 hinnahm.7 In der ersten Halfte des 18. Jahrhunderts wurden viele Werke veröffentlicht, die auf die Problematik der vielen Geburten in der Schweiz und der damit zusammenhangenden Überbevölkerung eingegangen waren. Die meisten Autoren dieser Werke kamen zum Schluss, dass die Abwanderung eines Teils der Bevölkerung in fremde Dienste eine Notwendigkeit dargestellte, da in der Schweiz nicht genügend Nahrung für die gesamte Bevölkerung vorhanden gewesen war.8 Ein Beispiel hierfür ist der Industriekanton Zürich, der bereits im 17. Jahrhundert eine gut entwickelte Seiden-, Woll- und Baumwollindustrie aufwies. Durch diese Verdienstmöglichkeiten war die Bevölkerung weniger auf die fremden Dienste angewiesen als die von der Landwirtschaft lebenden Kantone der Schweiz. Doch auch nach der landwirtschaftlichen Missernte im Jahre 1770 und den darauffolgenden mageren Ernten im Jahre 1771 und 1772 hatten sich mehr als 8% der wehrfahigen Mannschaft in fremden Diensten befunden, wohingegen in den Jahren reicher Ernten wie beispielsweise im Jahr 1747 nur sechs Prozent landesabwesend waren. In diesen 6% waren jedoch alle landesabwesenden Manner, also nicht nur diejenigen, die in fremden Diensten weilten, inbegriffen.9 Der Aufklarer Bernhard Meyer von Schauensee sprach im Jahre 1794 in seiner Prasidialrede für die helvetische Gesellschaft davon, dass die meisten Manner, die in fremde Dienste gezogen waren, für die Schweizer Gesellschaft verloren waren. Viele hatten dadurch keine Eheschliessung vollziehen können. Dies führe wiederum zu einer Bevölkerungsabnahme und die Söldner würden in ihren besten Jahren zuhause bei der Feldarbeit auf dem Lande fehlen. Die militarische Emigration habe auch einen negativen Einfluss auf den Handel und die Industrie.10
Kulturtransfer
Die fremden Dienste wirkten sich nicht nur auf die Bevölkerungszahl aus, sondern führten zweifellos zu einem Kulturtransfer in den Bereichen Bildung, Wohnkultur, Sprache, Kunst, etc. Ausserdem erstand die Schweiz durch die fremden Dienste sogenannte Katakombenheilige.11 Die Militarunternehmer, welche die Anwerbung der Söldner sowie die Abwicklung der Soldvertrage mit den Soldaten tatigten, waren zumeist Mitglieder einer eidgenössischen Familie mit politischem Einfluss gewesen. Diese Tatigkeit setzte neben Führungsqualitaten ebenfalls Organisationstalent, betriebswirtschaftlich-unternehmerisches Geschick, finanzielle Mittel, politische Macht und ein breites Beziehungsnetz voraus. Als Beispiele bekannter Militarunternehmer-Familien aus eidgenössischen und zugewandten Orten können hierbei die Familie “Amrhyn“ aus Luzern, “Auf der Maur“ aus Schwyz, “von Flüe“ aus Obwalden sowie “de Courten“ und “Stockalper“ aus dem Wallis genannt werden.12 Diese eigneten sich durch die fremden Dienste Bildung in den Bereichen Herrschaftswissen, Sprachkenntnisse und feine Manieren an. Soldaten und Offiziere brachten die erlernten Fertigkeiten in den Gebieten der Land- und Alpwirtschaft, in der Viehzucht sowie im Acker-, Obst-, und Gartenbau zurück in die Heimat. Einige Soldaten absolvierten in der Fremde aber auch eine Schulbildung oder erlernten einen neuen Beruf. Die Auswirkungen der fremden Dienste auf die Schweiz sind auch im Bereich Wohnkultur an den Schlössern und Herrenhausern ersichtlich. Die Architektur und die Innenausstattung dieser Hauser weisen Ahnlichkeiten mit der Architektur anderer europaischer Lander zu jener Zeit auf. Die Kosten für den Bau dieser Hauser hatten die Militarunternehmer ohne die Einnahmen aus den fremden Diensten nicht bewaltigt werden können. Durch den Dienst eröffnete sich den Schweizern die Möglichkeit, andere Sprachen zu lernen. Von dieser Möglichkeit profitierten jedoch langst nicht alle Schweizer Söldner. Die Schweizer Regimenter kommunizierten untereinander in der deutschen Sprache. War der Soldat in einem Feldlager oder in einer Kaserne untergebracht, so konnte es sein, dass er nicht viele Kontakte ausserhalb dieser Gebaude hatte. Lebten die Soldaten und Offiziere jedoch bei Einheimischen, so bestand die Aussicht auf soziale Kontakte ausserhalb des militarischen Dienstes durchaus. Ausserdem erhielten die Söldner die Möglichkeit, in ihrer Freizeit Wirtshauser, Theater, Bibliotheken, Schulen, Feste und Feierlichkeiten aufzusuchen. Da in den Schweizer Regimenter Manner aus unterschiedlichen Mundartgebieten und Sprachregionen ihren Dienst leisteten, war das Aufeinandertreffen verschiedener Sprachen untereinander sowieso unumganglich. Einige Söldner lehnten das Erlernen der fremden Sprachen und anderen Schweizer Dialekten ab. Eine zweite Gruppe, zu denen haufig die einfachen Soldaten gehörten, behielten ihre Lebensgewohnheiten, Wertvorstellungen und Sprache aus der Heimat bei. Die meisten Offiziere und Unteroffiziere vertraten seit dem 17. Jahrhundert die Überzeugung, offen gegenüber Neuem zu sein, ohne jedoch das Traditionelle wie beispielsweise die eigene Muttersprache aufzugeben. Diese Gruppe wurde als “Anpasser“ bezeichnet. Dienten die Söldner über langere Zeit unter fremden Befehlshabern, so beherrschten diese zum Teil die fremde Sprache besser als ihre Muttersprache. Diese bildeten die Gruppe der kulturell “Abtrünnigen“. Die haufigen Briefwechsel sowie die von den Militaremigranten verfassten Tagebücher und Lebensbeschreibungen zeigen die neu erworbenen sprachlichen Fahigkeiten und die teilweise Verdrangung der Muttersprache auf. Die geringe Quellenlage bezüglich des Söldners, der das Schreiben nicht erlernte beziehungsweise nicht oft brauchte, lasst darauf schliessen, dass er sich wegen seiner bescheidenen Schulbildung nicht in fremden Sprachen aussern konnte. Das dies nicht immer so war, lasst sich durch Beschreibungen polizeilich gesuchter Verbrecher beweisen. Von diesen Beschreibungen in den Jahren 1750 bis 1850 konnten 30 entlassene oder fahnenflüchtige Söldner in mehreren Sprachen kommunizieren. Es kann also ohne statistischen Beweis behauptet werden, dass die aus der Fremde zurückgekehrten Söldner viel fremden Wortschatz und Schriftwerk mitbrachten. Offen bleibt, wie gross der Vorteil oder Nachteil dieser kulturellen Einfuhr materieller und geistiger Güter in die Schweiz gewesen war und wie stark diese die gesellschaftliche und politische Entwicklung der Schweiz pragte. Jedoch können gewisse Helvetismen wie Füsilier, Korporal, Sappeur, Miliz, etc., die noch heute im Militar genutzt werden, möglicherweise auf das Söldnerwesen zurückgeführt werden. Da aber nicht nur Söldner die Sprachgrenzen überquerten, kann nicht bestimmt gesagt werden, wie die fremden Wörter und Denkweisen in der Schweiz Fuss gefasst haben. Einige Beispiele können jedoch sehr gut nachvollzogen werden. Der Wiesensalbei wird im Prattigau umgangssprachlich “Hollanderli" genannt. Dies kann auf die dunkelblauen Uniformen des Bündner Regiments in den Diensten Hollands und die helmförmigen oberen Blütenblatter zurückgeführt werden. Das Gericht “Russers“ aus dem Bündner Oberland, bestehend aus gebratenen Kartoffeln, Kase und Fett, soll ursprünglich von russischen Soldaten der Armee Suworow importiert worden sein. Als man im 16.Jahrhundert wieder auf die römischen Katakomben gestossen war, wurden ganze Körper von Heiligen aus den Grabern ausgehoben. Diese wurden an neue Örtlichkeiten transportiert und dort aufwendig in Reliquiaren als neue Patrone von Kirchen, Klöstern und Kapellen ausgestellt. Daraus hatten sich teilweise Wallfahrtsorte entwickelt, zu denen die Glaubigen pilgerten. Die ausgestellten Katakombenheiligen stellten für diese Destinationen einen finanziellen Mehrwert dar. Da seit dem frühen 16. Jahrhundert Schweizer Söldner in der papstlichen Garde dienten, besassen die Pfarreien und Klöster in der Schweiz Vermittler in Rom. Diese organisierten den Transport der Leiber in das Gebiet der Alten Eidgenossenschaft. So vermittelte der Gardehauptmann Johann Rudolph Pfyffer aus der Luzerner Solddienstoffiziersfamilie im 17. Jahrhundert den Transport von allein 25 heiligen Leibern in die Schweiz. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden die Überreste von insgesamt 150 Heiligen in die Schweiz eingeführt, von denen man die ganzen Gebeine im Besitz gehabt hatte.13
5.1.3 Veranderung der Gesetzeslage und Kapitulationen bis ins Jahr 1927
Es gab immer wieder Versuche das Reislaufen, also den unkontrollierten Auszug von Eidgenossen in fremde Kriegsdienste, zu verbieten und rechtlich zu verfolgen.
14. bis 15. Jahrhundert
Als erstes Beispiel hierfür ist der Pfaffenbrief aus dem Jahre 1370 zu nennen, der von der Tagsatzung verfasst wurde und in welchem das Einverstandnis der Kantone bezüglich eines Verbots des Reislaufens festgehalten wurde. Einzig die Obrigkeit hatte die Befugnis, Aus- nahmen für einen Solddienst zu gewahren. Im Sempbacherbrief im Jahr 1393 wurde das Verbot der Freischarenzüge erlassen. Unter Freischarenzügen wurde das Bilden von spontanen Söldnerhorden ohne oder gegen den Willen der Obrigkeit verstanden, welches unterbunden werden sollte. Die Überarbeitung des Sempbacherbriefs wurde im Jahr 1401 durchgeführt. Diese Überarbeitung beinhaltete, dass das Reislaufen unter Vorbehalt einer Bewilligung der Tagsatzung verboten war. Der Tagsatzung oblag die Entscheidung, ob Soldaten die Erlaubnis erhielten in den Krieg ziehen zu dürfen. Auch Fehden, bei welchenes sich um einen Privatkrieg zwischen Einzelpersonen, Familien oder Sippen handelte, waren nur mit Erlaubnis der Obrigkeit bewilligt worden. Erlaubte die Obrigkeit einen Kriegseinzug, so handelte es sich um sogenannte geordnete Zuzüge. Die Soldaten der geordneten Zuzüge waren dem Hauptmann unterstellt und hatten die Anweisungen des Hauptmanns vollumfanglich zu befolgen. So war das Plündern, bevor der Hauptmann die Schlacht für beendet erklart hatte, verboten gewesen. Die ergatterte Beute hatten die Soldaten dem Hauptmann zu übergeben, der diese gerecht unter allen Beteiligten aufteilte. Überlaufer wurden mit dem Tode bestraft.
Alle spateren Kriegsgesetze übernahmen diese detailliert formulierten Gesetze. Die Versuche, das Reislaufen zu verbieten oder einzuschranken, blieben jedoch alle erfolglos. Stattdessen zogen die Eidgenossen weiterhin ohne Einverstandnis der Obrigkeit in die Schlachten. Das System der Kapitulation, welches den ersten Soldvertrag begründete, wurde zwischen Frankreich und den Eidgenossen im Jahr 1480 abgeschlossen. Dies war ein Staatsvertrag, der besagte, dass die verschiedenen Kantone der Schweiz insgesamt 6000 Mann zur Verfügung zu stellen hatten, welche allzeit bei Bedarf dem französischen König entsendet werden mussten. Die Eidgenossen liessen einige Bedingungen in diesen Vertrag miteinfliessen. Bei Gefahr in der eigenen Heimat war die Tagsatzung befugt, die von Frankreich beanspruchten Truppen sofort nach Hause zu rufen. Das Führen von Kriegen gegen Verbündete der Eidgenossen untersagte der Vertrag, ebenso wie die Teilnahme bei Kampfen gegen das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, da das dessen Herrschaftsgebiet zu jener Zeit auch die Alte Eidgenossenschaft umfasst hatte. Der Sold, welcher der König abtreten musste, hatte mindestens in der Höhe sein, dass für keinen Soldaten im Dienst für Frankreich ein Verlust entstand. Dieses ausführlich formulierte Kapitulationssystem diente als Vorlage für weitere Vertrage.14
16. Jahrhundert
1567 mussten die Schweizer Garderegimente dem König Frankreichs Charles IX. schwören, keine Gotteslasterung zu betreiben, dem Trinken von Alkohol zu entsagen und das Verzehren von Fleisch an Frei-und Samstagen zu unterlassen. Ausserdem hatten sie dem König zu dienen, soweit sich die zu erfüllenden Auftrage nicht nachteilig gegen die eigenen Kantone und ihre Verbündeten richteten. Ansonsten verpflichteten sich die Regimenter den Offizieren zu absolutem Gehorsam und ihnen war das Aufbaumen gegen die Obrigkeit strikte untersagt. Weitere Einigungen waren zum Beispiel, dass die Soldaten nicht über das Recht verfügten, den Wachtposten zu verlassen, bis Ablösung eingetroffen war. Ausserdem mussten sie schwören, ihr Regiment und die Obrigkeit zu verteidigen, alte Fehden nicht weiter zu verfolgen und diese stattdessen den Richtern vorzulegen. Eine Ausnahme bestand einzig, wenn das Leben eines Verwandten betroffen war. Des Weiteren verpflichteten sich die Soldaten dazu, ihre Waffen mit Sorge zu behandeln und niemals zurückzulassen. Zum Schluss schworen sie, nicht zu rebellieren, die Kirche nicht zu schanden und keine friedlichen Leute anzugreifen. Dieser Schwur kann Aufschluss geben, wie in der damaligen Zeit die Kriegs- wirklichkeit ausgesehen haben muss. Die Französische Revolution begründete das Ende dieses Systems.
18. Jahrhundert
Der Tuilerienpalast, des Königs Residenz, der von einem Schweizer Regiment, welches aus ca. 2'000 bis 3'000 Soldaten bestand, verteidigt worden war, wurde am 10. August 1792 von Aufstandischen mit Unterstützung der revolutioneren Stadtregierung Frankreichs gestürmt.
Dabei wurden alle Eidgenossen aus dem Weg geraumt. Die französische Nationalversammlung beschloss, die restlichen Schweizerregimenter zehn Tage spater zu entlassen. Dadurch endete die bis anhin bestehende militarische Beziehung zwischen der Schweiz und Frankreich. Der Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft im Jahr 1798 begründete den Anfang der Helvetik. Die Helvetik bekampfte das Soldwesen vehement, denn das Dienen in fremden Diensten wurde zu jener Zeit gleichgesetzt mit der Unterstützung eines Tyrannen, der sich gegen das eigene Volk richtete.
19. bis 20. Jahrhundert
Im Jahr 1816 schloss König Louis der XVIII. mit der Schweiz, welche sich wahrend einer Zeitspanne von 27 Jahren in der Mediation befunden hatte, einen neuen Kapitulationsvertrag ab. Dieser wurde aber bereits in der Julirevolution 1830 ausser Kraft gesetzt. Im selben Jahr wurde zugleich das Ende der Kapitulationen zwischen der Grossmacht Frankreich und der Schweizer Tagsatzung begründet. Die entlassenen Schweizer Truppen zogen entweder nach Neapel weiter oder schlossen sich der französischen Fremdenlegion an, welche im Jahr 1831 von Louis- Philippe gegründet worden war. Dieser wollte die Tradition von Eidgenossen in französischen Truppen weiterleben lassen. 1830 bis 1848, in der Zeit der Regeneration, nahmen zahlreiche liberale Kantone das Verbot für militarische Auslanddienste in ihre Verfassung auf. In der Bundesverfassung wurde im Jahr 1848 ein Verbot für weitere Kapitulationen erlassen. Die Kapitulation mit dem Papst, welche die Schweizergarde beinhaltete sowie die Kapitulation mit Neapel, in der Schweizer Söldner sich gegen Truppen des österreichischen Kaisertums stellten, wurden beibehalten.15 Im Bundesbeschluss vom 26.06.1849 wurde das Verbot für Werbung zu Zwecken der Anheuerung von Schweizern in fremden Diensten erlassen, jedoch wurde dieses Verbot nicht konsequent durchgesetzt und die Kantone wurden bei Nichteinhaltung nicht bestraft. Das erste gesamtschweizerische Militarstrafgesetz im Bundesgesetz bezüglich Strafrechtspflege, was die streitentscheidende Tatigkeit der Gerichte bedeutete, wurde vom Parlament am 27.08.1851 angenommen. Es beinhaltete das Verbot der Anwerbung von Leuten, die auf Mannschaftsverzeichnissen gestanden hatte.
Ein Werbeverbot für die gesamte Einwohnerschaft der Schweiz wurde am 04.02.1853 angenommen. Die erhoffte Wirkung dessen traf nicht ein, da es an der Zuverlassigkeit einzelner Kantone gescheitert war. Am 20.05.1859 war es zu Aufstanden zwischen der italienischen Bevölkerung und Söldnertruppen in Perugia gekommen, welche ein Blutbad zur Folge hatten. Da Schweizer Truppen in diese verwickelt gewesen waren, gewann das Werbeverbot stark an Attraktivitat. Nebst Plündern und Morden steckten die Eidgenossen dutzende Hauser in Brand, darunter ein Kloster, zwei Kirchen und ein Waisenhaus. Am 15.06.1859 war die letzte kantonale Kapitulation mit Neapel ausgelaufen und es kam zu keiner Erneuerung, da die schweizerische Bundesverfassung dies nicht ermöglicht hatte. Einige entlassene Söldner liefen zu Garibaldi über. Garibaldi war ein italienischer Guerillakampfer, der Italien aus den Fangen auslandischer Truppen hatte befreien wollen. Die übrigen Söldner schworen entweder dem Papst die Treue oder schlossen sich der französischen Fremdenlegion an. Den Weg zurück in die Schweiz nahmen nur die Wenigsten in Anspruch. Ein Eintritt in fremde, nicht nationale Truppen wurde am 30.06.1859 verboten. Die Fremdenlegion war davon jedoch nicht betroffen, da diese nicht als Söldnerheer, sondern als nationale Truppe eingestuft wurde. Das revidierte Militarstrafgesetz vom 13.06.1927 verbot letztlich auch den Eintritt in nationale Truppen. Dieses wurde konsequent durchgesetzt, da sich die fremden Dienste nicht mehr mit dem modernen Neutralitatsdenken der Schweiz vereinbaren liessen. Verfehlungen wurden mit Strafe geahndet. Nach diesem Verbot stellte die Schweizergarde die einzig verbleibende legale Form, in fremde Dienste zu treten, dar.16
5.2 Faszination - Schweizergarde
Die Aufgabe dem Papst als Leib- und Palastwache zu dienen wird im Laufe der Geschichte von einigen historischen Ereignissen gepragt. Zu den drei wichtigsten Momenten der Geschichte der Schweizergarde gehören die Gründung, die ''Sacco Di Roma'' und die Auflösung grösserer Truppenverbande, auch genannt Korps, welche im Dienst des Papstes gestanden sind.17 Im Laufe der Kriegsgeschichte haben sich die Schweizer Legionare, in ganz Europa ein hohes Ansehen erkampft. Berühmtberüchtigt für ihre Loyalitat, Tapferkeit und Kampfbereitschaft. Schon seit Ende des 15. Jahrhunderts sind sie immer wieder in papstlichen Diensten gestanden. Auf den Wunsch von Papst Julius II., bei der eidgenössischen Tagsatzung im Jahr 1505, reisen im September desselben Jahres die ersten 150 Schweizergardisten nach Rom, um sich für den Schutz des Vatikans zur Verfügung zu stellen. Als Gründungsdatum der Schweizergarde gilt der 22. Januar 1506.18 Sie gilt als die kleinste und alteste Armee der Welt und wird als letzter Zeuge der langen Geschichte der Schweizer Reislaufer betitelt.19 Neben heidenhaften Ereignissen ist die Geschichte der Schweizergarde auch von düsteren Momenten wie dem ''Sacco Di Roma'' gepragt worden. Am 6. Mai 1527 ist Rom von hungernden deutschen Landesknechten geplündert worden. Dieses Ereignis gilt als schrecklichster Gewaltexzess durch unkontrollierbare Söldnerheere wahrend der Italienischen Kriege.20 An diesem Tag haben 147 Schweizer in Rom ihr Leben gelassen. Heute zahlt der 6. Mai zum Ehrentag eines jeden neuen Gardisten. An diesem Tag der Vereidigung legen die Rekruten ihren feierlichen Eid ab, dem Papst treu, redlich und ehrenhaft zu dienen.21 Neben der Schweizergarde stehen bis nach der Öffnung und Erneuerung der Kirche auch andere Korps in den papstlichen Diensten. Da sich diese eher schlecht mit dem prachtigen Anwesen vertrug, ging einige Jahre die Nachricht herum, dass die Schweizergarde abgeschafft wird. Doch stattdessen werden am 15. September 1970 alle anderen militarischen Korps aufgelöst und nur mehr die Schweizergarde steht seither im papstlichen Dienst.22
[...]
1 Graf, Urs: Reislaufen und Fremdendienste in der schweizerischen Rechtsgeschichte. St. Gallen, 2000. Vorwort. 7
2 Steffen, Hans: Kaspar Jodok von Stockalper und sein Soldunternehmen. In: Furrer, Hans Rudolf/ Eyer Rpbert- Peter: Schweizer in «Fremden Diensten». Verherrlicht und verurteilt. Zürich, 2006. S. 164.
3 Fuhrer, Hans Rudolf/ Eyer, Robert-Peter: Schweizer in «Fremden Diensten». Verinnerlicht und verurteilt. Zürich, 2006. S. 157 -172.
4 Dubler, Hans: Der Kampf um den Solddienst der Schweizer im 18. Jahrhundert. Frauenfeld, 1939. S. 51 -52.
5 Fuhrer, Hans Rudolf/ Eyer, Robert-Peter: Schweizer in «Fremden Diensten». Verinnerlicht und verurteilt. Zürich, 2006. S. 184.
6 Jorio, Marco: Historisches Lexikon der Schweiz. Bd. 4. Basel, 2005. S. 794.
7 Dubler, Hans: Der Kampf um den Solddienst der Schweizer im 18. Jahrhundert. Frauenfeld, 1939. S. 47.
8 Dubler, Hans: Der Kampf um den Solddienst der Schweizer im 18. Jahrhundert. Frauenfeld, 1939. S. 18 - 20.
9 Dubler, Hans: Der Kampf um den Solddienst der Schweizer im 18. Jahrhundert. Frauenfeld, 1939. S. 72.
10 Dubler, Hans: Der Kampf um den Solddienst der Schweizer im 18. Jahrhundert. Frauenfeld, 1939. S. 54 - 56.
11 Fuhrer, Hans Rudolf/ Eyer, Robert-Peter: Schweizer in «Fremden Diensten». Verinnerlicht und verurteilt. Zürich, 2006. S. 184.
12 Holenstein, André/Kury, Patrick u.a.: Schweizer Migrationsgeschichte. Von den Anfangen bis zur Gegenwart. Baden, 2018. S. 53 - 55.
13 Fuhrer, Hans Rudolf/ Eyer, Robert-Peter: Schweizer in «Fremden Diensten». Verinnerlicht und verurteilt. Zürich, 2006. S. 185 - 190.
14 Graf, Urs: Reislaufen und Fremdendienste in der schweizerischen Rechtsgeschichte. St. Gallen, 2000. S. 1.
15 Graf, Urs: Reislaufen und Fremdendienste in der schweizerischen Rechtsgeschichte. St. Gallen, 2000. S. 2.
16 Graf, Urs: Reislaufen und Fremdendienste in der schweizerischen Rechtsgeschichte. St. Gallen, 2000. S.3.
17 Führung im Gardemuseum mit Werner Bellwald, Naters, 13.04.19, insgesamt 3 Stunden.
18 Führung im Gardemuseum mit Werner Bellwald, Naters, 13.04.19, insgesamt 3 Stunden.
19 https://www.swissinfo.ch/ger/fuenf-jahrhunderte-im-dienste-des-papstes/4953982. (Zugriff: 15.04.19).
20 https://www.welt.de/geschichte/gallery153201124/Wie-die-deutschen-Landsknechte-Rom-verwuesteten.html. (Zugriff: 15.04.19).
21 https://www.kath.ch/schweizergarde/. (Zugriff: 15.04.19).
22 Bellwald, Werner: Ein halbes Jahrtausend. Eine kurze Geschichte der Schweizergarde und ihres Museums in Naters (CH). Naters, 2014. S. 46.
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2019, Wie haben sich die fremden Dienste, in denen Schweizer kämpften, seit 1300 entwickelt?, München, GRIN Verlag, https://www.hausarbeiten.de/document/901765